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Heike Werner

04.05.2022 Sitzungen 7/78

a) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen: Gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte mich sehr herzlich zunächst bei der Grünen-Fraktion dafür bedanken, dass dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ich glaube, Frau Baum hat noch mal sehr eindrücklich gezeigt, dass das eine Gesetze sind und das andere aber ist, dass es am Ende in Bezug auf das, was wir wollen, noch ganz viele Barrieren in den Köpfen gibt. Das scheint mir eines der Hauptprobleme zu sein, tatsächlich Inklusion im Bereich der Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Hier gilt es, ganz viel zu reden, zu entscheiden, zu diskutieren. Ich habe gerade noch mal meine Kollegin Frau Ministerin Karawanskij gefragt, das ist ein Thema in der Verkehrsministerkonferenz. Aber auch ich kenne Beispiele bezogen auf Bahnhöfe, wo ich denke, das kann nicht wahr sein. Wir müssen hier, denke ich, wirklich noch mal viel stärker auch auf Bundesebene an den Stellen, wo es zu sehr hapert, die entsprechenden Anträge stellen. Ich finde, es gehört auch dazu, wenn wir die Barrieren in den Köpfen senken wollen, dass viel mehr Begegnung stattfindet. Herr Aust, das ist ja auch ein Argument dafür, dass wir sagen, wir brauchen eine inklusive Beschulung, also auch die Beschulung von Menschen mit Behinderung mit Menschen ohne Behinderung, denn nur so können diese Hürden abgebaut werden, können Tabuisierungen verhindert werden und nur so kann meines Erachtens am Ende auch der Weg in eine inklusive Gesellschaft gelingen. Was heißt „inklusive Gesellschaft“? Eigentlich ist das etwas, was viel, viel weiter ausgeführt werden müsste. Eine vielfältige Gesellschaft, eine inklusive Gesellschaft drückt sich nämlich dadurch aus, dass jeder Mensch am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann und zwar in allen Bereichen, sei es Bildung, Kultur, Mobilität, Wohnen, aber auch politische Partizipation, also Beteiligung, egal woher er kommt, egal welche Religion er hat, welche Identität, welches Alter. Für alle bestehen die gleichen Rechte, und es muss möglich sein, dass man trotz Unterschiedlichkeit gut zusammenleben kann. Dafür braucht es, wie gesagt, Gesetze und der Staat hat die Aufgabe, Menschen vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen. Aber natürlich braucht es dafür auch eine Gesellschaft, die Toleranz lebt, die tolerant ist gegenüber Menschen, die anders scheinen. Und es braucht eine Gesellschaft, in der ein solidarisches Miteinander gang und gäbe ist. Im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung – das wurde schon gesagt – hat sich an dieser Stelle eine ganze Menge getan, was zumindest die Rechte angeht. Hier hat sich vieles zum Positiven entwickelt, aber es gibt eben noch sehr viele Barrieren in den Köpfen. Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde schon angesprochen, also etwas, was gemeinsam vereinbart wurde und in dem es – und das will ich noch mal sagen, weil es so wichtig ist – um die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen geht. Es gibt in dieser UN-Behindertenrechtskonvention einen schönen Satz, der sagt: Es geht um den gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das ist ein sehr, sehr hohes Ziel, dem wir uns als Landesregierung in den letzten Jahren immer wieder gestellt haben. Die wichtigste Thüringer Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Maßnahmenplan zur Umsetzung dieser. Der erste wurde 2012 beschlossen mit neun Arbeitsgruppen und unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Es gab damals 235 Maßnahmen, die in sämtlichen Bereichen eine Rolle spielten und die umgesetzt werden sollten. Sie wurden weitestgehend umgesetzt. Wir haben diesen Maßnahmenplan dann 2017 und 2018 evaluiert. Wir haben dazu das Deutsche Institut für Menschenrechte gebeten, diesen Plan zu evaluieren, und haben mit den Anregungen aus dieser Evaluation und vor allem unter Zuhilfenahme eines großen Beteiligungsverfahrens diesen Maßnahmenplan fortgeschrieben. – Ich will ihn ganz kurz vorzeigen. Es sind auch in einfacher Sprache die verschiedenen Maßnahmen dargestellt. – Das Wichtige an diesem Prozess war, dass 75 Prozent der Teilnehmenden in den Arbeitsgruppen tatsächlich nicht Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltungen waren, sondern