Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch dies ist ein Antrag aus der Rubrik „Ich verstehe nicht, was eine Änderung zur gegenwärtigen Lage sein soll.“ Es heißt in § 60 Abs. 2: „Betrifft eine Petition eine Bitte an den Landtag, kann der Petitionsausschuss fachliche Stellungnahmen von anderen Ausschüssen einholen.“ Sie wollen jetzt ein Instrument der Mitberatung einführen. Genau davor würde ich an dieser Stelle warnen. Damit schieben Sie wieder den Fachausschüssen das fachfremde Petitionsverfahren zu. Dies führt dann wieder nur dazu, dass wir allesamt vor Ausschussvorsitzenden sitzen, die sagen: Das haben wir noch nie gemacht, da müssen wir uns jetzt überlegen, wie das geht. Wenn die von uns nur eine Stellungnahme gehabt hätten, dann wüssten wir, was wir schreiben sollen; aber jetzt noch ein komplettes paralleles Petitionsverfahren durchzuführen, das bekommen wir nicht hin. Genau deshalb hat man den Präsidenten ja die Möglichkeit genommen, direkt an den Fachausschuss zu überweisen, und ich halte es auch nicht für sinnvoll, hier eine Mitberatung zu implementieren, wenn wir die Stellungnahmemöglichkeit haben. Diese existiert, wird am Ende auf dasselbe Ergebnis herauskommen, verhindert aber die Anwendung des Fachverfahrens im Petitionsrecht bei den Fachausschüssen. Von daher verstehe ich nicht, welchen Vorteil diese Regelung bringen soll, und halte es für entbehrlich, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Ich darf den Änderungsantrag in der Drucksache 7/39 zur Abstimmung stellen. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Erneut wenige Stimmen dafür, die überwiegende Mehrzahl hat mit Nein gestimmt, und es gab einige Stimmenthaltungen. Damit ist dem Änderungsantrag in der Drucksache 7/39 nicht entsprochen worden. Ich rufe die Drucksache 7/40 auf. An Mikrofon 1 Frau Kollegin Buddeberg.
