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André Barth

AfD 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aus zwei mach drei – so lautet das Motto der künftigen Kenia-Koalition, wenn es um die Anzahl der Vizepräsidenten geht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Fraktion hingegen möchte mit dem Änderungsantrag an der bewährten Regelung der 6. Legislaturperiode festhalten. Wie, lieber Herr Lippmann, wollen Sie dem Bürger vermitteln, dass für 119 Abgeordnete ein Vizepräsident mehr gebraucht wird als für 126 Abgeordnete? (Beifall bei der AfD) Lieber Herr Lippmann, wir verhandeln in der 7. Wahlperiode auch nur zwei Doppelhaushalte, während es in der 6. Legislaturperiode drei Doppelhaushalte waren. Nach § 5 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes erhalten stellvertretende Präsidenten das Anderthalbfache der Grundentschädigung eines Abgeordneten. Gemäß § 6 Abs. 6 des Abgeordnetengesetzes erhält ein solcher Vizepräsident oder eine Vizepräsidentin noch eine steuerfreie monatliche Aufwandentschädigung in Höhe von 230,08 Euro. (Zuruf des Abg. Martin Dulig, SPD) Dadurch entstehen für einen Dritten Vizepräsidenten monatliche Mehrkosten in Höhe von 2 826,35 Euro, also 34 036,20 Euro im Jahr. (Zuruf von der SPD: Sie verzichten oder was?) Die beiden letzten Vizepräsidenten verfügten jeweils über ein Büro mit eigenem Sekretariat sowie über einen persönlichen Kraftfahrer. Beides müssten wir dann auch einem Dritten Vizepräsidenten zugestehen. Allein das Sekretariat und der persönliche Kraftfahrer verursachen insgesamt jährliche Personalkosten in Höhe von mehr als 50 000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Pkw und das Büro. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren! Mehr als 100 000 Euro Mehrkosten pro Jahr für einen Dritten Vizepräsidenten sind nicht zu hoch kalkuliert. Da nun Herr Michel nicht mehr dem Hohen Haus angehört, liebe Abgeordnete der CDU, folgende Frage: Kennen Sie eigentlich die neueste Mai-Steuerschätzung? – Anscheinend nicht; denn sonst wüssten Sie, dass wir im aktuellen Doppelhaushalt ein strukturelles Haushaltsdefizit in Höhe von 300 Millionen Euro haben. (Zuruf von der CDU) Es ist daher dringend geboten, auf unnötige Mehrausgaben zu verzichten. Die Schaffung eines neuen Prestigepostens ist unter diesen Voraussetzungen kein Ausdruck verantwortungsvoller Finanzpolitik. (Beifall bei der AfD) Lieber Herr Hartmann, wozu brauchen Sie diesen weiteren Prestigeposten überhaupt? Liegt es vielleicht daran, dass Ihre künftige Kenia-Koalition allein die Verfassung nicht ändern kann? Wollen Sie vielleicht so die Gunst der LINKEN vorab einkaufen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, so billig sind wir nicht zu haben!) Wenn dem so ist, machen Sie Ihrem neuen Bündnisnamen alle Ehre.

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