Dr. Matthias Rößler
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Er hat es nach 2014 erneut getan: Unser Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes hat den Ihnen von unserer Sächsischen Verfassung erteilten Auftrag wieder vorbildlich erfüllt und bis zu diesem Moment die konstituierende Sitzung des 7. Sächsischen Landtags geleitet. Lieber Svend-Gunnar, ich spreche dir, auch im Namen der hier Versammelten, unseren großen Dank aus. (Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bitte lassen Sie mich ebenfalls den Dank an die ausgeschiedenen Abgeordneten voranstellen: Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit im Parlament, für Ihren unermüdlichen Einsatz für unser Land und seine Menschen. Seien Sie glücklich und erfolgreich auf Ihren weiteren Wegen! (Beifall bei allen Fraktionen) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben mir mehrheitlich Ihr Vertrauen ausgesprochen und mich wieder zum Präsidenten des Sächsischen Landtags gewählt. Ich danke Ihnen dafür aufrichtig und von ganzem Herzen. Ich danke Ihnen für das Vertrauen, das mit dieser Wahl einhergeht. Seien Sie versichert, dass ich mich als Präsident stets dem ganzen Parlament und damit allen Abgeordneten verpflichtet fühle. Die Bestärkung, die Hinweise und auch die Kritik, die ich in den letzten Wochen von Ihnen erfahren durfte, will und werde ich berücksichtigen. Das Amt des Landtagspräsidenten ist mir Ehre und Verpflichtung zugleich. Es ist mir größter innerer Auftrag. Ich will es unparteiisch und überparteilich, gerecht und konsequent ausüben, so wie es Geschäftsordnung und parlamentarischer Brauch gebieten. Als Primus inter Pares bin und bleibe ich Ihr Ansprechpartner in den Fragen des Parlamentslebens und darüber hinaus. Meine Damen und Herren! Eine neue Legislaturperiode beginnt, und bei aller Konstanz, bei aller Kontinuität der Verfassungsinstitution Landtag ist es doch immer wieder ein politischer Neuanfang, den ich mit Mut und Zuversicht angehen werde. 30 Jahre nach unserer friedlichen Revolution hat sich unsere parlamentarische Demokratie wohl ausgeformt und gefestigt. Demokratie ist jedoch nie fertig. Nie darf sie stillstehen. Sie soll im besten Sinne des Wortes funktionieren, arbeiten, handeln für unser Land und für seine Leute. Lassen Sie uns bitte den neuen Landtag nicht nur als Herausforderung, sondern vor allem auch als Chance begreifen. Kein Landtag der Polarisierung, ein Parlament des fairen Streits und der demokratischen Verständigung soll es sein. So erwarten es die Menschen im Freistaat von uns. So sind wir es den Akteuren und den Ideen von 1989 schuldig. Es ist meine sowie unser aller Aufgabe, die parlamentarischen Werte zu verteidigen, Minderheitenrechte sowie Rechte einzelner Abgeordneter zu schützen, zwischen uns allen den Ausgleich zu versuchen und – was mir besonders wichtig ist – die Würde des Hohen Hauses zu wahren. Der Sächsische Landtag ist ein stabiles, ein selbstbewusstes und ein erkennbares Parlament. Dies in den kommenden Jahren zu erhalten und zu erweitern ist mein Bestreben. Das Parlament der Sachsen soll sichtbar im Freistaat sein und – das ist, denke ich, besonders wichtig – auch in seinen Regionen. Das Parlament soll wahrnehmbar sein in Berlin und in Brüssel. Es soll weiter beste Beziehungen zu unseren mitteleuropäischen Nachbarn pflegen. Sachsen ist ein stolzes Bundesland mit einer starken eigenen Identität in der Mitte Europas und wir, die Abgeordneten Tagesordnungspunkt Wahl der Vizepräsidenten der Geschäftsordnung des Drucksache 7/4, Wahlvorschlag Drucksache 7/5, Wahlvorschlag Drucksache 7/6, Wahlvorschlag Dazu liegen Ihnen folgende Wahlvorschläge vor: Drucksache 7/4, Wahlvorschlag der Fraktion CDU zur Wahl von Frau Andrea Dombois zur Ersten Vizepräsidentin; Drucksache 7/5, Wahlvorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl von Herrn André Wendt zum Zweiten Vizepräsidenten und Drucksache 7/6, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE zur Wahl von Frau Luise Neuhaus-Wartenberg zur Dritten Vizepräsidentin. Die Vizepräsidenten werden nach § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung nach demselben Verfahren wie der Landtagspräsident gewählt. Im ersten Wahlgang ist demnach gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, das sind 60 oder mehr, erhält. § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags bestimmt, dass durch geheime Wahl gewählt wird. Ich berufe dazu dieselbe Wahlkommission wie auch zur Wahl des Landtagspräsidenten. Begeben Sie sich bitte nach Aufruf Ihres Namens zu den Wahlkabinen. Sie erhalten dort für jeden Wahlvorschlag einen eigenen Stimmschein, verschieden gefärbt, und können jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Ich bitte unseren Kollegen Jan Hippold, wieder mit dem Namensaufruf zu beginnen. Die Mitglieder der Wahlkommission haben sich vorn eingefunden. Vielen Dank.
