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Dr. Matthias Rößler

01.10.2019 Sitzungen 7/1

Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum dritten Wahlgang. § 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Geschäftsordnung bestimmt, dass im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidend ist. Ihnen liegen weiterhin in den entsprechenden Drucksachen die Wahlvorschläge der Fraktionen AfD und DIE LINKE zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten bzw. der Dritten Vizepräsidentin vor. Ich berufe dieselbe Wahlkommission wie in den vorhergehenden Wahlgängen. Meine Damen und Herren, begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens wieder zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort die Stimmscheine für den dritten Wahlgang zur Wahl des Zweiten Vizepräsidenten bzw. der Dritten Vizepräsidentin. Ich bitte unseren Kollegen Hippold, dass er den Wahlaufruf erneut vornimmt. Wir verteilen erst einmal die Kuverts mit den Stimmscheinen, wiederum verschiedenfarbige Zettel, gelbe und blaue. Das ist ausgereicht. – Kollege Pallas, ist alles in Ordnung mit der Liste? (Albrecht Pallas, SPD: Ja, es ist alles in Ordnung!) Dann können wir beginnen. Bitte.

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