landtag.sachsen.de ↗

1. Sitzung (WP7)

01.10.2019 · 106 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (31)Die Linke (31)AfD (16)GRÜNE (13)SPD (5)

Aloysius Mikwauschk CDU

Haj to slubju, z Božej pomocu. Ja, mit Gottes Hilfe.

Diese Rede einzeln zitieren

Marko Schiemann CDU

Haj, z Božej pomocu. Ja, mit Gottes Hilfe.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Oliver Zwerg AfD

Ja. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Ich darf fragen, ob noch Abgeordnete im Saal sind, die nicht aufgerufen wurden. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist der Namensaufruf beendet. Ich stelle fest, dass 118 Abgeordnete zu unserer Sitzung verpflichtet wurden. Frau Hanka Kliese ist für die heutige Sitzung entschuldigt. Ihre Verpflichtung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. worden. Ich möchte Ihnen zunächst folgende Änderung zum Tagesordnungspunkt 2 vorschlagen: In diesem Tagesordnungspunkt sind die Aussprache und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags vorgesehen. Wie Sie der ausgeteilten Drucksache 7/3 entnehmen können, wird nunmehr zur Abstimmung gestellt, dass bislang als Anlage zur Geschäftsordnung die festgelegten Verhaltensregelungen eine eigene Vorschrift erfahren sollen. Ich schlage daher vor, dass im Tagesordnungspunkt 2 als zusätzlicher Beratungsgegenstand die Drucksache 7/3 aufzunehmen ist. Dies wurde zwischen den Fraktionen auch so vorabgestimmt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Wenn das nicht der Fall ist, ist die Tagesordnung damit so beschlossen. Gibt es weitere Anträge zur Änderung der Tagesordnung? – Herr Abg. Zwerg.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Oliver Zwerg AfD

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es geht um die Absetzung des Tagesordnungspunktes 2. Der Landtag möge beschließen: Erstens, den Tagesordnungspunkt 2, Aussprache und Beschlussfassung zur Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags, von der Tagesordnung abzusetzen. Zweitens, die Bestimmungen der Geschäftsordnung des 12. November 2014, Sächsisches Amtsblatt 2014 Nr. 50 S 14/97, bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung einer Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags durch Beschluss gemäß Artikel 46 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Verfassung des Freistaates Sachsen, Verfassungsänderungsgesetz, vom 11. Juli 2013 einstweilen entsprechend anzuwenden. Begründung: Die Geschäftsordnung ist die Arbeitsgrundlage des Sächsischen Landtags für die regelmäßig wiederkehrende fünfjährige Wahlperiode. Der Beschlussfassung dieser Arbeitsgrundlage sollte eine hinreichende Diskussion und Abwägung widersprechender Argumente vorausgegangen sein. Die vorliegende Drucksache enthält zahlreiche Abweischäftsordnung. Sie beruht unter anderem auf einem von der Landtagsverwaltung erstellten und in der 37. Kalenderwoche an die Fraktionen des Sächsischen Landtags verteilten Entwurf. Jedoch flossen auch weitreichende Änderungsvorschläge von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in den Entwurf ein, die der AfDFraktion erst im Verlauf des 27. Septembers 2019 bekannt gemacht wurden. Eine hinreichende Meinungsbildung zum Geschäftsordnungsentwurf war innerhalb der AfD-Fraktion unter diesen Umständen nicht möglich. Es ist auch nicht sachgerecht, in Ansehung dessen den vorliegenden Entwurf nicht einmal vier Tage nach dessen Bekanntgabe im Plenum zu debattieren und zu beschließen. Sachgerecht ist es demgegenüber, einstweilen die Fortgeltung der beschließen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, den Entwurf eingehend innerhalb der Fraktionen zu diskutieren und in einer nachfolgenden Sitzung des Landtags eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Gleichzeitig wird die Arbeitsfähigkeit des 7. Sächsischen Landtags durch die Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung bis unmittelbar vor Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung gewährleistet. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gibt jetzt die Gelegenheit zu Stellungnahmen der Fraktionen. Ich sehe am Mikrofon 4 Herrn Dr. Meyer. Bitte. Tagesordnungspunkt Aussprache und Geschäftsordnung des Drucksachen 7/2 und 7/3, BÜNDNIS 90/DIE Dazu liegt Ihnen in der Drucksache 7/2 der Entwurf der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags auf Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD vor. Ebenfalls liegt Ihnen als Drucksache 7/3 ein Antrag auf Erlass von Verhaltensregeln vor.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Am 1. September dieses Jahres wurde ein neuer Sächsischer Landtag gewählt. Wir haben heute den 1. Oktober. Es ist quasi ein Monat vergangen. In dieser Zeit hatten alle Fraktionen die Gelegenheit, Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung, auf der die 7. Legislaturperiode ihre Geschäftsordnung gründen möchte, zu verfassen. Wir hatten im Rahmen der Parlamentarischen Geschäftsführer am 20. September eine erste Beratung mit der AfDFraktion und der Fraktion DIE LINKE, bei der wir die Änderungsbegehren der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgestellt haben, und wir hatten am 27. September eine weitere Beratung und demzufolge eine Einbeziehung der anderen Fraktionen vorgenommen. Es ist vorliegend von der AfD-Fraktion Änderungsbegehr zu der Entwurfsfassung zu sehen. Wir sollten uns als Hohes Haus in die Lage versetzen, jetzt handlungsfähig zu werden, wie es die Landtage vor uns schon getan haben, und heute in dieser Sitzung eine Geschäftsordnung beschließen. Dafür kann ich nur plädieren, und wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. Gibt es weitere Äußerungen zu dem Änderungsantrag? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit kann ich den Änderungsantrag, vorgetragen von der AfD-Fraktion, zur Abstimmung stellen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich darf damit feststellen, dass der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden hat. Ich stelle deshalb die Tagesordnung in der Form, wie sie Ihnen vorliegt, zur Abstimmung. Wer mit der vorgeschlagenen Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Tagesordnung der ersten Sitzung beschlossen. Meine Damen und Herren! Auf dieser Grundlage darf ich nunmehr den Tagesordnungspunkt 2 aufrufen. Beschlussfassung zur 7. Sächsischen Landtags Anträge der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD Es findet zunächst die Aussprache statt. Hierbei haben wir uns auf eine Redezeit von maximal zehn Minuten je Fraktion verständigt. Für Änderungsanträge gilt eine Redezeit von drei Minuten pro Antrag und Fraktion. Für die Gegenrede gilt Entsprechendes. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Danke, das kann ich nicht feststellen. Somit können wir in der ersten Runde in der Reihenfolge CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicher, danach AfD und DIE LINKE sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht, fortfahren. Wer wünscht das Wort zur Aussprache? – Herr Dr. Meyer für die CDU-Fraktion, bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe des Sächsischen Landtags in unserer föderalen Bundesrepublik ist klar definiert. Er ist verpflichtet, seine Aufgaben verfassungsgemäß zu erfüllen und seine eigene Stellung im politischen Gefüge zu erhalten. Der Landtag ist gemäß Artikel 39 Abs. 1 unserer Verfassung die gewählte Vertretung unseres Volkes. Als zentrales Organ politischer Führung übt er die gesetzgebende Gewalt aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung und ist Stätte der politischen Willensbildung. „Unsere Verfassung ist das integrative Moment der sächsischen Demokratie. Verantwortlich für ihren klugen Gebrauch zum Gedeihen der freien Gesellschaft sind die Bürgerinnen und Bürger – also wir alle. Uns allen obliegt es, aus der geschriebenen eine gelebte Verfassung zu machen. Das gelingt dann am besten, wenn wir unser Gemeinwesen gemäß ihrer Ideen verantwortungsvoll gestalten, ihre Regeln einhalten und ihre Werte hochhalten.“ – So führt es Landtagpräsident Dr. Matthias Rößler in seinem Geleitwort zur Sächsischen Verfassung aus. Die heute zu beschließende Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags greift dieses Anliegen auf und hat den Anspruch, das Parlament als Ort der politischen Willensbildung zu stärken. Die wohl bekannteste Geschäftsordnung dürfte die Rules of Order des amerikanischen Offiziers Henry Robert sein, welche 1876 das erste Mal veröffentlicht wurde. Demnach ist der Zweck einer Geschäftsordnung – ich zitiere – „Versammlungen jeder Größe in die Lage zu versetzen, unter Berücksichtigung der Meinung jedes Mitglieds in der größtmöglichen Zahl von Fragen unterschiedlicher Komplexität in einem Minimum an Zeit zum allgemeinen Willen zu kommen, und das unter jedem möglichen internen Klima, das von völliger Harmonie bis zu verhärteter Spaltung oder leidenschaftlicher Meinungsverschiedenheit reichen kann.“ Das ist ein sehr hehres Ziel, welches auch die Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags verfolgt. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates haben das Recht auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz politischer Entscheidungen. Nicht zuletzt hängt davon ab, wie stark die Verankerung unserer Parlamente in der Gesellschaft ist. Dazu bedarf es einer Reihe von Bestimmungen. Die Regeln, an die sich der Landtag dabei zu halten hat, ergeben sich in erster Linie aus der Landesverfassung. Hinzu treten die Vorschriften der Geschäftsordnung, die die innere Ordnung des Landtags ausgestalten und den Ablauf parlamentarischer Tätigkeit strukturieren. Sie dienen dem Ziel, ein faires, praktikables und für die Öffentlichkeit transparentes Verfahren zu gewährleisten. Die Geschäftsordnung ist damit nicht nur ein wesentlicher Bestandteil des Parlamentsrechts, sondern zugleich die Grundlage für die tägliche Arbeit des Landtags und seiner Mitarbeiter. Die Erfahrung lehrt, dass Rechtsnormen selten eindeutig sind. Überdies sind sie keineswegs immer so gefasst, dass sich Antworten auf gestellte Fragen einfach ableiten lassen. Die Geschäftsordnung macht dabei keine Ausnahme. Insofern kommt es auf die aktive Anwendung unserer Geschäftsordnung durch uns als Mitglieder des Landtags in Form von Fraktionen an. Auf der Grundlage der Geschäftsordnung der 6. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in den vergangenen Wochen die vorliegende Geschäftsordnung erarbeitet und mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen dieses Hohen Hauses erörtert. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere der Landtagsverwaltung, für die Unterstützung in diesem herausfordernden Prozess. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Meiner Fraktion ist es wichtig, dass wir an der bisherigen guten Grundlage festhalten und gleichzeitig mit der neuen Geschäftsordnung den Parlamentsbetrieb flexibler und bürgerfreundlicher gestalten. So möchten wir künftig die Tagesordnung flexibler gestalten, mehr aktuelle Debatten in das Plenum holen und einen intensiveren Austausch mit der Staatsregierung durch die Weiterentwicklung der Staatsministerbefragung zu einer Staatsregierungsbefragung erreichen, bei welcher sich auch unser Ministerpräsident den Fragen der Abgeordneten zur aktuellen Politik stellt. Es soll künftig die Möglichkeit bestehen, dass Beratungsgegenstände, welche nicht im Plenum behandelt werden können, in öffentlichen Ausschussberatungen beraten und beschlossen werden. Uns ist es wichtig, dass der Petitionsausschuss in dieser Geschäftsordnung gestärkt wird, um seine bürgernahe Arbeit künftig federführend für alle Petitionen wahrzunehmen. Wir möchten das Amt des Dritten Vizepräsidenten einführen, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und die Vertretung des Landtags nach außen weiter zu verbessern. Wir tragen mit dieser Geschäftsordnung auch den Anforderungen der Digitalisierung und des Datenschutzes Rechnung. Auf weitere Aspekte der Änderung und der Weiterentwicklung der Tagesordnung werden die nachfolgenden Redner eingehen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, gleichzeitig den schon angekündigten Antrag einzubringen. Bisher waren die Verhaltensregeln der Mitglieder des Sächsischen Landtags in der Anlage 1 der Geschäftsordnung festgelegt. Wir haben uns darauf verständigt, künftig diese Regelungen im Abgeordnetengesetz zu fassen, weil dort bisher schon Regelungsgegenstände vorhanden sind. Um dort Rechtssicherheit zu schaffen, brauchen wir in der Zwischenzeit eine Regelung. Die bildet dieser Antrag ab, der die bisherige Anlage 1 in einen Antrag fasst und beschließen lässt. Mir bleibt an dieser Stelle der Appell und gleichzeitig die Bitte, dass wir Debatten in diesem Hohen Haus stets geprägt von gegenseitigem Respekt, – Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Herr Dr. Meyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 1?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Herr Präsident! Ich würde den Satz zu Ende führen und dann gern eine Zwischenfrage zulassen. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

