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Dr. Stephan Meyer

CDU 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Vielen Dank, Herr Präsident. Am 1. September dieses Jahres wurde ein neuer Sächsischer Landtag gewählt. Wir haben heute den 1. Oktober. Es ist quasi ein Monat vergangen. In dieser Zeit hatten alle Fraktionen die Gelegenheit, Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung, auf der die 7. Legislaturperiode ihre Geschäftsordnung gründen möchte, zu verfassen. Wir hatten im Rahmen der Parlamentarischen Geschäftsführer am 20. September eine erste Beratung mit der AfDFraktion und der Fraktion DIE LINKE, bei der wir die Änderungsbegehren der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgestellt haben, und wir hatten am 27. September eine weitere Beratung und demzufolge eine Einbeziehung der anderen Fraktionen vorgenommen. Es ist vorliegend von der AfD-Fraktion Änderungsbegehr zu der Entwurfsfassung zu sehen. Wir sollten uns als Hohes Haus in die Lage versetzen, jetzt handlungsfähig zu werden, wie es die Landtage vor uns schon getan haben, und heute in dieser Sitzung eine Geschäftsordnung beschließen. Dafür kann ich nur plädieren, und wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. Gibt es weitere Äußerungen zu dem Änderungsantrag? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit kann ich den Änderungsantrag, vorgetragen von der AfD-Fraktion, zur Abstimmung stellen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich darf damit feststellen, dass der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden hat. Ich stelle deshalb die Tagesordnung in der Form, wie sie Ihnen vorliegt, zur Abstimmung. Wer mit der vorgeschlagenen Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Tagesordnung der ersten Sitzung beschlossen. Meine Damen und Herren! Auf dieser Grundlage darf ich nunmehr den Tagesordnungspunkt 2 aufrufen. Beschlussfassung zur 7. Sächsischen Landtags Anträge der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD Es findet zunächst die Aussprache statt. Hierbei haben wir uns auf eine Redezeit von maximal zehn Minuten je Fraktion verständigt. Für Änderungsanträge gilt eine Redezeit von drei Minuten pro Antrag und Fraktion. Für die Gegenrede gilt Entsprechendes. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Danke, das kann ich nicht feststellen. Somit können wir in der ersten Runde in der Reihenfolge CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicher, danach AfD und DIE LINKE sowie die Staatsregierung, wenn gewünscht, fortfahren. Wer wünscht das Wort zur Aussprache? – Herr Dr. Meyer für die CDU-Fraktion, bitte schön.

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