Valentin Lippmann
Vielen Dank. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Barth, auch wenn sich Ihre Fraktion hier fast schon besoffenklatscht, werden Ihre Ausführungen dadurch auch nicht sachgerechter. Sie haben zwei Punkte vollkommen verkannt: Zum einen: Dem Satz, den Sie einfügen, ist nach herrschender Auffassung verfassungsrechtlich nicht beizukommen. Das Problem, dass die Fraktionsbildung frei ist und Sie nicht verhindern können, dass auch sich abspaltende Teile einer Fraktion eine eigene Fraktion bilden, sofern sie dafür die notwendige Mindestzahl erfüllen, ist nach herrschender Auffassung insoweit ausgeregelt, als dieser Satz wahrscheinlich nicht verfassungskonform ist und wir das nicht so beschränken können, wie die Geschäftsordnung des Landtags es bisher vorgesehen hat. Deswegen haben wir ihn gestrichen, weil wir diese Regelungen für schwer vereinbar mit den Rechten von Abgeordneten, die aus der Sächsischen Verfassung entstammen, halten. Zur Regelung der Gruppen. Das ist nun schon großes Kino. Sie wissen selbst als ehemaliger Parlamentarischer Geschäftsführer Ihrer Fraktion – der Sie ja nun nicht mehr sind –, dass wir in der Auseinandersetzung um die sogenannten fraktionslosen Abgeordneten, die der blauen Partei angehörten, das Problem hatten, dass die Ausgestaltung insbesondere von Redezeitregelungen nicht unbedingt das Einfachste war und es mehrerer Runden im Präsidium bedurfte, dies am Ende festzulegen. Wir haben uns auch nach Empfehlung der Landtagsverwaltung hier für einen rechtssichereren Weg, nämlich den Gruppenstatus, wie es übrigens eine Vielzahl von Parlamenten kennt – so auch der Deutsche Bundestag –, entschieden und haben es so geregelt, wie es der Deutsche Bundestag tut. So viel zum Thema Fortschrittlichkeit der entsprechenden Regelung. Vielleicht ist Ihnen das in der Eile irgendwie nicht klargeworden, aber im § 14 Abs. 7 heißt es: „… erfolgt durch Parlamentsbeschluss“ und nicht durch Beschluss des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten; er schlägt das höchstens vor. Somit hat das dieselbe Wirkung wie jeder andere Beschluss dieses Landtags und ist deswegen nicht minder legitimiert. Deswegen halten wir an den entsprechenden Vorschlägen, die wir hier in der Geschäftsordnung gemacht haben, aus Praktikabilitätsgründen und zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte von Abgeordneten fest. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und vereinzelt bei der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Besteht weiterer Redebedarf zu dem Änderungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen. Damit stelle ich den Änderungsantrag in der Drucksache 7/18 zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe? – Danke. Der Vollständigkeit halber: Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei vielen Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit überwältigender Mehrheit abgelehnt worden. Ich rufe den Änderungsantrag in der Drucksache 7/20 auf. Wer bringt ihn ein? – Herr Abg. Barth. (Beifall bei der AfD –