– hart in der Sache, aber anständig und würdevoll im Ton führen. Jetzt würde ich die Zwischenfrage zulassen. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Herr Abg. Hütter, Ihre Zwischenfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Carsten Hütter AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dr. Meyer, ich habe eine Nachfrage zu Ihrem vorigen Statement: Wann sind denn die Verhaltensregeln den einzelnen Fraktionen zugegangen? Sie sagten vorhin, dass es ausreichend Zeit gab, über diese Dinge zu beraten.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Herr Abg. Hütter, Sie waren bereits in der vorangegangen Legislaturperiode Mitglied des Landtags. Demzufolge sollten Sie die Geschäftsordnung des 6. Sächsischen Landtags kennen. Die Anlage 1, die diese Verhaltensregeln im Wortlaut bereits jetzt abbildet, liegt jetzt – wie ich es gerade ausführte – als Antrag vor, um den Rechtsraum zu regeln, bis ein Abgeordnetengesetz novelliert worden ist, um diese Anlage dort zu integrieren. Ihnen liegt die Geschäftsordnung sicherlich seit Längerem vor. Der Antrag ist Ihnen ebenfalls zugeleitet worden. Er enthält den gleichen Inhalt wie die bisherige Anlage 1. Damit komme ich zum Schluss. Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Für die CDUFraktion hat Herr Dr. Meyer gesprochen. Ich sehe Herrn Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte kommen Sie nach vorn.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschäftsordnungen sind mehr als ein bloßes komplexes Regelwerk für Parlamente. Die 119 Paragrafen und acht Anlagen, die heute den Startschuss des parlamentarischen Arbeitens in der 7. Legislaturperiode bilden sollen, sind einerseits politische Selbstvergewisserung des eigenen, dem Parlament innewohnenden Anspruchs, die erste Gewalt im Staate zu sein und zugleich damit andererseits politischer Beleg der Bedeutung des Parlamentarismus gegenüber der Öffentlichkeit. Sosehr sich in der Öffentlichkeit sicherlich nicht allzu viele für die Detailregelungen der Geschäftsordnung interessieren werden – gleichwohl gehört zur Ehrlichkeit dazu: auch vielleicht nicht jeder Abgeordnete in der Zukunft –, sosehr rückt der Landtag umso stärker in den Fokus – hoffentlich in positiven Betrachtungen –, wenn mit dieser Geschäftsordnung die weitere Grundlage für die Stärkung des sächsischen Parlamentarismus gelegt wird. Für uns als BÜNDNISGRÜNE ist der Maßstab einer guten Geschäftsordnung nicht allein die Frage, ob sie praktikabel ist, sondern ob sie den Anspruch einer selbstbewussten ersten Gewalt im Staate untersetzt. Deshalb sind wir mit dem klaren Ziel in die angesprochenen Geschäftsordnungsverhandlungen gegangen, diesen Landtag transparenter zu machen, unser Parlament selbstbewusster aufzustellen und das Hohe Haus wieder zum zentralen Ort der politischen Debatten in unserer Demokratie zu machen. Und ich sage: Diesem Ziel sind wir mit der neuen Geschäftsordnung und dem heute vorliegenden Vorschlag ein großes Stück nähergekommen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass es dem Wesen der Geschäftsordnungen von Parlamenten inhärent ist, dass sie selten in radikalen Maßnahmen, sondern eher in kleinen Schritten fortentwickelt werden. Nicht ohne Grund beginnt der Standardkommentar der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags mit der treffenden Feststellung, dass parlamentarische Verhaltensregeln einer mitunter stärkeren Beharrung unterliegen als Gesetze, ja selbst als die Verfassung. Der vorliegende Entwurf vereint die Prinzipien der moderaten, pragmatischen Weiterentwicklung der Geschäftsordnung mit dem Ziel, auch große Lösungen nicht zu scheuen und im Freistaat Sachsen neue Wege zu gehen, wenn es darum geht, uns alle – die Fraktionen, die Abgeordneten und dieses Parlament als solches – zu stärken. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der Staatsregierungsbefragung ist das Herzstück einer neuen parlamentarischen Auseinandersetzung. Wir haben uns entschieden, das 2014 eingeführte Instrument, das in den letzten Jahren sein Dasein weniger als Gassenhauer des Parlamentarismus, sondern eher als inoffizielle Mittagspause dieses Hauses fristete, nicht etwa einen leisen Tod sterben zu lassen, sondern es zu einem starken Kontrollinstrument gegenüber der Staatsregierung weiterzuentwickeln. Zukünftig kann jeder Staatsminister und jede Staatsministerin für den gesamten Zuständigkeitsbereich befragt werden, und mindestens einmal im Jahr gilt dies auch für den Ministerpräsidenten. Das ist eine wesentliche Stärkung des Landtags gegenüber der Staatsregierung, aber auch, werte Kolleginnen und Kollegen, ein neuer Anspruch des Parlaments an sich selbst; denn eine starke Staatsregierung muss sich nicht davor fürchten, von einem selbstbewussten Parlament in die Zange genommen zu werden, noch weniger aber von einem schläfrigen und lustlosen Parlament. Ob hier am Ende ein Hauch von Westminster – gleichwohl nur in Bezug auf das Selbstbewusstsein unseres Parlaments – wehen wird, liegt somit schlussendlich in der Hand von uns allen; aber ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen kann und wir mit dieser Staatsregierungsbefragung Vorbild auch für andere Bundesländer werden können. Mit dieser Geschäftsordnung wird zudem der Landtag ein Stück weit transparenter. Dies gilt im Kleinen für die Veröffentlichung von Protokollen der Untersuchungsausschüsse, und es gilt im Großen, wenn es um die teilweise Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit geht. Ich will nicht verhehlen, dass wir hierzu nach wie vor viel grundsätzlichere Auffassungen haben, als in dieser Geschäftsordnung niedergelegt sind. Aber genau dies ist ein Punkt parlamentarischer Weiterentwicklung entlang pragmatischer und grundsätzlicher Linien zugleich. Wir schaffen den Einstieg in die Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit, in denen wir die Ausschüsse zumindest für jene Teile des parlamentarischen Geschäfts öffnen, die nicht im Plenum beraten werden können. Dies gibt die Möglichkeit, im Ausschuss eine Bühne zu nutzen, entlastet gleichzeitig das Plenum und stärkt dieses als den Ort entscheidender Debatten. Dazu passt auch, dass wir die Aktuellen Debatten in diesem Hohen Haus weiter stärken werden. Die größte Aufgabe des Landtags als erste Gewalt ist die Gesetzgebung, zweifelsohne auch eine gute Kontrolle der Staatsregierung, aber eben auch das sichtbare Ringen um die aktuellen komplexen politischen Fragen in Sachsen. Um dies zu stärken, wollen wir zukünftig auch die Tagesordnung des Landtags gemeinsam flexibler gestalten können. In der Vergangenheit ist mitunter der Eindruck entstanden, dass – zugegeben: überspitzt formuliert – nichts so alt ist wie die Zeitung von gestern und die Parlamentsdebatten von vorgestern. An uns liegt es, das Gegenteil auch in der Zukunft zu beweisen, die Leidenschaft der politischen Auseinandersetzung zu leben und deutlich zu machen, dass es unser aller Anspruch ist, dass der Landtag trotz vieler anderer Formen politischer Auseinandersetzung der zentrale politische Ort im Freistaat Sachsen ist. Das ist für uns Ausdruck einer neuen und gestärkten politischen Kultur im Freistaat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Eine neue politische Kultur in diesem Haus setzen wir auch damit um, dass zukünftig jene, die wir als Landtag beauftragt haben, Kontrolle auszuüben, in diesem Hohen Hause auch berichten können. Das heißt, dass wir nicht nur über den Datenschutzbeauftragten und über den Rechnungshofpräsidenten und ihre Berichte im Plenum diskutieren, sondern uns auch gemeinsam anhören können – ja müssen –, was sie zu sagen haben. Das wird sicherlich nicht immer leicht sein, zeugt aber von einem starken und selbstbewussten Umgang mit Kritik. Werte Kolleginnen und Kollegen! Nicht immer haben wir BÜNDNISGRÜNEN uns in diesen Verhandlungen zur Geschäftsordnung mit unseren teils sehr grundsätzlichen Auffassungen zu hundert Prozent durchsetzen können. Mitunter geistert ja der eine oder andere Untote langjähriger parlamentarischer Praxis, getarnt als heilige Kuh, durch die Sphäre von Geschäftsordnungen, nicht nur in diesem Parlament. Sicherlich kann und muss man weitere Grundsatzdebatten, beispielsweise über das Sitzzuteilungsverfahren, führen. Allerdings scheint es mir derzeit wichtiger, als sich im beharrlichen Kampf gegen parlamentsrechtliche Zombies zu behaupten, andere Wege zu gehen, die für die Fraktionen schlussendlich mehr bringen. Deshalb bin ich froh, dass wir zukünftig auch kleineren Fraktionen die Möglichkeit geben, in nahezu allen Gremien und Ausschüssen vertreten zu sein. Das stärkt diesen Landtag als Gesamtes und wahrt zugleich die Minderheitenrechte. Nicht zuletzt war es auch Ausdruck einer gemeinsam gestärkten parlamentarischen Kultur, nicht nur den dritten Landtagsvizepräsidenten zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Landtags wiedereinzuführen, sondern auch klarzumachen, dass diese Funktion der drittgrößten Fraktion in diesem Hause zusteht. Auch dies ist ein Zeichen in der aktuellen Situation. Zuletzt möchte ich unsere Freude über eine Änderung nicht verhehlen, die eigentlich peinlich ist: Mit dieser Geschäftsordnungsnovelle wird nun endlich auch die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann im Parlamentsrecht vollzogen und Frauen und Männer gleichberechtigt in der Geschäftsordnung benannt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dass man dafür bis ins Jahr 2019 brauchte, gehört sicherlich nicht zu den Ruhmesblättern sächsischer Parlamentstradition, aber besser spät als nie. In diesem Hohen Hause gibt es eine Vielzahl selbstbewusster Parlamentarierinnen, deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, dies auch in der Geschäftsordnung deutlich zu machen, gerade in Zeiten, in denen der Frauenanteil des Landtags leider noch einmal deutlich gesunken ist. Wenn ich sehe, wo wir in der vorletzten Wahlperiode mit der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags standen und was wir heute vorlegen, kann ich unumwunden sagen, dass wir dem Landtag gerade auch in schwierigen Zeiten die Instrumente an die Hand geben, seiner Rolle selbstbewusst nachzukommen. Auch diese Geschäftsordnung wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber sie ist ein Meilenstein auf dem Weg zur weiteren Stärkung unseres Parlamentarismus. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nun an uns, dieses Werk, das ohne das Wirken und das Selbstbewusstsein des einzelnen Abgeordneten bloßes Papier bleiben wird, mit einer Kraft von Debatte und Auseinandersetzung mit Leben zu erfüllen. Das heißt zugleich aber auch, nicht hinzunehmen, wenn unsere parlamentarische Demokratie – egal, ob in diesem Rund oder anderswo – verächtlich gemacht oder angegriffen wird. Diese klare Haltung steht in keiner Geschäftsordnung, aber sie ist unverbrüchlicher Ausdruck eines selbstbewussten und starken Parlaments – eine Haltung, die es gerade in diesen Zeiten einmal mehr braucht. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Das war Herr Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich darf für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Neukirch ans Mikrofon bitten.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Neukirch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten vier Wochen haben wir gemeinsam hier im Hause versucht, für diesen 7. Sächsischen Landtag eine gute Arbeitsgrundlage zu schaffen, die auf den Erfahrungen von 30 Jahren politischer Arbeit in diesem Hohen Hause seit der Wiedervereinigung beruht, aber auch ganz konkret auf den Erfahrungen der letzten fünf Jahre, die wir selbst auf der Grundlage der Geschäftsordnung der letzten Legislaturperiode geleistet haben – und das Ganze vor dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Situation, die insbesondere von einem Vertrauensverlust in Demokratie geprägt ist. Dies wird für uns alle für die nächsten fünf Jahre eine besondere Herausforderung in diesem Hohen Hause sein; denn neben den wichtigen und grundsätzlichen legislativen Entscheidungen, die wir in den nächsten Jahren in diesem Hause treffen müssen, werden wir alle versuchen müssen, Politik für die Menschen in diesem Land verständlicher zu machen, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und sie einzuladen, sich politisch zu engagieren. Die politische Kultur in diesem Land soll noch besser durch den Sächsischen Landtag maßgeblich mitgeprägt werden können. Der Landtag sollte Kern und Vorbild für politische Debatten und demokratische Kultur sein. Für dieses Ziel haben wir die Geschäftsordnung der 6. Legislaturperiode in den letzten Wochen sehr, sehr fleißig durchforstet. Die Geschäftsordnung, die wir heute besprechen und dann auch beschließen, stärkt aus der Sicht der SPD eindeutig das Parlament als Ort der lebendigen Debatte und gibt neue Möglichkeiten, den Bürgerinnen und Bürgern politische Prozesse und Wege der Entscheidungsfindung näherzubringen und sie ihnen transparenter zu machen. Wir alle müssen heutzutage anerkennen, dass es eben nicht das eine einzige Thema gibt, dass es nicht die eine einzige wahre Meinung gibt und schon gar nicht nur eine einzige Lösung für Probleme. Es müssen viele Themen angesprochen werden. Um Lösungen muss entsprechend gerungen werden dürfen, auch in diesem Hohen Haus. Die Geschäftsordnung legt dafür einen Grundstein, sie ist aber keine Garantie. Sie muss gelebt werden. Wir alle in diesem Hause sind gefordert, den gemeinsam gehegten Ansprüchen dann auch gerecht zu werden, denn natürlich gehört auch Streit zur demokratischen Auseinandersetzung. Streit muss sogar sein, aber es muss ein Streit nach Regeln sein, der verbunden ist mit der Bereitschaft, demokratische Verfahren zu achten. Die dann entstandenen Mehrheitsentscheidungen, auch hier im Parlament, dürfen hernach nicht als illegitim denunziert werden; denn die Anerkennung dieser grundlegenden demokratischen Regeln – auch in diesem Haus – ist das, was wir als parlamentarische Kultur definieren. (Sebastian Wippel, AfD: Mehrheit ist Mehrheit!) Zu den Details der Geschäftsordnung haben meine Vorredner schon einiges genannt. Für uns als SPD-Fraktion waren drei Punkte besonders wichtig. Wir haben erstens die Arbeitsfähigkeit und das Abbild aller Fraktionen und Abgeordneten in den Blick genommen. Hierunter fallen zum Beispiel die Regelungen zu den Vizepräsidenten, bei denen uns vor allem die Verteilung nach Größe der Fraktionen wichtig ist, weil somit die Repräsentanz der verschiedenen politischen Strömungen gewährleistet ist. Zu diesem Punkt gehört für uns aber auch die neue Grundmandatierung der Ausschussbesetzung – bis zehn besetzte Ausschussmitglieder –, indem jede Fraktion erst einmal einen Sitz bekommt, bevor man zum Zugriffsverfahren nach Größe der Fraktionen greift. Nicht zuletzt ist hierbei die Lücke zum Gruppenstatus geschlossen worden, damit ein Verfahren bei Austritten aus Fraktionen, wie wir es in der letzten Legislaturperiode erleben mussten, vorhanden ist. Als zweiter Punkt war uns wichtig, die Arbeit und die demokratischen Prozesse für die Bürgerinnen und Bürger im Land transparenter zu machen. Hierzu dienen die Möglichkeit der Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit, die umfassende Stärkung der Petitionsrechte des Petitionsausschusses, und hierzu dient auch das Rederecht für die Beauftragten zu ihren Berichten im Plenum. Als dritten Punkt wollen wir eine lebendige Debatte ermöglichen, frei nach Norbert Lammert, der zu Recht darauf hinwies, dass die Wahrung von Ordnung und Würde des Parlaments nicht bedeuten muss, dass es steif, trocken und humorlos, also langweilig, zugehe. Deshalb haben wir zum Beispiel das Instrument der Befragung der Staatsregierung zu einem zeitgemäßen, selbstbewussten Umgang von Parlament und Regierung auf Augenhöhe, so wie es sein soll, gestaltet. Dazu gehören auch die Aktuellen Debatten, die wir ausweiten wollen. Jede Fraktion soll die Möglichkeit erhalten, in einer Plenarwoche ein aktuelles Thema auf die Tagesordnung zu setzen, um die Bandbreite von Themen, die die Bevölkerung beschäftigen, hier abzubilden. Abschließend möchte ich feststellen, dass wir mit dem vorliegenden Antrag für eine neue Geschäftsordnung eine ausgewogene Mischung aus Interessen von Oppositionsund Regierungsfraktionen, aus notwendigen Zugeständnissen an die Arbeitsfähigkeit der Institution und den grundlegenden Aufgaben, Rechten und Pflichten der Abgeordneten und Fraktionen diesem Haus vorlegen können. Keine Fraktion konnte sich mit allen ihren Vorschlägen für die Geschäftsordnung durchsetzen. Aber jede Fraktion, die Vorschläge gemacht hat, findet sich im vorliegenden Antrag für die Geschäftsordnung wieder. Zusammenfasend kann ich sagen, dass wir mit der neuen Geschäftsordnung die Grundlage für einen fair geführten Streit anbieten, der eine gute Grundlage dafür ist, dass Entscheidungen nachvollziehbarer – auch nach außen – dargestellt werden können. Die SPD-Fraktion verbindet damit die Hoffnung, dass sie eine Grundlage für die Stärkung der Akzeptanz und des Vertrauens in demokratische Entscheidungen bilden kann. Ich möchte mich dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Verwaltung anschließen, die diesen Kraftakt zu Beginn der Legislaturperiode im guten Miteinander und mit viel Arbeit ermöglicht haben. Erlauben Sie mir zum Schluss ein Zitat von Theodor Fontane, dessen 200. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern. Er war kein Politiker, hat aber, wie ich finde, einen guten Maßstab dafür gelegt, wie wir an die Arbeit herangehen können. Er hat gesagt: „Nicht die Größe der Aufgabe entscheidet, sondern das Wie, mit dem wir die kleinste zu lösen versuchen.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Für die SPDFraktion hat Frau Neukirch gesprochen. Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Zwerg. Bitte schön. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Er hat doch noch gar nichts gesagt!)

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfDFraktion hatte beantragt, die neue Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags heute nicht zu beschließen. Sie haben diesen Antrag abgelehnt. Wir halten das nach wie vor für falsch. Wir halten fest: Am letzten Freitagnachmittag, gegen 13 Uhr, erhielt die AfD-Fraktion die jetzige Fassung der Geschäftsordnung, also vor ungefähr dreieinhalb Tagen. Somit hatten die Mitglieder unserer Fraktion über das Wochenende zwei Tage Zeit, sich mit diesen Änderungen zu befassen. Es sind Leute, die zu einem großen Teil Unternehmer und Angestellte sind, das heißt, sie übten bisher ganz normale bürgerliche Berufe aus. Ich weiß nicht, wie Ihr Verständnis von interfraktioneller Demokratie ist. Die AfD-Fraktion nimmt ihre Mitglieder bei der Willensbildung jedenfalls mit. Dabei gibt es durchaus unterschiedliche Ansätze. Diese Ansätze werden innerhalb der Fraktion diskutiert und werden nicht per Ukas des Vorstandes durchgedrückt. Die AfD-Fraktion ist mit 31 neuen Abgeordneten in diesem Landtag vertreten. Wir halten es für wichtig, dass unseren Abgeordneten bei einer so wichtigen Sache wie der Geschäftsordnung mehr Zeit gegeben wird. (Beifall bei der AfD) Wir haben uns am 11. September 2019 konstituiert, und jeder, der neu in diesen Landtag kam und sich erst einmal zurechtfinden muss, weiß, wovon ich spreche. Es gibt im Entwurf der Geschäftsordnung durchaus positive Ansätze. Es gibt aber auch alte und neue Regelungen, mit denen wir nicht einverstanden sind. Hierbei hätte zum Beispiel ausgiebig darüber diskutiert werden können, inwieweit Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das machen wir doch jetzt!) – Ja, darüber freue ich mich sehr, danke. – oder inwieweit die Plenarwochen durch die Einführung eines dritten Sitzungstages entzerrt werden können – das liegt auch schon auf dem Tisch, sehr gut! –, um Mitternachtssitzungen zu verhindern. Der Diskussionsprozess hierüber ist in unserer Fraktion jedoch noch in vollem Gange. Wenn der Deckel jedoch einmal drauf ist, das heißt die Geschäftsordnung beschlossen wurde, dann tut sich erfahrungsgemäß in der Wahlperiode nichts mehr. Die AfD-Fraktion hält es deshalb auch nicht für sinnvoll, einen Beschluss zur Geschäftsordnung heute übers Knie zu brechen. Noch einmal: Die Geschäftsordnung ist unser aller Arbeitsgrundlage für voraussichtlich fünf Jahre. Wenn hier auf den letzten Pfiff mal eben noch solche weitgehenden Änderungen, wie einen Dritten Vizepräsidenten, die Einführung des Gruppenstatus und die teilweise Neugestaltung des Petitionsrechts präsentiert werden, dann lässt uns das nichts Gutes erahnen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Beifall bei der AfD – Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Auch Unstimmigkeiten könnten sich hieraus ergeben – –

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Oliver Zwerg AfD

Schießen Sie los! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hier wird nicht geschossen! Das können Sie in Ihrer Fraktion machen! – Zurufe von der SPD) Ich bin ganz Ohr!

