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André Wendt

AfD 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen. Danke schön. Tagesordnungspunkt Bestimmung der Anzahl der In der Drucksache 7/7 liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Bestimmung der Anzahl der Schriftführer und zur Wahl der Schriftführer vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Dann stelle ich nun Drucksache 7/7 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Drucksache 7/7 beschlossen. Nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen die Schriftführer. Daraus ergibt sich bei der soeben beschlossenen Anzahl von 29 Schriftführern folgende Zusammensetzung: CDU-Fraktion elf Schriftführer, AfD-Fraktion zehn Schriftführer, Fraktion DIE LINKE drei Schriftführer, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Schriftführer und SPD-Fraktion zwei Schriftführer. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8 bis 7/12 vor. Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Wir kommen jetzt zur Wahl. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung kann über die Wahlvorschläge der Fraktionen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage daher, ob jemand (Beifall bei der AfD)

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