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Plenarprotokoll 19/36

10.12.2024 · 119 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CSU (16)FREIE WÄHLER (15)AfD (14)GRÜNE (12)SPD (8)

Ilse Aigner

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf heute die 36. Vollsitzung eröffnen und den Tagesordnungspunkt 1 aufrufen: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der SPD-Fraktion "Mehr Herz für Bayerns Kinder!" Sie kennen das Prozedere. Als erste Rednerin ist die Kollegin Doris Rauscher gemeldet, die zehn Minuten spricht.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lassen Sie mich, bevor ich einsteige, meinen und unseren allerherzlichsten Glückwunsch nachträglich zu Ihrem Geburtstag zum Ausdruck bringen, sicher im Namen des gesamten Hauses. (Allgemeiner Beifall) So viel Zeit muss sein, wenn man als erste Rednerin dran ist. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Die Adventszeit ist für viele von uns eine ganz besondere Zeit, die Zeit der Lichter, des Zusammenkommens und der Besinnlichkeit. Für mich ist es hier im Maximilianeum (Unruhe – Glocke der Präsidentin) immer auch ganz besonders, wenn der Adventskranz aufgehängt und vorne im Steinernen Saal der Christbaum aufgestellt wird. Sicher geht es da nicht nur mir alleine so, sicher geht es ganz vielen von Ihnen so. Ich finde, die Adventszeit ist vor allem die Zeit der Kinder. Ihre Vorfreude auf Weihnachten und die leuchtenden Augen erinnern uns selbst oft an die eigene Kindheit und den Zauber der Weihnacht. Kinder sind unsere Zukunft. Das ist ein Satz, den wir so oft hören und auch hier im Parlament schon oft gehört haben. Aber was bedeutet er eigentlich wirklich? – Dass wir alles daransetzen, Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen? Dass wir ihre Rechte achten und ihre Chancen fördern? Dass wir Kinder und Familien in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns stellen? Dass wir ein familienfreundliches Umfeld schaffen, in dem Paare gerne Kinder bekommen? – Frauen, Männer, Eltern, wünschen sich im Durchschnitt 1,9 Kinder. Die Geburtenquote liegt derzeit aber bei 1,37 mit fallender Tendenz. Das hat sicherlich ganz unterschiedliche Gründe, auch sehr persönliche, Gründe, die wir nur bedingt beeinflussen können, beispielsweise eine instabile Weltlage. Es hat aber auch Gründe, die wir sehr wohl beeinflussen können, nämlich das Gefühl der Sicherheit, dass die familienpolitischen und die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen stimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier haben wir eben noch viel zu tun; denn es ist ein Unding, dass der Kinderwunsch junger Familien oftmals mit finanzieller Unsicherheit verknüpft ist, (Beifall bei der SPD) dass Paare sich die Frage stellen: "Können wir uns überhaupt ein Kind leisten?", dass ein Knick in der Karriereleiter droht, weil nach wie vor die Vereinbarkeit nicht so möglich ist, wie es sich die allermeisten Eltern wünschen. Wieso also, liebe Kolleginnen und Kollegen, fehlen uns in Bayern 70.000 Betreuungsplätze? Wieso muten wir es Eltern zu, von Kita zu Kita zu laufen, um sich wieder und wieder eine Absage einzufangen? Wieso stellen Kinder in unserem Land für viele ein Armutsrisiko dar? Wieso sind Alleinerziehende am stärksten von Armut betroffen? Ihr Anteil beträgt nämlich 36,8 %. Wieso steigt das Armutsrisiko bei drei und mehr Kindern sprunghaft auf 22 %? Wieso sind in Bayern fast 400.000 Kinder und Jugendliche von Armut bedroht oder betroffen? Das ist jedes sechste Kind. Wieso ist die Erhöhung des Kindergeldes im nächsten Jahr dann ein Streitpunkt und nicht etwas, auf das sich alle einigen können? (Beifall bei der SPD) Diese Zahlen sprechen doch für sich. Sie sind eindeutig Handlungsauftrag an uns alle. Genau über diesen Handlungsauftrag möchten wir als SPD-Landtagsfraktion heute im Rahmen der Aktuellen Stunde sprechen. Wie geben wir Kindern und Familien die Sicherheit, die Rahmenbedingungen, die sie brauchen, auch Familien mit Kindern mit einer Behinderung? Wie machen wir unser Land kinder- und familienfreundlicher? Wie schaffen wir Chancengerechtigkeit? Ja – um es gleich vorwegzunehmen –, bei den Antworten auf diese Fragen geht es unweigerlich auch ums Geld. Was lassen wir uns Kinder- und Familienpolitik kosten? Was müssen wir mehr für die Familien in unserem Land tun? – Hier will ich nur einmal drei Punkte beispielhaft herausgreifen: Punkt 1 ist die frühkindliche Bildung. Gerade bei diesem Thema wird immer wieder ein Gegensatz aufgemacht, den es so nicht gibt: Stärkung der Wirtschaft oder Investition in die Bildungsinfrastruktur. – Dabei wird verkannt, dass Investition in die Bildung gleichzeitig die beste Wirtschaftsförderung ist. Für jeden Euro, den wir im Bereich der frühkindlichen Bildung investieren, bekommen wir volkswirtschaftlich drei Euro zurück. Frühe Bildung legt den Grundstein für das weitere Leben und somit natürlich auch für das Erwachsenenleben. Gut gebildete Menschen haben ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden, krank zu werden, die Sozialkassen zu belasten oder in Altersarmut zu rutschen. Das heißt, Bildung ist somit das wichtigste Versprechen in unsere Gesellschaft. (Beifall bei der SPD) Bildung heißt Wohlstand für alle. Aber ab wann beginnt Bildung eigentlich? Ist Ihnen bekannt, wie wesentlich die ersten acht Jahre eines Kindes sind? In den ersten acht Lebensjahren werden grundlegende Kompetenzen erworben, die man zu einem späteren Zeitpunkt nur noch erschwert erwerben kann: Sprachkompetenz, motorische Fähigkeiten, soziale und kognitive Fähigkeiten, die Fähigkeit der Selbstregulation, Anpassungsfähigkeit, Lernbereitschaft, Selbstorganisation und vieles, vieles mehr. All das sind Bausteine eines Fundaments für ein rundum erfolgreiches und glückliches Leben. Hier wird deutlich, weshalb wir gut qualifizierte, ausreichende Fachkräfte und auch mehr Geld für unsere Kitas und für unsere Schulen in Bayern brauchen. (Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Katharina Schulze (GRÜNE)) Aber beim Fachkräfteanteil in Kitas ist Bayern Schlusslicht. Das wurde vergangene Woche über die Studie der Bertelsmann Stiftung bescheinigt. Das ist in einem durchaus relativ reichen Bundesland wie Bayern doch eine riesige Katastrophe. Das muss sich auch so schnell wie möglich ändern, Kolleginnen und Kollegen. Eltern, Träger und Kommunen schlagen seit Jahren Alarm; denn vielerorts schießen die Elternbeiträge in die Höhe, während die Qualität leidet und Fachkräfte oftmals am Rande ihrer Belastungsgrenze stehen. Seit meinem Einzug hier in den Bayerischen Landtag 2013 stehe ich hier an diesem Rednerpult und wiederhole mich laufend: Ich fordere seitdem eine bessere Finanzierung und bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen in den Kitas – wegen unserer Kinder, aber auch zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Punkt 2 ist der Kinderschutz. Ein kinderfreundliches Bayern muss auch den Kinderschutz noch ernster nehmen. Wir nehmen ihn ernst, aber ich denke, wir müssen ihn noch ernster nehmen, denn die Zahlen sind dramatisch: Im Jahr 2023 registrierten die Strafverfolgungsbehörden alleine in Bayern 1.882 Fälle von sexuellem Missbrauch. Zugleich haben wir in Bayern aber ein Hilfsangebot, das nicht wirklich auskömmlich finanziert ist. Auch das muss sich dringend ändern. Punkt 3 sind Teilhabe und Mitsprache. Kinder und Jugendliche in Bayern wollen mitreden; sie wollen sich einbringen. Sie haben auch das Recht dazu. Sie wollen die Welt, in der sie aufwachsen, ihr Umfeld, mitgestalten. Aber auch bei diesem Thema kommen wir kaum vom Fleck. Über die Senkung des Wahlalters debattieren wir in diesem Haus immer und immer wieder. Aber es tut sich einfach nichts, nicht einmal für die kommunale Ebene. Neben der Senkung des Wahlalters könnten wir in den Kommunen in Bayern noch mehr für Kinder und Jugendliche tun, nämlich verlässliche Mitsprachemöglichkeiten schaffen. Das Siegel "Kinderfreundliche Kommune" wollen alle gern bekommen – aber einige dann doch nur, wenn die Kassenlage es zulässt. Wenn wir die Kinder gefragt hätten, wäre die Verpflichtung, Spielplätze zu bauen, sicherlich nicht aus der Bayerischen Bauordnung gestrichen worden. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Adventszeit lädt uns besonders dazu ein, innezuhalten. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Bayern wirklich kinder- und familienfreundlich zu machen – in der gelebten Realität. Das heißt für mich, Familienpolitik nicht mit der Gießkanne und nicht nach Kassenlage zu gestalten. Kinder sind unsere Zukunft, aber sie sind auch unsere Gegenwart. Sie verdienen unsere volle Unterstützung, unser Herz – heute, morgen und an jedem anderen Tag. Kinder haben Rechte: das Recht auf Gleichheit, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt, das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung sowie das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht – alle Kinder! In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine besinnliche Weihnachtszeit und den Mut, die Weichen für ein besseres, kinderfreundlicheres und damit auch familienfreundlicheres Bayern zu stellen. Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht ebenfalls zehn Minuten Kollegin Melanie Huml für die CSU-Fraktion.