Diese Rede einzeln zitieren

Albrecht Pallas SPD

Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Abgeordneter. Sie haben ausgeführt, warum Sie angeblich nicht ausreichend Zeit hatten, um die Geschäftsordnung mit Ihrer Fraktion zu besprechen. Meine Frage dazu: Wie verträgt sich das mit der Tatsache, dass Sie zahlreiche Änderungsvorschläge ansprechen und mindestens vier Änderungsanträge stellen. Es scheint dann doch ausreichend Zeit zum Lesen des Antrags und zur Diskussion in der Fraktion gewesen zu sein. (Zurufe von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Oliver Zwerg AfD

Ja, da können Sie mal sehen, was wir in der kurzen Zeit geschafft haben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Herr Abgeordneter, fahren Sie bitte in Ihrer Rede fort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan-Oliver Zwerg AfD

Vielen Dank. – Auf Unstimmigkeiten, die sich hieraus ergeben, sind wir im Rahmen der Änderungsanträge bereits eingegangen – kommt noch. Hier wird mit ganz heißer Nadel genäht. Jeder Bürger muss sich für das Ausfüllen einer Steuererklärung mehr Zeit lassen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezeichnend für die Umgangsform in diesem Haus ist – auch sehr neu für mich –, dass die „Sächsische Zeitung“ offenbar bereits am 26.09.2019 einige Details der geänderten Geschäftsordnung kannte und am nächsten Tag veröffentlichte. Der geneigte Zeitungsleser wusste also, wohin die Reise gehen soll, noch bevor die geänderte Geschäftsordnung in diesem Haus in Umlauf gebracht wurde. So geht das nicht. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Weitere Zurufe) – Ich glaube nicht, dass wir jetzt diskutieren, oder? – Gut. (Dirk Panter, SPD: Sie stehen jetzt am Pult, Herr Zwerg! –

Diese Rede einzeln zitieren

Rico Gebhardt Die Linke

Zwischenrufe sind erlaubt!) Bezeichnend ist auch, dass die jetzige Vorlage erst am gestrigen Nachmittag eine Drucksachennummer bekommen hat. Das heißt, erst gestern Nachmittag existierte die Vorlage offiziell. Das ist nicht unser Verständnis von parlamentarischer Arbeit. Die AfD-Fraktion wird deshalb die vorliegende Geschäftsordnung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Für die AfDFraktion hat der Abg. Zwerg gesprochen. An der Reihe ist die Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Buddeberg. Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zur Einordnung dessen, was wir allgemein als Geschäftsordnungsdebatte bezeichnen, noch einmal rechtlich sauber einzuordnen: Die Mütter und Väter der Sächsischen Verfassung haben mit der Bestimmung des Artikels 46 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen dem Plenum des Parlaments, den gewählten Abgeordneten, die heute zum 7. Sächsischen Landtag zusammentreten, aufgegeben, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Und das ist nicht irgendetwas, sondern vielmehr Ausdruck der dem Landtag als gesetzgebender Gewalt verliehenen Autonomie, seine Angelegenheiten, den Gang seiner Geschäfte und die künftigen Spielregeln, wenn man so will, in der vor uns liegenden 7. Legislaturperiode so zu gestalten bzw. anzupassen, dass sie den verfassungsrechtlichen wie den gesetzlichen Vorgaben ausnahmslos entsprechen. Über die gesamte Dauer der Legislaturperiode soll die Geschäftsordnung funktionieren und eine für alle Beteiligten praktikable Arbeitsgrundlage darstellen. – So weit zum hehren Anspruch. Gemessen daran ist jedoch die Tatsache, dass die endgültige Fassung der als Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – also den Koalitionärinnen in spe – vorgelegte Geschäftsordnung der heutigen Morgen vorlag, ein Unding und eine echte Zumutung für alle Beteiligten. Dass unsere Änderungsanträge erst jetzt verteilt werden, liegt nicht an uns, sondern am Verfahren. Wir haben uns im Gegensatz zu anderen um Transparenz bemüht und unsere Anliegen schon sehr früh eingebracht und vorgetragen. Sie, meine Kolleginnen und Kollegen der einreichenden Fraktionen, wollen mit einer Hauruck-Geschäftsordnungsaktion in eine fünfjährige Legislaturperiode starten, ohne den Mitgliedern meiner Fraktion die Möglichkeit einer wirklichen Mitgestaltung an der dann für alle geltenden Geschäftsordnung einzuräumen. Mit Verlaub, Herr Meyer, mit uns die Vorschläge der Verwaltung zu erörtern ist keine Mitwirkungsmöglichkeit auf Augenhöhe. Das zeichnete sich bereits im Verfahren der Vorberatung von möglichen Anpassungen oder grundsätzlichen Änderungen der Geschäftsordnung ab. Von den von meiner Fraktion unterbreiteten Änderungsvorschlägen fand mit einer Ausnahme, der wohl auf die Initiative der Vertreterinnen und Vertreter der Grünen-Fraktion nunmehr als § 86 der Geschäftsordnung zu findenden Neuregelung zu Redebeiträgen weiterer Personen mit institutionellen Rechten, nicht ein einziger Vorschlag Eingang in die neue Geschäftsordnung – und dieser wohl auch nur, weil wir ihn vor fünf Jahren gemeinsam mit den Grünen eingebracht haben. Die von meiner Fraktion unter enormem Zeitdruck eingereichten insgesamt 21 Änderungsanträge machen nicht nur die nach wie vor bestehenden erheblichen Änderungs- und Anpassungsbedarfe der Geschäftsordnung aus unserer Sicht, sondern auch das Maß der nicht stattgefundenen Einbeziehung und die Missachtung der Vorschläge bei der Erarbeitung einer neuen Geschäftsordnung des Landtags mehr als deutlich. Ohne die Einbringung der Änderungsanträge und deren Begründung vorwegzunehmen, müssen wir leider bereits jetzt konstatieren, dass mit dem wenig transparenten Verfahren, das weder die Gelegenheit bot, eigene Änderungsvorschläge inhaltlich zu debattieren, noch diese mit einer gewissen Erfolgsgarantie in die neue Geschäftsordnung einzufügen, in inzwischen nahezu 30-jähriger Manier die Chance vertan wurde, dieses Regelwerk gemeinsam und einvernehmlich an die längst üblichen parlamentarischen Standards anderer Bundesländer anzupassen und weiterzuentwickeln. Die uns eingangs der Aussprache durch die Vertreterinnen und Vertreter der einreichenden Fraktionen vorgestellten und zum Teil tatsächlich positiven Neuregelungen vermögen auch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass dies nicht der große parlamentarische Wurf, sondern eher ein – mit Blick auf die bisherige Parlamentspraxis und die Beteiligung der Grünen-Fraktion als potenzieller Koalitionär – gefundener Formelkompromiss zu ausgewählten Geschäftsordnungsbestimmungen und blanke Regelungskosmetik ist. Was meine Fraktion daher kritisiert, ist, dass die immer noch anstehenden, die Ausübung der Rechte und die Tätigkeit der Abgeordneten wie der Fraktionen erschwerenden und teilweise beeinträchtigenden Regelungen nicht angegangen werden. Ich nenne fünf Punkte: Erstens. Nach wie vor hat sich der Landtag nicht vom bundesweit längst überkommenen Zählverfahren nach d‘Hondt bei der Besetzung von Präsidium, Ausschüssen sowie bei der Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter verabschiedet und dieses Verfahren, nicht zuletzt auch dem Bundestag folgend, durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ersetzt, um künftig eine adäquate Vertretung, insbesondere der kleinen Fraktionen im Landtag, zu gewährleisten und – darum geht es – deren Chancengleichheit sicherzustellen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweitens. Immer noch steht der Landtag mit der Öffentlichkeit und der Transparenz der Tätigkeit seiner Ausschüsse auf Kriegsfuß. Einziger Lichtblick ist hierbei die Neuregelung im § 33 Abs. 2 Geschäftsordnung – das ist bereits erwähnt worden –, mit der die Beratung einzelner Anträge, Großer Anfragen, EU-Kommissionsvorlagen im Ausschuss für die Öffentlichkeit ermöglicht wird. Drittens. Eine für die Bestimmung und Konkretisierung der Informationspflichten und -läufe der Exekutive gegenüber der Legislative notwendige Regelung, die in anderen Bundesländern längst Usus ist, fehlt ebenfalls bis heute. Mangels eines auf Artikel 50 Sächsische Verfassung fußenden und für den Freistaat Sachsen geltenden Parlamentsinformationsgesetzes sollten und müssten die wesentlichen Bestimmungen hierzu im Minimum in der Geschäftsordnung verbindlich normiert werden. Viertens. Nach wie vor ist die Möglichkeit für uns als Oppositionsfraktion, parlamentarische Initiativen dort einzubringen sowie zur Diskussion und Abstimmung zu stellen, wo es sinnvoll und geboten wäre – nämlich hier im Plenum –, stark reglementiert. Insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Beschränkung auf einen Antrag pro Plenartag je Fraktion nichts anderes als eine weitere Einschränkung für die parlamentarische Arbeit. Wir hatten tatsächlich die stille Hoffnung, dass eine moderate Erhöhung von zwei auf drei Anträge in der Plenarwoche, also nicht mehr pro Tag einen mehr, ein Kompromiss sein könnte, zu dem sich die künftige Regierung bzw. die sie tragenden Fraktionen durchringen können. Aber auch in diesem Punkt fehlte wohl der Mut auf der einen Seite oder das Durchsetzungsvermögen auf der anderen Seite am Verhandlungstisch der zukünftigen Koalitionspartner. Fünftens und letztens. Man hätte annehmen können, dass nach den Erfahrungen der letzten beiden Plenarsitzungen der letzten Legislaturperiode Einsicht besteht, dass eine Erweiterung von zwei auf drei Plenartage die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes deutlich verbessert. Sitzungen bis spät in die Nacht, wohlgemerkt ohne Mittagspause, und notgedrungene Ausnahmeerweiterung der Sitzung um einen Tag werden weiterhin Standard bleiben, wenn Sie unserem Änderungsantrag nicht folgen wollen. So tagt das Hohe Haus auch künftig quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn nach 21 Uhr keine Presse mehr anwesend ist, Reden aufgrund des Zeitdrucks zu Protokoll gegeben werden und nur wenige Nachteulen vielleicht den Livestream verfolgen. Transparente, lebendige Debattenkultur oder, wie Frau Neukirch es gerade sagte, Parlament als Ort lebendiger Debatte sehen anders aus. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Roland Ulbrich, AfD) Man sieht insgesamt deutlich, dass die sächsische CDU immer noch nicht von ihrem hohen Ross heruntergekommen ist und die von führenden Landespolitikerinnen und - politikern der CDU Sachsen geäußerte Demut weder in dem Verfahren für die Erarbeitung der Geschäftsordnung noch bei der Erneuerung unseres Regelwerkes zu spüren ist. Ob das schon die beschworene Zukunftskoalition ist, wagen wir deshalb zu bezweifeln. Nichtsdestotrotz sind wir zuversichtlich, dass wir die heutige öffentliche Plenarsitzung dafür nutzen können, mit den von uns vorgelegten Änderungsanträgen einen Beitrag zu einer nach unserem Dafürhalten notwendigen Weiterentwicklung der Geschäftsordnung rechtzeitig zu zuletzt. Wir sehen daher einer sachlichen und mit Augenmaß zu führenden Beratung und Beschlussfassung unserer Änderungsanträge entgegen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Roland Ulbrich, AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abg. Buddeberg gesprochen. Damit ist die erste Rednerrunde beendet. Ich stelle die Frage, ob eine zweite Runde gewünscht wird? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit kann ich zu den mir vorliegenden Änderungsanträgen der Fraktionen kommen. Mir liegen Änderungsanträge mit den Drucksachennummern 7/18 und 7/20 bis 7/42 vor, die ich – sofern sich zu dem Verfahren kein Widerspruch erhebt – in der Reihenfolge ihres Eingangs aufrufen werde, darum bitte, dass diese eingebracht werden und danach die Fraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme haben, sodass wir über die Änderungsanträge dann im Einzelnen abstimmen können. – Ich sehe zu dem Verfahren keinen Widerspruch. Damit rufe ich den Änderungsantrag, eingebracht von der Fraktion AfD, mit der Nr. 7/18 auf und bitte um Einbringung. – Herr Abg. Barth. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über § 14 des Entwurfs der Geschäftsordnung war ich sehr erstaunt. Sie streichen nämlich den Satz 2 des ersten Absatzes. Damit gehen Sie, liebe Kollegen der CDU, genau den umgekehrten Weg Ihrer bayerischen Schwesterpartei. Diese hat erst vor einigen Monaten im § 5 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags Folgendes zur Gründung von Fraktionen festgelegt – ich zitiere: „Mitglieder des Landtags, die derselben Partei angehören, dürfen nur eine Fraktion bilden.“ Dies stand auch so in unserer alten Geschäftsordnung. Da waren wir als Sachsen Vorreiter. Und was machen Sie jetzt? Sie schmeißen den Fortschritt wieder über Bord. Nein, schlimmer noch, Sie wollen zusätzlich den Status von Gruppen für Abgeordnete einführen, die keine Fraktion bilden können. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Albrecht Pallas, SPD, und Andreas Nowak, CDU) Das mag, lieber Herr Pallas, gut gemeint sein, ist allerdings von Ihnen handwerklich schlecht gemacht. (Weitere Zurufe) Die Rechte von Fraktionen werden in Sachsen durch ein Gesetz geregelt. Welche Rechte Ihre ominösen Gruppen haben, soll dann der Ausschuss für Immunität und Geschäftsordnungsangelegenheiten empfehlen. Gruppen zu schaffen, deren Rechte noch nicht klar sind, deren Legitimation zweifelhaft ist, ist ein Blankoscheck, den wir Ihnen nicht ausstellen wollen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das gibt es auch in anderen Bundesländern!) Legen Sie uns etwas Konkretes vor! Ihre Flickschusterei jedoch werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir jedenfalls bevorzugen vorerst die alte Regelung. (Beifall bei der AfD – Unruhe und Zurufe) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Die AfDFraktion hat den Antrag mit der Drucksache 7/18 eingebracht und begründet. Besteht dazu Redebedarf? – Ja, ich sehe an Mikrofon 4 Herrn Lippmann; bitte sehr.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Barth, auch wenn sich Ihre Fraktion hier fast schon besoffenklatscht, werden Ihre Ausführungen dadurch auch nicht sachgerechter. Sie haben zwei Punkte vollkommen verkannt: Zum einen: Dem Satz, den Sie einfügen, ist nach herrschender Auffassung verfassungsrechtlich nicht beizukommen. Das Problem, dass die Fraktionsbildung frei ist und Sie nicht verhindern können, dass auch sich abspaltende Teile einer Fraktion eine eigene Fraktion bilden, sofern sie dafür die notwendige Mindestzahl erfüllen, ist nach herrschender Auffassung insoweit ausgeregelt, als dieser Satz wahrscheinlich nicht verfassungskonform ist und wir das nicht so beschränken können, wie die Geschäftsordnung des Landtags es bisher vorgesehen hat. Deswegen haben wir ihn gestrichen, weil wir diese Regelungen für schwer vereinbar mit den Rechten von Abgeordneten, die aus der Sächsischen Verfassung entstammen, halten. Zur Regelung der Gruppen. Das ist nun schon großes Kino. Sie wissen selbst als ehemaliger Parlamentarischer Geschäftsführer Ihrer Fraktion – der Sie ja nun nicht mehr sind –, dass wir in der Auseinandersetzung um die sogenannten fraktionslosen Abgeordneten, die der blauen Partei angehörten, das Problem hatten, dass die Ausgestaltung insbesondere von Redezeitregelungen nicht unbedingt das Einfachste war und es mehrerer Runden im Präsidium bedurfte, dies am Ende festzulegen. Wir haben uns auch nach Empfehlung der Landtagsverwaltung hier für einen rechtssichereren Weg, nämlich den Gruppenstatus, wie es übrigens eine Vielzahl von Parlamenten kennt – so auch der Deutsche Bundestag –, entschieden und haben es so geregelt, wie es der Deutsche Bundestag tut. So viel zum Thema Fortschrittlichkeit der entsprechenden Regelung. Vielleicht ist Ihnen das in der Eile irgendwie nicht klargeworden, aber im § 14 Abs. 7 heißt es: „… erfolgt durch Parlamentsbeschluss“ und nicht durch Beschluss des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten; er schlägt das höchstens vor. Somit hat das dieselbe Wirkung wie jeder andere Beschluss dieses Landtags und ist deswegen nicht minder legitimiert. Deswegen halten wir an den entsprechenden Vorschlägen, die wir hier in der Geschäftsordnung gemacht haben, aus Praktikabilitätsgründen und zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte von Abgeordneten fest. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und vereinzelt bei der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Besteht weiterer Redebedarf zu dem Änderungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen. Damit stelle ich den Änderungsantrag in der Drucksache 7/18 zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe? – Danke. Der Vollständigkeit halber: Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei vielen Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit überwältigender Mehrheit abgelehnt worden. Ich rufe den Änderungsantrag in der Drucksache 7/20 auf. Wer bringt ihn ein? – Herr Abg. Barth. (Beifall bei der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Rico Gebhardt Die Linke

So wurden Sie aber beim letzten Mal nicht geliebt! Jetzt bin ich überrascht!)

Diese Rede einzeln zitieren

André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Gebhardt, schön, dass Sie auch noch da sind. Nur noch ein Platz in der ersten Reihe, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) etwas geschrumpft, aber immer noch sehr vorlaut, wunderbar! Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zu Ihrem Änderungsantrag.

Diese Rede einzeln zitieren

André Barth AfD

Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 der Gewaren Sitzungen von Ausschüssen grundsätzlich nicht öffentlich. Im vorliegenden Entwurf der neuen Geschäftsordnung soll nun bei bestimmten Themen die Öffentlichkeit zugelassen werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber aus Sicht meiner Fraktion noch zu kurz. Was spricht eigentlich gegen mehr Transparenz unserer Arbeit? Seien wir doch einfach mutig und erklären wir Ausschusssitzungen grundsätzlich für öffentlich. (Beifall bei der AfD) Mir ist bekannt, dass dies im Land Brandenburg in der vergangenen Wahlperiode zu keinem Problem geführt hatte. Dort regelte § 80 Abs. 1 der Geschäftsordnung, dass Sitzungen der Ausschüsse öffentlich sind, soweit nicht durch Gesetz oder die Geschäftsordnung etwas anderes geregelt ist. An dieser Stelle möchte ich aber auch die Fraktionen der Linken, lieber Herr Gebhardt, und der Grünen, lieber Herr Lippmann, an ihren Antrag vom November 2014 erinnern. Damals wollten Sie noch, dass Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sind. Warum hat sich nun bei Ihnen, liebe Grüne, die Meinung geändert oder relativiert? Lassen Sie die Ihnen in Aussicht stehenden Ministerposten etwa Ihre guten Vorsätze über Bord werfen? (Beifall bei der AfD) Grundsätzlich ist so etwas traurig. In Ihrem Fall hoffe ich jedoch, dass Sie noch mehr Vorsätze über Bord werfen. Vielleicht gelingt es so, eine vollständige Deindustrialisierung in Sachsen zu verhindern. (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf) Wir geben Ihnen heute die Chance zu beweisen, dass Ihre Versprechen nicht nur Schall und Rauch sind. Stimmen Sie mit uns für eine grundsätzliche Öffnung der Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit. (Beifall bei der AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Damit ist der Antrag in Drucksache 7/20 eingebracht und begründet worden. Zur Gegenrede Frau Neukirch, bitte, am Mikrofon 3.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Neukirch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Wie ich vorhin schon in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen habe, sind wir hier, um Lösungen zu finden; Lösungen, die manchmal auch Kompromisse darstellen. Herr Barth, es gibt bei dieser Kompromissfindung sowohl gute Gründe dafür, dass man auch Ausschusssitzungen komplett öffentlich machen sollte. Es gibt aber auch Gründe dagegen, die dafür sprechen, dass man einen gewissen Rückzugsraum hat, um politische Debatten in der Tiefe, in Offenheit und gegenseitigem Vertrauen auch in nicht öffentlicher Sitzung zu führen. Wir haben uns hier gegenseitig angenähert: die, die eine grundsätzliche Öffnung wollten, und die, die grundsätzlich Ausschüsse geschlossen haben wollten. Ich finde, der Kompromiss, den wir in unserer Geschäftsordnung vorschlagen, ist ein taugliches Mittel, um allen Interessen entgegenzukommen; insbesondere eine Möglichkeit, Anträge, die vorher bereits öffentlich angehört worden sind, im Ausschuss dann noch öffentlich weiter zu beraten. Es ist eine gute Möglichkeit, um Menschen in die Entscheidungsfindung dieser institutionellen Demokratie im Landtag mitzunehmen. Ich denke, wir sollten diesen Weg erst einmal gehen, und weise darauf hin, dass Kompromissfindung in der Demokratie etwas wirklich sehr Gutes ist, was zum Ausgleich und nicht zu einer Verschärfung des politischen Diskurses beiträgt. (Beifall bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Abg. Neukirch. An Mikrofon 1 steht Frau Abg. Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Wir haben selbst einen Änderungsantrag dazu mit der Drucksache 7/30 eingebracht. Dass er später eingereicht wurde, hat einen technischen Grund. Ich habe bereits gesagt, dass unsere Änderungsanträge schon bekannt waren. Die AfD hat gerade selbst gesagt, dass sie den bei uns abgeschrieben hat, allerdings nicht so detailliert und vollständig, wie wir ihn haben. (Heiterkeit bei der AfD) Wir haben noch eine weitere Regelung – – (Zuruf von der AfD) – Ich kann nur wiederholen, was Sie gesagt haben. – Wir haben noch eine weitere Regelung zum Petitionsausschuss, die wir notwendig erachten. Insofern ist unser Antrag deutlich detaillierter und weitreichender, und wir haben keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei den LINKEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Rico Gebhardt Die Linke

