Dr. Stephan Meyer
Vielen Dank, Herr Präsident. Das Zuteilungsverfahren nach d‘Hondt ist keine heilige Kuh, die man vom Eis tragen oder schlachten müsste, sondern es ist ein bewährtes Zählverfahren, das auch in anderen Landesparlamenten angewandt wird. Wir haben uns auch mit Blick auf unterschiedliche Ausschussgrößen auf dieses Zählverfahren in einer Modifikation verständigt, dass auch den anderen Fraktionen jeweils ein Sitz zusteht und d‘Hondt als Zuteilungsverfahren im Anschluss daran gilt. Ich glaube, das ist ein guter Kompromiss, mit dem man leben kann und der den Landtag auch arbeitsfähig gestaltet. Deswegen werden wir auch dabei bleiben. Wir lehnen diesen Antrag ab. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Dr. Meyer, der für die CDU-Fraktion gesprochen hat. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit stelle ich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 7/22 zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen? – Es ist das gleiche Abstimmungsverhalten wie vorhin festzustellen. Bei einigen Stimmen dafür, einer ganzen Reihe Enthaltungen und vielen Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt. Ich darf damit die Drucksache 7/23, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zur Einbringung und Aussprache aufrufen: am Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.