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Melanie Huml CSU

Meine sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Rauscher, ja, die Adventszeit und die Weihnachtstage sind häufig auch die Zeit, die insbesondere der Familie gewidmet wird. Man ist auch selbst immer wieder begeistert, wenn man das Strahlen in den Kinderaugen sieht und mitbekommt, welche Begeisterung bei den Kindern da ist. Ich kann Ihnen versichern: Bayern ist Familienland. Wir in Bayern haben ein Herz – und zwar ein riesengroßes! – für Familien. Ich schaue in die Reihen vor mir und weiß, dass viele Herzen für Kinder schlagen. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich für unsere Kinder in Bayern so sehr einsetzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wichtig ist die Feststellung: Wir reden nicht nur, sondern handeln auch; denn Politik für Kinder ist für uns auch ein Handlungsauftrag. Diesem kommen wir stetig und konsequent nach. Wir fragen uns immer wieder, was wir im Interesse unserer Kinder und Familien hier in Bayern noch besser machen können. Kinder brauchen die besten Zukunftschancen; denn Kinder sind unsere Zukunft. Politik für Kinder, das ist aber auch eine Querschnittsaufgabe. Heute stehe ich hier als Sozialpolitikerin, als Fachsprecherin der Fraktion der CSU für Kinderbetreuung und als Vorsitzende der Kinderkommission. Wir haben aber noch viele weitere Kolleginnen und Kollegen, die sich in ihrem jeweiligen politischen Verantwortungsbereich ebenso für Kinder einsetzen. Wenn ich an Kinder und Familien denke, ist mir eines immer sehr wichtig: Sie müssen Wahlfreiheit haben. Wir Politiker haben die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Menschen selbst entscheiden können, wie sie Familie leben wollen. Das ist für mich ein sehr wichtiger Punkt. Wichtig ist, dass ausreichend Angebote im Bereich der Kinderbetreuung vorhanden sind. Das ist die Basis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gleichzeitig der erste Schritt hin zu Chancengerechtigkeit und einer guten Zukunft der Kinder. Wir in Bayern nehmen seit Jahren eine Vorreiterrolle ein, wenn es darum geht, für unsere Familien in Bayern die Kinderbetreuung sicherzustellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das sage ich so deutlich, obwohl Sie alle sicherlich wissen – viele Kolleginnen und Kollegen waren schon als Bürgermeister oder Landrat tätig –, dass es eigentlich eine kommunale Aufgabe ist, sich um die Sicherstellung der Kinderbetreuung zu kümmern. Obwohl dem so ist, tut der Freistaat in diesem Bereich sehr viel. Allein an Betriebskostenförderung stellt der Freistaat in diesem Jahr 2,5 Milliarden Euro bereit. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen stellen wir so viele Mittel zur Verfügung wie kein anderes Bundesland. Wir investieren mehr als alle anderen Bundesländer. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Das ist doch etwas für unsere Familien! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben angesprochen, dass wir immer noch nicht genügend Angebote haben. Das liegt auch daran, dass die Eltern mehr Kinder bekommen, die Familien also größer werden. Auch kommen mehr Kinder zu uns. Wir haben in den vergangenen Jahren 73.500 neue Plätze für die Betreuung von der Geburt bis zum Schuleintritt geschaffen. In den Koalitionsvertrag von CSU und FREIEN WÄHLERN ist die Vereinbarung über die Schaffung von 180.000 neuen Plätzen bis 2028 aufgenommen worden. Ich bin unserer Sozialministerin sehr dankbar dafür, dass sie das in den Verhandlungen erreichen konnte. Liebe Ulrike Scharf, das ist ein dickes Brett. Aber wir fürchten uns nicht davor, sondern wir packen an und setzen das Vorhaben um. Wichtig ist, was für die Familien und Kinder herauskommt. Vielen Dank dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ja, wir stehen auch vor Herausforderungen. Wir diskutieren mit unserem Arbeitskreisleiter Thomas Huber immer wieder darüber, was wir noch besser machen können. Deswegen haben wir einen Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem es darum geht, die Kinderbetreuung in Bayern weiter zu verbessern, personell und finanziell. Das ist uns, der CSU, ein ganz großes Anliegen. Wir haben das Quereinsteigerprogramm aufgelegt, damit wir noch mehr Personal für die Kinderbetreuung bekommen. Fast 10.000 Menschen haben mittlerweile die Möglichkeit des Quereinstiegs genutzt. Diese Unterstützung hätten wir heute nicht, wenn wir nicht den Mut gehabt hätten, ein solches Programm aufzulegen. Ich bin um jeden, der in der Kinderbetreuung mitarbeitet, froh; denn wir brauchen auch in diesem Bereich die helfenden Hände – für unsere Kinder und für die Sicherung einer hohen Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen. Danke allen, die mitmachen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir setzen ab 2025 das Kinderstartgeld um. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro wird zum 1. Geburtstag eines Kindes gewährt. Ich darf Ihnen sagen: Das ist eine einzigartige Leistung unseres Bundeslandes, des Freistaates Bayern, für unsere Familien. (Zuruf von der SPD: Die Leistungen werden gekürzt! – Thomas Huber (CSU): Es wird überhaupt nicht gekürzt!) Wir ändern auch einiges an den Strukturen. Wir wollen einerseits den Familien mehr Geld geben und andererseits die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen verbessern; auch das ist notwendig. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn wir von Kindern sprechen, haben sicherlich wir alle das Ziel, dass sie chancengerecht aufwachsen und frühestmöglich, bereits in der Kindertagesstätte, Bildung bekommen. Ebenso müssen Kinder die Chance haben, gesund aufzuwachsen. Das war mir bereits als Gesundheitsministerin ein großes Anliegen. So habe ich 2015 den ersten Bayerischen Kindergesundheitsbericht vorgelegt, 2022 folgte mein Nachfolger mit dem zweiten Kindergesundheitsbericht. Wir wollten immer wissen, wie es um die Gesundheit der Kinder steht, und haben daraus Handlungsoptionen abgeleitet. Ich wiederhole: Es ist wichtig, dass die Kinder gesund aufwachsen können. Das beginnt schon in der Schwangerschaft. Ich nenne beispielhaft das Projekt "Schwanger? Null Promille!" Das ist eines der ganz wichtigen Themen, die wir gesetzt haben. Ich verweise auch auf den Bayerischen Präventionsplan, in dem sich ein Feld dem gesunden Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen und in der Schule widmet. Das gesunde Aufwachsen ist ein wichtiger Punkt, den wir beachten müssen. Ich erinnere auch daran, dass die Kollegin Gesundheitsministerin ihren Jahresschwerpunkt unter das Motto "Frauen – sichtbar & gesund" gestellt und in diesem Rahmen die gesundheitlichen Aspekte im Leben von Frauen und auch von Mädchen in den Fokus genommen hat. Auch daran wird deutlich, wie wichtig dem Freistaat das gesunde Aufwachsen ist. "Gesund aufwachsen" heißt aber auch, dass wir den Schutz der Kinder in den Fokus nehmen. Als Vorsitzende der Kinderkommission bin ich auch meiner Vorgängerin in diesem Amt, Tanja Schorer-Dremel, sehr, sehr dankbar, dass sie das Thema Kinderschutz immer wieder in den Fokus genommen hat. Wir müssen nicht nur darauf achten, dass Kinder Chancen bekommen, gesund aufzuwachsen, sondern auch, dass sie sicher aufwachsen können. Sie müssen in einem Umfeld ohne Gewalt, ohne Vernachlässigung und ohne sexuellen Missbrauch aufwachsen können. Falls dennoch irgendetwas dieser Art vorfällt, müssen wir genau hinschauen und alles ganz konsequent verfolgen. Der Kinderschutz muss für uns auch weiterhin höchste Priorität haben. Das ist entscheidend. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dafür haben wir in Bayern einiges an Instrumenten. Es gibt in Bayern die Bayerische Kinderschutzambulanz, wohin Kinder gebracht werden können, wenn ein Verdacht besteht. Dort können speziell geschulte Ärzte Fälle begutachten und mit den Jugendämtern sowie den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Kinderschutz steht für uns ganz klar im Vordergrund. Thomas Huber und ich sind kürzlich auf einer Tagung gewesen und stellten fest: Bayern geht voran. Wir geben Handlungssicherheit, setzen Maßnahmen um und bringen den Kinderschutz ressortübergreifend voran. Verschiedene Ressorts müssen zusammenarbeiten. Kein Kind darf durchs Raster fallen. Wir alle müssen hinschauen, und zwar gerade auch an den Weihnachtstagen, weil in dieser Zeit des Jahres einiges passieren kann. Deswegen bitte ich Sie: Seien Sie wachsam. Ich möchte noch betonen, dass Politik für Kinder eine Querschnittsaufgabe ist. Ich habe bisher nur von der Kinderbetreuung, der Kindergesundheit und dem Kinderschutz gesprochen. Politik für Kinder ist aber in allen Fächern mit dabei. Wir müssen in allen Bereichen auf den Kinderschutz achten. Das fängt im Verkehr an und geht weiter im Baubereich. Es geht aber auch noch darum, wie unheilbar kranke Kinder am Ende ihres Lebens gut geschützt werden.

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.

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Melanie Huml CSU

Ich bin sehr dankbar, dass wir im Allgäu und bei uns in Franken jeweils ein Kinder- und Jugendhospiz haben. Ich danke allen, die hier für Kinder da sind. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ilse Aigner

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Elena Roon für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Elena Roon AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kollegen, liebe Bürger, liebe Zuschauer auf der Tribüne! "Mehr Herz für Bayerns Kinder" ist ein wichtiges Thema – ein Kernthema der AfD. (Beifall bei der AfD – Lachen und Widerspruch bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Thomas Huber (CSU): Seit wann?) Wir sind die einzige Partei, die seit Jahren eine echte Willkommenskultur für Kinder fordert. (Widerspruch bei der CSU) – Doch! – Nur darüber zu reden, reicht nicht aus. Wir brauchen in Bayern endlich Taten. Die Bilanz der Staatsregierung in Bezug auf Familienpolitik ist (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hervorragend!) beschämend. Wie kann es sein, dass in einem wohlhabenden Bundesland wie Bayern knapp 400.000 Kinder in Armut leben? Wie kann das in einem Land wie Bayern sein? Jedes sechste Kind in Bayern ist von Armut betroffen. Die Ursachen dafür sind klar: explodierte Energie- und Wohnkosten, immer mehr und höhere Steuern und die Kürzung von Familienleistungen. Die Folgen davon sind gravierend: soziale Ausgrenzung, schlechtere Bildungschancen und ein Mangel an Perspektiven für die Zukunft. Doch anstatt Bayerns Familien zu helfen, verschwendet die Regierung Milliarden für illegale Einwanderung und luxuriöse Asylunterkünfte. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei Abgeordneten der CSU) Gleichzeitig fließen immense Summen in fragwürdige ideologische Projekte im In- und Ausland, während unsere Kinder im Stich gelassen werden. Die Prioritäten sind nicht nur falsch gesetzt, sondern sie sind verantwortungslos und ein Verrat an künftigen Generationen. (Beifall bei der AfD) Eines sage ich Ihnen als Mutter eines Kindes mit Beeinträchtigungen auch noch dazu: Die bayerischen Spielplätze sind für Kinder mit einer Behinderung oft ungeeignet, veraltet und nicht barrierefrei. Gerade einmal 22 % der Spielplätze in Bayern sind inklusiv. Ist das für Sie familienfreundlich? Wirklich? – Es ist überhaupt nicht familienfreundlich. Nein, sie sind nicht familienfreundlich. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Auch bei der Kinderbetreuung zeigt sich das Scheitern der Staatsregierung. Über die Hälfte der Kitakinder in Bayern wird in Gruppen betreut, die mit Personal chronisch unterbesetzt sind. Der Personalschlüssel ist unzureichend. Nur 48 % des Personals haben eine pädagogische Ausbildung. Das ist der schlechteste Wert in ganz Deutschland. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das stimmt nicht!) Trotzdem spart Bayern an seinen Kleinsten. Kein anderes Bundesland gibt pro Kind so wenig Geld für die Kinderbetreuung aus wie Bayern. (Martin Wagle (CSU): So ein Blödsinn! Das stimmt doch gar nicht!) Anderswo ist die Betreuung kostenlos. Hier in Bayern zahlen die Eltern aber hohe Gebühren. Außerdem muss es endlich eine echte Wahlfreiheit bei der Betreuung der Kinder geben. Familien sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder fremd betreuen lassen wollen. (Beifall bei der AfD) Dazu braucht es aber eine familienfreundliche Politik in Bayern und in ganz Deutschland. Diese wird es nur mit der AfD geben. (Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) Die Altparteien haben unseren Familien den Kampf angesagt. Es muss sich vieles ändern. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Das sind die Ewiggestrigen!) Wir als AfD fordern: die Bekämpfung der Kinderarmut, keine Verschwendung von Geldern und Ressourcen für illegale Massenmigration. Diese Mittel würden wir von der AfD lieber gezielt für unsere Kinder und Familien einsetzen. (Martin Wagle (CSU): Was für Schwurbeleien! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Alle Kinder in Bayern sind wichtig!) Wir von der AfD fordern: bessere Kinderbetreuung, mehr qualifiziertes Personal, bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Gruppengrößen für eine echte Förderung unserer Kinder und echte Wahlfreiheit für die Eltern über die Betreuungsmöglichkeiten. Außerdem fordern wir: Investitionen in die Infrastruktur, bezahlbare Betreuung sowie moderne und barrierefreie Spielplätze in ganz Bayern. Das alles fordert die AfD. Die AfD hat klare Prioritäten: Familien und Kinder müssen wieder im Zentrum der Politik stehen und dürfen nicht Opfer von Ideologie und Bürokratie sein. Liebe Kollegen, handeln Sie, statt nur schön zu reden! Die Zeit für Ausreden ist vorbei. Unsere Kinder verdienen keine Sparpolitik und keinen politischen Stillstand. Sie verdienen vielmehr das Beste, was wir ihnen geben können. Bayern darf nicht länger Schlusslicht in der Familienpolitik sein. Lassen Sie uns bitte gemeinsam mit Herz, Verstand und Mut zur Veränderung dafür sorgen, dass Bayerns Kinder eine bessere Zukunft haben. Die AfD wird kämpfen, damit unsere Kinder endlich das bekommen, was sie verdienen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Marina Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut der Studie "Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten" des Deutschen Jugendinstituts haben 87 % der 5- bis 11-jährigen Kinder in den letzten Wochen sehr viel gelacht und Spaß gehabt. Die Gruppe der 12- bis 32-Jährigen hat überwiegend eine sehr hohe Lebensfreude und Zufriedenheit und blickt positiv in die Zukunft. Wir in Bayern haben ein Herz für Kinder. Kinder sind immer im Mittelpunkt unseres politischen Handelns. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) In Bayern gibt es unzählige Bausteine, (Volkmar Halbleib (SPD): Nicht Bausteine, sondern Baustellen!) die Kindern helfen und unterstützen und Bayern zu einem schönen Land für Familien mit Kindern machen. Auch wenn die Regelungen zum Bayerischen Familiengeld geändert wurden, ist zu bemerken: Wir haben die Mittel nicht gekürzt, sondern nur umgeschichtet. Familien bekommen immer noch 3.000 Euro als Kinderstartgeld. Das sind 3.000 Euro, die es in keinem anderen Bundesland gibt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf des Abgeordneten Maximilian Deisenhofer (GRÜNE)) Auch den Anspruch auf die Ganztagsbetreuung setzen wir ab 2026 ab der ersten Klasse konsequent um. Ja, wir Bayern waren kein Fan dieser Verpflichtung, die uns der Bund übergestülpt hat; aber wir setzen sie zusammen mit den Kommunen um und tun alles Mögliche, um den Kindern einen guten Lernaufenthalt und einen schönen Nachmittag zu bieten. Liebe Melanie Huml, auch mit diesem Thema beschäftigen wir uns in der Kinderkommission aktuell ganz intensiv: Wie kann es in der Ganztagesklasse aus der Sicht der Kinder schön sein? Wie kann man dort einen schönen Tagesaufenthalt haben? – Das ist uns ein wichtiges Anliegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben in Bayern unterschiedliche Förderprogramme, um die Chancengleichheit zu stärken, zum Beispiel das Programm "Schule macht stark". Wir fördern auch einen noch stärker nach den Leistungsprinzipien und nach dem Können der Kinder differenzierten Unterricht. Ich danke hier unserer Kultusministerin Anna Stolz, die tatsächlich noch individueller auf die jeweiligen Stärken der Kinder eingehen wird. Wir haben in Bayern ein differenziertes und ganz tolles Schulsystem. Es ist möglich, dass ich, auch wenn ich in der fünften Klasse nicht so stark oder ein Mittelschulkind bin, es immer noch zu einem Abitur schaffen, immer noch studieren und dann eine tolle Ausbildung, einen tollen Beruf machen kann. Ich glaube, das anerkennt man zu wenig: Unser Bildungssystem in Bayern bietet alle Möglichkeiten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Gehen wir noch einmal zu den frühen Hilfen zurück: Ich durfte mich vor Kurzem bei der Koordinierenden Kinderschutzstelle informieren. Das ist ein ganz tolles Netzwerk zum Wohle der Kinder und Familien. Dort kann man sich gerade in den ersten Lebenswochen eines Babys, in denen man manchmal mit den Nerven wirklich am Ende ist, Hilfe holen. Man steht, staatlich unterstützt, den Müttern, den Vätern, den Familien zur Seite, wenn sie einfach mal nicht mehr können. Es ist auch legitim, dass man mit einem kleinen Baby, mit einem Kleinkind mal nicht mehr kann. Sich da Hilfe zu holen, ist wirklich keine Schande. Wir bieten diese Hilfe an. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Frau Kollegin Rauscher, Sie haben die immer noch fehlenden Betreuungsplätze angesprochen. – Ja, mag sein. Aber was ist denn das Problem? – Das Problem ist, dass wir qualifiziertes Personal nicht einfach aus dem Boden stampfen können. Es ist einfach nicht da. Ich möchte hier allen Quereinsteigern danken, die sich bereit erklärt haben, in einem Kindergarten zu unterstützen. Überall, wo ich hinkomme, gibt es Quereinsteiger. Oft sind es Mütter, die nach längerer Pause wieder in den Beruf einsteigen und sagen, meine Kinder sind jetzt schon groß, ich möchte wieder mit kleinen Kindern arbeiten und im Kindergarten helfen. Auch wenn sie vielleicht nicht die pädagogische Ausbildung bis ins letzte Detail haben, die Kinder lieben sie; sie lesen den Kindern vor. Sie sind wirklich eine gute Ergänzung zum Fachpersonal in den Kindertagesstätten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich möchte jetzt auch noch unsere Kommunen loben. Die Bürgermeister und die Gemeinderäte tun alles Menschenmögliche, um genügend Betreuungsplätze zu schaffen. Manchmal gibt es aber einfach nicht vorhersehbare Ereignisse. Die vielen ukrainischen Flüchtlingskinder, die in unser Land gekommen sind, haben alle einen Betreuungsplatz gebraucht. Man kann nicht alles vorhersehen. Herzlichen Dank den Bürgermeistern, die immer bemüht sind, genügend Betreuungsplätze zu schaffen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zum Schluss möchte ich uns allen eine schöne Adventszeit wünschen. Allen viel Spaß beim Blick in die leuchtenden, strahlenden Kinderaugen an Weihnachten, die schauen, ob das Christkind schon da ist. Ich glaube, das macht die Weihnachtszeit aus. Liebe Kollegin Rauscher, ich möchte Ihnen da auch recht geben.