Besser arbeiten, Herr Barth! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. – Gibt es weiteren Redebedarf zu dem Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Damit stelle ich die Drucksache 7/20 zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag in der benannten Drucksache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Der Vollständigkeit halber die Stimmenenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist mit der Mehrheit des Parlaments bei vielen Stimmen dafür dennoch abgelehnt worden. Ich darf die Drucksache 7/21, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, aufrufen und bitte um deren Einbringung und Begründung. An Mikrofon 1 Frau Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Alterspräsident. Ich verzichte einmal auf Theater und mache das vom Saalmikrofon aus. Bei diesem Änderungsantrag geht es um die Angleichung der Regelung zur Nichtöffentlichkeit. Wir schlagen vor, die Nichtöffentlichkeit des Präsidiums so zu regeln wie die Nichtöffentlichkeit von Ausschussberatungen. Dazu gibt es auch eine Änderung, weil wir keinen Grund sehen, das anders zu regeln. Das war in der Vergangenheit oft ein Streitpunkt, und wir glauben, dass es einer Klarstellung in der Geschäftsordnung bedarf. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Herr Lippmann erwidert an Mikrofon 4.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicherlich ein Bereich, über den man im Detail darüber streiten kann. Wir haben uns den entsprechenden Punkt auch noch einmal länger überlegt, finden den jetzt gefundenen Kompromiss aber tauglich. Man darf nicht verkennen, dass das Präsidium auch für Ordnungsmaßnahmen und für die Einhaltung der Verhaltensregeln zuständig ist. Wir haben es in der Vergangenheit durchaus erlebt, wie schwer es mit einer solchen Teilöffentlichkeit des Präsidiums wäre – also keine Mitteilung des Präsidiums an die Öffentlichkeit auf der einen Seite –, wenn gleichzeitig das Schutzinteresse gegenüber den Rechten der Abgeordneten, die im Präsidium möglicherweise vortreten müssen, weil ihnen der Verstoß gegen die Verhaltensregeln vorgeworfen wird, in Einklang zu bringen ist. Zuletzt hat das der Fall der ehemaligen Landtagsabgeordneten Dr. Petry sehr eindrucksvoll gezeigt. Aufgrund dieser Bedeutung des Präsidiums – und ähnlich würde ich das auch im Immunitätsausschuss handhaben; es ist auch eine Krux, die Sie bei Ihrer Ausschussöffentlichkeit nicht bedacht haben –, macht es uns schwer, diese Regelung zu akzeptieren. Ich glaube, dass das nicht unbedingt dem Schutz und dem Interesse der Abgeordneten in diesen Spezialfällen – zumindest hätte man diese regeln müssen – dann Genüge tut, und deswegen werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Herr Abg. Wippel, bitte, Sie haben das Wort. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Klatschen vergessen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Kollegen von den Linken, wir würden uns sehr gern mit Ihren Anträgen in der Tiefe beschäftigen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Aber wenn wir das als Tischvorlagen bekommen und darüber beraten sollen und während wir hier die Anträge zum ersten Mal hören, noch nebenbei die Tischvorlagen ausgeteilt werden, dann können Sie mir mal verraten, wie wir das machen sollen. Man kennt das aus dem Europäischen Parlament, dass die Abgeordneten keine Zeit haben, sich in der Tiefe in die Sachen einzuarbeiten, weil sie das erst wenige Tage vorher bekommen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber wenn die Sachen hier noch nicht einmal verteilt sind, die wir beraten sollen, dann können Sie mir mal verraten, wie man das machen soll. (Beifall bei der AfD) Frau Buddeberg, Sie können es nicht auf ein technisches Problem schieben, dass Sie es versäumt haben, Ihre Anträge rechtzeitig einzureichen. Denn Ihre Anträge sind Ihnen ja nun offensichtlich bekannt, und uns ist es ja nun auch gelungen, unsere Anträge rechtzeitig einzureichen und sie lagen rechtzeitig vor. (Heiterkeit des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Also insofern, trotz der kurzen Zeit, hätten wenigstens die Vorlagen hier zur Beratung vorliegen können. (Zurufe von den LINKEN) Wir möchten es aber anders machen als Sie. Wir möchten nicht einfach pauschal alles abbügeln, was von Ihnen kommt, denn wir sehen, dass durchaus Vorschläge dabei sind, die diskutierenswert und gut sind. Aber wir können ihnen jetzt nicht zustimmen, weil wir sie in der Gesamtheit und auf die Schnelle nicht erfassen können. Ich sage es an dieser Stelle für alle Anträge: Wir werden uns deswegen bei Ihren Anträgen enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Es sprach der Abg. Wippel. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit kann ich den Änderungsantrag, vorliegend in der Drucksache 7/21, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, zur Abstimmung stellen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Der Änderungsantrag ist damit, bei einigen Stimmen dafür, der Mehrzahl Gegenstimmen und einer Anzahl Stimmenthaltungen, nicht angenommen. – Vielen Dank. Ich rufe die Drucksache 7/22, ebenfalls Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf. Am Mikrofon 1 steht wiederum Frau Abg. Buddenberg, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Herr Präsident, wenn ich kurz einwenden darf: Buddeberg ohne „n“, aber es wird oft falsch gemacht. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Entschuldigung! Ich trinke was, da bin ich wieder lockerer.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Kein Problem. – Den Antrag mit der Drucksache 7/22 habe ich bereits in meiner Rede erwähnt. Der Antrag ist der Ausdruck dessen, dass wir kritisieren, dass im Landtag im Gegensatz zum Beispiel zum Bundestag immer noch nach d‘Hondt gezählt wird. Mir ist zu Ohren gekommen, dass es auch darüber eine intensive Debatte gegeben haben soll. Warum es bei d‘Hondt als der heiligen Kuh geblieben ist, erschließt sich uns nicht; auch bei der Veränderung, denen das Parlament unterworfen ist. Ich habe es vorhin schon in meiner Rede gesagt: Es ist eine Frage der Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit für kleine Fraktionen, dass ein Zählverfahren angewendet wird, das nicht nur die großen Fraktionen berücksichtigt. Dabei geht es gar nicht so sehr um uns als Fraktion. Bei den Ausschüssen zum Beispiel hätte es für uns gar keinen Unterschied gemacht. Aber das ist eine grundsätzliche Frage, und deswegen werden wir nicht müde, das zu thematisieren und bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. Gehen Sie nochmal in sich und überlegen Sie sich, ob Sie diese heilige Kuh nicht doch mal vom Eis kriegen. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Abg. Buddeberg; ich bemühe mich jetzt. Am Mikrofon 4 steht Herr Dr. Meyer für die CDU-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Das Zuteilungsverfahren nach d‘Hondt ist keine heilige Kuh, die man vom Eis tragen oder schlachten müsste, sondern es ist ein bewährtes Zählverfahren, das auch in anderen Landesparlamenten angewandt wird. Wir haben uns auch mit Blick auf unterschiedliche Ausschussgrößen auf dieses Zählverfahren in einer Modifikation verständigt, dass auch den anderen Fraktionen jeweils ein Sitz zusteht und d‘Hondt als Zuteilungsverfahren im Anschluss daran gilt. Ich glaube, das ist ein guter Kompromiss, mit dem man leben kann und der den Landtag auch arbeitsfähig gestaltet. Deswegen werden wir auch dabei bleiben. Wir lehnen diesen Antrag ab. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer, der für die CDU-Fraktion gesprochen hat. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 7/22 zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Es ist das gleiche Abstimmungsverhalten wie vorhin festzustellen. Bei einigen Stimmen dafür, einer ganzen Reihe Enthaltungen und vielen Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt. Ich darf damit die Drucksache 7/23, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Einbringung und Aussprache aufrufen: am Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Vielen Dank. Das ist wohl der umfangreichste Änderungsantrag, den wir gestellt haben. Das liegt daran, dass hier ein Abschnitt 4 a mit verschiedenen Paragrafen eingefügt werden soll. Warum das so ist, habe ich in meiner Rede erwähnt. Es geht darum, dass es aufgrund des fehlenden Parlamentsinformationsgesetzes einen dringenden Regelungsbedarf gibt, den wir in der Geschäftsordnung zu den Informationspflichten der Staatsregierung vornehmen wollen. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Kollegin. Am Mikrofon 4 möchte Herr Kollege Lippmann erwidern.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Thema, dem wir als Grüne nicht abgeneigt sind. Wir wollen es nicht in der Geschäftsordnung des Landtags regeln – Sie haben das selbst angesprochen –, solange es kein Parlamentsinformationsgesetz gibt. Wir sind gerade in Gesprächen und dergleichen mehr und werden schauen, ob man auf diesem Wege perspektivisch etwas machen kann oder nicht. Ein gutes Transparenzgesetz würde nahezu alles von dem erfüllen, was hier drinsteht. Ich glaube, dass das Gegenstand umfassender und weiterer Debatten sein sollte. Das würde einen vollkommen neuen Punkt aufmachen. Ich würde anraten, den in einem geeigneten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren des Landtags, mit einer Anhörung oder dergleichen, zu diskutieren, dann möglicherweise zu einen Parlamentsinformationsgesetz oder dergleichen zu kommen, es aber nicht einfach in die Geschäftsordnung einzufügen, weil es vom Regelungsgegenstand etwas anderes ist, als das reine Binnenrecht des Landtags zu regeln. Es geht viel stärker um das, was die Staatsregierung zu tun und zu lassen hat. Von daher halte ich die Geschäftsordnung für den falschen Ort. Deswegen lehnen wir an dieser Stelle, ohne dass das ein Vorgriff auf etwaige weitere Regelungen in Bezug auf ein Parlamentsinformationsgesetz, ein Transparenzgesetz sein soll, ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Kollege Lippmann. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Damit stelle ich die Drucksache 7/23, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Ich danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Wiederum bei einigen Stimmen dafür, der Mehrzahl Stimmen dagegen und einer Reihe Stimmenthaltungen wurde diesem Antrag nicht zugestimmt. Ich darf die Drucksache 7/24, wiederum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, aufrufen. Am Mikrofon 1 Frau Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Vielen Dank. Es handelt sich um eine technische Frage: In welcher Form können Änderungsanträge eingereicht werden? Die Parlamentspraxis hat gezeigt, dass es Situationen gibt, in denen es hilfreich ist, den Antrag einreichen zu können, auch wenn es kein nachweisbar autorisiertes barrierefreies elektronisches Dokument ist. Die Anzahl der Wörter zeigt die Komplexität des Einreichungsverfahrens. Deshalb wünschen wir uns eine Vereinfachung, die auch die Parlamentspraxis vereinfacht. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank für die Einbringung und Begründung. An Mikrofon 4 spricht Herr Abg. Lippmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich mag das aus Praktikabilitätsgründen verstehen, aber was ich an dem EDAS-System, dem EDASinput und der elektronischen Einreichung immer charmant fand, ist, dass für die Änderungsanträge im Plenum die Barrierefreiheit gesichert ist. Wenn wir das wegnehmen, wird gerade für die Haushaltsberatung die Situation eintreten, dass diejenigen, die auf barrierefreie Dokumente angewiesen sind, diese plötzlich nicht mehr sehen, wenn es um die Änderungsanträge im Plenum geht. Ich finde es falsch, wenn man sich einmal für diesen Weg entschieden hat – ich glaube, es war den Linken immer wichtig, das Thema Barrierefreiheit in diesem Landtag hochzuhalten –, das ausgerechnet an dieser Stelle wegzunehmen. Ich halte das nicht für kompliziert. Meine Fraktion war seinerzeit im Jahr 2015 die erste, die über EDASinput das komplette Haushaltsverfahren abgewickelt hat. Das ist beileibe nicht so ein Kraftakt, der nicht zu stemmen ist. Von daher würden wir den Vorzug der Barrierefreiheit eher sehen als die Vereinfachung des Verfahrens und lehnen diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich die Drucksache 7/24, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Abstimmung. Ich bitte, wer seine Zustimmung geben will, um sein Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Stimmenthaltungen? – Es ist ein gleiches Stimmverhalten festzustellen: einige Stimmen dafür, die Mehrzahl Gegenstimmen und eine Reihe an Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Ich komme zum Aufruf der Drucksache 7/25, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Buddeberg steht am Mikrofon 1 – bitte bringen Sie ihn ein.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Vielen Dank. Hier geht es um die Frage, welche Möglichkeiten der Ausschuss hat, mit Beschlussempfehlungen und Unterrichtungen umzugehen. Nicht alle müssen im Plenum besprochen und behandelt werden, aber bei einigen ist es durchaus notwendig und angemessen. Wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt – wenn der Ausschuss sagt, es muss nicht im Plenum behandelt werden –, dass eine Fraktion ein Vetorecht hat. Das stärkt natürlich auch die Opposition, weil nach dem Zählverfahren in den Ausschüssen die regierungstragenden Fraktionen eine Mehrheit haben. Das heißt: Wenn wir als Oppositionsfraktion der Meinung sind, es soll eine Behandlung im Plenum erfolgen, kann der Ausschuss mehrheitlich bestimmen, dass das nicht der Fall sein soll. Deswegen halten wir es für wichtig, dass es ein Vetorecht gibt. Man muss sagen, dass es in der Vergangenheit immer eine Verständigung gegeben hat. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch in der Geschäftsordnung geregelt werden sollte, damit es nicht nur ein Entgegenkommen ist, sondern tatsächlich der Anspruch, den wir als Fraktion hätten. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Kollegin. Wird das Wort hierzu gewünscht? – An Mikrofon 4 für die CDU-Fraktion Herr Dr. Meyer.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Wir haben in der Geschäftsordnung geregelt, dass wir alle Drucksachen und Dokumente, die nicht in der Plenarsitzung verhandelt werden können, in den Ausschüssen öffentlich behandeln können. Ich denke, es war bisher geübte Praxis, dass wir uns im Verständigungsverfahren über die mögliche Behandlung im Plenum verständigt haben. Wir sollten die Geschäftsordnung so regeln, dass man dort die grundsätzlichen Dinge regelt und nicht jeden Einzelfall mit hineinnimmt. Es sollte eine schlanke Geschäftsordnung bleiben. Deshalb sollten wir dabei bleiben, wie wir es bisher gehandhabt haben, uns zu verständigen. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. Gibt es weiteren Redebedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, stelle ich die Drucksache 7/25 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Ich darf wiederum feststellen, dass bei einigen Stimmen dafür, der Mehrzahl an Stimmen dagegen und einer Reihe Stimmenthaltungen diesem Änderungsantrag nicht die Zustimmung gegeben wurde. Ich rufe die Drucksache 7/26, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf und an Mikrofon 1 wieder Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Dieser Änderungsantrag umfasst zwei Punkte. Beim ersten geht es um das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse, die Möglichkeit, sich auch mit anderen Fragen zu beschäftigen. Wir wollen, dass ein Fünftel der Mitglieder des Ausschusses oder eine Fraktion die Selbstbefassung verlangen kann. Bei dem zweiten Punkt geht um eine notwendige Aufwertung des Europaausschusses, um die Möglichkeit – jetzt bin ich mir gar nicht sicher, ob ich beim richtigen Antrag bin, doch genau – um die Möglichkeit zu geben, kurzfristig Entscheidungen zu treffen, wenn es nicht mehr – – In der letzten Legislaturperiode ist es mehrfach der Fall gewesen, dass Sondersitzungen einberufen werden konnten, dass nicht mehr klar war, ob es im Ausschuss oder im Plenum behandelt wird. Wir hätten gerne, dass die Möglichkeit besteht, dass der Europaausschuss sich damit fristgerecht befasst. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Wird dazu das Wort gewünscht? – Nein. Wenn das nicht der Fall ist, stelle ich die Drucksache 7/26, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmen dafür, der Mehrzahl der Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag nicht entsprochen worden. Ich darf deshalb zu Drucksache 7/27, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, kommen. Zur Einbringung an Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Hier wenden wir uns der Enquetekommission zu. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode die Pflege-Enquete, die von allen Fraktionen als eine Runde gelobt worden ist, in der eine sehr sachliche Arbeit an dem Thema Pflege möglich war. Wichtig ist aber auch, dass in der Enquetekommission externe Sachverständige mit vor Ort sind und mit diskutieren. Wir beantragen mit diesem Änderungsantrag, dass diese Sachverständigen nicht nur beratende Stimmen haben, sondern tatsächlich volles Stimmrecht. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Herr Dr. Meyer möchte dazu das Wort zur Aussprache ergreifen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Die Mitarbeit von externen Sachverständigen in der Enquetekommission ist sehr wertvoll. Dafür gibt es diese besonderen Ausschüsse. Aber es ist dennoch ein Gremium des Landtags. Der Landtag besteht aus Mitgliedern, die gewählt sind. Da möchte ich einen Unterschied machen. Ein beschließendes Gremium sollte immer von Mitgliedern des Landtags besetzt sein. Das bedeutet aber nicht, dass natürlich der externe Sachverstand in die Entscheidungsfindung der Abgeordneten einfließt. Ich kann keinen wesentlichen Mehrwert erkennen, der in dem Stimmrecht liegen soll. Wir sollten bei der bisherigen Praxis bleiben und das Parlament als solches stärken. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das stelle ich nicht fest. Insofern kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag , Drucksache 7/27, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Wiederum bei einigen Stimmen dafür, der Mehrzahl an Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist dem Antrag nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/28, wiederum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Frau Buddeberg steht am Mikrofon 1.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Wir bleiben bei den Enquetekommissionen. Auch bei der Pflege-Enquete ist klargeworden, dass es ein hoher Bearbeitungsaufwand war, weil diese Pflege-Enquete eine sehr umfangreiche Arbeit geleistet hat. Dazu wurde eine Einigung gefunden, dass den Fraktionen zusätzliche Mittel für Personal zur Verfügung gestellt wurden. Das war, glaube ich, für diese Arbeit sehr wichtig und notwendig und hat diese Arbeit sehr bereichert, weil es über die normale Fraktionsarbeit weit hinausgegangen ist. Deshalb beantragen wir mit diesem Änderungsantrag, dass die Arbeit der Enquetekommission weiterhin sichergestellt wird, dass genau diese Ausnahmeregelung, die geschaffen worden ist, in die Geschäftsordnung aufgenommen wird und es bei jeder Enquetekommission die Möglichkeit gibt, den Fraktionen zusätzliche Personalkosten als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Ich sehe am Mikrofon 4 Herrn Abg. Lippmann. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es bestehen hier im Rund durchaus unterschiedliche Auffassungen, inwieweit man diese Maßnahme zur Unterstützung der Fraktionsarbeit vollziehen sollte. Meine Fraktion ist da durchaus offen. Aber ich würde das wirklich nicht in der Geschäftsordnung regeln. Das führt nur zu Folgeproblemen, die ich mir nicht ans Bein binden will. Ich habe nur einmal die Frage: Hier wird eine Entgeltgruppe hineingeschrieben. Es ist übrigens unklar, in welcher Stufe in der entsprechenden Entgeltgruppe das gezahlt werden soll. Das ist dann offenbar Aushandlung oder nicht. Wenn man es schon hineinschreibt, dann bitte vollständig. Wenn man es hineinschreibt, hat man aber das Problem, dass wir dann nur hoffen und bangen können, dass sich am TV-L in den nächsten fünf Jahren nichts ändert. Andernfalls müssen wir mit Zweidrittelmehrheit die Geschäftsordnung ändern, um einzig und allein eine TVL-Änderung vorzunehmen. Will heißen: Das ist der falsche Ort dafür. Der richtige Ort dafür ist das Haushaltsgesetz und der Einzelplan 01. Darin ist es bisher auch geregelt worden, wenn es entsprechenden Regelungsbedarf gab. Ich glaube, wir werden uns im Falle schon angekündigter Untersuchungsausschüsse und dergleichen mehr – hier gilt die Weisheit, eine Enquetekommission kommt immer, bevor nicht das Ende der Legislaturperiode erreicht ist – dazu noch einmal verständigen. Aber ich würde wirklich davon abraten, das so statisch in der Geschäftsordnung zu regeln, die sonst an keiner Stelle Gehaltsgruppen oder dergleichen mehr regelt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Gibt es weiteren Redebedarf zu dieser Drucksache? – Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit kann ich zur Abstimmung kommen. Wer der Drucksache 7/28, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Wiederum bei einigen Stimmen dafür, der überwiegenden Mehrzahl Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag nicht entsprochen worden. Ich rufe auf Drucksache 7/29, erneut Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Am Mikrofon 1 Frau Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Jetzt geht es um die Tagesordnung der Ausschüsse und die Frage, welche Drucksachen dort zur Behandlung vorgeschlagen werden. Natürlich können die Fraktionen melden, welche Vorlagen auf die Tagesordnung zu setzen sind. Aber die Frage ist, wer die Hoheit darüber hat. Im Moment ist es der oder die Ausschussvorsitzende. Wir wollen, dass die Fraktionen die Möglichkeit haben, auf jeden Fall, wenn sie das verlangen, eine Vorlage auf die Tagesordnung zu setzen. Auch hierzu muss man sagen, dass das in den meisten Fällen schon gelebte Praxis war. Wir hätten aber gern die Sicherheit einer Regelung in der Geschäftsordnung und würden sie deshalb gern anpassen. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank für die Einbringung. Am Mikrofon 4 Herr Dr. Meyer.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will an das anschließen, was ich gerade sagte. Wir hatten bislang geübte Praxis – ich war selbst Ausschussvorsitzender –, dass das immer im Benehmen mit den Fraktionen erfolgt ist. Sie haben gerade selbst gesagt, dass das eigentlich immer funktioniert. Deshalb, denke ich, sollten wir nicht irgendetwas regeln, was maximal in Einzelfällen vorgekommen ist. Mir ist keiner dieser Einzelfälle bekannt. Ich denke, es ist geübte Praxis, wie wir es bisher geregelt haben, und wir sollten bei dieser Regelung bleiben. Wir werden den Antrag ablehnen. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. Weiteren Redebedarf sehe ich nicht. Damit stelle ich die Drucksache 7/29 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es ergibt sich gleiches Stimmverhalten: einige Stimmen dafür, die überwiegende Mehrheit hat dagegen gestimmt und eine Reihe Stimmenthaltungen. Damit ist dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/29 nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/30, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Frau Buddeberg an Mikrofon 1.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Das ist der Antrag, den ich vorhin schon einmal erwähnt habe, weil es hier um die Öffentlichkeit der Ausschüsse geht. Hier geht uns die vorgeschlagene Änderung nicht weit genug. Wir haben uns schon immer dafür eingesetzt, dass die Ausschüsse öffentlich tagen, weil wir das für die Transparenz des Parlaments für sehr wichtig halten, auch um die Möglichkeit zu haben, die Debatten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Unsere Regelung stellt klar, wie die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden kann, und enthält vor allem – das ist auch wichtig – noch die Sonderregelung für den Petitionsausschuss, weil es dort auch um die Belange und Interessen Dritter geht. Deshalb braucht es für diese Öffentlichkeit, die dann der Grundsatz sein soll und nicht die Ausnahme, wie es jetzt in dem Vorschlag ist, die notwendige Änderung. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Am Mikrofon 3 sehe ich Frau Neukirch.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Neukirch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich möchte auf die Hinweise zum Antrag 7/20 verweisen, bei dem wir das Thema Öffentlichkeit der Ausschüsse schon erörtert haben. Die Begründung zählt bei diesem Antrag genauso. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Abg. Neukirch. Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. Damit stelle ich die Drucksache 7/30 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Bei einigen Stimmen dafür, der überwiegenden Mehrheit Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag in der Drucksache 7/30 nicht entsprochen worden. Ich rufe Drucksache 7/31, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Am Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Auch dieser Änderungsantrag betrifft die Ausschüsse. Hier schlagen wir vor, ein Zutrittsrecht zu den Ausschüssen für die Präsidentin oder den Präsidenten des Rechnungshofes, für den oder die Datenschutzbeauftragte und für vom Landtag auf gesetzlicher Grundlage gewählte Landesbeauftragte zu gewährleisten, damit diese ihrer Arbeit nachgehen können. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sollen sie Zutritt zu den Ausschusssitzungen haben. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Gibt es dazu Redebedarf? – Am Mikrofon 4 Herr Abg. Lippmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Bevor hier ein falscher Eindruck entsteht: Genau das ist durch die von uns vorgeschlagene Regelung vorgesehen. Insoweit verstehe ich auch nicht – außer sprachlicher Formulierungsfragen, über die man sicherlich streiten kann – das Ansinnen des Änderungsantrags der Linken. Wir haben eine Regelung aufgenommen, mit der zukünftig alle vom Landtag gewählten Beauftragten, der Rechnungshofpräsident, der Datenschutzbeauftragte und dergleichen mehr – sprachlich ist das nur wegen „Beauftragten“ und „Präsident“ bei uns unterschieden worden – das Zutrittsrecht zu den Ausschüssen haben. Von daher verstehe ich das Ansinnen der Linken nicht. Durch diesen Änderungsantrag würde keinerlei sachliche Änderung eintreten. Von daher lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. Ich stelle damit den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/31, zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Es ist das gleiche Stimmverhalten festzustellen. Bei einigen Stimmen dafür, der überwiegenden Mehrheit Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist dem Antrag nicht entsprochen worden. Ich darf die Drucksache 7/32, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, aufrufen. Am Mikrofon 1 Frau Abg. Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Es gab bereits einen Teil der Ausschusssitzungen, der bisher schon öffentlich war. Das waren die Anhörungen. Das ist auch rege genutzt worden, gerade von der Opposition, aber nicht nur, um verschiedene Vorlagen anzuhören, Sachverständige dazu einzuladen, und je nach Gegenstand war die Tribüne – oder je nachdem, in welchem Saal wir getagt haben – recht gut besucht. Das heißt, es gibt das Interesse der Öffentlichkeit, diese Anhörungen zu verfolgen. Deswegen haben wir jetzt den Vorschlag, die Möglichkeit auf eine Liveteilnahme nicht zu beschränken. Nicht nur wer zum Beispiel am Montagvormittag, wenn der Sozialausschuss getagt hat, Zeit hatte, sich hier oben in den Plenarsaal zu setzen, soll die Möglichkeit haben, der Ausschusssitzung zu folgen, sondern eben auch diejenigen, die vielleicht zu diesem Zeitpunkt arbeiten müssen. Es ist auch etwas anderes, nachher im Protokoll nachzulesen oder sich das noch einmal ansehen zu können. Insofern schlagen wir vor, die Anhörungen aufzuzeichnen oder auch zu übertragen. Das Zweite ist, dass wir eine Vergütung für die Sachverständigen vorschlagen. Es war nicht immer ganz einfach, je nachdem auch nach Kurzfristigkeit, Sachverständige zu finden, weil die Reisekosten zwar bezahlt wurden, aber nicht die Vor- und Nachbereitungszeit. Um diese Anhörungsmöglichkeit weiter zu qualifizieren, der Vorschlag, hier eine Vergütung an die Sachverständigen auszuzahlen. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Dazu möchte am Mikrofon 4 Herr Abg. Lippmann erwidern.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch hier gilt: Beides sind interessante Ansätze. Die Anregung zum Livestream von Ausschusssitzungen teilen wir ausdrücklich. Allerdings ist beides nicht in der Geschäftsordnung zu regeln. Wir müssten sonst nämlich auch noch eine Regelung zum Livestream des Plenums in die Geschäftsordnung aufnehmen, weil diese bisher fehlt. Ich würde mich sonst wundern, warum einerseits der Livestream von Ausschusssitzungen und Anhörungen geregelt wird, aber vom Plenum nicht. Es gibt gute Gründe dafür. Derlei technische Dinge sollte man eher Präsidiumsbeschlüssen überantworten. Das gilt übrigens auch für das Thema angemessene Vergütung und Auslagen bei Sachkundigen. Da sind wir offen. Aber auch hier wirft diese Regelung mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt. Es gibt eine Richtlinie des Präsidiums zum Umgang mit entsprechenden Anhörungen, den Sachverständigen und deren Kostenersatz. Darüber, was eine angemessene Vergütung ist, können wir gern reden. Aber ich würde davor warnen, die Geschäftsordnung mit solchen Detailfragen, für die wir andere Gremien und Richtlinien haben, zu überfrachten. Man sollte in der Geschäftsordnung nur das Notwendige regeln und alles Weitere im weiteren parlamentarischen Verfahren in den entsprechenden Ausschüssen bzw. im Präsidium miteinander besprechen. Von uns aus gibt es den klaren Willen, zukünftig den Livestream zu ermöglichen. Aber das muss man nicht in der Geschäftsordnung regeln. Vielen Dank. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmen dafür, der großen Mehrheit Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist dem Antrag in der Drucksache 7/32 nicht entsprochen worden. Ich rufe Drucksache 7/33, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Ich sehe an Mikrofon 1 wiederum Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Es geht um eine kleine, aber nicht unwesentliche Änderung. Ich schlage vor, dass die Protokolle von Ausschusssitzungen allen Mitgliedern des Landtags zugänglich gemacht werden. Natürlich haben wir Vertreterinnen und Vertreter in den Ausschüssen. Aber das heißt nicht, dass es nicht auch Gegenstände gibt, bei denen es notwendig ist, sich auch kurzfristig damit zu befassen. Da wäre es hilfreich und wünschenswert, wenn die Protokolle allen zur Verfügung gestellt werden. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Herr Dr. Meyer an Mikrofon 4, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. In dem Paragrafen, wie wir ihn vorlegen, ist geregelt, dass die Ausschussprotokolle den Fraktionen zugeleitet werden. Demzufolge werden sie allen Mitgliedern zugeleitet. Das ist eine Formulierungsfrage. Ich kann den Mehrwert nicht erkennen. Wir werden bei dieser Formulierung bleiben und diesen Antrag ablehnen. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Weiterer Redebedarf ist nicht zu erkennen. Ich stelle damit die Drucksache 7/33, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe, bitte! – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmen dafür, der großen Mehrheit Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag in der Drucksache 7/33 nicht entsprochen worden. Ich darf die Drucksache 7/34, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, aufrufen. Am Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Wenn wir schon dabei sind, über mehr lebhafte Debatten im Plenum und über mehr Transparenz und Beteiligungsmöglichkeit zu reden, dann passt dieser Änderungsantrag sehr gut dazu, nämlich der Antrag, bei Volksanträgen zur Begründung und zur abschließenden Behandlung die Möglichkeit zu geben, dass Vertreterinnen und Vertreter der Antragstellerinnen und Antragsteller hier im Plenarsaal das Wort erhalten. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Gibt es dazu Redebedarf? – Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit kann ich zur Abstimmung kommen. Ich bitte diejenigen, die diesem Änderungsantrag ihre Zustimmung geben, um das Handzeichen. – Danke sehr. Die Gegenprobe, bitte! – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmen dafür, der überwiegenden Mehrheit Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Antrag nicht entsprochen worden. Ich kann die Drucksache 7/35, wiederum ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, aufrufen. An Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Dieser Änderungsantrag unterscheidet sich ein bisschen von denjenigen, bei denen es in der Gegenrede vorhin hieß, dass es in der gelebten Praxis kein Problem und nicht einzusehen wäre, warum es dazu einer Änderung der Geschäftsordnung bedürfe. Das war nämlich nicht in allen Punkten der Fall. Uns ist es wichtig, dass die Oppositionsfraktionen Rechte haben, die in der Geschäftsordnung festgeschrieben sind und nicht nur vom Wohlwollen abhängen. Dann kann es uns im Fall der Fälle nicht verwehrt werden, weil wir uns dann auf die Geschäftsordnung beziehen können. Hier geht es um die Frage, in welche Ausschüsse Anträge überwiesen werden und wer darüber die Hoheit hat. Das wollen wir dahin gehend ändern, dass die Fraktion, die den Antrag stellt, darüber entscheiden kann, welcher Ausschuss federführend behandelt. Das war ein großer Streitpunkt, den wir in der letzten Legislatur mehrfach hatten. Es gab immer wieder diesen Ärger, dass wir den Antrag gestellt haben und uns dann gesagt wurde, dass es keine Zustimmung dafür gibt, dass er in diesem oder jenem Ausschuss behandelt wird, obwohl wir eine Intention mit dem Antrag hatten – man mag es glauben oder nicht – und uns sehr bewusst dafür entschieden haben, für welchen Ausschuss wir ihn vorsehen. Insofern bitten wir um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag zur Ausschussüberweisung. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Kollegin. Am Mikrofon 4 Herr Kollege Lippmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Fraktionen denken sich mitunter etwas dabei, wohin sie Anträge in die Ausschüsse überweisen möchten. Mitunter geht der Gedanke aber vielleicht eher dahin, ob man den Vorsitz im entsprechenden Ausschuss hat, statt sachliche Gründe dafür zu haben. Ich mache das jetzt einmal konkret. Wenn man dem so folgt, hat man keinerlei Handhabe, wenn zukünftig sachgrundwidrig allein aufgrund des Wunsches, wo man den Antrag zuerst behandelt haben möchte, in fachfremde Ausschüsse überwiesen wird. Das wird der parlamentarischen Befassung in einer sachlichen Art und Weise im Ausschuss nicht gerecht. Ich habe fünf Jahre lang im Innenausschuss gesessen. Wir hatten das Problem, dass aufgrund der bisherigen Regelung der Präsident schon sehr großzügig war, was die Mitberatung im Verfassungs- und Rechtsausschuss bei innenpolitischen Themen anging. Das führte dazu, dass wir am Mittwoch als Innenpolitiker der Fraktionen, der Kollege Pallas, der Kollege Hartmann und der Kollege Stange, in den Verfassungs- und Rechtsausschuss eingezogen sind, dort erst eine Innenrunde über mehrere Stunden abgehalten haben, um uns am nächsten Tag im fachzuständigen Innenausschuss hinzustellen und zu sagen, dass wir das gestern schon im Verfassungs- und Rechtsausschuss diskutiert haben. Das kann nicht Sinn einer parlamentarischen Debatte sein. Dem würde man aber durch diesen Antrag Vorschub leisten. Ich erkenne das Problem, dass es das in Einzelfällen gegeben hat. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) – Das waren Einzelfälle, gemessen an der Zahl von Anträgen, die in diesem Hohen Hause gestellt wurden. Ich sage aber auch: Wenn das die Lösung ist, möchte ich mein Problem zurück; denn diese Lösung schafft mehr Probleme, als sie beseitigt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. – Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Wer der Drucksache 7/35, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Und die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Es gab wiederum einige wenige Stimmen für diesen Antrag. Die überwiegende Mehrzahl lehnt diesen Antrag ab. Es gab einige Stimmenthaltungen. Damit ist dem Antrag Drucksache 7/35 nicht entsprochen worden. Ich darf die Drucksache 7/36 aufrufen. Am Mikrofon 1 für die einbringende Fraktion Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Auch dieser Änderungsantrag fußt darauf, dass es hier Auseinandersetzungen und Ärgernisse gab, bei denen unsere Oppositionsrechte bei Aktuellen Debatten faktisch beschnitten wurden, weil das ein Instrument ist, das uns sehr wichtig ist. Wir sind übrigens sehr froh, dass jetzt die Möglichkeiten, Aktuelle Debatten vorzuschlagen, erweitert worden sind. Aber da das für uns ein sehr wichtiges Instrument ist, wollen wir natürlich nicht, dass es dann konterkariert wird. Es gab den Fall, dass wir das Thema einer Aktuellen Debatte gesetzt hatten und dann die Staatsregierung von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, zuerst das Wort zu ergreifen. Sie hat dann quasi eine Regierungserklärung vorgetragen, was unsere Möglichkeit, die Aktuelle Debatte für unser Anliegen zu nutzen, wirklich ad absurdum geführt hat. Das hat für Ärger gesorgt. In den Verhandlungen ist gesagt worden, dass das nicht wieder vorkommen muss. Es freut mich, wenn das nicht wieder vorkommen muss, dann kann man es aber auch in die Geschäftsordnung aufnehmen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. An Mikrofon 3 Frau Abg. Neukirch.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Neukirch SPD

