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André Barth

AfD 01.10.2019 Sitzungen 7/1

Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 der Gewaren Sitzungen von Ausschüssen grundsätzlich nicht öffentlich. Im vorliegenden Entwurf der neuen Geschäftsordnung soll nun bei bestimmten Themen die Öffentlichkeit zugelassen werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber aus Sicht meiner Fraktion noch zu kurz. Was spricht eigentlich gegen mehr Transparenz unserer Arbeit? Seien wir doch einfach mutig und erklären wir Ausschusssitzungen grundsätzlich für öffentlich. (Beifall bei der AfD) Mir ist bekannt, dass dies im Land Brandenburg in der vergangenen Wahlperiode zu keinem Problem geführt hatte. Dort regelte § 80 Abs. 1 der Geschäftsordnung, dass Sitzungen der Ausschüsse öffentlich sind, soweit nicht durch Gesetz oder die Geschäftsordnung etwas anderes geregelt ist. An dieser Stelle möchte ich aber auch die Fraktionen der Linken, lieber Herr Gebhardt, und der Grünen, lieber Herr Lippmann, an ihren Antrag vom November 2014 erinnern. Damals wollten Sie noch, dass Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sind. Warum hat sich nun bei Ihnen, liebe Grüne, die Meinung geändert oder relativiert? Lassen Sie die Ihnen in Aussicht stehenden Ministerposten etwa Ihre guten Vorsätze über Bord werfen? (Beifall bei der AfD) Grundsätzlich ist so etwas traurig. In Ihrem Fall hoffe ich jedoch, dass Sie noch mehr Vorsätze über Bord werfen. Vielleicht gelingt es so, eine vollständige Deindustrialisierung in Sachsen zu verhindern. (Beifall bei der AfD – Lachen der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf) Wir geben Ihnen heute die Chance zu beweisen, dass Ihre Versprechen nicht nur Schall und Rauch sind. Stimmen Sie mit uns für eine grundsätzliche Öffnung der Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit. (Beifall bei der AfD) Alterspräsident Svend-Gunnar Kirmes: Damit ist der Antrag in Drucksache 7/20 eingebracht und begründet worden. Zur Gegenrede Frau Neukirch, bitte, am Mikrofon 3.

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