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Sarah Buddeberg

Die Linke 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Nun bleiben wir noch einmal bei dem Kontrollinstrument der Opposition, den Fragemöglichkeiten. Es gibt ja neben der Kleinen Anfrage auch die Möglichkeit der Großen Anfrage. Hier war es in der letzten Legislaturperiode so, dass nur eine Große Anfrage gestellt werden konnte. Dies hat bei uns dazu geführt, dass wir Große Anfragen in der Fraktion hatten, die dann über Monate hinweg nicht bearbeitet und teilweise nicht mehr ins Plenum geholt werden konnten, weil sie einfach nicht mehr aktuell waren. Das hat natürlich unsere Möglichkeiten stark eingeschränkt. Nun besteht – zumindest nach der neuen Geschäftsordnung, wenn sie denn heute beschlossen wird – die Möglichkeit, Große Anfragen in den Ausschusssitzungen zu besprechen. Unser Antrag geht aber darüber hinaus. Wir wollen nämlich, dass es die Möglichkeit gibt, Große Anfragen anhören zu lassen. Dazu ist mir in den Gesprächen, die wir dazu geführt haben, entgegengehalten worden, dass dies überhaupt keinen Sinn ergäbe, da es ja Antworten der Staatsregierung seien. Warum solle man sie anhören lassen? Ja, entschuldigen Sie bitte! Wir stellen auch Entschließungsanträge dazu. Das heißt, es geht ja darum, welche Schlussfolgerungen aus diesen Antworten zu ziehen sind, und das ist sehr wohl etwas, das man, glaube ich, gut und gerne mit Sachverständigen besprechen kann, wenn man sich als Staatsregierung nicht davor scheut. Deshalb bitte ich um viel Mut und um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. An Mikrofon 4 erwidert Herr Dr. Meyer.

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