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Madeleine Henfling

GRÜNE 04.05.2022 Sitzungen 7/78

d) auf Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz für Thüringen“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, lassen Sie mich zu Anfang noch mal deutlich sagen, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich begrüßen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere bündnisgrünen Kolleginnen in Bayern haben bereits zur Verabschiedung des Gesetzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Regelungen zur Wohnraumüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Mobilfunkortung, angemeldet. Der seit Jahren andauernden Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und der damit einhergehenden Beschränkung von Bürger-/-innenrechten bundesweit wurde damit erneut ein Stoppzeichen vom Verfassungsgericht entgegengesetzt. In Thüringen sehen wir generell natürlich auch Änderungsbedarf. Es ist auch kein Geheimnis und hier schon mehrfach gesagt worden, dass wir die weitgehende Abschaffung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form anstreben. (Beifall DIE LINKE) Wenn man zu dem Schluss kommen sollte, dass ein Verfassungsschutz notwendig ist – ich gehe davon aus, dass die FDP dies hier gerade getan hat –, sollten seine Befugnisse aus unserer Sicht stark beschränkt sein und die Beobachtung besonders rechtsextremistischer Bewegungen einem transparenten und wissenschaftlich arbeitenden zivilen Institut übertragen werden. Nun wissen wir auch alle, dass im Koalitionsvertrag dazu etwas Anderes steht, denn für eine Reform in diese Richtung gibt es keine Mehrheit. Diese Mehrheit gibt es auch nicht mit der FDP. Wir werden uns dennoch immer für die Stärkung von Bürgerinnenrechten und der wissenschaftlichen Analysefähigkeit sowie der demokratischen Kontrolle einsetzen, soweit es über Kompromisse tatsächlich möglich ist. Mit der CDU-Fraktion wird es wahrscheinlich wesentlich schwieriger werden. Deshalb gehe ich nach dieser Aktuellen Stunde davon aus, dass die FDP wahrscheinlich einen Gesetzentwurf oder eine Gesetzesänderung auch entsprechend einbringen wird. Natürlich sind wir bereit, konstruktiv daran mitzuarbeiten. Nun noch mal ganz konkret zum Urteil: Nach einer ersten oberflächlichen Analyse – zum jetzigen Zeitpunkt ist aus meiner Sicht auch, ehrlich gesagt, noch nicht mehr möglich – kommen wir erst mal zu dem Schluss, dass sich die Auswirkungen für Thüringen eher in Grenzen halten dürften, zumindest im Hinblick auf die kassierten bayerischen Normen. Die Bayern haben doch einen erheblichen Schluck mehr konservative sicherheitspolitische Wünsche in das Gesetz geschüttet und es mit Verweisungsketten tatsächlich hart übertrieben. Die Bestimmungen in Bayern sind deutlich weitgehender als die in Thüringen. Das heißt natürlich nicht, dass im Lichte dieses Urteils keine punktuellen Änderungen bei uns in Thüringen notwendig sind. Wir werden das Urteil deshalb auch in den kommenden Tagen und Wochen genauer prüfen und anhand der Leitplanken, die das Gericht gesetzt hat, den eventuellen Änderungsbedarf mit unseren Koalitionspartnerinnen besprechen. Dieser könnte sich zum Beispiel im § 21, Informationsübermittlung durch das Amt für Verfassungsschutz, ergeben. Aber – wie gesagt – das müssen wir uns tatsächlich genau anschauen. Deswegen ist es aus meiner Sicht verfrüht, hier jetzt schon irgendwelche Forderungen aufzumachen, außer die grundlegenden, die ich zum Anfang meiner Rede genannt habe. Diese Aktuelle Stunde dient aus meiner Sicht eher dem Versuch der FDP, noch mal klarzustellen, dass Sie die Bürgerinnenrechtspartei in diesem Landtag sind. (Beifall Gruppe der FDP) Ob das so ist, daran habe ich größere Fragezeichen. Aber natürlich verweigern wir uns nicht einer konstruktiven Zusammenarbeit, um unsere Gesetze tatsächlich bürgerinnen- und bürgerfreundlicher zu machen. Daran sind wir interessiert und ich gehe davon aus, dass wir das im zuständigen Fachausschuss, dem Innenausschuss, auch diskutieren werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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