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Das Argument, dass man jetzt in einem Ausnahmefall die Regelung der Geschäftsordnung ändert und eine Einschränkung des Rederechts für die Staatsregierung vorsieht, halten wir für zu groß. Wir setzen auf einen guten parlamentarischen Umgang miteinander und würden alles dafür tun, damit dies so bleibt und solche Ausnahmen nicht wieder vorkommen. Ich halte dennoch nichts davon, an einer negativen Ausnahme die Regelung, die wir vorgesehen haben, grundsätzlich in der Geschäftsordnung zu ändern. Deshalb würden wir das Anliegen annehmen, aber die Änderung in der Geschäftsordnung ablehnen. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Kollegin Neukirch. Gibt es weiteren Bedarf zu sprechen? – Das sehe ich nicht. Wer der Drucksache 7/36 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich stelle gleiches Stimmverhalten fest. Es gab einige Stimmen dafür, die Mehrzahl der Stimmen war gegen diesen Antrag, und es gab einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Drucksache 7/36 nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/37, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Frau Buddeberg am Mikrofon 1.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Auch hierbei geht es um ein wichtiges Instrument für Oppositionsfraktionen, nämlich die Möglichkeit, an Informationen zu gelangen: das Fragerecht. Hierzu schlagen wir vor, dass sich Abgeordnete mit Abgeordnetenschreiben direkt an die zuständigen Staatsministerien wenden können. Das würde vieles vereinfachen und die Arbeit erleichtern. (Wechsel der Schriftführer) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Entschuldigung, hier findet gerade ein großer Wechsel statt. – Vielen Dank für die Einbringung. Erwiderung an Mikrofon 4: Herr Kollege Lippmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Nette Idee, verfehlt allerdings meines Erachtens ihr Ziel. Erstens. Sie streichen erst einmal den Ansatz, zulässig sind nur Anfragen über Angelegenheiten, die in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung fallen. Demnach würden Sie jetzt die Möglichkeit eröffnen, dass zukünftig nicht, wie Sie beschrieben haben, die Abgeordnetenschreiben das Entscheidende sind, was Sie regeln wollen, sondern die Öffnung dafür, dass Anfragen an die Staatsregierung zu allem gerichtet werden können, was Ihnen gerade einfällt. Das wiederum dürfte verfassungsrechtlich nicht zulässig sein. Zweitens. Sie nehmen heraus, dass für die entsprechenden Anfragen laut § 51 Abs. 6 das Zurückweisungsrecht im Falle der groben Unzuständigkeit gegeben ist, wovon zwar kaum Gebrauch gemacht wird, zu dem wir uns aber möglicherweise in diesem Hohen Hause wiedersehen werden, wenn es Abgeordnete von Fraktionen sind, die man nicht so gern hat. Drittens. Das mit den Abgeordnetenschreiben ist ja an sich okay, aber es steht auch der Grundsatz in der Geschäftsordnung, dass die Fragebegehre, die Abgeordnete an Staatsministerien haben, in gewisser Weise dem ganzen Haus zur Verfügung gestellt werden sollen, quasi als Gemeinschaftsgut. Deshalb werden ja auch Antworten auf Anfragen verteilt. Diesen Weg unterlaufen Sie mit reinen Abgeordnetenschreiben. Dies führt dazu, dass dort wahrscheinlich diverse Anliegen an Staatsministerien doppelt und dreifach bearbeitet werden, anstatt, wenn es mit einer Kleinen Anfrage abgewickelt werden würde – wir beziehen uns ja auch manchmal auf die Anfragen von Kolleginnen und Kollegen –, die Transparenz im Haus darüber hergestellt würde, dass man diese Frage nicht mehr stellen muss. Daher erscheint mir die momentane Regelung tauglich, und auch hier sehe ich nicht, welchen Mehrwert das bringen kann, denn an ein Staatsministerium können Sie sich jederzeit mit einem Abgeordnetenschreiben wenden. Darauf bekommen Sie auch eine Antwort, das kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen, unabhängig davon, ob es den Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung betrifft oder nicht. Das nennt sich nämlich Organfreundlichkeit. Vielen Dank. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, stelle ich die Drucksache 7/37 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Stimmverhalten: Es gab wenige Stimmen dafür, die überwiegende Mehrzahl ist dagegen, und es gab einige Stimmenthaltungen. Damit ist dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/37 nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/38, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. An Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Nun bleiben wir noch einmal bei dem Kontrollinstrument der Opposition, den Fragemöglichkeiten. Es gibt ja neben der Kleinen Anfrage auch die Möglichkeit der Großen Anfrage. Hier war es in der letzten Legislaturperiode so, dass nur eine Große Anfrage gestellt werden konnte. Dies hat bei uns dazu geführt, dass wir Große Anfragen in der Fraktion hatten, die dann über Monate hinweg nicht bearbeitet und teilweise nicht mehr ins Plenum geholt werden konnten, weil sie einfach nicht mehr aktuell waren. Das hat natürlich unsere Möglichkeiten stark eingeschränkt. Nun besteht – zumindest nach der neuen Geschäftsordnung, wenn sie denn heute beschlossen wird – die Möglichkeit, Große Anfragen in den Ausschusssitzungen zu besprechen. Unser Antrag geht aber darüber hinaus. Wir wollen nämlich, dass es die Möglichkeit gibt, Große Anfragen anhören zu lassen. Dazu ist mir in den Gesprächen, die wir dazu geführt haben, entgegengehalten worden, dass dies überhaupt keinen Sinn ergäbe, da es ja Antworten der Staatsregierung seien. Warum solle man sie anhören lassen? Ja, entschuldigen Sie bitte! Wir stellen auch Entschließungsanträge dazu. Das heißt, es geht ja darum, welche Schlussfolgerungen aus diesen Antworten zu ziehen sind, und das ist sehr wohl etwas, das man, glaube ich, gut und gerne mit Sachverständigen besprechen kann, wenn man sich als Staatsregierung nicht davor scheut. Deshalb bitte ich um viel Mut und um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. An Mikrofon 4 erwidert Herr Dr. Meyer.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich glaube, mit diesen Ausführungen führen Sie das Instrument der Großen Anfrage ad absurdum. Wir haben jetzt bewusst im § 33 Abs. 2 die Möglichkeit eröffnet, dass Große Anfragen in Ausschüssen öffentlich und damit auch in dieser Gründlichkeit, wie Sie es vorhaben, behandelt werden können. Wenn man nun eine Antwort auf eine Große Anfrage anhört, dann ist das für mich nicht ganz nachvollziehbar. Sinnvoller wäre es, zu einer Großen Anfrage und deren Antworten einen Antrag zu stellen und diesen zu behandeln. Das wäre in der Systematik logisch. Anfragen anzuhören ist irgendwie nicht logisch, deshalb werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Wer der Drucksache 7/38 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür, einigen Stimmenthaltungen und der überwiegenden Zahl von Ablehnungen ist dem Antrag in Drucksache 7/38 nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/39, erneut ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. An Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Vielen Dank. Wir freuen uns darüber, dass die Möglichkeiten des Petitionsausschusses in der neuen Geschäftsordnung, die heute zur Beschlussfassung vorliegt, neu geregelt werden. Wir wollen aber mit dieser Regelung noch einmal konkretisieren, dass die Hoheit des Petitionsausschusses über das Petitionsverfahren bestehen bleibt. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. An Mikrofon 4 erwidert Herr Abg. Lippmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch dies ist ein Antrag aus der Rubrik „Ich verstehe nicht, was eine Änderung zur gegenwärtigen Lage sein soll.“ Es heißt in § 60 Abs. 2: „Betrifft eine Petition eine Bitte an den Landtag, kann der Petitionsausschuss fachliche Stellungnahmen von anderen Ausschüssen einholen.“ Sie wollen jetzt ein Instrument der Mitberatung einführen. Genau davor würde ich an dieser Stelle warnen. Damit schieben Sie wieder den Fachausschüssen das fachfremde Petitionsverfahren zu. Dies führt dann wieder nur dazu, dass wir allesamt vor Ausschussvorsitzenden sitzen, die sagen: Das haben wir noch nie gemacht, da müssen wir uns jetzt überlegen, wie das geht. Wenn die von uns nur eine Stellungnahme gehabt hätten, dann wüssten wir, was wir schreiben sollen; aber jetzt noch ein komplettes paralleles Petitionsverfahren durchzuführen, das bekommen wir nicht hin. Genau deshalb hat man den Präsidenten ja die Möglichkeit genommen, direkt an den Fachausschuss zu überweisen, und ich halte es auch nicht für sinnvoll, hier eine Mitberatung zu implementieren, wenn wir die Stellungnahmemöglichkeit haben. Diese existiert, wird am Ende auf dasselbe Ergebnis herauskommen, verhindert aber die Anwendung des Fachverfahrens im Petitionsrecht bei den Fachausschüssen. Von daher verstehe ich nicht, welchen Vorteil diese Regelung bringen soll, und halte es für entbehrlich, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Ich darf den Änderungsantrag in der Drucksache 7/39 zur Abstimmung stellen. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Erneut wenige Stimmen dafür, die überwiegende Mehrzahl hat mit Nein gestimmt, und es gab einige Stimmenthaltungen. Damit ist dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/39 nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/40 auf. An Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Hierbei geht es um die Frage, wer eine Sondersitzung mit welchem Quorum einberufen kann. Wir wollen, dass ein Fünftel der Mitglieder des Landtags eine Sondersitzung einberufen kann; denn gegenüber der Staatsregierung, die wirklich eine sehr niedrige Hürde hat, eine Sondersitzung einzuberufen, ist das für Mitglieder des Landtags und für Fraktionen sehr schwierig. Deshalb schlagen wir eine Änderung vor, die zumindest eine Annäherung der Möglichkeiten von beiden Seiten klärt. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Herr Dr. Meyer an Mikrofon 4.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Herr Präsident! Um diese Änderung wirksam werden zu lassen, müssten wir die Verfassung ändern. Darin ist festgelegt, dass das Quorum bei 25 % liegt. Demzufolge funktioniert dieser Antrag in der Geschäftsordnung nicht, weil die Verfassung anderes regelt.

