landtag.sachsen.de ↗

Sarah Buddeberg

Die Linke 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Hierbei geht es um die Frage, wer eine Sondersitzung mit welchem Quorum einberufen kann. Wir wollen, dass ein Fünftel der Mitglieder des Landtags eine Sondersitzung einberufen kann; denn gegenüber der Staatsregierung, die wirklich eine sehr niedrige Hürde hat, eine Sondersitzung einzuberufen, ist das für Mitglieder des Landtags und für Fraktionen sehr schwierig. Deshalb schlagen wir eine Änderung vor, die zumindest eine Annäherung der Möglichkeiten von beiden Seiten klärt. Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Vielen Dank. Herr Dr. Meyer an Mikrofon 4.

Alle Reden von Sarah Buddeberg Protokoll ↗