Sarah Buddeberg
Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zur Einordnung dessen, was wir allgemein als Geschäftsordnungsdebatte bezeichnen, noch einmal rechtlich sauber einzuordnen: Die Mütter und Väter der Sächsischen Verfassung haben mit der Bestimmung des Artikels 46 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen dem Plenum des Parlaments, den gewählten Abgeordneten, die heute zum 7. Sächsischen Landtag zusammentreten, aufgegeben, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Und das ist nicht irgendetwas, sondern vielmehr Ausdruck der dem Landtag als gesetzgebender Gewalt verliehenen Autonomie, seine Angelegenheiten, den Gang seiner Geschäfte und die künftigen Spielregeln, wenn man so will, in der vor uns liegenden 7. Legislaturperiode so zu gestalten bzw. anzupassen, dass sie den verfassungsrechtlichen wie den gesetzlichen Vorgaben ausnahmslos entsprechen. Über die gesamte Dauer der Legislaturperiode soll die Geschäftsordnung funktionieren und eine für alle Beteiligten praktikable Arbeitsgrundlage darstellen. – So weit zum hehren Anspruch. Gemessen daran ist jedoch die Tatsache, dass die endgültige Fassung der als Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – also den Koalitionärinnen in spe – vorgelegte Geschäftsordnung der heutigen Morgen vorlag, ein Unding und eine echte Zumutung für alle Beteiligten. Dass unsere Änderungsanträge erst jetzt verteilt werden, liegt nicht an uns, sondern am Verfahren. Wir haben uns im Gegensatz zu anderen um Transparenz bemüht und unsere Anliegen schon sehr früh eingebracht und vorgetragen. Sie, meine Kolleginnen und Kollegen der einreichenden Fraktionen, wollen mit einer Hauruck-Geschäftsordnungsaktion in eine fünfjährige Legislaturperiode starten, ohne den Mitgliedern meiner Fraktion die Möglichkeit einer wirklichen Mitgestaltung an der dann für alle geltenden Geschäftsordnung einzuräumen. Mit Verlaub, Herr Meyer, mit uns die Vorschläge der Verwaltung zu erörtern ist keine Mitwirkungsmöglichkeit auf Augenhöhe. Das zeichnete sich bereits im Verfahren der Vorberatung von möglichen Anpassungen oder grundsätzlichen Änderungen der Geschäftsordnung ab. Von den von meiner Fraktion unterbreiteten Änderungsvorschlägen fand mit einer Ausnahme, der wohl auf die Initiative der Vertreterinnen und Vertreter der Grünen-Fraktion nunmehr als § 86 der Geschäftsordnung zu findenden Neuregelung zu Redebeiträgen weiterer Personen mit institutionellen Rechten, nicht ein einziger Vorschlag Eingang in die neue Geschäftsordnung – und dieser wohl auch nur, weil wir ihn vor fünf Jahren gemeinsam mit den Grünen eingebracht haben. Die von meiner Fraktion unter enormem Zeitdruck eingereichten insgesamt 21 Änderungsanträge machen nicht nur die nach wie vor bestehenden erheblichen Änderungs- und Anpassungsbedarfe der Geschäftsordnung aus unserer Sicht, sondern auch das Maß der nicht stattgefundenen Einbeziehung und die Missachtung der Vorschläge bei der Erarbeitung einer neuen Geschäftsordnung des Landtags mehr als deutlich. Ohne die Einbringung der Änderungsanträge und deren Begründung vorwegzunehmen, müssen wir leider bereits jetzt konstatieren, dass mit dem wenig transparenten Verfahren, das weder die Gelegenheit bot, eigene Änderungsvorschläge inhaltlich zu debattieren, noch diese mit einer gewissen Erfolgsgarantie in die neue Geschäftsordnung einzufügen, in inzwischen nahezu 30-jähriger Manier die Chance vertan wurde, dieses Regelwerk gemeinsam und einvernehmlich an die längst üblichen parlamentarischen Standards anderer Bundesländer anzupassen und weiterzuentwickeln. Die uns eingangs der Aussprache durch die Vertreterinnen und Vertreter der einreichenden Fraktionen vorgestellten und zum Teil tatsächlich positiven Neuregelungen vermögen auch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass dies nicht der große parlamentarische Wurf, sondern eher ein – mit Blick auf die bisherige Parlamentspraxis und die Beteiligung der Grünen-Fraktion als potenzieller Koalitionär – gefundener Formelkompromiss zu ausgewählten Geschäftsordnungsbestimmungen und blanke Regelungskosmetik ist. Was meine Fraktion daher kritisiert, ist, dass die immer noch anstehenden, die Ausübung der Rechte und die Tätigkeit der Abgeordneten wie der Fraktionen erschwerenden und teilweise beeinträchtigenden Regelungen nicht angegangen werden. Ich nenne fünf Punkte: Erstens. Nach wie vor hat sich der Landtag nicht vom bundesweit längst überkommenen Zählverfahren nach d‘Hondt bei der Besetzung von Präsidium, Ausschüssen sowie bei der Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter verabschiedet und dieses Verfahren, nicht zuletzt auch dem Bundestag folgend, durch das Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ersetzt, um