es waren Selbstbetroffene, es waren Selbstvertretungsorganisationen, aber natürlich auch Expertinnen und Experten von Universitäten, aber auch von Schulen, von Wohlfahrtsverbänden und Wirtschaftsunternehmen und auch den sogenannten Leistungserbringern. Dieser Plan wurde 2019 in Kraft gesetzt. Diese 130 Einzelmaßnahmen und 11 weitere, die hier im Landtag beschlossen wurden, sind nun in der Umsetzungsphase. Wenn man sich das Bild vom September 2021 anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 18 Prozent der Maßnahmen sind bereits umgesetzt, 28 Prozent befinden sich in der laufenden Umsetzung, 32 Prozent werden als Daueraufgabe fortwährend umgesetzt, mit 14 Prozent wurde noch nicht begonnen und 18 Prozent werden etwas anders formuliert werden müssen. Selbstkritisch muss man sagen, dass durch die zwei Jahre der Pandemie natürlich diese Frage des Beteiligungsverfahrens etwas ausgesetzt werden musste, wir nicht ganz so schnell vorangekommen sind, wie wir uns das vorgestellt haben. Das wird sich aber natürlich in diesem Jahr ändern. Wir wollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in den Arbeitsgruppen wieder intensiv an der Umsetzung des Maßnahmenplans arbeiten. Das ist auch das Besondere an diesem Maßnahmenplan, der wird nicht einfach einmal festgelegt und am Ende wird geschaut, was umgesetzt wurde, sondern gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, in den Arbeitsgruppen wird dieser Plan immer wieder überprüft und es wird eben die Perspektive der Menschen aus der Zivilgesellschaft hier mit einbezogen. Es gab – und es wurde vorhin schon angesprochen – sehr viele Dinge, die wir in den letzten Jahren auch gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Ich nenne mal diese Einführung der personenzentrierten Leistungserbringung, das heißt, es muss eine individuelle Bedarfsermittlung geben. Das bedeutet, dass sich der Teilhabeplan, der für einen Menschen mit Behinderungen erarbeitet wird, nicht daran ausrichtet, welche Institutionen es gibt, sondern sich daran ausrichten muss, was der Mensch gern möchte, was seine persönlichen Wünsche und Bedarfe sind. Dieses wird in dem Teilhabeplan festgelegt und muss dann auch umgesetzt werden. Wir haben das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen evaluiert und novelliert und es ist jetzt ein Gesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Wir haben den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt; es gibt eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit; die Berichtspflichten werden ausgedehnt und es gibt die Förderverpflichtung des Landes für kommunale Behindertenbeauftragte, die sich dort wiederfindet. Außerdem – darüber wurde vorhin schon gesprochen – wurde das Sinnesbehindertengeld als Nachteilsausgleich erhöht. Wir haben mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeplanung eine Struktur hier in Thüringen zur Beratung von Menschen mit Behinderungen aufgestellt, die wirklich unabhängig ist und nur aus den Reihen der Selbstvertretung. Das ist etwas sehr Besonderes und Wichtiges. Und natürlich – Frau Stange, Sie haben es angesprochen – das „Budget für Arbeit“ ist noch lange nicht so, wie wir uns das vorstellen. Wir sind gerade dabei, an bestimmten Stellschrauben auch noch mal zu drehen, weil wir glauben, dass das ein gutes Instrument ist, aber hier die Attraktivität erhöht werden muss. Ich werde Sie demnächst auch über die Ergebnisse informieren können. Wir werden diesen Weg natürlich weiter konsequent umsetzen und ich will es aber zum Schluss noch mal sagen: Die Hürden, die größten Hürden bestehen immer noch in den Köpfen, weil das, was wir gesetzlich vielleicht vorgeschrieben haben, auch umgesetzt werden muss. Da gibt es noch viel zu viele Menschen, die das entweder nicht wollen, nicht können, nicht sehen oder eben auch nicht zutrauen. Deswegen ist es so wichtig, dass auf der einen Seite natürlich der Staat seine Aufgaben erfüllt, aber auf der anderen Seite – und da möchte ich Sie alle ansprechen – es wichtig ist, dass jeder Einzelne von uns die Pflicht hat, die guten Ansätze, die guten Ideen auch im Privaten jeden Tag zu leben und weiterzuentwickeln. Nur so kommen wir in diesem gemeinsamen Ziel einer wirklich inklusiven Gesellschaft ein Stück weiter und diesem näher. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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