Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident. – Nette Idee, verfehlt allerdings meines Erachtens ihr Ziel. Erstens. Sie streichen erst einmal den Ansatz, zulässig sind nur Anfragen über Angelegenheiten, die in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung fallen. Demnach würden Sie jetzt die Möglichkeit eröffnen, dass zukünftig nicht, wie Sie beschrieben haben, die Abgeordnetenschreiben das Entscheidende sind, was Sie regeln wollen, sondern die Öffnung dafür, dass Anfragen an die Staatsregierung zu allem gerichtet werden können, was Ihnen gerade einfällt. Das wiederum dürfte verfassungsrechtlich nicht zulässig sein. Zweitens. Sie nehmen heraus, dass für die entsprechenden Anfragen laut § 51 Abs. 6 das Zurückweisungsrecht im Falle der groben Unzuständigkeit gegeben ist, wovon zwar kaum Gebrauch gemacht wird, zu dem wir uns aber möglicherweise in diesem Hohen Hause wiedersehen werden, wenn es Abgeordnete von Fraktionen sind, die man nicht so gern hat. Drittens. Das mit den Abgeordnetenschreiben ist ja an sich okay, aber es steht auch der Grundsatz in der Geschäftsordnung, dass die Fragebegehre, die Abgeordnete an Staatsministerien haben, in gewisser Weise dem ganzen Haus zur Verfügung gestellt werden sollen, quasi als Gemeinschaftsgut. Deshalb werden ja auch Antworten auf Anfragen verteilt. Diesen Weg unterlaufen Sie mit reinen Abgeordnetenschreiben. Dies führt dazu, dass dort wahrscheinlich diverse Anliegen an Staatsministerien doppelt und dreifach bearbeitet werden, anstatt, wenn es mit einer Kleinen Anfrage abgewickelt werden würde – wir beziehen uns ja auch manchmal auf die Anfragen von Kolleginnen und Kollegen –, die Transparenz im Haus darüber hergestellt würde, dass man diese Frage nicht mehr stellen muss. Daher erscheint mir die momentane Regelung tauglich, und auch hier sehe ich nicht, welchen Mehrwert das bringen kann, denn an ein Staatsministerium können Sie sich jederzeit mit einem Abgeordnetenschreiben wenden. Darauf bekommen Sie auch eine Antwort, das kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen, unabhängig davon, ob es den Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung betrifft oder nicht. Das nennt sich nämlich Organfreundlichkeit. Vielen Dank. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, stelle ich die Drucksache 7/37 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Stimmverhalten: Es gab wenige Stimmen dafür, die überwiegende Mehrzahl ist dagegen, und es gab einige Stimmenthaltungen. Damit ist dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/37 nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/38, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. An Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.
