Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist interessant. Da wird vonseiten der AfD-Fraktion regelmäßig auf Sachlichkeit gepocht und ein respektvoller Umgang miteinander angemahnt und dann vergleichen Sie Fraktionen dieses Hauses mit einer teilkorrupten Regierung in Afrika. So viel zu Ihrer Debattenkultur. Vielleicht sollten Sie einmal intern in der AfD diskutieren, welchen Anspruch Sie an den Parlamentarismus haben. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Es war klar, dass Sie wieder eine Neiddebatte aufmachen würden und auch dass Sie wieder eine Verunglimpfung der ersten Gewalt des Staates betreiben wollen; und das bei einer Frage, bei der wir gar nicht darauf schielen, neue Posten zu schaffen, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Steuereinsparung!) sondern darauf achten, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu erhalten, damit wir ein kraftvolles, ein starkes Parlament haben und wir die Aufgaben miteinander erledigen können, wie es sein soll. Jetzt haben Sie, Herr Barth, schon hineingebrüllt, dass es die Ausnahmeregelung gebe. Ja, es ist richtig. Diese Ausnahmeregelung gibt es, aber sie steht verfassungsrechtlich durchaus auf tönernen Füßen. Denn grundsätzlich gilt, dass unter anderem zum Vollzug von Ordnungsmaßnahmen nur die Präsidenten in diesem Hohen Hause befugt sind, und das liegt daran, dass sie gewählt sind. Das wird in dem Moment schwierig, wenn jemand, der nicht gewählt ist, dort vorn im Sitzungsvorstand so etwas vornehmen müsste. Das ist der Grund, warum wir Präsidenten wählen und sie nicht bestellen oder benennen, sondern sie qua Funktion mit einer entsprechenden parlamentsrechtlichen Legitimation untersetzen. Wenn uns jetzt klar ist, dass wir in einer Situation waren, in der wir es nicht geschafft haben, mit zwei Vizepräsidenten das aufrechtzuerhalten, und wir von dieser Sonderregelung Gebrauch gemacht haben, und wir alle glauben, dass das in der kommenden Legislaturperiode alles auch nicht einfacher wird, dann wäre es fahrlässig, hier keinen Dritten Vizepräsidenten zu schaffen und sich auf eine verfassungsrechtlich etwas dünne Regelung des Ausnahmefalls vom Ausnahmefall zu verlassen. Deswegen ist es sinnvoll, dieses Parlament zu stärken und einen Dritten Vizepräsidenten zu schaffen, egal, was Sie da herumtönen und behaupten von irgendwelchen afrikanischen Staaten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Wenn es keinen weiteren Redebedarf gibt, stelle ich die – – Entschuldigung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die 3 Minuten sind durch!) – Ja, ich stelle fest, dass die drei Minuten abgelaufen sind und dass es keinen weiteren Redebedarf aus den Fraktionen gegeben hat, die noch Redezeit hätten. Insofern darf ich die Drucksache 7/42, Änderungsantrag der AfDFraktion, zur Abstimmung stellen. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Bei einer Reihe Stimmen dafür, aber der überwiegenden Zahl Gegenstimmen ist diesem Antrag nicht entsprochen worden. Meine Damen und Herren! Wir haben damit die ganze Liste der Änderungsanträge abgearbeitet. Keinem der Änderungsanträge wurde entsprochen. Ich darf damit zur Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags kommen. Hier schlage ich vor, dass wir über die Geschäftsordnung zunächst abschnittsweise abstimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, werden wir so verfahren. Ich trage die Abschnitte im Einzelnen vor und bitte dann jeweils um Ihr Votum. Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags, die Überschrift. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit darf ich feststellen, dass bei einigen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen mit überwiegender Mehrheit der Überschrift zugestimmt wurde. Ich komme zur Inhaltsübersicht. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum gleiches Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat der Inhaltsübersicht zugestimmt, bei einigen Stimmenenthaltungen und einigen Gegenstimmen. Ziffer I, Konstituierung. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum einige Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen, aber mit überwiegender Mehrheit wurde diesem Abschnitt zugestimmt. Ziffer II Präsident oder Präsidentin, Präsidium, Schriftführerinnen und Schriftführer, Sitzungsvorstand. Wer dem Abschnitt seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum das gleiche Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat diesem Abschnitt zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen. III, Mitglieder des Landtags. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Wiederum einige Stimmenthaltungen und eine Reihe Gegenstimmen. Die überwiegende Anzahl hat jedoch dafür gestimmt, sodass dem entsprochen worden ist. IV, Fraktionen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Wiederum die überwiegende Mehrheit hat Abschnitt IV zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. V, Vorlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. VI, Ausschüsse. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Bei einigen Stimmen dagegen, wenigen Stimmenthaltungen und der überwiegenden Mehrheit an Zustimmungen ist dem Abschnitt VI zugestimmt worden. VII, Gesetzgebungsverfahren. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier hat die überwiegende Mehrheit dem Abschnitt VII zugestimmt, bei einigen Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen. Ich komme zu VIII, Anträge. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten. Dem Abschnitt VIII, Anträge, ist mit überwiegender Mehrheit zugestimmt worden, bei einigen Gegenstimmen und wenigen Stimmenthaltungen. IX, Befragung der Staatsregierung, Anfragen, Aktuelle Stunde. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen ist diesem Abschnitt mit überwiegender Mehrheit zugestimmt worden. X, Petitionen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Die überwiegende Mehrheit hat diesem Abschnitt zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen. XI, Besondere Beratungsgegenstände. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier hat die überwiegende Mehrheit zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. XII, Tagung des Landtags. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier ist gleiches Stimmverhalten festzustellen. Bei überwiegender Mehrheit Zustimmung, einigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dem Absatz XII zugestimmt worden. XIII, Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Dem Abschnitt XIII ist mit überwiegender Mehrheit zugestimmt worden, bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Ich komme zu XIV, Plenarprotokolle und Veröffentlichung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Auch hier gleiches Stimmverhalten. Die überwiegende Mehrheit hat zugestimmt, bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. XV, Geschäftsordnungsfragen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier einige Stimmenthaltungen und einige Gegenstimmen, aber in überwiegendem Maße wurde diesem Absatz zugestimmt. Ich komme zu XVI, Schlussbestimmungen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Wiederum einige wenige Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Die überwiegende Mehrheit hat zugestimmt. Ich darf nun zu den Anlagen zu unserer Geschäftsordnung kommen. Ich stelle die Anlage 1 zur Abstimmung: Geheimschutzordnung des Sächsischen Landtags. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten, einige Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen, aber die überwiegende Mehrzahl stimmt der Anlage 1 zu. Ich rufe die Anlage 2, Informationssicherheitsleitlinie des Sächsischen Landtags, auf. Wer dieser Leitlinie seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wiederum einige Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen. Der Datenschutzordnung des Sächsischen Landtags ist aber mit überwältigender Mehrheit zugestimmt worden. Anlage 4, Regeln über die Teilnahme von Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern an den Ausschusssitzungen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Wiederum gleiches Stimmverhalten: Stimmen dagegen, einige Stimmenthaltungen, die überwiegende Mehrheit hat zustimmt. Anlage 5 wird aufgerufen, Richtlinie zur Einsichtnahme in Protokolle. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch damit ist festzustellen, dass der Anlage 5 mit großer Mehrheit zugestimmt wurde, bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen. Ich rufe die Anlage 6, Richtlinie über die Fragestunde, auf. Wer dieser Anlage seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmen dagegen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Der Anlage 6 wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. Ich rufe die Anlage 7, Richtlinie in Immunitätsangelegenheiten, auf. Wer ihr seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Danke. Gleiches Stimmverhalten. Der Richtlinie in Immunitätsangelegenheiten wurde mit großer Mehrheit entsprochen, bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. Ich darf die Anlage 8, Richtlinie über die Befragung der Staatsregierung, aufrufen. Wer hier seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Auch hier wieder gleiches Stimmverhalten. Mit großer Mehrheit wurde der Anlage 8 zustimmt, bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf nun den Entwurf der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags, Drucksache 7/2, als Ganzes zur Abstimmung stellen. Wer dem Entwurf der Geschäftsordnung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Vielen Tagesordnungspunkt Wahl des Gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen darf ich folgende Abgeordnete in eine Wahlkommission berufen: als Leiter der Wahlkommission von der CDU-Fraktion Herrn Jan Hippold, (Beifall bei der CDU) von der AfD-Fraktion Herrn Holger Hentschel, (Beifall bei der AfD) für die Fraktion DIE LINKE Herrn Nico Brünler, (Beifall bei den LINKEN) für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Dr. Daniel Gerber (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) und für die SPD-Fraktion Herrn Albrecht Pallas. (Beifall bei der SPD) Zur Wahl des Präsidenten liegt Ihnen gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/1 vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist der Abg. Dr. Matthias Rößler. Meine Damen und Herren, die Wahl findet geheim statt. Um dieser Vorschrift zu entsprechen, darf ich Sie bitten, die Wahlkabinen von mir aus gesehen links oben zu benutzen. Der Leiter der Wahlkommission nimmt vom Dank. Ich bitte um die Gegenstimmen. – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen ist der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags mit großer Mehrheit entsprochen worden. Damit ist die Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags beschlossen – sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, die Geschäftsordnung ist damit jetzt die Grundlage für unsere weitere Beratung in der heutigen Sitzung. Ich darf nun noch zur Abstimmung über den Antrag auf Erlass der Verhaltensregelungen in der Drucksache 7/3 aufrufen. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Danke. Ich darf damit feststellen, dass bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dagegen der Drucksache 7/3 mit großer Mehrheit die Zustimmung gegeben wurde. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich darf nun aufrufen den Präsidenten Rednerpult aus den Namensaufruf vor. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich nach oben zur Elbseite des Plenarsaals am Ende der schrägen Rampe zu begeben. Sie erhalten dort Ihren Stimmschein. Sie können sich zu dem vorgeschlagenen Kandidaten durch Ankreuzen in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Stimmenthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gemäß § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung im ersten Wahlgang gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das sind 60 oder mehr Stimmen – mit Ja stimmt. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, Ihre Stimmzettel am Schluss abzugeben. Wenn es keine Einwände gegen dieses Verfahren gibt, kann so verfahren werden. Meine Damen und Herren, die Wahlkommission darf damit ihre Arbeit aufnehmen.