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, die Redezeit wäre zu Ende.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

– Ja, bin schon fertig. – Weihnachten ist gerade für die Familien etwas ganz Besonderes. Schöne Weihnachten! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Die nächste Rednerin ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Katharina Schulze.

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Katharina Schulze GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CSU kürzt in schwierigen Zeiten pauschal das Familiengeld. (Martin Wagle (CSU): Fake News!) Die CSU-Kollegin schwärmt hier vom Familienland Bayern. – Sorry, das nimmt Ihnen doch keiner mehr ab, Kollegin! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Martin Wagle (CSU): Sie spalten mit Fake News! – Weitere Zurufe) Aber ganz ehrlich: Was erwartet man von einer Bayerischen Staatsregierung, deren Ministerpräsident bei der "Ein Herz für Kinder"-Spendengala nett etwas spendet, anstatt jeden Tag daran zu arbeiten, dass es solche Galas nicht mehr braucht. Das müsste doch das Ziel sein, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Um Gottes willen! Das ist unterirdisch!) Knapp 400.000 Kinder leben in Bayern in Armut. Dagegen hilft nur gute Politik. Die kommt von Ihnen nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber ehrlich gesagt, die Bayerische Staatsregierung ist ja immer vorne dabei, wenn es darum geht, zu beteuern, wie wichtig Kinder für unsere Gesellschaft sind. Die Bayerische Staatsregierung ist auch immer groß in symbolischen Gesten. Sie haben aber nicht den richtigen Ansporn, dafür zu sorgen, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, obwohl das Ihre Aufgabe ist. (Thomas Huber (CSU): Das wäre auch Aufgabe der Bundesregierung gewesen!) In Bayern gilt immer noch der Satz: Sag mir, was deine Eltern arbeiten, und ich zeichne dir deine Bildungskarriere vor. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das stimmt doch überhaupt nicht! Das ist ein Argument von vor 40 Jahren!) – Doch! Ganz ehrlich, das ist nicht fair. Ich möchte in einem Bayern leben, in dem alle Kinder die gleichen Startchancen haben, (Zuruf: In dem leben Sie!) egal ob sie hier geboren sind, egal ob sie hierhergezogen sind, egal ob die Mutter Zahnärztin oder der Vater geflüchtet ist, egal ob sie in eine Familie hineingeboren worden sind, in der der Geldbeutel prall gefüllt ist oder in der man den Gürtel enger schnallen muss, egal ob Kinder Einschränkungen haben oder nicht. Jedes Kind hat es verdient, die gleichen Startchancen zu bekommen. Das muss hier in der Politik unser Anspruch sein. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Die Startchancen sind Liebe und Familie, nicht nur Geld!) Dafür gehört investiert: in die kaputtgesparten Kitas, die die ersten Lernlabore für die Kleinsten sind, in das Fachpersonal, in Erzieherinnen und Erzieher, in Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, (Thomas Huber (CSU): Das ist unglaublich! Warum eigentlich diese Schärfe? – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ich verstehe es auch nicht!) weil sie für das Bindungsnetz der Kleinsten wichtig sind, in die Schulen, damit die Klos wieder funktionieren und es nicht reinregnet, (Martin Wagle (CSU): Was ist denn das für ein Bild?) damit wir genug Lehrkräfte haben, die an unsere Kinder wichtige Informationen vermitteln, in mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen; denn wenn jeder fünfte Jugendliche über psychische Probleme klagt, dann müssen wir dagegen etwas tun, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Setzen, Sechs!) Ich merke an Ihrer Aufgeregtheit, dass ich einen wunden Punkt getroffen habe. (Martin Wagle (CSU): Blödsinn erzählt habe!) – Doch. Wenn man Ihren Nachtragshaushalt anschaut, sieht man, dass Sie die Prioritäten anders setzen. Wer hat denn beispielsweise bei den Zuschüssen für die Kitas gekürzt? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir haben nicht gekürzt, Herrschaftszeiten! – Alexander Flierl (CSU): Fake News!) Wer unterstützt die Kommunen zu wenig bei der Jugendsozialarbeit? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir haben nicht gekürzt!) Das ist doch Ihre Bayerische Staatsregierung, Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf der Abgeordneten Melanie Huml (CSU) – Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ich komme jetzt noch zu einem anderen Thema: Kinder brauchen Sicherheit. Sie brauchen Sicherheit vor Gewalt. Sie brauchen die Sicherheit, frei aufwachsen zu können. Sie brauchen natürlich auch die Sicherheit, in einer intakten Umwelt zu leben. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil gesagt: Wir hier, die Erwachsenen, wir, die politisch Verantwortlichen, tragen die Verantwortung dafür, dass auch nachfolgende Generationen in Freiheit leben können. Das bedeutet: Wir müssen die Erdüberhitzung eingrenzen. Was macht diese Bayerische Staatsregierung? – Ihr eigener Ministerpräsident hat schon angekündigt, (Martin Wagle (CSU): Was ist denn das wieder für ein Geschwätz?) das Ziel der Klimaneutralität Bayerns 2040 aufzugeben. Sie tun eben nicht genug, um die Klimaziele einzuhalten. Damit, ganz ehrlich, machen Sie keine Politik für die Kinder und Jugendlichen und auch nicht für die nachfolgenden Generationen. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Ich dachte, es geht um Kinderbetreuung! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Ideologie der GRÜNEN! Sie zerstören die Zukunftsstrukturen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachher wird gleich als Argument kommen: Selbstverständlich kann der Staat nicht alles regeln. – Der Familie kommt die entscheidende Aufgabe zu, ihre Kinder beim Aufwachsen gut zu begleiten. Aber der Staat, und damit wir Politikerinnen und Politiker, hat die Aufgabe, das Leben für die Familien so einfach wie möglich zu machen und verschiedene Angebote zu schaffen; denn Familien sind verschieden und verfügen auch über unterschiedliche Ressourcen. Es braucht in unserem Sozialstaat also ein Netz, das die Familie und die Kinder trägt. Genau das ist unsere Verantwortung hier im Hohen Haus. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Blödsinn! Die Rede ist Blödsinn!)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion.

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Björn Jungbauer CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! "Mehr Herz für Bayerns Kinder!" Dies gilt – da stimme ich der Kollegin Rauscher zu – nicht nur in der Adventszeit. Als Papa von drei Kindern weiß ich, wie wichtig es ist, gerade im Advent und vor Weihnachten auch etwas Ruhe zu bewahren. Ich glaube, diese Ruhe ist auch für den einen oder anderen hier angebracht. Ich glaube, diese Ruhe kann auch einziehen, wenn ich jetzt zum Thema des Ganztags eine kleine Erfolgsbilanz darstellen darf. Die Kommunen in Bayern sind ein kräftiger Partner, und sie sind für den Ausbau der Tagesbetreuung für die Kleinsten, sowohl im Kindergarten als auch in den Schulen, verantwortlich. Es gibt bei uns in Bayern ein sehr dichtes Netz an Betreuungsangeboten, vom Hort über den gebundenen bis zum offenen Ganztag. Daneben gibt es noch die Mittagsbetreuung. Das sind vier Möglichkeiten im Rahmen der Wahlfreiheit für die Eltern, aber vor allem auch für die Kommunen. Was wird vor Ort benötigt, und was kann gemacht werden? – Ein Teil dieser Ganztagsbetreuung ist für die Kinder kostenfrei. Fast 60 % unserer Schulkinder in Bayern sind in einem Ganztagsangebot. Die Kurve der Betreuungsquote steigt seit Jahren stetig an. Derzeit haben wir rund 300.000 Plätze. Ich glaube, dafür sollten wir einmal den Kommunen, den Trägern und denjenigen, die sich darum kümmern, unsere Anerkennung aussprechen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gerade bei der Mittagsbetreuung war es der CSU ganz wichtig, die Hürden abzubauen, gemeinsam mit dem Koalitionspartner Lösungen vor Ort zu schaffen, pragmatische Maßnahmen umzusetzen und nicht nur in das Faktenpapier zu schauen. Uns geht es darum, Lösungen zu finden, die den Kindern und den Familien am Ende des Tages helfen. Wir müssen uns ehrlich machen: Natürlich gibt es an einigen Stellen im Freistaat einen Bedarf an zusätzlichen Plätzen, um das Recht auf eine Ganztagsbetreuung und eine Ferienbetreuung umzusetzen. Darauf haben wir unseren Fokus gerichtet. Ich darf unserer Ministerin Ulrike Scharf danken, dass sie hier für unsere Kommunen zusätzliche Maßnahmen ergriffen hat. Ich nenne die Investitionskostenförderung in Höhe von 1.500 Euro, damit Möbel, Spielgeräte und Küchen beschafft werden können. Ich nenne außerdem die Platzpauschale in Höhe von 6.000 Euro, die unabhängig von der Betriebsform ausgereicht wird. Des Weiteren gibt es die Förderung "FAGplus15" sowie die Halbierung der Bagatellgrenze für Erweiterungs- und Umbauarbeiten. Somit bekommen unsere Kommunen, die hier die Zuständigkeit haben, vom Freistaat Bayern knapp 70 % der Kosten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung im investiven Bereich ersetzt. Ich denke, andere Bundesländer suchen eine solche Quote mit weitem Blick. Deshalb können wir selbstbewusst sagen: Ja, wir tun hier unser Möglichstes und geben den Kommunen den Rahmen, dass alle Eltern für ihre Kinder einen Ganztagsplatz bekommen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Weil wir gerade im Advent sind, möchte ich dazu aufrufen, bei diesem Thema Ruhe zu bewahren. Wir sollten denjenigen, die sich um dieses Thema kümmern, unseren Dank aussprechen. Das sind in erster Linie unsere Sozialministerin Ulrike Scharf und unsere Kultusministerin Anna Stolz. Sie erfüllen diese Aufgabe gemeinsam mit unseren Kommunen. Aber, was wären unsere Kommunen und unsere Träger ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? – Sie organisieren, sie führen die Maßnahmen durch und verantworten sie, sie haben den Kontakt zu den Eltern. Als Papa von drei Kindern bin ich mir sicher, dass Lösungen bei diesem Thema nur gemeinsam erreicht werden können. Wir können die Erziehung nicht vergesellschaften und verstaatlichen. Auch unsere Eltern haben eine Verantwortung, und zwar nicht nur im Advent, sondern während des ganzen Jahres. Da wir uns gerade in der Adventszeit befinden, habe ich heute versucht, nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen oder auf sie draufzuhauen. Ich wollte einfach einmal glasklar darstellen, wo unsere Erfolge liegen. Ich denke, wir können selbstbewusst sagen, dass sich diese Erfolge sehen lassen können. Uns stehen drei Tage Plenum bevor. Ich hoffe, dass wir nur wenige Reden mit viel Polemik hören und eine sachliche Auseinandersetzung führen werden. Am Ende des Tages freuen wir uns alle auf Weihnachten, sowohl ich als auch meine drei Kinder. Ich hoffe, vielen hier im Saal geht es ebenso. Deswegen wünsche ich Ihnen alles Gute, eine gute Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als nächste Rednerin spricht für die AfD-Fraktion Frau Kollegin Ramona Storm. (Beifall bei der AfD)

