Dorothea Marx
d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“
Verehrter Herr Präsident und gleichzeitig auch Vorredner, ich freue mich immer sehr, wenn die FDP die alten bürgerrechtlichen Traditionen wieder etwas stärker hervorhebt. Das war ja in den letzten Jahren nicht immer der Fall und da haben wir sicherlich auch viele Gemeinsamkeiten, auf denen wir aufbauen können. Die Überprüfung verfassungsgerichtlicher Möglichkeiten vom Verfassungsschutz findet bei uns auch immer sozusagen offene Ohren und Augen, wir haben das ja auch hier in Thüringen schon ausführlich selbst getan, als wir uns infolge der Tätigkeit bei der NSU-Aufklärung erstmalig 2014 an eine doch ziemlich umfassende Reform unseres eigenen Verfassungsschutzgesetzes gemacht haben. Dabei sind viele Probleme, die das Bundesverfassungsgericht jetzt der bayerischen Regel attestiert hat, doch zumindest schon mal angegangen worden. Ob das nun letztendlich schon alles der Weisheit letzter Schluss ist, das überprüfen auch wir gern anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, aber es geht sehr vieles schon in eine ganz andere Richtung als die Fehler, die jetzt hier vom Bundesverfassungsgericht angesprochen worden sind. Es wurde schon darauf hingewiesen, die Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes hat das Bundesverfassungsgericht nicht bestritten. Und auch wir machen das weiterhin nicht, und ich wundere mich dann immer wieder über die gleichen merkwürdigen Allianzen, die hier entstehen, dass die einen –
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Was soll denn das?) ja, das ist doch aber so, faktisch ist das doch so. Was soll das? Das sage ich jetzt hier, und es ist so. Und ich weise erneut darauf hin, dass der Verfassungsschutz nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe ist, sondern auch eine für Sicherheitsbehörden und dass die Abschaffung der Institution Verfassungsschutz dazu führen würde, dass diese Aufgabe bei der Polizei zu erledigen wäre und die Polizei in diesem Bereich dann keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen würde. Insofern ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes in einer eigenständigen Behörde, die parlamentarischer Kontrolle unterliegt, besser aufgehoben und sinnvoller geregelt als woanders.
(Beifall CDU)
Dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die natürlich immer wieder einen sehr wichtigen Beitrag bei der Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen leisten, allein nicht sehr weit kommen würden, das können wir jetzt aktuell aus sehr vielen verschiedenen Erkenntnissen sehen, die auch zum Beispiel in die letzten Fahndungsmaßnahmen eingeflossen sind und auch aktuell im Rahmen der Auseinandersetzung in der Gesellschaft, zum Beispiel auch über den Krieg in der Ukraine, nicht unwichtig sein werden. Wir gucken uns gern auch unser Thüringer Gesetz noch mal genauer an, was den Einsatz von Vertrauensleuten angeht. Da ist dieser Punkt bei der Regelung, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vorabprüfung genannt, wir haben den Einsatz von V-Leuten in Thüringen dann bei der Novelle 2014 stark eingeschränkt. Wir haben gesagt, nur bei gewaltbereiten extremistischen Bestrebungen ist es überhaupt zu rechtfertigen. Und wir haben eine weitgehende Kontrolle. Da ist einmal im Amt für Verfassungsschutz jetzt ein Controller mit richterlicher Unabhängigkeit ständig tätig, der ungefragt sämtliche Akten anschauen und sämtliche Türen und Schränke auf- und zumachen kann. Und es gibt ein persönliches Zustimmungserfordernis des Innenministers und sogar des Ministerpräsidenten, der das damals auch selbst gewünscht hat, dass er dort zustimmen muss, wenn Vertrauenspersonen eingesetzt werden. Ob das diesem Vorabprüfungserfordernis genügt, das kann man allerdings trotzdem noch mal einer genaueren Betrachtung unterziehen. Am Schluss vielleicht noch mal zur AfD, die immer so jammert, dass sie so fiesen Verdächtigungen ausgesetzt worden ist: Also mich wundert ja dann schon, dass ein Unternehmer, der Ihnen eine Großspende geleistet hat, die jetzt also zurückfordert in Bezug auf Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten. Und da sollten Sie doch mal gucken, wie es kommt, dass solche Dinge auch von Ihren ehemaligen Fans mittlerweile verstärkt an Sie herangetragen werden. Also dieses immer wieder dann Zurückgreifen, dass Sie die unschuldigen Opfer sind und von parteipolitisch motivierten Beamten verfolgt würden, das glaubt Ihnen langsam auch keiner mehr. In diesem Sinne freue ich mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit mit den Menschen, die auch konstruktiv an dieser Arbeit mitwirken wollen.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Die AfD zähle ich dort nicht hinzu. Das, denke ich, wird mir keiner unterstellen können.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
