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Dr. Matthias Rößler

01.10.2019 Sitzungen 7/1

Herzlichen Glückwunsch und auf eine gute Zusammenarbeit! (Beifall bei allen Fraktionen – Die Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer gratulieren dem Zweiten Vizepräsidenten sowie der Dritten Vizepräsidentin und überreichen Blumensträuße.) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Tagesordnungspunkt 4, Wahl der Vizepräsidenten entsprechend der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags, abgeschlossen. Ich rufe auf Schriftführer und Wahl der Schriftführer widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird? – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, über die Wahlvorschläge insgesamt abzustimmen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, verfahren wir so. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Präsident, Widerspruch!) – Es hat sich Widerspruch erhoben. Ich muss Ihnen eine andere Vorgehensweise vorschlagen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir die einzelnen Vorschläge der Fraktionen durchgehen, offen abstimmen, aber in unterschiedlicher Weise. Wir könnten in Blockwahl über den jeweiligen Vorschlag der Fraktionen abstimmen. Dagegen erhebt sich jetzt kein Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Wir beginnen mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion, die Ihnen in der Drucksache 7/8 vorliegen. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen?– Auch keine. Damit ist den Vorschlägen der CDU-Fraktion zugestimmt worden. Ich würde am Ende der Abstimmung noch fragen, ob einzelne Abgeordnete ihrer Wahl widersprechen. Das ist möglich. Dann stimmen wir als Nächstes über die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion ab, die Ihnen in der Drucksache 7/9 vorliegen. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist den Wahlvorschlägen der AfD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt worden. Wir fahren fort mit dem Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in Drucksache 7/10 vorliegt. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit stelle ich auch hier Zustimmung fest. Wir stimmen als Nächstes über den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/11, ab. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen Tagesordnungspunkt Wahl der Mitglieder und beratenden Mitglieder des Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag – Sächsisches Wahlprüfungsgesetz – besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentliche Mitglieder sowie sieben Stellvertretern. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung ergibt sich dabei folgende Verteilung auf die Fraktionen: Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion erhalten jeweils zwei Sitze für ordentliche Mitglieder und zwei Sitze für Stellvertreter, die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE sowie SPD erhalten je einen Sitz für ein ordentliches Mitglied und je einen Sitz für den Stellvertreter. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sowie der beratenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses liegen Ihnen in den Drucksachen, die ich Ihnen gleich nennen werde, vor. Hier steht noch „beratende Mitglieder“. Wir haben keine. (Der Präsident bespricht sich mit dem Präsidium.) Ich bitte, den Passus „beratende Mitglieder“ gedanklich zu streichen, weil wir keine beratenden Mitglieder haben. Das wird sich wahrscheinlich aus einem Skript vergangener Legislaturperioden eingeschlichen haben. Wir haben ordentliche Mitglieder und Stellvertreter und diese liegen Ihnen wie folgt vor: Drucksache 7/13 für die CDU-Fraktion, Drucksache 7/14 für die AfD-Fraktion, Drucksache 7/15 für die Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/16 für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Drucksache 7/17 für die SPD-Fraktion. möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist den Wahlvorschlägen zugestimmt worden. Abschließend lasse ich abstimmen über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, vorliegend in Drucksache 7/12. Wer den einzelnen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich Zustimmung fest. Wir haben alle Schriftführer gewählt. Ich frage, wie angekündigt, die gewählten Abgeordneten, ob jemand die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Damit gratuliere ich herzlich allen gewählten Abgeordneten zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Stellvertreter sowie der Wahlprüfungsausschusses Da hierzu keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun durch Handzeichen über die Wahlvorschläge der Fraktionen abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, über alle Wahlvorschläge insgesamt abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Herr Kollege Lippmann? – Damit schlage ich Ihnen eine andere Vorgehensweise vor und würde – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wie gehabt!) Wie gehabt – das tun wir jetzt, und wir beginnen mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion. Es ist jetzt etwas schwierig, hierüber eine Blockabstimmung durchzuführen, da einzelne Vorschläge nur – – (Dr. Stephan Meyer, CDU: Über die jeweilige Drucksache! –

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