künftig eine adäquate Vertretung, insbesondere der kleinen Fraktionen im Landtag, zu gewährleisten und – darum geht es – deren Chancengleichheit sicherzustellen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweitens. Immer noch steht der Landtag mit der Öffentlichkeit und der Transparenz der Tätigkeit seiner Ausschüsse auf Kriegsfuß. Einziger Lichtblick ist hierbei die Neuregelung im § 33 Abs. 2 Geschäftsordnung – das ist bereits erwähnt worden –, mit der die Beratung einzelner Anträge, Großer Anfragen, EU-Kommissionsvorlagen im Ausschuss für die Öffentlichkeit ermöglicht wird. Drittens. Eine für die Bestimmung und Konkretisierung der Informationspflichten und -läufe der Exekutive gegenüber der Legislative notwendige Regelung, die in anderen Bundesländern längst Usus ist, fehlt ebenfalls bis heute. Mangels eines auf Artikel 50 Sächsische Verfassung fußenden und für den Freistaat Sachsen geltenden Parlamentsinformationsgesetzes sollten und müssten die wesentlichen Bestimmungen hierzu im Minimum in der Geschäftsordnung verbindlich normiert werden. Viertens. Nach wie vor ist die Möglichkeit für uns als Oppositionsfraktion, parlamentarische Initiativen dort einzubringen sowie zur Diskussion und Abstimmung zu stellen, wo es sinnvoll und geboten wäre – nämlich hier im Plenum –, stark reglementiert. Insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Beschränkung auf einen Antrag pro Plenartag je Fraktion nichts anderes als eine weitere Einschränkung für die parlamentarische Arbeit. Wir hatten tatsächlich die stille Hoffnung, dass eine moderate Erhöhung von zwei auf drei Anträge in der Plenarwoche, also nicht mehr pro Tag einen mehr, ein Kompromiss sein könnte, zu dem sich die künftige Regierung bzw. die sie tragenden Fraktionen durchringen können. Aber auch in diesem Punkt fehlte wohl der Mut auf der einen Seite oder das Durchsetzungsvermögen auf der anderen Seite am Verhandlungstisch der zukünftigen Koalitionspartner. Fünftens und letztens. Man hätte annehmen können, dass nach den Erfahrungen der letzten beiden Plenarsitzungen der letzten Legislaturperiode Einsicht besteht, dass eine Erweiterung von zwei auf drei Plenartage die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes deutlich verbessert. Sitzungen bis spät in die Nacht, wohlgemerkt ohne Mittagspause, und notgedrungene Ausnahmeerweiterung der Sitzung um einen Tag werden weiterhin Standard bleiben, wenn Sie unserem Änderungsantrag nicht folgen wollen. So tagt das Hohe Haus auch künftig quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn nach 21 Uhr keine Presse mehr anwesend ist, Reden aufgrund des Zeitdrucks zu Protokoll gegeben werden und nur wenige Nachteulen vielleicht den Livestream verfolgen. Transparente, lebendige Debattenkultur oder, wie Frau Neukirch es gerade sagte, Parlament als Ort lebendiger Debatte sehen anders aus. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Roland Ulbrich, AfD) Man sieht insgesamt deutlich, dass die sächsische CDU immer noch nicht von ihrem hohen Ross heruntergekommen ist und die von führenden Landespolitikerinnen und - politikern der CDU Sachsen geäußerte Demut weder in dem Verfahren für die Erarbeitung der Geschäftsordnung noch bei der Erneuerung unseres Regelwerkes zu spüren ist. Ob das schon die beschworene Zukunftskoalition ist, wagen wir deshalb zu bezweifeln. Nichtsdestotrotz sind wir zuversichtlich, dass wir die heutige öffentliche Plenarsitzung dafür nutzen können, mit den von uns vorgelegten Änderungsanträgen einen Beitrag zu einer nach unserem Dafürhalten notwendigen Weiterentwicklung der Geschäftsordnung rechtzeitig zu zuletzt. Wir sehen daher einer sachlichen und mit Augenmaß zu führenden Beratung und Beschlussfassung unserer Änderungsanträge entgegen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Roland Ulbrich, AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abg. Buddeberg gesprochen. Damit ist die erste Rednerrunde beendet. Ich stelle die Frage, ob eine zweite Runde gewünscht wird? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit kann ich zu den mir vorliegenden Änderungsanträgen der Fraktionen kommen. Mir liegen Änderungsanträge mit den Drucksachennummern 7/18 und 7/20 bis 7/42 vor, die ich – sofern sich zu dem Verfahren kein Widerspruch erhebt – in der Reihenfolge ihres Eingangs aufrufen werde, darum bitte, dass diese eingebracht werden und danach die Fraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme haben, sodass wir über die Änderungsanträge dann im Einzelnen abstimmen können. – Ich sehe zu dem Verfahren keinen Widerspruch. Damit rufe ich den Änderungsantrag, eingebracht von der Fraktion AfD, mit der Nr. 7/18 auf und bitte um Einbringung. – Herr Abg. Barth. (Beifall bei der AfD)
