landtag.sachsen.de ↗

Sarah Buddeberg

Die Linke 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Dieser Änderungsantrag unterscheidet sich ein bisschen von denjenigen, bei denen es in der Gegenrede vorhin hieß, dass es in der gelebten Praxis kein Problem und nicht einzusehen wäre, warum es dazu einer Änderung der Geschäftsordnung bedürfe. Das war nämlich nicht in allen Punkten der Fall. Uns ist es wichtig, dass die Oppositionsfraktionen Rechte haben, die in der Geschäftsordnung festgeschrieben sind und nicht nur vom Wohlwollen abhängen. Dann kann es uns im Fall der Fälle nicht verwehrt werden, weil wir uns dann auf die Geschäftsordnung beziehen können. Hier geht es um die Frage, in welche Ausschüsse Anträge überwiesen werden und wer darüber die Hoheit hat. Das wollen wir dahin gehend ändern, dass die Fraktion, die den Antrag stellt, darüber entscheiden kann, welcher Ausschuss federführend behandelt. Das war ein großer Streitpunkt, den wir in der letzten Legislatur mehrfach hatten. Es gab immer wieder diesen Ärger, dass wir den Antrag gestellt haben und uns dann gesagt wurde, dass es keine Zustimmung dafür gibt, dass er in diesem oder jenem Ausschuss behandelt wird, obwohl wir eine Intention mit dem Antrag hatten – man mag es glauben oder nicht – und uns sehr bewusst dafür entschieden haben, für welchen Ausschuss wir ihn vorsehen. Insofern bitten wir um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag zur Ausschussüberweisung. (Beifall bei den LINKEN) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Frau Kollegin. Am Mikrofon 4 Herr Kollege Lippmann.

Alle Reden von Sarah Buddeberg Protokoll ↗