landtag.sachsen.de ↗

Valentin Lippmann

GRÜNE 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschäftsordnungen sind mehr als ein bloßes komplexes Regelwerk für Parlamente. Die 119 Paragrafen und acht Anlagen, die heute den Startschuss des parlamentarischen Arbeitens in der 7. Legislaturperiode bilden sollen, sind einerseits politische Selbstvergewisserung des eigenen, dem Parlament innewohnenden Anspruchs, die erste Gewalt im Staate zu sein und zugleich damit andererseits politischer Beleg der Bedeutung des Parlamentarismus gegenüber der Öffentlichkeit. Sosehr sich in der Öffentlichkeit sicherlich nicht allzu viele für die Detailregelungen der Geschäftsordnung interessieren werden – gleichwohl gehört zur Ehrlichkeit dazu: auch vielleicht nicht jeder Abgeordnete in der Zukunft –, sosehr rückt der Landtag umso stärker in den Fokus – hoffentlich in positiven Betrachtungen –, wenn mit dieser Geschäftsordnung die weitere Grundlage für die Stärkung des sächsischen Parlamentarismus gelegt wird. Für uns als BÜNDNISGRÜNE ist der Maßstab einer guten Geschäftsordnung nicht allein die Frage, ob sie praktikabel ist, sondern ob sie den Anspruch einer selbstbewussten ersten Gewalt im Staate untersetzt. Deshalb sind wir mit dem klaren Ziel in die angesprochenen Geschäftsordnungsverhandlungen gegangen, diesen Landtag transparenter zu machen, unser Parlament selbstbewusster aufzustellen und das Hohe Haus wieder zum zentralen Ort der politischen Debatten in unserer Demokratie zu machen. Und ich sage: Diesem Ziel sind wir mit der neuen Geschäftsordnung und dem heute vorliegenden Vorschlag ein großes Stück nähergekommen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass es dem Wesen der Geschäftsordnungen von Parlamenten inhärent ist, dass sie selten in radikalen Maßnahmen, sondern eher in kleinen Schritten fortentwickelt werden. Nicht ohne Grund beginnt der Standardkommentar der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags mit der treffenden Feststellung, dass parlamentarische Verhaltensregeln einer mitunter stärkeren Beharrung unterliegen als Gesetze, ja selbst als die Verfassung. Der vorliegende Entwurf vereint die Prinzipien der moderaten, pragmatischen Weiterentwicklung der Geschäftsordnung mit dem Ziel, auch große Lösungen nicht zu scheuen und im Freistaat Sachsen neue Wege zu gehen, wenn es darum geht, uns alle – die Fraktionen, die Abgeordneten und dieses Parlament als solches – zu stärken. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der Staatsregierungsbefragung ist das Herzstück einer neuen parlamentarischen Auseinandersetzung. Wir haben uns entschieden, das 2014 eingeführte Instrument, das in den letzten Jahren sein Dasein weniger als Gassenhauer des Parlamentarismus, sondern eher als inoffizielle Mittagspause dieses Hauses fristete, nicht etwa einen leisen Tod sterben zu lassen, sondern es zu einem starken Kontrollinstrument gegenüber der Staatsregierung weiterzuentwickeln. Zukünftig kann jeder Staatsminister und jede Staatsministerin für den gesamten Zuständigkeitsbereich befragt werden, und mindestens einmal im Jahr gilt dies auch für den Ministerpräsidenten. Das ist eine wesentliche Stärkung des Landtags gegenüber der Staatsregierung, aber auch, werte Kolleginnen und Kollegen, ein neuer Anspruch des Parlaments an sich selbst; denn eine starke Staatsregierung muss sich nicht davor fürchten, von einem selbstbewussten Parlament in die Zange genommen zu werden, noch weniger aber von einem schläfrigen und lustlosen Parlament. Ob hier am Ende ein Hauch von Westminster – gleichwohl nur in Bezug auf das Selbstbewusstsein unseres Parlaments – wehen wird, liegt somit schlussendlich in der Hand von uns allen; aber ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen kann und wir mit dieser Staatsregierungsbefragung Vorbild auch für andere Bundesländer werden können. Mit dieser Geschäftsordnung wird zudem der Landtag ein Stück weit transparenter. Dies gilt im Kleinen für die Veröffentlichung von Protokollen der Untersuchungsausschüsse, und es gilt im Großen, wenn es um die teilweise Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit geht. Ich will nicht verhehlen, dass wir hierzu nach wie vor viel grundsätzlichere Auffassungen haben, als in dieser Geschäftsordnung niedergelegt sind. Aber genau dies ist ein Punkt parlamentarischer Weiterentwicklung entlang pragmatischer und grundsätzlicher Linien zugleich. Wir schaffen den Einstieg in die Öffnung der Ausschüsse für die Öffentlichkeit, in denen wir die Ausschüsse zumindest für jene Teile des parlamentarischen Geschäfts öffnen, die nicht im Plenum beraten werden können. Dies gibt die Möglichkeit, im Ausschuss eine Bühne zu nutzen, entlastet gleichzeitig das Plenum und stärkt dieses als den Ort entscheidender Debatten. Dazu passt auch, dass wir die Aktuellen Debatten in diesem Hohen Haus weiter stärken werden. Die größte Aufgabe des Landtags als erste Gewalt ist die