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Ramona Storm AfD

Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Die Einwanderungsfanatiker von der SPD entdecken also ihr Herz für Bayerns Kinder. Das hört sich im ersten Moment ein bisschen nach Satire an, aber klar, wir gehen ja auf eine vorgezogene Bundestagswahl zu. Da möchte man natürlich möglichst stark in den Reichstag einziehen, so stark, wie es mit einem einstimmigen Umfrageergebnis möglich ist. (Zuruf von den GRÜNEN: In den Bundestag! – Anna Rasehorn (SPD): Den Reichstag wolltet ihr stürmen!) – Ich war damals nicht in Berlin. – Deswegen müssen jetzt die Kinder herhalten. Schläge, Mobbing und Erpressung – die Gewalt unter Schülern nimmt bedenkliche Ausmaße an. Bayern verzeichnet in diesem Bereich einen Anstieg von 2.228 Fällen im Jahre 2022 auf 2.645 Fälle im letzten Jahr. Das gilt vor allem für Brennpunktschulen mit 80 bis 90 % Migrantenschülern, in denen einheimische Kinder auf verlorenem Posten stehen. Sogar unser geschätzter Innenminister Joachim Herrmann macht Ausländer für die Zunahme von Gewalt und Kriminalität verantwortlich, was nicht unerwähnt bleiben sollte. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Brandbrief eines Regensburger Schulleiters, der Eltern dazu aufgefordert hat, ihre Töchter wegen der ausufernden Migrantenkriminalität nicht mehr allein zur Schule gehen zu lassen. Die Aufregung hielt sich damals bei den Kollegen von der SPD in sehr engen Grenzen, da sie offenbar ihr Herz für die Kleinsten noch nicht entdeckt hatten. Bayerns Kinder befinden sich in der Situation, dass sie in ihren Schulen verprügelt und abgezogen werden – so nennt man das räuberische Taschengelderpressen unter Jugendlichen –, dass sie auf dem Schulweg von migrantischen Drogendealern belästigt werden und dass sie auf der Hut sein müssen, nicht vergewaltigt oder abgestochen zu werden. Zu Hause leben sie in beengten Verhältnissen, weil viele Familien aufgrund der Wohnungsnot kaum noch bezahlbare Wohnungen finden und neuer Wohnraum vor allem für Migranten geschaffen wird. Aber dabei handelt es sich offenbar um das lang ersehnte bunte Deutschland, welches im links-grünen bunten Lager unermüdlich schöngeredet wird. Ein Herz für Kinder sucht man da vergeblich. (Beifall bei der AfD) Dieses viel beschworene Herz für Bayerns Kinder habe ich auch während der Corona-Zeit vermisst. Seinerzeit mussten Kinder im Winter in ihren Klassenzimmern frieren, weil irrsinnigerweise die Fenster sogar bei Minusgraden aufgerissen wurden. Damals war von der SPD kein Protest zu hören. Bundespanikminister Lauterbach fabulierte ständig neue Pandemiewellen herbei und ersann neue Schikanen für die Bürger – er ist ja ein Parteikollege. Deshalb wurden die von vielen Ärzten als schädlich bewerteten Masken Kindern teilweise sogar beim Schulsport aufgezwungen, was absolut unverantwortlich ist. Auch in der Freizeit gab es kein Durchatmen; denn da wurden die Kinder durch Polizeikräfte von ihren Schlitten gezerrt. Damals gab es bei den sozialdemokratischen Kinderfreunden nur lautes Schweigen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Immer in der Vergangenheit leben!) Dafür, dass die Sicherheit für Bayerns Kinder von Tag zu Tag mehr schwindet, dass die Kinder in baufälligen Schulen sitzen – der Sanierungsbedarf liegt bei mehreren Milliarden Euro –, werden sie mit großartigen Errungenschaften der woken Toleranzfraktion entschädigt: mit Frühsexualisierung, die bereits in den Kitas beginnt, mit den Besuchen von Dragqueens im Unterricht, mit Sexspielzeugen, Regenbogen-Tralala und Klimaterror. Der unverzichtbare Kampf gegen Rechts oder gegen irgendein Rechts darf natürlich auch nicht fehlen. Schließlich gibt es da noch die sensationellste aller Beglückungen, nämlich die freie Wahl des Geschlechts. Dabei ist "Freiheit" faktisch der falsche Ausdruck; denn wenn junge Menschen in der Pubertät etwas orientierungslos durchs Leben irrlichtern, wird ihnen der Wechsel des Geschlechts gerne einmal schmackhaft gemacht. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Sie haben Ihre Redezeit, nein, meine Geduld überschritten!) Einspruch von den Eltern ist hier nicht zu befürchten; denn der wurde ja mit dem neuen Gesetz rechtlich ausgeschaltet. (Beifall bei der AfD) Dieses Gesetz entstand unter der derzeit regierenden SPD-Koalition. Was wollen Sie uns eigentlich erzählen? – Ein Herz für Kinder? – Mehr Zynismus geht nicht. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächstem erteile ich Herrn Kollegen Julian Preidl von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Julian Preidl FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier herrscht eine eisige Stimmung, aber so ist es eben im Winter zur Weihnachtszeit. Deshalb ist es jetzt notwendig, etwas mehr Objektivität an dieses Rednerpult zu bringen. Bayern ist mit etwa 1,8 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, circa 14 % der Gesamtbevölkerung, ein Familienland. Wir müssen einmal genau auf die Summen schauen, die über das Bayerische Familiengeld ausgezahlt worden sind. In Bayern ist ein Haushaltsansatz für 2024 bestätigt worden, der 788 Millionen Euro beträgt. 2025 sind es 773 Millionen Euro. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Hierzu muss man noch sagen, dass es neben dem Familiengeld auch noch – – Ich fand es sehr schade, dass Frau Kollegin Schulze hier so polemisch am Rednerpult gesprochen hat. Das muss man wirklich sagen. (Eva Lettenbauer (GRÜNE): Sie hat zu Recht Zahlen wiedergegeben!) Aber ich bin auch junger Familienvater, und auch meine Nächte sind kurz. Vielleicht liegt es auch daran. Neben dem Familiengeld gibt es auch noch das Kindergeld, die Kinderfreibeträge, den Kinderzuschlag, das Elterngeld, einen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, das bayerische Familiengeld, das bayerische Kinderstartgeld, das bayerische Krippengeld (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) und einen Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit. Daher kann nicht davon gesprochen werden, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) dass wir unsere Kinder hier in Bayern alleinlassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Bayern ist ein Familienland, und Bayern hat ein Herz für seine Kinder und investiert kräftig in die Zukunft. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ich möchte aber, weil das auch unsere Kinder sind, den Fokus etwas auf die Jugend richten. Der Freistaat investiert 38,4 Millionen Euro reguläre Haushaltsmittel in die Jugend. Wir im Sozialausschuss sind sehr bemüht, beispielsweise die höheren Kosten aufgrund der Inflation beim Bayerischen Jugendring durch gezielte Förderungen aufgrund von Fraktionsinitiativen auszugleichen, damit der Laden läuft, es in Bayern weiterhin so gut funktioniert und wir hier trotz fordernder wirtschaftlicher Zeiten nichts einschränken müssen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wenn wir sagen, wir wollen die Kinder stärken, müssen wir natürlich auch die Eltern stärken, zum Beispiel, indem 210 Familienstützpunkte geschaffen worden sind. Das sind frühzeitige und präventive Stärkungen elterlicher Erziehungskompetenzen. 180 Jugend- und Erziehungsberatungsstellen sind geschaffen worden; denn die Kinder in Bayern sollen in Harmonie leben. Über – jetzt aufgepasst! – 70.000 Familien erhalten jedes Jahr Unterstützung durch diese Anlaufstellen. 120 KoKi-Netzwerke frühe Kindheit, 74 Mütter- und Väterzentren als Einrichtungen der Familienselbsthilfe sowie 123 Ehe- und Familienberatungsstellen, all das kommt unseren Kindern zugute. Deswegen ist die Kritik, die hier von der Opposition gekommen ist, äußerst schwach. Bayern tut sehr viel. Bayern kümmert sich sehr um seine Kinder. Bayern investiert in seine Zukunft und hat ein Herz für die Kinder hier in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Man muss auch noch erwähnen, dass über diese Leistungen hinaus, die wir hier als Land anbieten, vor Ort noch Leistungen hinzukommen und es vor Ort noch mehr Angebot gibt, sodass ich als junger Familienvater sogar sagen muss, wir haben in gewisser Weise sogar ein Überangebot, weil es so unüberschaubar ist, was es alles gibt. Um den Eltern nach der Geburt einen Leitfaden mitzugeben, müsste man dieses vielfältige Angebot ein wenig vereinfachen, weil wir so viel bieten. Aber es ist gut, dass wir uns so um unsere Kinder im Land kümmern. Wir müssen in den nächsten Jahren auch die bedürftigen Familien besonders in den Fokus rücken. Die Armutsgefährdung ist besorgniserregend. Wenn man sieht, dass 36,8 % der Alleinerziehenden armutsgefährdet sind, darf man nicht wegschauen. Das ist richtig. Bei den Mehrkindfamilien sind es 24,2 %. Aber auch hier muss man sagen: Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern in Deutschland schneidet Bayern hier top ab und ist bei den Werten immer unter den top drei. In Bayern geht es den Familien im Sozialstaat Deutschland noch am besten. Bayern ist immer ganz oben mit dabei. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir investieren auch in die Bildung und die Zukunft. Noch einmal das Thema Jugend kurz angesprochen: Sieht man sich den Jugendwirtschaftsgipfel an – unser Staatssekretär Tobias Gotthardt ist ein großer Unterstützer –, stellt man fest, dass wir auch in Innovationen von Jugendlichen für die jungen Leute in unserem Land investieren. Deswegen hat Bayern durchaus ein Herz für seine Kinder. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht Frau Kollegin Eva Lettenbauer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Eva Lettenbauer GRÜNE

