Sarah Buddeberg
Auch dieser Änderungsantrag betrifft die Ausschüsse. Hier schlagen wir vor, ein Zutrittsrecht zu den Ausschüssen für die Präsidentin oder den Präsidenten des Rechnungshofes, für den oder die Datenschutzbeauftragte und für vom Landtag auf gesetzlicher Grundlage gewählte Landesbeauftragte zu gewährleisten, damit diese ihrer Arbeit nachgehen können. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sollen sie Zutritt zu den Ausschusssitzungen haben. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Gibt es dazu Redebedarf? – Am Mikrofon 4 Herr Abg. Lippmann.