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Vielen Dank. Ich darf die Drucksache 7/40 zur Abstimmung stellen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Bei wenigen Stimmen dafür, einer überwiegenden Mehrheit Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/41, Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE, auf. Am Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Wenn mich nicht alles täuscht und ich mich nicht verzählt habe, dann dürfte das unser letzter Änderungsantrag sein.

Diese Rede einzeln zitieren

Sarah Buddeberg Die Linke

Dass die Geschäftsordnungsdebatte jetzt doch einige Zeit in Anspruch genommen hat, finde ich nur angemessen; denn die Geschäftsordnung ist die Grundlage für unsere Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Es ist nun einmal im Parlament so: Es dauert so lange, wie es dauert. Dazu passt auch unser letzter Änderungsantrag, mit dem wir vorschlagen – das hatte ich in meiner Rede schon erwähnt –, die Plenarsitzungen an drei Tagen durchzuführen und nicht nach 21 Uhr zu tagen. Dazu kann ich ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern: In der PGF-Runde war es teilweise so, dass wir die Tagesordnung mit sehr viel Sorgfalt zusammenpuzzeln mussten, damit die Arbeitsfähigkeit überhaupt noch gewährleistet ist. Es waren teilweise so viele Tagesordnungspunkte aufgeführt, dass bei Ausschöpfung der Redezeiten die Sitzungen bis 5 Uhr gedauert hätten. Meistens wurde dann gesagt: Wir werden die Redezeiten nicht ausschöpfen. Und dann gab es immer diesen Druck auf uns als Opposition, ob wir wirklich dazu reden müssten und die Reden nicht zu Protokoll geben könnten. Wenn das gemacht wird, weiß ich nicht, warum wir uns dann hier in diesem Saal treffen. Ich habe das bereits an mehreren Stellen vorgetragen und auch verteidigt. Wir sind doch hier, um uns auseinandersetzen und zu diskutieren. Eine lebhafte Diskussion soll es hier geben. Dass das nachts um eins nicht mehr ganz so frisch ist wie morgens um 10 Uhr, liegt in der Natur der Sache. Das könnte man aber ändern, indem man unserem Änderungsantrag zustimmt und einen vernünftigen Tagesrhythmus findet, sodass man sagt: drei Tage von 10 Uhr bis 21 Uhr. (Beifall bei den LINKEN – Dr. Stephan Meyer, CDU, steht am Mikrofon.)

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Vielen Dank, Frau Kollegin Buddeberg. – Herr Dr. Meyer, dazu? – Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Buddeberg, was ist denn das für eine Arbeitseinstellung, die Sie haben? (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Ich glaube, es ist durchaus legitim, dass Landtagsabgeordnete, die aus Steuermitteln entsprechend vergütet werden, zwei Tage im Monat an Sitzungen teilnehmen, die länger als 21 Uhr in diesem Hohen Haus dauern, um Entscheidungen zu treffen. Im Übrigen steht es dem Präsidium frei, zusätzliche Plenartage zu beschließen. Das wurde in der Vergangenheit auch gemacht. Wenn wir erkennen, dass die Tagesordnung nicht an zwei Tagen abgearbeitet werden kann, muss man einen dritten Plenartag einführen. Diese Flexibilität hat die Geschäftsordnung. Ich halte diese starre Festlegung nicht für gut, weil sie womöglich auch das Rederecht derjenigen Abgeordneten beschränkt, die kurz vor 21 Uhr noch sprechen möchten und wir in diesem Fall dann an die Geschäftsordnung gebunden sind. Somit kommen wir da auch nicht weiter. Ich halte diese Regelung in der Praxis für nicht zielführend und dem Bürger draußen auch nicht vermittelbar. Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Vielen Dank. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf und stelle die Drucksache 7/41 zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Es ist wieder gleiches Abstimmungsverhalten festzustellen. Bei wenigen Stimmen dafür, einer große Anzahl von Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag nicht entsprochen worden. Wir sind auf der Zielgeraden. Ich darf den Antrag in Drucksache 7/42, Änderungsantrag der AfD-Fraktion, aufrufen. (Beifall bei der AfD) Bitte sehr, Herr Barth, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus zwei mach drei – so lautet das Motto der künftigen Kenia-Koalition, wenn es um die Anzahl der Vizepräsidenten geht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Fraktion hingegen möchte mit dem Änderungsantrag an der bewährten Regelung der 6. Legislaturperiode festhalten. Wie, lieber Herr Lippmann, wollen Sie dem Bürger vermitteln, dass für 119 Abgeordnete ein Vizepräsident mehr gebraucht wird als für 126 Abgeordnete? (Beifall bei der AfD) Lieber Herr Lippmann, wir verhandeln in der 7. Wahlperiode auch nur zwei Doppelhaushalte, während es in der 6. Legislaturperiode drei Doppelhaushalte waren. Nach § 5 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes erhalten stellvertretende Präsidenten das Anderthalbfache der Grundentschädigung eines Abgeordneten. Gemäß § 6 Abs. 6 des Abgeordnetengesetzes erhält ein solcher Vizepräsident oder eine Vizepräsidentin noch eine steuerfreie monatliche Aufwandentschädigung in Höhe von 230,08 Euro. (Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD) Dadurch entstehen für einen Dritten Vizepräsidenten monatliche Mehrkosten in Höhe von 2 826,35 Euro, also 34 036,20 Euro im Jahr. (Zuruf von der SPD: Sie verzichten oder was?) Die beiden letzten Vizepräsidenten verfügten jeweils über ein Büro mit eigenem Sekretariat sowie über einen persönlichen Kraftfahrer. Beides müssten wir dann auch einem Dritten Vizepräsidenten zugestehen. Allein das Sekretariat und der persönliche Kraftfahrer verursachen insgesamt jährliche Personalkosten in Höhe von mehr als 50 000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Pkw und das Büro. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Mehr als 100 000 Euro Mehrkosten pro Jahr für einen Dritten Vizepräsidenten sind nicht zu hoch kalkuliert. Da nun Herr Michel nicht mehr dem Hohen Haus angehört, liebe Abgeordnete der CDU, folgende Frage: Kennen Sie eigentlich die neueste Mai-Steuerschätzung? – Anscheinend nicht; denn sonst wüssten Sie, dass wir im aktuellen Doppelhaushalt ein strukturelles Haushaltsdefizit in Höhe von 300 Millionen Euro haben. (Zuruf von der CDU) Es ist daher dringend geboten, auf unnötige Mehrausgaben zu verzichten. Die Schaffung eines neuen Prestigepostens ist unter diesen Voraussetzungen kein Ausdruck verantwortungsvoller Finanzpolitik. (Beifall bei der AfD) Lieber Herr Hartmann, wozu brauchen Sie diesen weiteren Prestigeposten überhaupt? Liegt es vielleicht daran, dass Ihre künftige Kenia-Koalition allein die Verfassung nicht ändern kann? Wollen Sie vielleicht so die Gunst der LINKEN vorab einkaufen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, so billig sind wir nicht zu haben!) Wenn dem so ist, machen Sie Ihrem neuen Bündnisnamen alle Ehre.

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Herr Abgeordneter, ich möchte Sie an die Redezeiten erinnern.

Diese Rede einzeln zitieren

André Barth AfD

Mit Kenia halten afrikanische Verhältnisse endlich auch in Sachsen Einzug. Wir lehnen das entschieden ab und fordern Sie im Interesse der sächsischen Steuerzahler auf, auf einen Dritten Vizepräsidenten zu verzichten. Danke. (Beifall bei der AfD – Dr. Stephan Meyer, CDU, steht am Mikrofon.)