Mama, nächsten Sonntag unbedingt wieder! Der kleine Junge hat riesengroße Augen, ist freudestrahlend, und man merkt, dass das Planschen und Schwimmen riesigen Spaß gemacht hat. Ich würde sagen, solche Anblicke erfreuen so gut wie alle von uns hier im Raum und lassen das Herz höherschlagen. Aber klar ist: Es reicht nicht aus, ein Herz für Kinder zu haben. Wir müssen aktiv handeln, Kinder hier in Bayern vor allem schützen sowie mit Personal und Geld unterstützen. Die große Frage ist, wie wir das erreichen können. Hier finde ich einen Aspekt besonders wichtig, der sogar von der CSU schon angesprochen worden ist, nämlich sachlich und konkret zu diskutieren. Ich finde, wenn man meinem Vorredner Julian Preidl zugehört hat, muss man an manchen Stellen sagen, dass gerade auch Sie als CSU und als FREIE WÄHLER zum Beispiel einmal hervorheben könnten, was der Bund in der letzten Zeit für die Kinder getan hat. Das Kindergeld steigt Stück für Stück. Auch darüber kann man, wenn man konstruktiv kritisch ist, einmal sprechen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wie wäre es mit Sprach-Kitas?) Wenn wir hier ansprechen, dass das Krippengeld wegfällt und das Familiengeld halbiert worden ist, muss man das aushalten und sachlich und konstruktiv darüber sprechen können. (Beifall bei den GRÜNEN) Warum spreche ich über Personal? – Das klingt so technisch, aber am Ende geht es darum, dass die Kinder Ansprechpersonen haben. Genau deshalb ist es so wichtig, Fachkräfte für Kitas und Schulen zu gewinnen, besonders dort endlich für bessere Arbeitsbedingungen und dafür zu sorgen, dass die Fachkräfte von morgen auch dringend in unseren sozialen Einrichtungen arbeiten wollen; denn mehr Personal bedeutet für die Kinder am Ende konkret, dass sie individuell gefördert werden können, dass sich jemand beim ersten, dritten und zehnten Mal Turmbauen daneben hinsetzen kann und dass es Geborgenheit und individuelle Entwicklungschancen von der Kita durch die Bank bis zur Schule gibt. Aber gerade bei der Kita fällt mir, wenn man sich das ansieht, egal ob Ausbildung oder Quereinstieg, gerade bei den Quereinsteigerinnen und -einsteigern, immer wieder auf: Wir wollen doch, dass sich Menschen zum Beispiel zur Assistenzkraft ausbilden lassen. Wie kann es denn dann sein, dass Modul eins und zwei komplett unbezahlt sind und keine Anstellung möglich ist? Natürlich vergleichen Menschen in der aktuellen Welt ihre Möglichkeiten, ob sie in der Industrie oder im sozialen Bereich arbeiten. Auch im sozialen Bereich muss ich von Anfang an, zum Beispiel im Quereinstieg als Kita-Assistenzkraft, Geld verdienen können. Hier brauchen wir endlich Möglichkeiten, die die Träger nicht belasten, sondern entlasten und am Ende Kindern dienen. (Beifall bei den GRÜNEN) Neben den Fachkräften ist uns der Hinweis besonders wichtig – das ist mir in der Debatte deutlich zu kurz gekommen –, dass wir eine vernünftige, gut ausgestaltete und kinderfreundliche Infrastruktur in unseren Kommunen brauchen. Moderne Spielplätze, gut ausgestattete Schulen, auch Schultoiletten und zugängliche Schwimmbäder, das sind keine Luxusgüter. Das muss hier Standard sein. Vor allem ist dies, wenn wir es uns genau ansehen, die Grundlage für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder. Fördern wir also das soziale Miteinander und die Kreativität mit gut ausgestatteter Infrastruktur! Hier verweisen wir heute auch noch einmal besonders kräftig auf die über 450 sanierungsbedürftigen Schwimmbäder. Das ist ein Skandal hier in Bayern! Hier ist nicht nur ein Förderprogramm nötig, das offensichtlich schlecht gemacht ist, weil es keiner abruft, und um das es eine riesige Debatte gibt, ob es 10 oder 20 Millionen Euro sind, was bei 450 sanierungsbedürftigen Schwimmbädern viel zu wenig ist. Hier sind echte und einfache Investitionen für die Kommunen erforderlich, die man auch locker-lässig abrufen und kombinieren kann. Am Ende ist vor allem das ernste Bekenntnis notwendig, die Schwimmfähigkeit eines jeden Kindes herstellen zu wollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Hier können wir auch mit kleinen, praktischen Dingen anfangen, zum Beispiel, wenn es darum geht, dass auch externe Lehrerinnen und Lehrer Schwimmlehrerinnen und -lehrer unterstützen. Das sind ja ganz praktische Dinge, solange wir zu wenig Lehrkräfte haben. Ja, wir müssen unbedingt mehr gewinnen, aber wenn es praktisch zu wenige sind, sollten auch externe Lehrkräfte ordentlich bezahlt werden und zum Beispiel auch, wenn Gruppen in Größen unter 30 Schwimmunterricht brauchen, unbedingt gut finanziert werden. Schauen wir noch auf einen letzten Aspekt. Das ist aus meiner Sicht der Punkt, dass gerade auch KIimaschutz, Umweltschutz und Naturschutz eine Investition in die Zukunft der Kinder sind. Packen wir hier an! Lassen Sie uns keine Scheindebatten führen, in denen es darum geht, absolut überteuerte Atomkraft einzukaufen. (Widerspruch bei der AfD) Vielmehr muss hier in Bayern endlich Bildung für nachhaltige Entwicklung Chefsache werden. Das ist eine Aufgabe für Markus Söder. Wir sollten keine teuren Energiereisen unternehmen, sondern hier erneuerbare Energien ausbauen, Umweltschutz machen und die Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Schulen stärken. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist für die CSU-Fraktion die Kollegin Tanja Schorer-Dremel. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Kinder sind nicht nur unsere Zukunft; Kinder sind unsere Gegenwart und unsere Zukunft. Ihre Gesundheit, ihre Bildung und ihr Wohlergehen sind der Schlüssel zu einer starken und erfolgreichen Gesellschaft. Deshalb stehen hier in Bayern Kinder im Mittelpunkt unserer Politik: Kinder mit und ohne Behinderungen, Kinder mit und ohne Migrationshintergrund. Wir haben ein Herz für Bayerns Kinder, und wir handeln danach. (Beifall bei der CSU) Lassen Sie mich ein paar Punkte nennen, warum es gut ist, als Kind in Bayern aufzuwachsen. Wir haben eine hervorragende Gesundheitsversorgung und legen in Bayern großen Wert darauf, dass jedes Kind gesund aufwachsen kann. Mit Programmen wie den erweiterten Vorsorgeuntersuchungen sichern wir, dass Krankheiten früh erkannt und behandelt werden. Unsere flächendeckend vorhandenen Kinderkliniken und das dichte Netz an Kinderärzten sorgen dafür, dass Kinder und ihre Familien in allen Regionen Bayerns eine gute medizinische Versorgung erhalten können. Seit 2011 haben wir die Kinderschutzambulanz, eine einmalige Einrichtung, flächendeckend hier in Bayern; denn Bayern hat ein Gesamtkonzept zum Kinderschutz. Beim Thema Bildung hat mein Kollege Björn Jungbauer schon die wichtigsten Punkte genannt. Ich möchte auch konkret – die Kollegin Lettenbauer hat mich aufgefordert – etwas zur familienfreundlichen Politik sagen. Ich stimme Ihnen zu: Armut darf kein Hindernis sein, um Chancen im Leben zu ergreifen. – Es lohnt sich sehr wohl, einmal die Statistik anzuschauen. Bayern hat stabil den niedrigsten Wert in ganz Deutschland bei der Kinderarmut. Der Durchschnitt in Deutschland liegt bei 12,6 %, in Bayern bei 6,5 %; denn wir in Bayern entlasten Familien wie kein anderes Bundesland. Schon erstaunlich ist, dass sich die Kolleginnen der GRÜNEN hierhinstellen und behaupten, dass der Bund so viel tut. Wie war denn das mit den Sprachkitas? – Gekürzt! Bayern hat es aufgegriffen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Volkmar Halbleib (SPD): Das war ja eure Aufgabe!) Im Haushaltsausschuss haben die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN ständig gemeckert und gemosert, dass das Familiengeld abgeschafft werden soll, das Krippengeld abgeschafft werden soll. Und wir? – Wir haben gesagt, wir belassen dieses Geld im System für die Eltern und die wichtigen Stellen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Ihr müsst schon mal aufpassen, was ihr hier so alles sagt. (Beifall bei der CSU) Wir kürzen nicht. (Toni Schuberl (GRÜNE): Doch!) In der letzten Plenarsitzung haben wir uns hier noch über Fake News unterhalten, mit einer sehr wertenden Rede der Fraktionsvorsitzenden. Da möchte ich schon noch einmal sagen: Wir kürzen nicht, (Toni Schuberl (GRÜNE): Doch, ihr kürzt!) wir belassen es im System, und wir helfen sowohl den Familien als auch den Strukturen. – Das sollte auch bei Ihnen endlich einmal ankommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sorgen für Chancengleichheit und echte Teilhabe für jedes Kind, allen voran mit unserer Ministerin Ulrike Scharf. Dafür möchte ich mich bei unserer Ministerin ganz besonders bedanken. Dank unseres Parteivorsitzenden ist es auch so, dass Bayern wirtschaftlich stark ist. Das sichert den Eltern stabile Arbeitsplätze und schafft Perspektiven für die Kinder. Die niedrige Arbeitslosenquote und das hohe Durchschnittseinkommen sorgen dafür, dass Familien in Bayern ein gutes Leben führen können. Das kommt den Kindern wieder zugute. Unsere Kinder finden hier auch eine einzigartige Mischung aus Natur, Tradition, Stadt und Land vor. Ob in den Alpen, an den Seen oder in den Städten, hier in Bayern ist die Lebensqualität hoch. Die Freizeitmöglichkeiten sind vielfältig, und Kinder können in einer sicheren und inspirierenden Umgebung aufwachsen, was auch wichtig ist. Über etwas ist heute noch gar nicht gesprochen worden: Wir in Bayern setzen den Gemeinschaftsgedanken sehr hoch an. Wir setzen auf Solidarität, Kultur und Tradition. Wir haben Vereine, Nachbarschaften und soziale Initiativen; wir stärken so den Zusammenhalt und bieten Kindern ein stabiles Fundament, nicht zuletzt aufgrund des ehrenamtlichen Engagements. Wir in Bayern können stolz auf das sein, was wir für unsere Kinder erreicht haben. Unser Engagement für alle, von den Jüngsten bis hin zu den Älteren, zeigt sich nicht nur in Zahlen, sondern auch in glücklichen und gesunden Kindern, die hier aufwachsen. Ein Herz für Bayern bedeutet, weiterhin mutig voranzugehen, neue Chancen zu schaffen und den Weg für eine erfolgreiche Zukunft zu bahnen; denn Bayerns Kinder sind mehr als nur eine Verantwortung. Sie sind unser größter Schatz, unsere Gegenwart und unsere Zukunft. Deswegen möchte ich dazu aufrufen, gemeinsam für unsere Kinder hier in Bayern weiterhin stark zu arbeiten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt noch Frau Staatsministerin. Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

