Sarah Buddeberg
Vielen Dank. Hier geht es um die Frage, welche Möglichkeiten der Ausschuss hat, mit Beschlussempfehlungen und Unterrichtungen umzugehen. Nicht alle müssen im Plenum besprochen und behandelt werden, aber bei einigen ist es durchaus notwendig und angemessen. Wir wollen, dass es die Möglichkeit gibt – wenn der Ausschuss sagt, es muss nicht im Plenum behandelt werden –, dass eine Fraktion ein Vetorecht hat. Das stärkt natürlich auch die Opposition, weil nach dem Zählverfahren in den Ausschüssen die regierungstragenden Fraktionen eine Mehrheit haben. Das heißt: Wenn wir als Oppositionsfraktion der Meinung sind, es soll eine Behandlung im Plenum erfolgen, kann der Ausschuss mehrheitlich bestimmen, dass das nicht der Fall sein soll. Deswegen halten wir es für wichtig, dass es ein Vetorecht gibt. Man muss sagen, dass es in der Vergangenheit immer eine Verständigung gegeben hat. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch in der Geschäftsordnung geregelt werden sollte, damit es nicht nur ein Entgegenkommen ist, sondern tatsächlich der Anspruch, den wir als Fraktion hätten. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Kollegin. Wird das Wort hierzu gewünscht? – An Mikrofon 4 für die CDU-Fraktion Herr Dr. Meyer.
