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André Barth

AfD 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über § 14 des Entwurfs der Geschäftsordnung war ich sehr erstaunt. Sie streichen nämlich den Satz 2 des ersten Absatzes. Damit gehen Sie, liebe Kollegen der CDU, genau den umgekehrten Weg Ihrer bayerischen Schwesterpartei. Diese hat erst vor einigen Monaten im § 5 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags Folgendes zur Gründung von Fraktionen festgelegt – ich zitiere: „Mitglieder des Landtags, die derselben Partei angehören, dürfen nur eine Fraktion bilden.“ Dies stand auch so in unserer alten Geschäftsordnung. Da waren wir als Sachsen Vorreiter. Und was machen Sie jetzt? Sie schmeißen den Fortschritt wieder über Bord. Nein, schlimmer noch, Sie wollen zusätzlich den Status von Gruppen für Abgeordnete einführen, die keine Fraktion bilden können. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Albrecht Pallas, SPD, und Andreas Nowak, CDU) Das mag, lieber Herr Pallas, gut gemeint sein, ist allerdings von Ihnen handwerklich schlecht gemacht. (Weitere Zurufe) Die Rechte von Fraktionen werden in Sachsen durch ein Gesetz geregelt. Welche Rechte Ihre ominösen Gruppen haben, soll dann der Ausschuss für Immunität und Geschäftsordnungsangelegenheiten empfehlen. Gruppen zu schaffen, deren Rechte noch nicht klar sind, deren Legitimation zweifelhaft ist, ist ein Blankoscheck, den wir Ihnen nicht ausstellen wollen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das gibt es auch in anderen Bundesländern!) Legen Sie uns etwas Konkretes vor! Ihre Flickschusterei jedoch werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir jedenfalls bevorzugen vorerst die alte Regelung. (Beifall bei der AfD – Unruhe und Zurufe) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Die AfDFraktion hat den Antrag mit der Drucksache 7/18 eingebracht und begründet. Besteht dazu Redebedarf? – Ja, ich sehe an Mikrofon 4 Herrn Lippmann; bitte sehr.

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