Dirk Bergner
d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“
Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch für das kollegiale Einspringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Urteil vom 26. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Die Eingriffsrechte, die dem bayerischen Verfassungsschutz zugebilligt werden, verstoßen zu Teilen gleich gegen mehrere Grundrechte, nämlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme, gegen das Fernmeldegeheimnis und gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung. Diese Feststellungen haben, wie wir alle hier wissen, selbstverständlich nicht nur Auswirkungen auf Bayern. Es ist völlig klar, dass wir auch in Thüringen zur Kenntnis nehmen müssen, wo die Grenzen der Bürgerrechte beeinträchtigt werden, und genau darauf möchten wir heute den Blick wenden. Im November letzten Jahres forderte Innenminister Maier noch mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz, für den Kampf gegen Rechtsextremismus. Und ich möchte betonen, dass die FDP ganz klar die Gefahr sieht, die von Extremisten ausgeht, und die daraus resultierende Notwendigkeit, diese mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auch zu bekämpfen. Und dennoch, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen
(Beifall Gruppe der FDP)
– danke – und Kollegen, dürfen Bürgerrechte auch in diesem Kampf nicht mit Füßen getreten werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nicht erst das Urteil hat uns deutlich vor Augen geführt, dass gerade das passiert. Bereits im März 2020 habe ich darauf hingewiesen, dass in 91 Fällen Personendaten beim Verfassungsschutz rechtswidrig gespeichert wurden. Meine Damen und Herren, das ist keine Bagatelle.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wer jetzt denkt, dass man nichts zu befürchten habe, wenn man nichts verbirgt, dem sei gesagt – und nicht nur an dieser Stelle –: Grundrechte, meine Damen und Herren, sind keine Sonderrechte. Sie stehen jedem Bürger zu
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
und sie sind zu wahren und zu schützen. – Ja, manchmal haben wir auch gleiche Meinungen. Meine Damen und Herren, ich möchte den Blick auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz lenken, beispielsweise auf den Kernbereich privater Lebensgestaltung, auf die Wohnung. Hier hat das Bundesverfassungsgericht kritisiert, dass in der bayerischen Regelung die Wohnraumüberwachung grundsätzlich zulässig ist und nur bei Vorliegen hinreichender, gewichtiger, tatsächlicher Anhaltspunkte für die Betroffenheit des Grundrechts unzulässig ist. Das findet sich so auch im Thüringer Gesetz, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Das Thema „Wohnraumüberwachung“ ist ja auch nicht erst seit dem Urteil in Thüringen präsent – auch darauf möchte ich aufmerksam machen –, wir hatten es auch schon bei den Bodycams, die die Union ja auch in Wohnungen einsetzen wollte. Und wir hatten das Thema des Weiteren bei Überwachungsmaßnahmen der Polizei. Entsprechende Kritik haben wir Freien Demokraten bereits in einem Gesetzentwurf zum Polizeiaufgabengesetz geäußert und geübt, bisher aber leider nicht mit dem von uns erwünschten Erfolg. Auch das will ich nicht verschweigen. Aber das ist bei Weitem, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht der einzige Kritikpunkt. Die Datenübermittlung an andere Behörden oder auch eine Vorabkontrolle bei der Erstellung von Bewegungsprofilen sind Themen, die uns auch in Thüringen betreffen und an denen umgehend Änderungen vonnöten sind, und zwar Änderungen, die uns wirklich umtreiben müssen, Herr Minister. Mit diesen Änderungen müssen wir uns, müssen sich vor allem auch die Regierung und natürlich das parlamentarische Kontrollgremium dringend befassen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe, unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben bestmöglich wahrnehmen. Und es ist das ureigenste Anliegen, das wir als Freie Demokraten natürlich auch vertreten, dass dabei die Grundrechte der Menschen in unserem Land zu wahren sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nun gäbe es etliches auch im Detail zu besprechen, was konkret unsere weiteren Kritikpunkte sind, über die wir mit Ihnen ins Gespräch kommen wollen. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Aktuelle Stunde schlicht und einfach nicht das richtige Podium dafür ist und auch zu kurz ist, um die Detaildiskussion zu führen. Aber wir wollen die Debatte anschieben und wir hoffen auch, dass wir in den zuständigen Ausschüssen damit zu diesen Themen miteinander ins Gespräch kommen können, auch mit in die Diskussion mit der Landesregierung eintreten können. Und wir hoffen, dass es vielleicht auch gelingt, gemeinsam einen Weg zu gehen, der die Ausgewogenheit von Bürgerrechten und Schutzbedürfnissen wiederherstellt. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
