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Valentin Lippmann

GRÜNE 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Thema, dem wir als Grüne nicht abgeneigt sind. Wir wollen es nicht in der Geschäftsordnung des Landtags regeln – Sie haben das selbst angesprochen –, solange es kein Parlamentsinformationsgesetz gibt. Wir sind gerade in Gesprächen und dergleichen mehr und werden schauen, ob man auf diesem Wege perspektivisch etwas machen kann oder nicht. Ein gutes Transparenzgesetz würde nahezu alles von dem erfüllen, was hier drinsteht. Ich glaube, dass das Gegenstand umfassender und weiterer Debatten sein sollte. Das würde einen vollkommen neuen Punkt aufmachen. Ich würde anraten, den in einem geeigneten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren des Landtags, mit einer Anhörung oder dergleichen, zu diskutieren, dann möglicherweise zu einen Parlamentsinformationsgesetz oder dergleichen zu kommen, es aber nicht einfach in die Geschäftsordnung einzufügen, weil es vom Regelungsgegenstand etwas anderes ist, als das reine Binnenrecht des Landtags zu regeln. Es geht viel stärker um das, was die Staatsregierung zu tun und zu lassen hat. Von daher halte ich die Geschäftsordnung für den falschen Ort. Deswegen lehnen wir an dieser Stelle, ohne dass das ein Vorgriff auf etwaige weitere Regelungen in Bezug auf ein Parlamentsinformationsgesetz, ein Transparenzgesetz sein soll, ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Kollege Lippmann. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Damit stelle ich die Drucksache 7/23, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Ich danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Wiederum bei einigen Stimmen dafür, der Mehrzahl Stimmen dagegen und einer Reihe Stimmenthaltungen wurde diesem Antrag nicht zugestimmt. Ich darf die Drucksache 7/24, wiederum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, aufrufen. Am Mikrofon 1 Frau Buddeberg.

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