Dr. Stephan Meyer
Die Mitarbeit von externen Sachverständigen in der Enquetekommission ist sehr wertvoll. Dafür gibt es diese besonderen Ausschüsse. Aber es ist dennoch ein Gremium des Landtags. Der Landtag besteht aus Mitgliedern, die gewählt sind. Da möchte ich einen Unterschied machen. Ein beschließendes Gremium sollte immer von Mitgliedern des Landtags besetzt sein. Das bedeutet aber nicht, dass natürlich der externe Sachverstand in die Entscheidungsfindung der Abgeordneten einfließt. Ich kann keinen wesentlichen Mehrwert erkennen, der in dem Stimmrecht liegen soll. Wir sollten bei der bisherigen Praxis bleiben und das Parlament als solches stärken. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das stelle ich nicht fest. Insofern kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag , Drucksache 7/27, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Wiederum bei einigen Stimmen dafür, der Mehrzahl an Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen ist dem Antrag nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/28, wiederum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Frau Buddeberg steht am Mikrofon 1.
