Dr. Stephan Meyer
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Buddeberg, was ist denn das für eine Arbeitseinstellung, die Sie haben? (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Ich glaube, es ist durchaus legitim, dass Landtagsabgeordnete, die aus Steuermitteln entsprechend vergütet werden, zwei Tage im Monat an Sitzungen teilnehmen, die länger als 21 Uhr in diesem Hohen Haus dauern, um Entscheidungen zu treffen. Im Übrigen steht es dem Präsidium frei, zusätzliche Plenartage zu beschließen. Das wurde in der Vergangenheit auch gemacht. Wenn wir erkennen, dass die Tagesordnung nicht an zwei Tagen abgearbeitet werden kann, muss man einen dritten Plenartag einführen. Diese Flexibilität hat die Geschäftsordnung. Ich halte diese starre Festlegung nicht für gut, weil sie womöglich auch das Rederecht derjenigen Abgeordneten beschränkt, die kurz vor 21 Uhr noch sprechen möchten und wir in diesem Fall dann an die Geschäftsordnung gebunden sind. Somit kommen wir da auch nicht weiter. Ich halte diese Regelung in der Praxis für nicht zielführend und dem Bürger draußen auch nicht vermittelbar. Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
