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Dr. Stephan Meyer

CDU 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe des Sächsischen Landtags in unserer föderalen Bundesrepublik ist klar definiert. Er ist verpflichtet, seine Aufgaben verfassungsgemäß zu erfüllen und seine eigene Stellung im politischen Gefüge zu erhalten. Der Landtag ist gemäß Artikel 39 Abs. 1 unserer Verfassung die gewählte Vertretung unseres Volkes. Als zentrales Organ politischer Führung übt er die gesetzgebende Gewalt aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung und ist Stätte der politischen Willensbildung. „Unsere Verfassung ist das integrative Moment der sächsischen Demokratie. Verantwortlich für ihren klugen Gebrauch zum Gedeihen der freien Gesellschaft sind die Bürgerinnen und Bürger – also wir alle. Uns allen obliegt es, aus der geschriebenen eine gelebte Verfassung zu machen. Das gelingt dann am besten, wenn wir unser Gemeinwesen gemäß ihrer Ideen verantwortungsvoll gestalten, ihre Regeln einhalten und ihre Werte hochhalten.“ – So führt es Landtagpräsident Dr. Matthias Rößler in seinem Geleitwort zur Sächsischen Verfassung aus. Die heute zu beschließende Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags greift dieses Anliegen auf und hat den Anspruch, das Parlament als Ort der politischen Willensbildung zu stärken. Die wohl bekannteste Geschäftsordnung dürfte die Rules of Order des amerikanischen Offiziers Henry Robert sein, welche 1876 das erste Mal veröffentlicht wurde. Demnach ist der Zweck einer Geschäftsordnung – ich zitiere – „Versammlungen jeder Größe in die Lage zu versetzen, unter Berücksichtigung der Meinung jedes Mitglieds in der größtmöglichen Zahl von Fragen unterschiedlicher Komplexität in einem Minimum an Zeit zum allgemeinen Willen zu kommen, und das unter jedem möglichen internen Klima, das von völliger Harmonie bis zu verhärteter Spaltung oder leidenschaftlicher Meinungsverschiedenheit reichen kann.“ Das ist ein sehr hehres Ziel, welches auch die Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags verfolgt. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates haben das Recht auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz politischer Entscheidungen. Nicht zuletzt hängt davon ab, wie stark die Verankerung unserer Parlamente in der Gesellschaft ist. Dazu bedarf es einer Reihe von Bestimmungen. Die Regeln, an die sich der Landtag dabei zu halten hat, ergeben sich in erster Linie aus der Landesverfassung. Hinzu treten die Vorschriften der Geschäftsordnung, die die innere Ordnung des Landtags ausgestalten und den Ablauf parlamentarischer Tätigkeit strukturieren. Sie dienen dem Ziel, ein faires, praktikables und für die Öffentlichkeit transparentes Verfahren zu gewährleisten. Die Geschäftsordnung ist damit nicht nur ein wesentlicher Bestandteil des Parlamentsrechts, sondern zugleich die Grundlage für die tägliche Arbeit des Landtags und seiner Mitarbeiter. Die Erfahrung lehrt, dass Rechtsnormen selten eindeutig sind. Überdies sind sie keineswegs immer so gefasst, dass sich Antworten auf gestellte Fragen einfach ableiten lassen. Die Geschäftsordnung macht dabei keine Ausnahme. Insofern kommt es auf die aktive Anwendung unserer Geschäftsordnung durch uns als Mitglieder des Landtags in Form von Fraktionen an. Auf der Grundlage der Geschäftsordnung der 6. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in den vergangenen Wochen die vorliegende Geschäftsordnung erarbeitet und mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen dieses Hohen Hauses erörtert. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere der Landtagsverwaltung, für die Unterstützung in diesem herausfordernden Prozess. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Meiner Fraktion ist es wichtig, dass wir an der bisherigen guten Grundlage festhalten und gleichzeitig mit der neuen Geschäftsordnung den Parlamentsbetrieb flexibler und bürgerfreundlicher gestalten. So möchten wir künftig die Tagesordnung flexibler gestalten, mehr aktuelle Debatten in das Plenum holen und einen intensiveren Austausch mit der Staatsregierung durch die Weiterentwicklung der Staatsministerbefragung zu einer Staatsregierungsbefragung erreichen, bei welcher sich auch unser Ministerpräsident den Fragen der Abgeordneten zur aktuellen Politik stellt. Es soll künftig die Möglichkeit bestehen, dass Beratungsgegenstände, welche nicht im Plenum behandelt werden können, in öffentlichen Ausschussberatungen beraten und beschlossen werden. Uns ist es wichtig, dass der Petitionsausschuss in dieser Geschäftsordnung gestärkt wird, um seine bürgernahe Arbeit künftig federführend für alle Petitionen wahrzunehmen. Wir möchten das Amt des Dritten Vizepräsidenten einführen, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und die Vertretung des Landtags nach außen weiter zu verbessern. Wir tragen mit dieser Geschäftsordnung auch den Anforderungen der Digitalisierung und des Datenschutzes Rechnung. Auf weitere Aspekte der Änderung und der Weiterentwicklung der Tagesordnung werden die nachfolgenden Redner eingehen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, gleichzeitig den schon angekündigten Antrag einzubringen. Bisher waren die Verhaltensregeln der Mitglieder des Sächsischen Landtags in der Anlage 1 der Geschäftsordnung festgelegt. Wir haben uns darauf verständigt, künftig diese Regelungen im Abgeordnetengesetz zu fassen, weil dort bisher schon Regelungsgegenstände vorhanden sind. Um dort Rechtssicherheit zu schaffen, brauchen wir in der Zwischenzeit eine Regelung. Die bildet dieser Antrag ab, der die bisherige Anlage 1 in einen Antrag fasst und beschließen lässt. Mir bleibt an dieser Stelle der Appell und gleichzeitig die Bitte, dass wir Debatten in diesem Hohen Haus stets geprägt von gegenseitigem Respekt, – Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Herr Dr. Meyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 1?

Alle Reden von Dr. Stephan Meyer Protokoll ↗