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Das war für die AfD-Fraktion Herr Abg. Barth. Am Mikrofon 4 erwidert Herr Dr. Meyer.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Barth, nach Ihrer Rede könnte man beispielsweise auch auf den Zweiten Vizepräsidenten verzichten, wenn Sie das als verzichtbar darstellen. (Beifall bei der CDU und der SPD) Die letzte Legislaturperiode hat durchaus gezeigt, dass es Sitzungen gab – die Haushaltsberatungen sind ein Thema gewesen, aber auch reguläre Sitzungen –, in denen es nicht ausreichend war, dass wir zwei Vizepräsidenten hatten und der geschätzte Kollege Colditz einspringen musste, um hier souverän die Leitung der Plenarsitzung zu übernehmen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Im Übrigen habe ich vorhin ausgeführt, was die Repräsentanz dieses Hohen Hauses in der Öffentlichkeit angeht, dass ein Dritter Vizepräsident zu dieser Repräsentanz wesentlich beitragen kann. Es ist für uns auch wichtig, dass alle Oppositionsparteien mit einem Vizepräsidenten vertreten sind. Das ist für uns ein gangbarer Weg, den wir vermitteln können: dass es drei Vizepräsidenten gibt. Ich habe das vorhin schon ausreichend begründet. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Vielen Dank, Herr Abg. Dr. Meyer. An Mikrofon 4 steht Herr Abg. Lippmann, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist interessant. Da wird vonseiten der AfD-Fraktion regelmäßig auf Sachlichkeit gepocht und ein respektvoller Umgang miteinander angemahnt und dann vergleichen Sie Fraktionen dieses Hauses mit einer teilkorrupten Regierung in Afrika. So viel zu Ihrer Debattenkultur. Vielleicht sollten Sie einmal intern in der AfD diskutieren, welchen Anspruch Sie an den Parlamentarismus haben. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Es war klar, dass Sie wieder eine Neiddebatte aufmachen würden und auch dass Sie wieder eine Verunglimpfung der ersten Gewalt des Staates betreiben wollen; und das bei einer Frage, bei der wir gar nicht darauf schielen, neue Posten zu schaffen, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Steuereinsparung!) sondern darauf achten, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu erhalten, damit wir ein kraftvolles, ein starkes Parlament haben und wir die Aufgaben miteinander erledigen können, wie es sein soll. Jetzt haben Sie, Herr Barth, schon hineingebrüllt, dass es die Ausnahmeregelung gebe. Ja, es ist richtig. Diese Ausnahmeregelung gibt es, aber sie steht verfassungsrechtlich durchaus auf tönernen Füßen. Denn grundsätzlich gilt, dass unter anderem zum Vollzug von Ordnungsmaßnahmen nur die Präsidenten in diesem Hohen Hause befugt sind, und das liegt daran, dass sie gewählt sind. Das wird in dem Moment schwierig, wenn jemand, der nicht gewählt ist, dort vorn im Sitzungsvorstand so etwas vornehmen müsste. Das ist der Grund, warum wir Präsidenten wählen und sie nicht bestellen oder benennen, sondern sie qua Funktion mit einer entsprechenden parlamentsrechtlichen Legitimation untersetzen. Wenn uns jetzt klar ist, dass wir in einer Situation waren, in der wir es nicht geschafft haben, mit zwei Vizepräsidenten das aufrechtzuerhalten, und wir von dieser Sonderregelung Gebrauch gemacht haben, und wir alle glauben, dass das in der kommenden Legislaturperiode alles auch nicht einfacher wird, dann wäre es fahrlässig, hier keinen Dritten Vizepräsidenten zu schaffen und sich auf eine verfassungsrechtlich etwas dünne Regelung des Ausnahmefalls vom Ausnahmefall zu verlassen. Deswegen ist es sinnvoll, dieses Parlament zu stärken und einen Dritten Vizepräsidenten zu schaffen, egal, was Sie da herumtönen und behaupten von irgendwelchen afrikanischen Staaten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, stelle ich die – – Entschuldigung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die 3 Minuten sind durch!) – Ja, ich stelle fest, dass die drei Minuten abgelaufen sind und dass es keinen weiteren Redebedarf aus den Fraktionen gegeben hat, die noch Redezeit hätten. Insofern darf ich die Drucksache 7/42, Änderungsantrag der AfDFraktion, zur Abstimmung stellen. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Bei einer Reihe Stimmen dafür, aber der überwiegenden Zahl Gegenstimmen ist diesem Antrag nicht entsprochen worden. Meine Damen und Herren! Wir haben damit die ganze Liste der Änderungsanträge abgearbeitet. Keinem der Änderungsanträge wurde entsprochen. Ich darf damit zur Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags kommen. Hier schlage ich vor, dass wir über die Geschäftsordnung zunächst abschnittsweise abstimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, werden wir so verfahren. Ich trage die Abschnitte im Einzelnen vor und bitte dann jeweils um Ihr Votum. Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags, die Überschrift. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit darf ich feststellen, dass bei einigen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen mit überwiegender Mehrheit der Überschrift zugestimmt wurde. Ich komme zur Inhaltsübersicht. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum gleiches Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat der Inhaltsübersicht zugestimmt, bei einigen Stimmenenthaltungen und einigen Gegenstimmen. Ziffer I, Konstituierung. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum einige Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen, aber mit überwiegender Mehrheit wurde diesem Abschnitt zugestimmt. Ziffer II Präsident oder Präsidentin, Präsidium, Schriftführerinnen und Schriftführer, Sitzungsvorstand. Wer dem Abschnitt seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum das gleiche Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat diesem Abschnitt zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen. III, Mitglieder des Landtags. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Wiederum einige Stimmenthaltungen und eine Reihe Gegenstimmen. Die überwiegende Anzahl hat jedoch dafür gestimmt, sodass dem entsprochen worden ist. IV, Fraktionen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Wiederum die überwiegende Mehrheit hat Abschnitt IV zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. V, Vorlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. VI, Ausschüsse. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Bei einigen Stimmen dagegen, wenigen Stimmenthaltungen und der überwiegenden Mehrheit an Zustimmungen ist dem Abschnitt VI zugestimmt worden. VII, Gesetzgebungsverfahren. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier hat die überwiegende Mehrheit dem Abschnitt VII zugestimmt, bei einigen Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen. Ich komme zu VIII, Anträge. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten. Dem Abschnitt VIII, Anträge, ist mit überwiegender Mehrheit zugestimmt worden, bei einigen Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen. IX, Befragung der Staatsregierung, Anfragen, Aktuelle Stunde. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen ist diesem Abschnitt mit überwiegender Mehrheit zugestimmt worden. X, Petitionen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Die überwiegende Mehrheit hat diesem Abschnitt zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen. XI, Besondere Beratungsgegenstände. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier hat die überwiegende Mehrheit zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. XII, Tagung des Landtags. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier ist gleiches Stimmverhalten festzustellen. Bei überwiegender Mehrheit Zustimmung, einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dem Absatz XII zugestimmt worden. XIII, Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Dem Abschnitt XIII ist mit überwiegender Mehrheit zugestimmt worden, bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Ich komme zu XIV, Plenarprotokolle und Veröffentlichung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat zugestimmt, bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. XV, Geschäftsordnungsfragen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier einige Stimmenthaltungen und einige Gegenstimmen, aber in überwiegendem Maße wurde diesem Absatz zugestimmt. Ich komme zu XVI, Schlussbestimmungen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Wiederum einige wenige Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Die überwiegende Mehrheit hat zugestimmt. Ich darf nun zu den Anlagen zu unserer Geschäftsordnung kommen. Ich stelle die Anlage 1 zur Abstimmung: Geheimschutzordnung des Sächsischen Landtags. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten, einige Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen, aber die überwiegende Mehrzahl stimmt der Anlage 1 zu. Ich rufe die Anlage 2, Informationssicherheitsleitlinie des Sächsischen Landtags, auf. Wer dieser Leitlinie seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum einige Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen. Der Datenschutzordnung des Sächsischen Landtags ist aber mit überwältigender Mehrheit zugestimmt worden. Anlage 4, Regeln über die Teilnahme von Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern an den Ausschusssitzungen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Wiederum gleiches Stimmverhalten: Stimmen dagegen, einige Stimmenthaltungen, die überwiegende Mehrheit hat zustimmt. Anlage 5 wird aufgerufen, Richtlinie zur Einsichtnahme in Protokolle. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch damit ist festzustellen, dass der Anlage 5 mit großer Mehrheit zugestimmt wurde, bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Ich rufe die Anlage 6, Richtlinie über die Fragestunde, auf. Wer dieser Anlage seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmen dagegen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Der Anlage 6 wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. Ich rufe die Anlage 7, Richtlinie in Immunitätsangelegenheiten, auf. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Danke. Gleiches Stimmverhalten. Der Richtlinie in Immunitätsangelegenheiten wurde mit großer Mehrheit entsprochen, bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. Ich darf die Anlage 8, Richtlinie über die Befragung der Staatsregierung, aufrufen. Wer hier seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Mit großer Mehrheit wurde der Anlage 8 zustimmt, bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf nun den Entwurf der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags, Drucksache 7/2, als Ganzes zur Abstimmung stellen. Wer dem Entwurf der Geschäftsordnung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Tagesordnungspunkt Wahl des Gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen darf ich folgende Abgeordnete in eine Wahlkommission berufen: als Leiter der Wahlkommission von der CDU-Fraktion Herrn Jan Hippold, (Beifall bei der CDU) von der AfD-Fraktion Herrn Holger Hentschel, (Beifall bei der AfD) für die Fraktion DIE LINKE Herrn Nico Brünler, (Beifall bei den LINKEN) für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Dr. Daniel Gerber (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) und für die SPD-Fraktion Herrn Albrecht Pallas. (Beifall bei der SPD) Zur Wahl des Präsidenten liegt Ihnen gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/1 vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist der Abg. Dr. Matthias Rößler. Meine Damen und Herren, die Wahl findet geheim statt. Um dieser Vorschrift zu entsprechen, darf ich Sie bitten, die Wahlkabinen von mir aus gesehen links oben zu benutzen. Der Leiter der Wahlkommission nimmt vom Dank. Ich bitte um die Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen ist der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags mit großer Mehrheit entsprochen worden. Damit ist die Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags beschlossen – sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung ist damit jetzt die Grundlage für unsere weitere Beratung in der heutigen Sitzung. Ich darf nun noch zur Abstimmung über den Antrag auf Erlass der Verhaltensregelungen in der Drucksache 7/3 aufrufen. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Danke. Ich darf damit feststellen, dass bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen der Drucksache 7/3 mit großer Mehrheit die Zustimmung gegeben wurde. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich darf nun aufrufen den Präsidenten Rednerpult aus den Namensaufruf vor. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich nach oben zur Elbseite des Plenarsaals am Ende der schrägen Rampe zu begeben. Sie erhalten dort Ihren Stimmschein. Sie können sich zu dem vorgeschlagenen Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gemäß § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung im ersten Wahlgang gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das sind 60 oder mehr Stimmen – mit Ja stimmt. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, Ihre Stimmzettel am Schluss abzugeben. Wenn es keine Einwände gegen dieses Verfahren gibt, kann so verfahren werden. Meine Damen und Herren, die Wahlkommission darf damit ihre Arbeit aufnehmen.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan Hippold CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten ihren Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache über den Wahlvorschlag für die Wahl des Präsidenten abgestimmt wird. Sie können sich durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gewählt, wenn er die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht, also mit 60 Jastimmen. Wir beginnen mit der Wahl und ich starte den Namensaufruf mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich jemand im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Diese Rede einzeln zitieren

Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes CDU

Vielen Dank. Ich darf noch warten, bis alle Stimmscheine abgeben worden sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle die Frage: Befinden sich Abgeordnete im Saal, die ihren Stimmschein noch nicht abgegeben haben? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung. Ich schlage vor, dass die Wahlkommission die Auszählung außerhalb des Plenarsaales im Saal 2 vornimmt und wir auf das Ergebnis warten. Ich unterbreche die Sitzung für circa 10 Minuten. Ich bitte Sie aber, im Saal bzw. in der Nähe des Saales zu bleiben, damit wir dann gleich fortsetzen können. Danke. (Unterbrechung von 12:51 bis 13:02 Uhr) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, wieder in den Saal zu kommen und Platz zu nehmen, damit wir fortfahren können. Meine Damen und Herren! Ich bitte noch einmal auch diejenigen, die jetzt noch draußen sind, etwas schneller im Saal wieder Platz zu nehmen. Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder eröffnen. Meine Damen und Herren! Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. An der Wahl des Landtagspräsidenten haben sich 116 Abgeordnete beteiligt. Auf Herrn Abg. Dr. Rößler entfielen 87 Stimmen, 21 Stimmen dagegen, 8 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. (Beifall bei allen Fraktionen) Herr Abg. Dr. Rößler hat mehr als die Hälfte der Stimmen der Mitglieder des Sächsischen Landtags erhalten und ist damit zum Präsidenten des Sächsischen Landtags gewählt worden. Herr Abg. Dr. Rößler, ich darf Sie nach vorn bitten. Herr Dr. Rößler, nehmen Sie die Wahl an?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler CDU

Herr Alterspräsident, ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen. (Beifall bei allen Fraktionen – Der Alterspräsident gratuliert dem Präsidenten und überreicht ihm einen Blumenstrauß. – Übergabe von Blumen an den Präsidenten und Glückwünsche der Fraktionsvorsitzenden bzw. Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Fraktionen CDU, SPD, AfD, BÜNDNISGRÜNEN und der LINKEN sowie des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und des Staatsministers Martin Dulig)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Er hat es nach 2014 erneut getan: Unser Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes hat den Ihnen von unserer Sächsischen Verfassung erteilten Auftrag wieder vorbildlich erfüllt und bis zu diesem Moment die konstituierende Sitzung des 7. Sächsischen Landtags geleitet. Lieber Svend-Gunnar, ich spreche dir, auch im Namen der hier Versammelten, unseren großen Dank aus. (Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bitte lassen Sie mich ebenfalls den Dank an die ausgeschiedenen Abgeordneten voranstellen: Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit im Parlament, für Ihren unermüdlichen Einsatz für unser Land und seine Menschen. Seien Sie glücklich und erfolgreich auf Ihren weiteren Wegen! (Beifall bei allen Fraktionen) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben mir mehrheitlich Ihr Vertrauen ausgesprochen und mich wieder zum Präsidenten des Sächsischen Landtags gewählt. Ich danke Ihnen dafür aufrichtig und von ganzem Herzen. Ich danke Ihnen für das Vertrauen, das mit dieser Wahl einhergeht. Seien Sie versichert, dass ich mich als Präsident stets dem ganzen Parlament und damit allen Abgeordneten verpflichtet fühle. Die Bestärkung, die Hinweise und auch die Kritik, die ich in den letzten Wochen von Ihnen erfahren durfte, will und werde ich berücksichtigen. Das Amt des Landtagspräsidenten ist mir Ehre und Verpflichtung zugleich. Es ist mir größter innerer Auftrag. Ich will es unparteiisch und überparteilich, gerecht und konsequent ausüben, so wie es Geschäftsordnung und parlamentarischer Brauch gebieten. Als Primus inter Pares bin und bleibe ich Ihr Ansprechpartner in den Fragen des Parlamentslebens und darüber hinaus. Meine Damen und Herren! Eine neue Legislaturperiode beginnt, und bei aller Konstanz, bei aller Kontinuität der Verfassungsinstitution Landtag ist es doch immer wieder ein politischer Neuanfang, den ich mit Mut und Zuversicht angehen werde. 30 Jahre nach unserer friedlichen Revolution hat sich unsere parlamentarische Demokratie wohl ausgeformt und gefestigt. Demokratie ist jedoch nie fertig. Nie darf sie stillstehen. Sie soll im besten Sinne des Wortes funktionieren, arbeiten, handeln für unser Land und für seine Leute. Lassen Sie uns bitte den neuen Landtag nicht nur als Herausforderung, sondern vor allem auch als Chance begreifen. Kein Landtag der Polarisierung, ein Parlament des fairen Streits und der demokratischen Verständigung soll es sein. So erwarten es die Menschen im Freistaat von uns. So sind wir es den Akteuren und den Ideen von 1989 schuldig. Es ist meine sowie unser aller Aufgabe, die parlamentarischen Werte zu verteidigen, Minderheitenrechte sowie Rechte einzelner Abgeordneter zu schützen, zwischen uns allen den Ausgleich zu versuchen und – was mir besonders wichtig ist – die Würde des Hohen Hauses zu wahren. Der Sächsische Landtag ist ein stabiles, ein selbstbewusstes und ein erkennbares Parlament. Dies in den kommenden Jahren zu erhalten und zu erweitern ist mein Bestreben. Das Parlament der Sachsen soll sichtbar im Freistaat sein und – das ist, denke ich, besonders wichtig – auch in seinen Regionen. Das Parlament soll wahrnehmbar sein in Berlin und in Brüssel. Es soll weiter beste Beziehungen zu unseren mitteleuropäischen Nachbarn pflegen. Sachsen ist ein stolzes Bundesland mit einer starken eigenen Identität in der Mitte Europas und wir, die Abgeordneten Tagesordnungspunkt Wahl der Vizepräsidenten der Geschäftsordnung des Drucksache 7/4, Wahlvorschlag Drucksache 7/5, Wahlvorschlag Drucksache 7/6, Wahlvorschlag Dazu liegen Ihnen folgende Wahlvorschläge vor: Drucksache 7/4, Wahlvorschlag der Fraktion CDU zur Wahl von Frau Andrea Dombois zur Ersten Vizepräsidentin; Drucksache 7/5, Wahlvorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl von Herrn André Wendt zum Zweiten Vizepräsidenten und Drucksache 7/6, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE zur Wahl von Frau Luise Neuhaus-Wartenberg zur Dritten Vizepräsidentin. Die Vizepräsidenten werden nach § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung nach demselben Verfahren wie der Landtagspräsident gewählt. Im ersten Wahlgang ist demnach gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, das sind 60 oder mehr, erhält. § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags bestimmt, dass durch geheime Wahl gewählt wird. Ich berufe dazu dieselbe Wahlkommission wie auch zur Wahl des Landtagspräsidenten. Begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort für jeden Wahlvorschlag einen eigenen Stimmschein, verschieden gefärbt, und können jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Ich bitte unseren Kollegen Jan Hippold, wieder mit dem Namensaufruf zu beginnen. Die Mitglieder der Wahlkommission haben sich vorn eingefunden. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan Hippold CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten werde ich jetzt die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten dann drei Stimmscheine in jeweils unterschiedlichen Farben, auf denen entsprechend den angegebenen Drucksachen über die Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen für die Erste Vizepräsidentin, den Zweiten Vizepräsidenten und die Dritte Vizepräsidentin abgestimmt wird. Sie können sich zu jedem Kandidaten durch Ankreuzen in dem entspredes Sächsischen Landtags, sind die gewählten Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen. Zeigen wir den Menschen durch sachorientierte Politik, dass wir das als unseren obersten Auftrag verstehen. Stärken wir so das Vertrauen in den Sächsische Landtag. Als sein Präsident werde ich dafür mein Möglichstes tun. Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen) Meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht nun an die Arbeit. Es geht weiter in unserer Arbeit. Ich rufe auf entsprechend 7. Sächsischen Landtags der Fraktion CDU der Fraktion AfD der Fraktion DIE LINKE chenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er die Mehrheit der Mitglieder des Sächsischen Landtags erreicht, also mit 60 Jastimmen. Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich noch ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank an Jan Hippold. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wiederhole die Frage unseres Kollegen Hippold: Ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das nehme ich nicht wahr. Unsere Wahlkommission ist noch bei der Abstimmung. Ich schließe jetzt die Wahlhandlung und bitte unsere Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich schlage vor, dass wir die Auszählung wiederum im Saal 2 vornehmen und auf das Ergebnis warten. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, verfahren wir so. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. (Unterbrechung von 13:34 bis 13:59 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Uns liegen die Wahlergebnisse vor. Ich gebe sie wie folgt bekannt: An der Wahl der Ersten Vizepräsidentin haben sich 117 Abgeordnete beteiligt. Es gab keinen ungültigen Stimmschein. Für Frau Andrea Dombois haben sich 90 Abgeordnete entschieden. (Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen) Mit Nein haben 19 Abgeordnete gestimmt und 8 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Frau Andrea Dombois mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags zur Ersten Vizepräsidentin gewählt. An der Wahl des Zweiten Vizepräsidenten haben sich 117 Abgeordnete beteiligt. Ungültig war kein Stimmschein. Für Herrn André Wendt haben 49 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 44 Abgeordnete gestimmt. 24 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr André Wendt nicht gewählt worden. An der Wahl der Dritten Vizepräsidentin haben sich 117 Abgeordnete beteiligt. Ungültig war kein Stimmschein. Für Frau Luise Neuhaus-Wartenberg haben 55 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 54 Abgeordnete gestimmt. 18 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Frau Luise Neuhaus-Wartenberg nicht gewählt worden. Ich darf nun die gewählte Kandidatin nach vorn bitten. Bitte, Frau Kollegin Dombois, kommen Sie nach vorn. Nehmen Sie die Wahl an, Frau Kollegin?

