Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicherlich ein Bereich, über den man im Detail darüber streiten kann. Wir haben uns den entsprechenden Punkt auch noch einmal länger überlegt, finden den jetzt gefundenen Kompromiss aber tauglich. Man darf nicht verkennen, dass das Präsidium auch für Ordnungsmaßnahmen und für die Einhaltung der Verhaltensregeln zuständig ist. Wir haben es in der Vergangenheit durchaus erlebt, wie schwer es mit einer solchen Teilöffentlichkeit des Präsidiums wäre – also keine Mitteilung des Präsidiums an die Öffentlichkeit auf der einen Seite –, wenn gleichzeitig das Schutzinteresse gegenüber den Rechten der Abgeordneten, die im Präsidium möglicherweise vortreten müssen, weil ihnen der Verstoß gegen die Verhaltensregeln vorgeworfen wird, in Einklang zu bringen ist. Zuletzt hat das der Fall der ehemaligen Landtagsabgeordneten Dr. Petry sehr eindrucksvoll gezeigt. Aufgrund dieser Bedeutung des Präsidiums – und ähnlich würde ich das auch im Immunitätsausschuss handhaben; es ist auch eine Krux, die Sie bei Ihrer Ausschussöffentlichkeit nicht bedacht haben –, macht es uns schwer, diese Regelung zu akzeptieren. Ich glaube, dass das nicht unbedingt dem Schutz und dem Interesse der Abgeordneten in diesen Spezialfällen – zumindest hätte man diese regeln müssen – dann Genüge tut, und deswegen werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Herr Abg. Wippel, bitte, Sie haben das Wort. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Klatschen vergessen!)