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Ulrike Scharf

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesen Zeiten der Verunsicherung haben wir als Demokraten eine ganz besondere Verantwortung. Das gilt hier in diesem Hohen Haus für die Regierungsfraktionen genauso wie für die Opposition. Liebe SPD, Ihre Strategie ist leider allzu durchsichtig. Sie wollen von Ihrem Versagen in Berlin ablenken und dafür die Menschen in Bayern verunsichern. (Widerspruch der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) Das ist nicht verantwortlich. (Beifall bei der CSU) Wir haben dankenswerterweise von den Rednerinnen und Rednern der Regierungsfraktionen viele Fakten gehört, wie es um Familien und Kinder in Bayern steht. Ich möchte das noch mal unterstreichen und ergänzen, aber zunächst einmal möchte ich – auch mit Blick auf morgen – auf den Nachtragshaushalt und den Einzelplan unseres Sozialhaushalts schauen. Über 8,5 Milliarden Euro stehen in unserem Sozialhaushalt. Kolleginnen und Kollegen, weit über die Hälfte dieses Betrags ist für Familien und Kinder eingeplant. An den Schulen haben wir mehr Lehrkräfte. Wir haben Jahr für Jahr mehr Kitakräfte. Im Vergleich zu 2011 haben wir die Zahl der Kitakräfte fast verdoppelt. Wir reden nicht, sondern wir handeln. Wir haben die Ausbildungskapazität der Fachakademien für die Erzieherinnen im ganzen Land, also von unten her, um 50 % gesteigert. Es gibt mehr Studienplätze in der sozialen Arbeit und in der Kindheitspädagogik. Unser Quereinsteigerprogramm mit der Qualifizierung für die Assistenz-, Ergänzungs- und Fachkräfte ist ein absoluter Erfolg mit über 10.000 Teilnehmenden für die Kitas, die wir gewonnen haben. Dieser Beruf ist hochattraktiv. Erst gestern hat mich ein Mann angesprochen, der 10 Kitas mit 180 Beschäftigten leitet. Er kam auf mich zu mit dem Satz: Ich bin Ihnen so dankbar für die Assistenzkräfte. Wir haben 10. Wir nutzen dieses Quereinsteigerprogramm, und es ist eine Bereicherung für unsere Kitas, für unsere Kinder. (Beifall bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Liebe SPD und liebe GRÜNE, ich würde sagen, Sie sollten unsere Kitas weniger schlechtreden. Dann würden Sie wirklich etwas für diesen wertvollen Beruf und für die wertvolle Arbeit mit unseren Kindern tun. (Beifall bei der CSU) Unsere Bilanz ist noch nicht zu Ende. Wir verdoppeln bis 2028 die Zahl der Teamkräfte von 6.000 auf 12.000. Das heißt: mehr Zeit für unsere Kinder und mehr Zeit für unsere pädagogischen Fachkräfte. Wir schaffen beides in Bayern: die Quantität und die Qualität. Wir haben es heute schon gehört: In der letzten Legislaturperiode gab es 73.500 neue Kitaplätze plus 9.000 Hortplätze; in dieser Legislaturperiode gibt es noch einmal 50.000 neue Kitaplätze plus 130.000 Plätze für die Ganztagsbetreuung. Daraus resultiert auch jedes Jahr ein besserer Anstellungsschlüssel. Mit der grundlegenden Richtungsentscheidung des Ministerpräsidenten für ein Kinderstartgeld ab 2026 bringen wir mehr Geld ins Kitasystem für Personal und für Qualität. Hören Sie endlich auf, von Streichung oder von Halbierung zu reden. Es ist nicht wahr. (Widerspruch bei den GRÜNEN – Toni Schuberl (GRÜNE): Doch!) Wir erklären es Ihnen auch noch einmal. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie können in den Ausschüssen sehr konstruktiv mitwirken, wenn es darum geht, unser BayKiBiG weiterzuentwickeln. Dazu laden wir Sie schon heute sehr herzlich ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Bezug auf den Basiswert für die Kinderbetreuung nach dem BayKiBiG geht hier immer die Geschichte um, wir hätten um 2 % erhöht. Fakt ist, dass wir den Basiswert um 9,8 % erhöht haben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Zu den Kita-Investitionen sage ich: Der Kostenrichtwert – jetzt ist der Finanzminister leider nicht da – hat sich in zwei Jahren um mehr als 20 % gesteigert. Das ist die Unterstützung, die wir den Kommunen geben, um für den Ausbau der Kinderbetreuung zu sorgen. Nicht zu vergessen ist der kommunale Finanzausgleich – da danke ich ganz besonders unserem Finanzminister –; denn wir haben ihn auf fast 12 Milliarden Euro gesteigert. Wir können uns das leisten, weil Bayern ein Chancenland ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die geringste Jugendarbeitslosigkeit. In den 20 Jahren von 2000 bis 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt im Freistaat um 31 % gestiegen, in den Städten genauso wie in den Landkreisen. Das bedeutet beste Ausbildungs- und Arbeitschancen, und zwar überall im Land. Bayern bietet beste Chancen für die Familien. Bayern ist Zukunftsland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unsere Bilanz in Bayern. Das ist der Unterschied zu Ihnen: Wir vererben Chancen, Sie vererben Schulden; ich schaue auch nach Berlin und sehe, wie dort Ihre Bilanz ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Da müssen Sie auch mit den Fragen umgehen können: Wer hat denn die Mittel des Bundes für die Sprach-Kita gestrichen? – Bayern ist eingesprungen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Wer hat mit der Kindergrundsicherung das Blaue vom Himmel versprochen (Toni Schuberl (GRÜNE): Das sind Bundesgelder, die ihr verwendet!) und ist krachend gescheitert? (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wer trägt maßgeblich Verantwortung dafür, dass Deutschland nun im zweiten Jahr der einzige G7-Staat ist, der in einer Rezession ist? (Toni Schuberl (GRÜNE): Die CSU mit ihrer Gasabhängigkeit!) Wir sind abgekoppelt vom Wachstum in Europa und in der Welt. Da geht es ganz konkret um Lebenssituationen, um Schicksale. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Menschen in Deutschland haben Angst und Sorge um ihr Einkommen und ihren Arbeitsplatz. Keine Woche geht vorbei, in denen wir nicht dramatische Meldungen über Arbeitsplatzabbau zur Kenntnis nehmen müssen. Familien und ihre Kinder haben Sorgen um monatliche Mietzahlungen. Sie haben Sorgen um die Zukunft des Standorts und um den Sozialstaat in Deutschland; denn unser Sozialstaat, unsere Fürsorge für die Schwachen, unsere Unterstützung für die Kinder ist gekoppelt an Arbeit und eben nicht an Staatsverschuldung. Leistung und Solidarität machen die soziale Marktwirtschaft aus. Durch Ihre Politik haben Sie Arbeit und Investitionen in Deutschland unattraktiv gemacht. Sie haben dabei immer noch nicht verstanden, dass Arbeit einen Sozialstaat finanziert. Sie gefährden Arbeitsplätze, und das heißt: Sie gefährden den Sozialstaat in Deutschland. Ich sage Ihnen auch klar: Sozial ist, was Chancen und Arbeit schafft. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das ist die DNA der sozialen Marktwirtschaft, die Sie niemals wirklich verstanden haben. Deshalb leiden so viele Familien mit ihren Kindern unter Ihrer Bilanz. Drei Jahre lang haben Sie Deutschland in die Krise geführt. Europa schüttelt den Kopf über uns Deutsche, (Toni Schuberl (GRÜNE): Bayern steigt seit sechs Jahren ab!) von der Lokomotive zum Bremsklotz (Toni Schuberl (GRÜNE): Schauen Sie sich das Konjunkturbarometer an!) – jetzt hören Sie gut zu –, vom Vorbild zur roten Laterne. – Liebe SPD, das ist Ihre Farbe, nicht unsere. (Beifall bei der CSU) Das sind drei Jahre lang Abstieg, (Toni Schuberl (GRÜNE): Sechs Jahre Abstieg!) Verlust des Vertrauens in die Politik und massive Stärkung der radikalen Ränder. Das sind drei lange, für Deutschland bittere Jahre. Ihre Sonntagsreden hatten nie sehr viel Glaubwürdigkeit. Ihre Bilanz besteht in schönen Worten, aber falschen Taten. Sie haben viel versprochen und viel gebrochen. Ich kann nur eines sagen: Nächste Woche verliert Ihr Kanzler auch ganz offiziell das Vertrauen; aber es geht nicht um die eine Person, sondern um die politische Bilanz. Sie hatten Ihre Chance. Sie sind krachend an der Realität und an sich selbst gescheitert. Wer derart gescheitert ist, sollte hier in Bayern etwas mehr Demut zeigen, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Martin Wagle (CSU): Bravo!) und zwar im Dienste unserer Demokratie, im Dienste des Vertrauens in die Politik und vor allen Dingen im Dienste einer guten und besseren Zukunft für unsere bayerischen Kinder. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, rufe ich außerhalb der Tagesordnung auf: Immunitätsangelegenheit Ich teile dem Hohen Haus mit, dass der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 den Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags beraten und die Aufhebung der Immunität einstimmig befürwortet hat. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 19/4276 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist die Immunität hiermit aufgehoben, und wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? – Die gibt es auch nicht. Dann übernimmt der Landtag diese Voten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie daher, Ihre Stimmkartentasche – soweit noch nicht geschehen – rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Nachdem der Ältestenrat in seiner letzten Sitzung eine Verkürzung bei der Dauer der Wahlgänge beschlossen hat, beträgt die Abstimmzeit für die Wahl bei Tagesordnungspunkt 4 heute vier Minuten und die Abstimmzeit für die Wahl bei Tagesordnungspunkt 5 zwei Minuten. Ich bitte Sie, das bei Ihrer Disposition entsprechend zu berücksichtigen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Drs. 19/4174) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Kollegen Gerd Mannes für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD – Unruhe) Ich darf wiederum darum bitten, Gespräche im Plenarsaal möglichst einzustellen. Dieser Klangteppich behindert tatsächlich die Diskussion. – Bitte, Herr Mannes.

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Leider steht die Landwirtschaft in Bayern nicht gut da. Schlimmer noch: Es geht steil bergab. Wir brauchen uns nur den Agrarbericht anzuschauen. Über 13 % der Zuchtschweinehalter haben aufgehört, und 7 % der bayerischen Milchviehhalter haben aufgegeben, und das in den letzten zwei Jahren. Jetzt fordert die CSU das Freihandelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten in Südamerika. Das wird unsere Bauern noch stärker unter Druck setzen. Sehr geehrte Kollegen, so kann es nicht weitergehen. Die bayerische Landwirtschaft steht vor vielen Herausforderungen. Vor allem die Bürokratie macht unseren Bauern große Sorgen. Das müssen wir endlich angehen. Sie alle von den anderen Parteien haben in den letzten zwanzig Jahren eine ungeheure Auflagenflut erlassen. Ich sage es ganz klar: Ich kann dieses leere Gerede über Bürokratieabbau nicht mehr hören. (Beifall bei der AfD) Sie alle haben in den Parlamenten in Brüssel, Berlin und München erheblich zur Bürokratie beigetragen. Der planwirtschaftliche Green Deal mit seinen weltfremden, übergriffigen Regelungen zerstört langfristig unsere Landwirtschaft. Trotzdem haben viele von Ihnen, auch hier im Landtag, dieses irrsinnige Vorhaben beworben. Sie sind also nicht Teil der Lösung, sondern Sie sind Teil des Problems. Mit unserem Gesetzentwurf leisten wir einen Beitrag dazu, die Entbürokratisierung endlich einmal voranzubringen. Wir brauchen doch keine so strengen Vorgaben zur Bewirtschaftung von Grünland. Die Bayerische Staatsregierung hat 2020 das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen" in das Bayerische Naturschutzgesetz übernommen. Seither darf die erste Mahd auf 10 % der Grünlandfläche erst nach dem 15. Juni durchgeführt werden. Das ist doch eine völlig sinnlose Regelungswut. Die Natur hält sich nicht an diese politischen Vorgaben. Wenn die Vegetation in einem warmen Frühling früher dran ist, dann müssen die Bauern eben früher mähen. Das ist doch logisch. Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir deswegen die Aufhebung dieser sinnlosen Bestimmung. Wir brauchen sie nicht. Bevor die GRÜNEN jetzt heulen, sage ich: Wir von der AfD sind natürlich für sinnvolle Naturschutzmaßnahmen; aber es geht auch ohne Verbote, ohne Papierkram, ohne Kontrolle und ohne staatliche Überwachung. Sie wissen es auch: Es gibt genügend Möglichkeiten, wie man Anreize für eine späte Mahd schaffen kann. Das wird gemacht. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein Instrument dafür. Das hat die Bayerische Staatsregierung auch so vorgesehen. Obwohl es in dem Zusammenhang ein ineffizientes Verhalten subventioniert, wird derzeit auf 160.000 Hektar dieses Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm umgesetzt. Es sollen in Zukunft – was man so hört – 200.000 Hektar sein. Aber diese Vertragsnaturschutzprogramme sind kein Ersatz für eine freie wirtschaftliche Entscheidung unserer Bauern. Die wissen schon, wann der richtige Zeitpunkt für die Mahd gekommen ist. Unsere Landwirte sind die Experten und nicht die von der Staatsregierung, die glauben, dass zwei Drittel der Landesmittel für Ökoprojekte gut eingesetzt wären. Das sind sie nicht. Das sind sie wirklich nicht. Es geht darum, hochqualitative Lebensmittel für unser Land zu produzieren, um sonst nichts. Wir brauchen dafür diese ganzen Regelungen nicht. (Beifall bei der AfD) Ich sage es jetzt noch einmal: Wenn wir über Entbürokratisierung sprechen, muss die neue GAP-Regelung, die ab 2028 gilt, dringend vereinfacht werden. Das gilt vor allem für die Ökoregelungen. Herr Flierl, bringen Sie sich lieber sinnvoll auf EU-Ebene ein, anstatt unseren Landwirten in Bayern weiter unsinnige Vorgaben zu machen. Das nutzt nichts. Machen Sie sich bitte nützlich, verabschieden Sie sich endlich von dieser Regelungswut, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Werte Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere daran, dass wir uns im letzten Ältestenrat darauf verständigt haben, Randgespräche möglichst nicht hier zu führen, sondern in den Räumlichkeiten außerhalb des Plenarsaals. Ich stelle fest, dass dieser Vorsatz bei manchen nicht einmal eineinhalb Stunden anhält, gerade auch bei Beteiligten, die auch im Ältestenrat anwesend waren und das wissen müssten. Nehmen Sie sich bitte etwas zurück, und führen Sie Gespräche nicht im Plenarsaal. Danke schön. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Kollegen Alexander Flierl für die CSU-Fraktion das Wort.