Diese Rede einzeln zitieren

Andrea Dombois CDU

Ich nehme die Wahl an, bedanke mich herzlich und hoffe, dass wir alle eine gute Zusammenarbeit haben werden. (Beifall bei allen Fraktionen – Die Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer gratulieren der Ersten Vizepräsidentin und überreichen Blumensträuße.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich der beiden Wahlvorschläge, die nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben, frage ich die antragstellenden Fraktionen der AfD und der Fraktion DIE LINKE, wie bezüglich eines weiteren Wahlgangs zu verfahren ist. Zweiter Wahlgang? (Zuruf von der AfD: Ja! – Rico Gebhardt, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Bitte, Herr Gebhardt.

Diese Rede einzeln zitieren

Rico Gebhardt Die Linke

Wir schlagen Frau Neuhaus-Wartenberg auch für den zweiten Wahlgang vor.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Urban AfD

Wir bleiben bei unserem Wahlvorschlag: Herr Wendt.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Damit schlagen die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE erneut ihre beiden Kandidaten vor: Herrn Kollegen Wendt und Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum zweiten Wahlgang, der Wahl des Zweiten Vizepräsidenten, Herrn Kollegen Wendt, und zur Wahl der Dritten Vizepräsidentin, Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Auch für den zweiten Wahlgang, den wir für beide wiederum zusammen durchführen werden, gilt, dass gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also 60 Stimmen, erhält. Ihnen liegt in der Drucksache 7/5 der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten vor, und Ihnen liegt weiterhin in der Drucksache 7/6 der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zur Wahl der Dritten Vizepräsidentin vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir die Wahlkommission berufen, die schon den vorhergehenden Wahlgang geleitet hat. Gibt es dazu Übereinstimmung? – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch und würde wiederum unseren Kollegen Jan Hippold bitten, den Namensaufruf vorzunehmen. Meine Damen und Herren! Ich bitte ferner die Wahlkommission nach vorn. Sie begeben sich bitte nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort die Stimmscheine für den zweiten Wahlgang zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten bzw. der Dritten Vizepräsidentin. Es werden jetzt die Kuverts geöffnet. Darin befinden sich die Wahlscheine für den zweiten Wahlgang, ebenfalls in unterschiedlicher Farbe. Jetzt bitte ich Herrn Kollegen Hippold, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan Hippold CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde Sie in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie haben dann die Möglichkeit, auf beiden Stimmscheinen – die jeweils eine unterschiedliche Farbe haben – mit Ja, mit Nein oder mit Stimmenthaltung zu entscheiden. Der Kandidat, der 60 Stimmen erhält, ist gewählt. Ich beginne mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Name ich nicht aufgerufen habe?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Ich wiederhole die Frage unseres Vorsitzenden der Wahlkommission: Ist jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Das kann ich nicht feststellen. Es haben alle gewählt. Ich schließe damit die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich schlage wie beim vorhergehenden Wahlgang vor, dass wir die Auszählung im Saal 2 vornehmen und auf das Ergebnis warten. – Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, verfahren wir so. Ich unterbreche die Sitzung wiederum für 10 Minuten. (Unterbrechung von 14:22 bis 14:36 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Uns liegt nämlich das Ergebnis des zweiten Wahlganges vor. Bevor ich zur Verkündigung dieses Wahlergebnisses komme, muss ich etwas aus der Bekanntgabe des Wahlergebnisses im ersten Wahlgang korrigieren, und zwar in Bezug auf die Wahl der Dritten Vizepräsidentin, Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Hier hat sich ein Übertragungsfehler eingeschlichen, den ich jetzt gern korrigieren will. Ich hätte es höchstens anhand der Zusammenrechnung bemerken können. Wir hatten bei der Wahl der Dritten Vizepräsidentin, Frau Kollegin NeuhausWartenberg, im ersten Wahlgang abgegebene Stimmscheine 117. Davon war keiner ungültig. Für den Wahlvorschlag stimmten 55 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag stimmten 44 Abgeordnete, der Stimme enthielten sich 18 Abgeordnete. In unserem Protokoll stimmte das und in der Mitschrift ist es hiermit korrigiert. Meine Damen und Herren, das Wahlergebnis des zweiten Wahlgangs liegt mir nun vor. Ich gebe wie folgt bekannt: Am zweiten Wahlgang zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten haben 118 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war kein Stimmschein. Für Herrn André Wendt haben 51 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 40 Abgeordnete und 27 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr André Wendt nicht gewählt. Am zweiten Wahlgang zur Wahl der Dritten Vizepräsidentin haben sich 118 Abgeordnete beteiligt. Ungültig war kein Stimmschein. Für Frau Luise Neuhaus-Wartenberg haben sich 55 Abgeordnete entschieden, mit Nein haben 49 Abgeordnete gestimmt. 14 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Frau Luise NeuhausWartenberg nicht gewählt und wir müssen jetzt dazu kommen, dass wir – so denn gewünscht von den beiden Fraktionen AfD und DIE LINKE – in einen dritten Wahlgang eintreten. Wird das begehrt?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stephan Meyer CDU

Herr Präsident! Ich beantrage für meine Fraktion eine Überlegungspause von 5 Minuten.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Überlegungspause 5 Minuten. – Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten. (Unterbrechung von 14:40 Uhr bis 14:47 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Überlegungspause ist erfolgt. Die Sitzungsunterbrechung ist beendet. Ich frage an der Stelle fortfahrend die beiden Fraktionen AfD und DIE LINKE, ob sie in einen weiteren Wahlgang eintreten möchten und den Wahlvorschlag aufrechterhalten. Herr Kollege Urban, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Urban AfD

Die AfD-Fraktion möchte einen dritten Wahlgang und schlägt Herrn André Wendt wieder als Kandidaten des Zweiten Vizepräsidenten vor.

Diese Rede einzeln zitieren

Rico Gebhardt Die Linke

Wir bleiben auch bei unserem Vorschlag Frau Luise Neuhaus-Wartenberg.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum dritten Wahlgang. § 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Geschäftsordnung bestimmt, dass im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidend ist. Ihnen liegen weiterhin in den entsprechenden Drucksachen die Wahlvorschläge der Fraktionen AfD und DIE LINKE zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten bzw. der Dritten Vizepräsidentin vor. Ich berufe dieselbe Wahlkommission wie in den vorhergehenden Wahlgängen. Meine Damen und Herren, begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens wieder zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort die Stimmscheine für den dritten Wahlgang zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten bzw. der Dritten Vizepräsidentin. Ich bitte unseren Kollegen Hippold, dass er den Wahlaufruf erneut vornimmt. Wir verteilen erst einmal die Kuverts mit den Stimmscheinen, wiederum verschiedenfarbige Zettel, gelbe und blaue. Das ist ausgereicht. – Kollege Pallas, ist alles in Ordnung mit der Liste? (Albrecht Pallas, SPD: Ja, es ist alles in Ordnung!) Dann können wir beginnen. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan Hippold CDU

Vielen Dank, Herr Präsident! Auch vielen Dank für die kurze Einführung. Ich würde es mir – weil wir es schon mehrfach geübt haben – ersparen, noch einmal vorzutragen, wie die Stimmen abzugeben sind, und gleich mit dem Namensaufruf beginnen. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, den ich nicht aufgerufen habe?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Ich wiederhole noch einmal: Ist jemand im Raum, der noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Die Wahlkommission wird jetzt noch wählen. – Ich höre gerade von unserer Wahlkommission: Wir sind jetzt durch. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Auszählung wiederum im Saal 2 vornehmen. Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. – Wir verfahren also so. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für wiederum 10 Minuten. (Unterbrechung von 15:03 bis 15:15 Uhr) Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen, damit wir das Wahlergebnis verkünden können. Meine Damen und Herren, das Wahlergebnis liegt mir nun vor. Ich gebe es wie folgt bekannt: Am dritten Wahlgang zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten haben sich 118 Abgeordnete beteiligt. Es gab keinen ungültigen Stimmschein. Für Herrn André Wendt haben sich 50 Abgeordnete entschieden. Mit Nein haben 39 Abgeordnete gestimmt. 29 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr André Wendt zum Zweiten Vizepräsidenten gewählt. (Lebhafter Beifall bei der AfD – Die Abgeordneten der AfD erheben sich von ihren Plätzen und der Fraktionsvorsitzende sowie weitere Abgeordnete beglückwünschen den Abg. André Wendt.) Meine Damen und Herren! Am dritten Wahlgang zur Wahl der Dritten Vizepräsidentin haben sich 118 Abgeordnete beteiligt. Ungültig war kein Stimmschein. Für Frau Luise Neuhaus-Wartenberg haben sich 58 Abgeordnete entschieden. Mit Nein haben 44 Abgeordnete gestimmt. 16 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Frau Luise Neuhaus-Wartenberg zur Dritten Vizepräsidentin gewählt. (Beifall bei der LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie vereinzelt bei der AfD) Ich bitte nun unseren Zweiten Vizepräsidenten und unsere Dritte Vizepräsidentin nach vorn. Herr Kollege Wendt, nehmen Sie die Wahl an?

Diese Rede einzeln zitieren

André Wendt AfD

Ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen. Danke schön. Tagesordnungspunkt Bestimmung der Anzahl der In der Drucksache 7/7 liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Bestimmung der Anzahl der Schriftführer und zur Wahl der Schriftführer vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Dann stelle ich nun Drucksache 7/7 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Drucksache 7/7 beschlossen. Nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen die Schriftführer. Daraus ergibt sich bei der soeben beschlossenen Anzahl von 29 Schriftführern folgende Zusammensetzung: CDU-Fraktion elf Schriftführer, AfD-Fraktion zehn Schriftführer, Fraktion DIE LINKE drei Schriftführer, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Schriftführer und SPD-Fraktion zwei Schriftführer. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8 bis 7/12 vor. Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Wir kommen jetzt zur Wahl. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung kann über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage daher, ob jemand (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Frau Luise NeuhausWartenberg, nehmen Sie die Wahl an?

Diese Rede einzeln zitieren

Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Ja, ich nehme die Wahl an und bedanke mich.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Rößler

Herzlichen Glückwunsch und auf eine gute Zusammenarbeit! (Beifall bei allen Fraktionen – Die Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer gratulieren dem Zweiten Vizepräsidenten sowie der Dritten Vizepräsidentin und überreichen Blumensträuße.) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Tagesordnungspunkt 4, Wahl der Vizepräsidenten entsprechend der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags, abgeschlossen. Ich rufe auf Schriftführer und Wahl der Schriftführer widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird? – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, über die Wahlvorschläge insgesamt abzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, verfahren wir so. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Präsident, Widerspruch!) – Es hat sich Widerspruch erhoben. Ich muss Ihnen eine andere Vorgehensweise vorschlagen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir die einzelnen Vorschläge der Fraktionen durchgehen, offen abstimmen, aber in unterschiedlicher Weise. Wir könnten in Blockwahl über den jeweiligen Vorschlag der Fraktionen abstimmen. Dagegen erhebt sich jetzt kein Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Wir beginnen mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion, die Ihnen in der Drucksache 7/8 vorliegen. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen?– Auch keine. Damit ist den Vorschlägen der CDU-Fraktion zugestimmt worden. Ich würde am Ende der Abstimmung noch fragen, ob einzelne Abgeordnete ihrer Wahl widersprechen. Das ist möglich. Dann stimmen wir als Nächstes über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion ab, die Ihnen in der Drucksache 7/9 vorliegen. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist den Wahlvorschlägen der AfD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt worden. Wir fahren fort mit dem Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in Drucksache 7/10 vorliegt. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit stelle ich auch hier Zustimmung fest. Wir stimmen als Nächstes über den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/11, ab. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen Tagesordnungspunkt Wahl der Mitglieder und beratenden Mitglieder des Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag – Sächsisches Wahlprüfungsgesetz – besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder sowie sieben Stellvertretern. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung ergibt sich dabei folgende Verteilung auf die Fraktionen: Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion erhalten jeweils zwei Sitze für ordentliche Mitglieder und zwei Sitze für Stellvertreter, die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE sowie SPD erhalten je einen Sitz für ein ordentliches Mitglied und je einen Sitz für den Stellvertreter. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sowie der beratenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegen Ihnen in den Drucksachen, die ich Ihnen gleich nennen werde, vor. Hier steht noch „beratende Mitglieder“. Wir haben keine. (Der Präsident bespricht sich mit dem Präsidium.) Ich bitte, den Passus „beratende Mitglieder“ gedanklich zu streichen, weil wir keine beratenden Mitglieder haben. Das wird sich wahrscheinlich aus einem Skript vergangener Legislaturperioden eingeschlichen haben. Wir haben ordentliche Mitglieder und Stellvertreter und diese liegen Ihnen wie folgt vor: Drucksache 7/13 für die CDU-Fraktion, Drucksache 7/14 für die AfD-Fraktion, Drucksache 7/15 für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16 für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Drucksache 7/17 für die SPD-Fraktion. möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist den Wahlvorschlägen zugestimmt worden. Abschließend lasse ich abstimmen über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, vorliegend in Drucksache 7/12. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich Zustimmung fest. Wir haben alle Schriftführer gewählt. Ich frage, wie angekündigt, die gewählten Abgeordneten, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Damit gratuliere ich herzlich allen gewählten Abgeordneten zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Stellvertreter sowie der Wahlprüfungsausschusses Da hierzu keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, über alle Wahlvorschläge insgesamt abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Herr Kollege Lippmann? – Damit schlage ich Ihnen eine andere Vorgehensweise vor und würde – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie gehabt!) Wie gehabt – das tun wir jetzt, und wir beginnen mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion. Es ist jetzt etwas schwierig, hierüber eine Blockabstimmung durchzuführen, da einzelne Vorschläge nur – – (Dr. Stephan Meyer, CDU: Über die jeweilige Drucksache! –

Diese Rede einzeln zitieren

Valentin Lippmann GRÜNE

Das ist unproblematisch, Herr Präsident!) – Das ist unproblematisch. Wir beginnen mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/13. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit stelle ich einstimmige Zustimmung für ordentliche Mitglieder und Stellvertreter fest. Als Nächstes stimmen wir über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion, Drucksache 7/14, ab. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Ich stelle trotzdem Zustimmung fest. Als Nächstes stimmen wir über die Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE ab. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen?– Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle auch für diesen Wahlvorschlag Zustimmung fest. Wir fahren fort mit dem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/16. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Auch Stimmenthaltungen. Trotzdem stelle ich Zustimmung fest. Wir kommen zum nächsten Wahlvorschlag. Das ist der Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, vorliegend in der Drucksache 7/17. Wer den Wahlvorschlägen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Keine Gegenstimmen. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenthaltung. Ich stelle Zustimmung fest. Ich frage jetzt, ob einer der gewählten ordentlichen Mitglieder und Stellvertreter seiner Wahl widerspricht. – Das kann ich nicht feststellen. Ich gratuliere allen gewählten ordentlichen Mitgliedern und den Stellvertretern zu ihrer Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnung der 1. und konstituierenden Sitzung des 7. Sächsischen Landtags abgearbeitet. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass sich das neu zu bildende Präsidium möglicherweise zu einer ersten Sitzung am 10. Oktober 2019, 10 Uhr, trifft. Der Termin und die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Sächsischen Landtags werden Ihnen rechtzeitig zugehen. Weitere Termine werden Ihnen selbstverständlich rechtzeitig mitgeteilt. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall bei der AfD) (Schluss der Sitzung 15:35 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

Diese Rede einzeln zitieren