Gesetzgebung, zweifelsohne auch eine gute Kontrolle der Staatsregierung, aber eben auch das sichtbare Ringen um die aktuellen komplexen politischen Fragen in Sachsen. Um dies zu stärken, wollen wir zukünftig auch die Tagesordnung des Landtags gemeinsam flexibler gestalten können. In der Vergangenheit ist mitunter der Eindruck entstanden, dass – zugegeben: überspitzt formuliert – nichts so alt ist wie die Zeitung von gestern und die Parlamentsdebatten von vorgestern. An uns liegt es, das Gegenteil auch in der Zukunft zu beweisen, die Leidenschaft der politischen Auseinandersetzung zu leben und deutlich zu machen, dass es unser aller Anspruch ist, dass der Landtag trotz vieler anderer Formen politischer Auseinandersetzung der zentrale politische Ort im Freistaat Sachsen ist. Das ist für uns Ausdruck einer neuen und gestärkten politischen Kultur im Freistaat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Eine neue politische Kultur in diesem Haus setzen wir auch damit um, dass zukünftig jene, die wir als Landtag beauftragt haben, Kontrolle auszuüben, in diesem Hohen Hause auch berichten können. Das heißt, dass wir nicht nur über den Datenschutzbeauftragten und über den Rechnungshofpräsidenten und ihre Berichte im Plenum diskutieren, sondern uns auch gemeinsam anhören können – ja müssen –, was sie zu sagen haben. Das wird sicherlich nicht immer leicht sein, zeugt aber von einem starken und selbstbewussten Umgang mit Kritik. Werte Kolleginnen und Kollegen! Nicht immer haben wir BÜNDNISGRÜNEN uns in diesen Verhandlungen zur Geschäftsordnung mit unseren teils sehr grundsätzlichen Auffassungen zu hundert Prozent durchsetzen können. Mitunter geistert ja der eine oder andere Untote langjähriger parlamentarischer Praxis, getarnt als heilige Kuh, durch die Sphäre von Geschäftsordnungen, nicht nur in diesem Parlament. Sicherlich kann und muss man weitere Grundsatzdebatten, beispielsweise über das Sitzzuteilungsverfahren, führen. Allerdings scheint es mir derzeit wichtiger, als sich im beharrlichen Kampf gegen parlamentsrechtliche Zombies zu behaupten, andere Wege zu gehen, die für die Fraktionen schlussendlich mehr bringen. Deshalb bin ich froh, dass wir zukünftig auch kleineren Fraktionen die Möglichkeit geben, in nahezu allen Gremien und Ausschüssen vertreten zu sein. Das stärkt diesen Landtag als Gesamtes und wahrt zugleich die Minderheitenrechte. Nicht zuletzt war es auch Ausdruck einer gemeinsam gestärkten parlamentarischen Kultur, nicht nur den dritten Landtagsvizepräsidenten zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Landtags wiedereinzuführen, sondern auch klarzumachen, dass diese Funktion der drittgrößten Fraktion in diesem Hause zusteht. Auch dies ist ein Zeichen in der aktuellen Situation. Zuletzt möchte ich unsere Freude über eine Änderung nicht verhehlen, die eigentlich peinlich ist: Mit dieser Geschäftsordnungsnovelle wird nun endlich auch die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann im Parlamentsrecht vollzogen und Frauen und Männer gleichberechtigt in der Geschäftsordnung benannt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dass man dafür bis ins Jahr 2019 brauchte, gehört sicherlich nicht zu den Ruhmesblättern sächsischer Parlamentstradition, aber besser spät als nie. In diesem Hohen Hause gibt es eine Vielzahl selbstbewusster Parlamentarierinnen, deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, dies auch in der Geschäftsordnung deutlich zu machen, gerade in Zeiten, in denen der Frauenanteil des Landtags leider noch einmal deutlich gesunken ist. Wenn ich sehe, wo wir in der vorletzten Wahlperiode mit der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags standen und was wir heute vorlegen, kann ich unumwunden sagen, dass wir dem Landtag gerade auch in schwierigen Zeiten die Instrumente an die Hand geben, seiner Rolle selbstbewusst nachzukommen. Auch diese Geschäftsordnung wird nicht der Weisheit letzter Schluss sein, aber sie ist ein Meilenstein auf dem Weg zur weiteren Stärkung unseres Parlamentarismus. Werte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nun an uns, dieses Werk, das ohne das Wirken und das Selbstbewusstsein des einzelnen Abgeordneten bloßes Papier bleiben wird, mit einer Kraft von Debatte und Auseinandersetzung mit Leben zu erfüllen. Das heißt zugleich aber auch, nicht hinzunehmen, wenn unsere parlamentarische Demokratie – egal, ob in diesem Rund oder anderswo – verächtlich gemacht oder angegriffen wird. Diese klare Haltung steht in keiner Geschäftsordnung, aber sie ist unverbrüchlicher Ausdruck eines selbstbewussten und starken Parlaments – eine Haltung, die es gerade in diesen Zeiten einmal mehr braucht. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Das war Herr Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich darf für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Neukirch ans Mikrofon bitten.

Alle Reden von Valentin Lippmann Protokoll ↗