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Alexander Flierl CSU

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD und die Begründung dazu sind wieder einmal eine typische Märchenstunde. Herr Kollege Mannes, ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Die AfD ist nicht der Schutzpatron unserer bäuerlichen Landwirtschaft. (Widerspruch bei der AfD – Zuruf von der AfD: Doch!) Sie sind im Gegenteil der Totengräber unserer bayerischen Landwirtschaft. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wer im Parteiprogramm fordert, aus dem Euro und der EU auszusteigen, der leistet unserer Landwirtschaft einen Bärendienst. Unsere Bäuerinnen und Bauern erzeugen hochwertige und gesunde Nahrungsmittel. (Zuruf von der AfD: Noch!) Sie können aber auch Artenschutz, und sie können Klimaschutz. Es ist Aufgabe der Politik – so verstehen wir unsere Aufgabe – alle drei Säulen zu honorieren, wertzuschätzen und zu unterstützen. Das ist die Politik der Regierungsfraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Wir unterstützen unsere Landwirtschaft gut und bringen sie für die Herausforderungen, vor denen sie stehen, weiter voran. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ihr Gesetzentwurf verdeutlicht einmal mehr, dass Sie die Bedeutung des Volksbegehrens und des Versöhnungsgesetzes, aber auch die naturschutzfachliche Bedeutung eines späteren Mahd-Zeitpunktes und die Bestimmungen des Artikels 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes mit einem Mahd-Zeitpunkt ab dem 15.06. überhaupt nicht erfassen, nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen. Sie erfinden auch noch angebliche Schwierigkeiten. Ich möchte zunächst einmal auf die Bedeutung des Volksbegehrens und des Versöhnungsgesetzes eingehen: Wenn 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger für ein Volksbegehren unterschreiben, dann sind das 18 % der Wahlberechtigten. Dies unterstreicht, dass der Artenschutz als wichtiges und zentrales Handlungsfeld der Politik erkannt wird und dass es ein großes gesellschaftliches Anliegen gibt, diesen großen Ansatz weiterzuverfolgen und sich für Natur- und Artenschutz einzusetzen. Durch den Runden Tisch, den unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder ins Leben gerufen hat, wird ganz klar gezeigt, dass man einen Gesellschaftsvertrag für mehr Naturschutz und für mehr Artenschutz abgeschlossen hat, um alle Beteiligten – neudeutsch: Stakeholder –, wie die Gesellschaft, den Berufsstand der Bäuerinnen und Bauern und alle, denen die Natur am Herzen liegt, mitzunehmen, um etwas zu erreichen. Das Volksbegehren und das Versöhnungsgesetz sind vor fast 2.000 Tagen beschlossen worden. Das zeigt, dass die Regelungen für mehr Artenvielfalt und für deutlich höhere Investitionen in den Naturschutz stehen. Damals wurden 140 Maßnahmen festgelegt. Wir haben bereits knapp 90 % davon umgesetzt. Nach fünf Jahren sehen wir deutlich, wo wir stehen und was wir vorangebracht haben. Deswegen, glaube ich, sollte man die Bedeutung des Volksbegehrens, aber auch des Versöhnungsgesetzes keinesfalls kleinreden. Sie verkennen auch eindeutig, dass es notwendig ist, auf einer bestimmten Fläche einen späteren Mähzeitpunkt einzuhalten. Es ist eigentlich klar, dass neben Mähtechnik, Düngung und Schnitthäufigkeit auch der Mähzeitpunkt für Artenvielfalt, Artenschutz und Tierschutz eine große Rolle spielt. Diese Themen wollen wir mit den Bestimmungen im Bayerischen Naturschutzgesetz weiter voranbringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Schwerwiegendste ist eigentlich, dass Sie überhaupt nicht verstehen, um was es in der zugrundeliegenden Bestimmung des Bayerischen Naturschutzgesetzes geht. Mir ist es ein Rätsel, ob der- oder diejenige, die oder der den Gesetzentwurf erstellt hat, sich überhaupt mit der Regelung auseinandergesetzt hat, diese überhaupt verstanden hat oder diese nicht verstehen wollte. Sie stellen einfach Behauptungen auf, Sie beschreiben vermeintliche Probleme. Sie behaupten, dass es eine unangemessene Benachteiligung der Grünlandbetriebe geben würde, dass man Daten erfassen müsse und dadurch ein erheblicher bürokratischer Aufwand betrieben werden müsse, dass die Landwirte dadurch einen erhöhten Arbeitsaufwand hätten und dass Kontrollen notwendig wären, um den Mahd-Zeitpunkt zu kontrollieren. Sie stellen Probleme dar, die überhaupt nicht existieren. Sie konstruieren einen Konflikt, den es überhaupt nicht gibt. Hätten Sie einfach einmal ein bisschen weitergelesen, dann hätten Sie nämlich erkannt, dass wir das durch freiwillige Maßnahmen, durch Unterstützung und durch Förderprogramme, wie wir sie im Kulturlandschaftsprogramm und im Vertragsnaturschutzprogramm haben, erreichen wollen. Wir setzen für diesen Bereich gewaltige Mittel ein: Bei der extensiven Grünlandnutzung kann die Unterstützung im Kulturlandschaftsprogramm bis zu 370 Euro pro Hektar und im Vertragsnaturschutzprogramm sogar bis zu 450 Euro pro Hektar betragen, wenn man sich an einen bestimmten späteren Schnittzeitpunkt hält. Es ist so – das erkennen Sie ja selber –, dass freiwillige Maßnahmen das Mittel der Wahl sind. Dafür stehen wir als Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN. Wir setzen Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Genau dies kommt in den bestehenden Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum Ausdruck. Daran sollten wir auf keinen Fall rütteln. Wir wollen diese staatliche Förderung auch nicht entwerten, indem wir diese Vorschrift streichen. Wir wollen im Gegenteil klar weiter zu dieser Förderung und zu diesen Unterstützungsmaßnahmen stehen. Es ist für uns klar, dass es ein Schutzziel ist, dass auf 10 % der Fläche später gemäht werden soll. Es richtet sich an den Freistaat Bayern, entsprechende Fördermittel zur Verfügung zu stellen, damit Landwirte freiwillig dieser Maßgabe nachkommen. Deswegen ist es ganz entscheidend, dass wir das weiterhin aufrechterhalten. Ihr Gesetzentwurf ist ganz klar untauglich. Er ist sogar widersinnig, fachlich und auch tatsächlich. Deswegen kündige ich schon jetzt an, dass wir sowohl in der Ausschussberatung als auch später bei der Zweiten Lesung dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, sondern ihn ablehnen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dazu erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Herr Flierl, Sie haben gerade festgestellt, dass 18 % der Bevölkerung einiges ist. Soll ich Ihnen etwas sagen? – Die AfD hatte in der letzten Umfrage auch 18 %; das wollte ich noch einmal sagen. Das ist einiges. Sie haben gesagt, es sei politisch wichtig, wenn jemand 18 % hat. Also, noch einmal zur Erinnerung; vielleicht können Sie sich dann entscheiden, nachher unserem Kandidaten bei der Wahl zum Vizepräsidenten zuzustimmen. Jetzt zur Sache: Sie haben es falsch gesagt. Wir müssen weg von dieser Überbürokratisierung; das war im Agrarbericht ganz eindeutig. Eines der größten Probleme ist die Überbürokratisierung. Sie haben es richtig gesagt: Es geht um freiwillige Maßnahmen. Zwei Drittel des Budgets der Staatsregierung fließen in Ökomaßnahmen. Das ist meiner Meinung nach zu viel. Also machen wir es freiwillig. Wir brauchen diese Muss-Bestimmungen nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass es Freiwilligkeit tut, dann stimmen Sie doch unserem Gesetzentwurf zu. Apropos Kontrollen; ich habe einmal nachgesehen.

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, Sie haben eine Minute für die Zwischenbemerkung. – Bitte, Herr Kollege Flierl.

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Gerd Mannes AfD

Dann sagen Sie mir einfach, warum wollen Sie das – –

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Alexander Hold

Nein. Hätten Sie von Anfang an zur Sache gesprochen, dann wären Sie vielleicht mit einer Minute ausgekommen. (Beifall und Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Sie haben vorhin 40 Sekunden überziehen lassen, Herr Vi- zepräsident!) – Bitte, Herr Kollege Flierl.

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Alexander Flierl CSU

Vielen Dank, Herr Präsident. Aus gutem Grund haben sich vier Fraktionen dafür entschieden, dass der Landtag die Vorschläge für Präsidiumsmitglieder der AfD, die in jeder Plenarsitzung immer wieder kommen, nicht mehr begründen und dazu keine Aussprache mehr führen lässt. Deswegen sage ich dazu jetzt auch nichts. Meine persönliche Entscheidung dazu steht allerdings schon fest; seit Ihrer Zwischenbemerkung wurde sie nur noch bestärkt. Zur Sache selbst: Sie beschreiben Bürokratie, die gar nicht existiert. Unsere Bäuerinnen und Bauern entscheiden sich freiwillig für einen späteren Mähzeitpunkt und bekommen dafür entsprechende Unterstützung, die sich durchaus auch sehen lassen kann. Sie reden von einem Problem, das überhaupt nicht existiert. Lesen Sie doch bitte auch im Bayerischen Naturschutzgesetz einmal weiter. Das lohnt sich tatsächlich. Sie wollen es nicht verstehen, aber ich glaube eher, Sie können es nicht verstehen. Bei Ihnen wundert mich das aber auf keinen Fall. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Widerspruch des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD))

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Ralf Stadler für die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Ralf Stadler AfD

Habe die Ehre, Herr Präsident, werte Kollegen! Es ist immer wieder putzig, wie Schwarz-Grün Sonntag für Sonntag die gleichen Märchen auftischt, in feierlichen Sonntagsreden natürlich. Da wird von Eigentumsrechten, Stärkung bäuerlicher Betriebe und umweltverträglicher Bewirtschaftung geschwärmt, als hätte man gerade das Ei des Kolumbus entdeckt. Man fragt sich nur: Haben die Beteiligten jemals einen Blick in die Praxis geworfen? Denn hier in der realen Welt werden unsere Landwirte nicht etwa respektiert, sondern seit Jahren wie unmündige Lehrlinge behandelt, denen man vorschreibt, wann sie ihren Rasen stutzen dürfen. (Beifall bei der AfD) Unternehmerische Eigenverantwortung? – Fehlanzeige. (Zuruf des Abgeordneten Josef Lausch (FREIE WÄHLER)) Was bei Handwerksmeistern selbstverständlich ist, gilt offenbar nicht für unsere Bauern, die von Generation zu Generation ihr Fachwissen über Böden, Tier und Pflanze weitergeben. Anstatt auf diesem Erfahrungsschatz aufzubauen, läuft in der schwarz-grün beflügelten Agrarpolitik ein merkwürdiges Umerziehungsprogramm. Dahinter steckt die absurde Annahme, unsere Landwirte hätten bisher im ökologischen Blindflug agiert. Dabei haben sie seit jeher naturnah gewirtschaftet. Wäre es anders, gäbe es längst keine Wiesenbrüter, keine Insekten und keine Artenvielfalt mehr. Doch der Artenschwund in Bayern setzte nicht erst gestern ein, meine Damen und Herren. Schon in den Neunzigerjahren ging es bergab. Zwischen 1993 und 1998 etwa hat sich die Vielfalt in manchen Bereichen nahezu halbiert. Im agrarpolitischen Bericht von 1996 steht schwarz auf weiß, wie der Strukturwandel voranschritt und wie kleinere Betriebe verdrängt wurden. Genau jene, die damals am Ruder saßen, nämlich die Union, tun heute überrascht und so, als müsse man die Bauern nun mit kleinteiligen Auflagen erziehen, um vermeintlich die Natur zu retten. Anstatt aber die wahren Ursachen anzugehen, gaukelt man uns heute eine EU-gesteuerte Intensivierung als Strukturwandel vor. Unsere Landwirte haben ein schwerwiegendes Problem. Landwirtschaftsministerin Kaniber hat uns Einschnitte als Fortschritte verkauft. Durch EU-Anweisungen weiterhin schikaniert, wird die kleinbäuerliche Landwirtschaft regelrecht plattgemacht. Das Höfesterben wird dabei völlig ignoriert. Ja, wir erleben eine besorgniserregende Politik, die von Brüssel diktiert, von Schwarz-Grün übernommen und den Bauern von einer Ministerin im engen Dirndl aufgezwungen wird. (Beifall bei der AfD) Man muss sich das einmal vorstellen: Einem Landwirt vorzuschreiben, wann er zum ersten Mal mäht, gleicht einer Aberkennung seiner Fähigkeit als Landwirt. Wir kennen den bayerischen Bauern eigentlich doch als bodenständigen Menschen, der das Maul aufmacht, wenn es ihm zu bunt wird. Warum hören wir nicht mehr laute Proteste gegen dieses ganze Hin und Her? Warum bleiben die Bauernverbände so handzahm? – Weil diese Verbände und besonders der Bayerische Bauernverband von dem schwarz-grünen Virus befallen sind und nur noch als Kontrollorgan der Kartellparteien dienen. Man spricht gern von Dialog, meint aber in Wahrheit: Seid‘s staad und schluckt das, was wir euch auftischen. – Das ist politische Erziehung, wie sie von der Merkel importiert wurde. (Unruhe) Wer kleine nachhaltige Landwirtschaften durch flächenverzehrende Großbetriebe ersetzt, braucht sich nicht zu wundern, wenn kein Land mehr für Wiesenbrüter, Laubfrösche und Insekten übrigbleibt. Und die FREIEN WÄHLER sitzen im gleichen Boot. Offenbar können ein paar Ministerposten so manche Bedenken einfach wegspülen. Nicht einmal bei Mercosur mucken sie mehr auf. Aber die Landwirte sind nicht blind, was die Umfragewerte bestätigen. Ich kann verstehen, dass unsere Landwirte genug haben. Wir müssen endlich weg von dieser schwarz-grünen Bevormundungspolitik und wieder hin zu einer ansprechenden Landwirtschaftspolitik. Vertrauen und Kompetenz kann man sich nicht erkaufen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Die AfD bietet diesen Richtungswechsel an. Wir nehmen die Landwirte ernst und sagen klar, was hinter den Kulissen läuft und setzen auf ihren Sachverstand statt auf endlose Paragrafen. Es ist Zeit für blaue Veränderungen, Zeit, diesen schwarzgrünen Schmarrn zu beenden und den Landwirten endlich wieder die Freiheit zu geben, die sie brauchen, um ihre Felder und Höfe so zu bewirtschaften, wie es ohne ständige Eingriffe von oben jahrzehntelang erfolgreich möglich war. Geschätzte Landwirte, zu Risiken und Nebenwirkungen dieser schwarz-grünen Dorfpolitik konsultieren Sie unser AfD-Programm oder fragen Sie direkt die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. – Für die erste erteile ich dem Kollegen Josef Lausch für die FREIEN WÄHLER das Wort.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Lieber Herr Stadler, Sie sprachen von Sachverstand und Kompetenz. Ich habe einen 16-jährigen Sohn, der im Berufsgrundbildungsjahr im ersten Lehrjahr Landwirtschaft lernt. Selbst er kann zwischen Rasen und Dauergrünland unterscheiden. Sie sprachen davon, wann der Rasen gemäht wird. Also, erklären Sie mir bitte schön einmal den Unterschied zwischen Rasen und Dauergrünland. Dann können wir von Kompetenz sprechen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ralf Stadler AfD

Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe nicht gewusst, dass wir hier bei der Sendung mit der Maus sind. Das sind so kleinkarierte Fragen. (Unruhe bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben ein ernsthaftes Problem. Kümmern Sie sich erst einmal darum! So schaut es nämlich aus. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Alexander Hold

Für die nächste Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Franc Dierl von der CSU-Fraktion das Wort.

