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Christian Herrgott

CDU 04.05.2022 Sitzungen 7/78

e) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit – Journalistinnen und Journalisten in Thüringen schützen, unabhängige Berichterstattung gewährleisten“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das hohe Gut der Pressefreiheit ist in Deutschland allgemein per Grundgesetz, aber auch hier in Thüringen durch unser Pressegesetz verankert, und in unserem Grundgesetz ist diese Freiheit im ersten Absatz von Artikel 5 festgeschrieben – ich zitiere –: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Auch wenn manch ein Kollege hier im Haus das mit Sicherheit anders sehen möge und auch artikuliert, aber so ist die Rechtslage und so ist auch die Realität, auch wenn Sie in manch einer Filterblase etwas anderes behaupten, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) (Zwischenruf aus dem Hause) Ich kann mir fast denken, was Sie erzählen, Kollege, aber Sie werden uns ja nachher noch damit erheitern. Von daher will ich da nicht zu weit vorgreifen. Ähnlich regelt auch unser Thüringer Pressegesetz aus dem Jahr 1991 die Freiheit der Presse. Ich darf zitieren: „Die Presse ist frei. […] Sondermaßnahmen wie Zensur oder das vertragswidrige Verweigern von Druck und Vertrieb eines Presseerzeugnisses sind verboten.“ Durch diese gesetzliche Verankerung von Pressefreiheit wird die freie Berufsausübung und vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen garantiert, wobei sowohl das Presseerzeugnis als auch dessen Produktion und Verbreitung geschützt werden. Die Pressefreiheit in Deutschland beinhaltet ebenfalls den Schutz von Informationen und von Redaktionsgeheimnissen. Ein wichtiger Grundsatz unserer Pressefreiheit besteht zudem darin, dass im Unterschied zu diktatorischen Gesellschaftsformen der Zugang zum Journalistenberuf nicht staatlich reglementiert ist und auch die Gründung von Verlagen keiner Zulassung bedarf. Pressefreiheit, meine Damen und Herren, erfüllt zudem keinen Selbstzweck der Medien und ist auch kein Luxusgut. Vielmehr erfüllt die Presse eine öffentliche Aufgabe, die auch in § 3 unseres Landespressegesetzes näher beschrieben wird. Die Pressefreiheit hat einen ganz praktischen Nutzen für jeden Einzelnen unserer Gesellschaft, also nicht nur für uns Parlamentarier hier im Hohen Haus. So soll nämlich die Presse Nachrichten beschaffen, verbreiten, Stellung nehmen, Kritik üben, an der Meinungsbildung mitwirken und einen wichtigen Beitrag zur Bildung leisten, damit eben jeder Einzelne sein ganz individuelles Leben auf der Höhe der gegebenen Möglichkeiten gestalten kann und sich frei informieren kann. Journalisten haben den Auftrag, Öffentlichkeit herzustellen, das heißt, möglichst viele richtige und wichtige Informationen an möglichst viele Menschen weiterzuleiten. Denn nur auf dieser Grundlage werden Menschen in die Lage versetzt, sich als Wähler und Marktteilnehmer auch kundig zu machen und so zu handeln. Meine Damen und Herren, unter Demokraten ist es von jeher Konsens, die freie Berufsausübung der Kollegen Journalisten zu unterstützen. Im Gegensatz zum politisch Extremen und Populistischen, auch zu manchem Putin-Handlanger in diesem Land war es für die CDU von Anfang an klar, dass der uneingeschränkte Zugang auch zu Veranstaltungen und auch parteipolitischen Veranstaltungen für jeden Journalisten gewährleistet ist. Bei der AfD war das über viele Jahre hinweg eben keine Selbstverständlichkeit. Wenn man die Journalisten vorher nicht handverlesen aussortieren konnte, hat man eben die Medien komplett ausgeschlossen. Das zeugt von wenig demokratischem Handeln und von wenig Verständnis für die Pressefreiheit in unserem Land, verehrte Kollegen. (Beifall CDU) Verehrter Präsident, meine Damen und Herren, dass ein Gefährdungstatbestand der Pressefreiheit auch in Deutschland durchaus reell ist, belegt die Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“ mit der veröffentlichten Rangliste der Pressefreiheit 2022, wo Deutschland unter 180 Ländern für das Jahr 2021 mit dem Platz 16 belegt wird. Zwar ist die Situation für Journalisten in Deutschland mit dem Platz 16 relativ gut, gemessen an anderen Ländern, aber doch sah sich auch eine Reihe von Journalisten in Deutschland tätlichen Angriffen, Drohungen, Einschüchterungsversuchen und anderem ausgesetzt – Kollege Blechschmidt hat das ja gerade an verschiedenen Fallbeispielen bereits ausgeführt –. Es bleibt also eine dauerhafte Herausforderung, dass wir uns gemeinsam mit allen Demokraten in diesem Land dafür einsetzen, dass Journalisten ihre gesetzlich definierten Aufgaben diskriminierungsfrei wahrnehmen können und wir die freie Meinungsbildung bei allem unterstützen, wie uns das möglich ist. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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