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Franc Dierl CSU

Sehr geehrter Herr Kollege Stadler von der AfD, Sie haben sich jetzt hier als der Retter der Landwirtschaft dargestellt und die AfD als einzige Partei, die unsere heimische Landwirtschaft stützt. (Beifall bei der AfD) – Warten Sie doch einmal mit Ihrem Applaus da drüben ab. Wie stehen Sie denn dazu, dass Sie in Ihrem Grundsatzprogramm ausdrücklich jegliche Art von Subventionen ablehnen? Unsere Landwirte bekommen 6,3 Milliarden Euro über die EU-Töpfe; unsere Landwirtschaft braucht sie auch. (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Was sagen Sie denn dazu, dass Sie das einfach komplett streichen und abschaffen wollen?

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Ralf Stadler AfD

Warum braucht es diese Subventionen? – Weil Sie sie kaputt gewirtschaftet haben. Machen Sie doch einmal die Augen auf! Woraus bestand denn letzte Woche der Agrarbericht von Frau Kaniber? – Das war eine Selbstbeweihräucherung, dass es nicht mehr schön war. Kaum kommt die Ministerin in den Ausschuss, gibt es Live-Übertragung, aber auf die echten Probleme wird gar nicht hingewiesen. Das ist das Traurige. Sie wollen es nicht sehen. Was war denn bei den Bauerndemos? Haben Sie die jemals erwähnt? (Petra Guttenberger (CSU): Antwort! – Alexander Flierl (CSU): Nicht ablenken! – Weitere Zurufe von der CSU) Darüber schauen Sie hinweg, weil Sie nicht mehr in der Realität sind! Das ist das Traurige an dieser schwarz-grünen Politik. So schaut es aus, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Nächste Rednerin ist die Kollegin Marina Jakob für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. (Unruhe) Und nur Sie haben das Wort.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der AfD, Sie benennen hier ein angebliches Problem, das in Wirklichkeit absolut kein Problem ist. (Beifall bei der CSU – Zurufe von der AfD) An Ihrem Vorschlag zu diesem Gesetzentwurf sieht man ganz klar, dass bei Ihnen in der Fraktion kein einziger Landwirt ist, der da mal darüberschauen und sagen kann: Stopp, wir haben zwar Probleme in der Landwirtschaft, klar, aber das ist definitiv kein Problem! (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD) – Heiterkeit bei der AfD – Andreas Winhart (AfD): Einfach weiter vorlesen! – Weitere Zurufe von der AfD – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Könnt ihr da drüben euch mal benehmen?) – Wir können auch warten, das stört mich nicht. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Alexander Hold

Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorher aus gutem Grund gesagt: Nur die Kollegin Jakob hat jetzt das Wort. Ich bitte alle, das einzuhalten. Bitte, Frau Kollegin.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Danke.

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Alexander Hold

Die Zeit wird Ihnen natürlich gutgeschrieben.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Die Zielvorgabe von 10 %, wie sie im Bayerischen Naturschutzgesetz steht, ist schon weit übertroffen, und zwar mit freiwilligen Maßnahmen über das KULAP. Über das KULAP-Programm K17 und K16, Schnittzeitpunkt 15. Juni und 1. Juli, geben wir den Landwirten ab 01.07. insgesamt 320 Euro für den Hektar oder 370 Euro für den Hektar, um diesen Schnittzeitpunkt auf freiwilliger Basis zu erreichen. Das sind keine Verbote. Einem Landwirt wird das nicht vorgeschrieben. Festgelegte 10 % der Fläche darf man erst später mähen. Übrigens: In diesem Sommer haben wir selber es gar nicht fertiggebracht, vor dem 01.07. zu mähen, weil das Wetter das gar nicht zugelassen hat. Ihre Begründung ergibt also für dieses Jahr überhaupt keinen Sinn, weil das Wetter eine frühe Mahd gar nicht zugelassen hat. Der Landwirt kann selber entscheiden, ob er an dieser KULAP-Maßnahme teilnehmen will und dadurch einen Beitrag für den Artenschutz leisten will oder eben nicht. Dafür bekommt er Geld vom Freistaat, um eben diese Naturschutzmaßnahme durchzuführen. Dieser Punkt im Bayerischen Naturschutzgesetz ist definitiv kein Problem für unsere Landwirte. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung vor. Dafür erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes, AfD-Fraktion, das Wort. Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Frau Jakob, das Gras ist dieses Jahr, das wissen Sie selber, sehr schnell und gut gewachsen, relativ früh. Es stimmt schon, es gab Probleme mit dem Mähen, weil es immer geregnet hat. Aber der eine oder andere konnte es doch machen. Aber man hätte früher mähen wollen. Das muss man auch dazu sagen.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Man hätte es auch dürfen!

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Gerd Mannes AfD

Jetzt habe ich eine Frage. Wissen Sie, was mich ein bisschen stört? – Zwei Drittel der Mittel der Staatsregierung gehen jetzt in Ökoprojekte. Ihr Minister, Herr Glauber, will jetzt dieses Programm von 160.000 Hektar auf 200.000 Hektar aufstocken. Aber die Wahrheit ist: Vieles geht an den Landwirten vorbei. Wissen Sie, wo es hingeht? – In NGOs, in Landschaftspflegeverbände. Ist es nicht ärgerlich, wenn das an den Landwirten vorbeigeht? (Unruhe) Das muss man doch mal benennen. Meiner Meinung nach sind das schlecht eingesetzte Mittel. Haben Sie dazu etwas zu sagen? Das sind ja Steuergelder.

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Alexander Hold

Bitte, Frau Kollegin.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Ich verstehe Ihre Frage gar nicht. Sie sagen, die Landwirte hätten nicht früher mähen dürfen. – Doch! Wenn sie sich nicht freiwillig dafür entscheiden, an diesem KULAP-Programm teilzunehmen, dürfen Sie mähen, wann Sie wollen. Sie haben da kein Verbot. Ich verstehe das Problem nicht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wenn dieses Programm für Naturschutzflächen gewählt wird, weil dort mit viel Aufwand Artenschutz betrieben wird und man sich für den extensiven, späten Schnittzeitpunkt entscheidet, dann ist es auch okay, dass Landschaftspflegeverbände profitieren. An dieser Stelle gilt mein herzlicher Dank den Landschaftspflegeverbänden für ihre Arbeit. Sie leisten einen großen Beitrag für unsere Umwelt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU und der GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Patrick Friedl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Patrick Friedl GRÜNE

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin das Naturschutzprogramm der AfD gehört: Lebensmittel, sonst nichts. – Damit ist es auch ausführlich umschrieben worden. Ich bin ganz beim Herrn Flierl. Da wird er erschrecken, ich merke es schon. Die Landwirt:innen können Klimaschutz und Artenschutz, und ich füge noch hinzu: Sie können auch Naturschutz. Es geht darum, ihnen die Grundlagen und Bedingungen zu schaffen. Das hat dieses Volksbegehren getan. Deswegen ist es so wichtig und eine erfolgreiche, auch gemeinsame Tätigkeit gewesen, dies durch diesen Runden Tisch in ein Versöhnungsgesetz zu übersetzen. Da vielen Dank an alle, die mitgewirkt haben! (Beifall bei den GRÜNEN) Die Regelung zur ersten Mahd vor dem 15. Juni ist eine Vorgabe, die sich eben nicht an die Landwirtinnen und Landwirte unmittelbar richtet, sondern den Freistaat Bayern verpflichtet, hier tätig zu werden. Der ist tätig geworden mit freiwilligen Maßnahmen und mit attraktiven Förderprogrammen. Darüber wurde erreicht, dass die Landwirte das haben. Die haben das selbst entschieden. Ziel ist, bayernweit mindestens 10 % nur extensiv genutzte Wiesen zu erhalten und zu sichern, die sowohl Wiesenbrütern als auch der Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten zugutekommen. Das ist schon 2023 gelungen. Insofern ist es doch ein Erfolg. Interessanterweise wollen die Antragsteller:innen die Förderprogramme beibehalten. Worin besteht also der Bürokratieabbau bei so einem Antrag? – Das bleibt unklar. Das Monitoring der Flächen ist schließlich nötig, um die Förderung haushaltsrechtlich korrekt umzusetzen. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Jahre nach dem erfolgreichsten Volksbegehren Bayerns versucht die AfD mal wieder, die Fortschritte für Artenvielfalt und Naturschutz zurückzudrehen. Diesmal führt sie völlig kurios als Begründung den Klimawandel an – ja, genau den Klimawandel, von dem sie seit Jahren behauptet, dass es ihn gar nicht gibt. Aufgrund der Klimaentwicklung der letzten Jahre müsse die Mahd des Grünlands vor dem 15. Juni erfolgen, heißt es. Damit würde einer der größten Mosaiksteine für die Verbesserung der Artenvielfalt zunichtegemacht. Dabei vergessen Sie auch, dass über viele geförderte Maßnahmen über den Vertragsnaturschutz von unseren Landwirten artenreiche Wiesen erhalten und geschaffen wurden. Unsere Landwirte haben damit doch bewiesen, dass sie Verantwortung für den Naturschutz übernehmen. Danke dafür! (Beifall bei der SPD) Eine frühe Mahd würde nicht nur die Lebensräume von Bodenbrütern wie Kiebitzen zerstören, sondern auch Insekten ihre Nahrungsquelle nehmen. Dieser Eingriff in das Ökosystem hätte weitreichende Folgen: Gräser, Kräuter und Wildblumen können nicht mehr blühen und sich nicht mehr fortpflanzen. Damit würde die Grundlage für viele Arten verschwinden. Wenn man sich mit Naturschützern unterhält, erfährt man, dass der Gesamtzustand unserer bayerischen Wiesen leider weiterhin schlecht ist. Die Wissenschaft kommt in Studien zu dem Ergebnis, dass extensiv bewirtschaftete Wiesen mit später Mahd entscheidend für den Erhalt der Biodiversität sind. Die AfD nimmt mit ihrem Gesetzentwurf billigend in Kauf, dass die Landwirtschaft dadurch ökologische Gewinne verlieren würde, nämlich Bodenfruchtbarkeit, Schädlingsregulierung und Bestäubung. Bei noch einem Punkt irrt die AfD in ihrem Gesetzentwurf: Sie geben bei den Kosten an: "Keine". – Das ist eine Lüge. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs würde uns nicht weniger als die Artenvielfalt kosten, und die ist unbezahlbar, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir stehen hinter den 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Unterschrift unter das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" ein klares Zeichen für den Naturschutz gesetzt haben. Dieser rückwärtsgewandte Gesetzentwurf wird von uns selbstverständlich entschieden abgelehnt im Sinne unserer Natur und unserer Artenvielfalt und im Interesse der Zukunft Bayerns. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hier Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung finden Begründung sowie Aussprache zu einem Wahlvorschlag nur statt, wenn zwei Fraktionen dies beantragen oder die Vollversammlung dies beschließt. Im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtages – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher nun über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die übrigen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist dieser Antrag hiermit abgelehnt. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtages jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit an Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten beantragt. Als Kandidat wurde von der AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Benjamin Nolte vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu, wie gesagt, nicht statt. Damit kommen wir direkt zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie die dafür benötigten blauen Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich diese Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Sie können Ihren Stimmzettel entweder an Ihrem Sitzplatz im Plenarsaal oder in der Wahlkabine, die sich im Wandelgang zum Lesesaal befindet, ausfüllen. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal und auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere im Übrigen ist Ihnen bekannt Für den Wahlgang stehen, wie bereits vorher angekündigt, vier Minuten zur Verfügung, und wir beginnen mit der Wahl – jetzt. (Stimmabgabe von 15:52 bis 15:56 Uhr) Befinden sich noch Damen oder Herren in der Wahlkabine? – Hatten alle Mitglieder des Hauses die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe) Wenn Sie mir erlauben und wenn Sie sich wieder etwas beruhigen, allerdings nicht vorher, rufe ich den Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtages jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Schriftführers beantragt. Als Kandidat wurde von der AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Ferdinand Mang vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Damit kommen wir zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. An Ihrem Platz finden Sie den hierfür benötigten gelben Stimmzettel vor. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser gelbe Stimmzettel sowie Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist Ihnen aus der vorangegangenen Wahl bekannt. (Unruhe) Für den Wahlgang stehen, wie bereits angekündigt, zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 15:57 bis 15:59 Uhr) Ich mache Ihnen den Vorschlag, dass sich diejenigen, die bereits wählen konnten, wieder an ihren Platz begeben, weil wir in Kürze mit der Sitzung fortfahren werden. – (Unruhe) Ich darf wiederum fragen, ob sich noch Damen oder Herren in der Wahlkabine befinden. – Ich höre nichts Derartiges. Haben denn alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Also, zwei Minuten sind offensichtlich doch knapp bemessen. – Haben nun alle Mitglieder des Hohen Hauses abgestimmt? – Das scheint der Fall zu sein. Dann ist die Wahl hiermit beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/3249) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 19/3621 und 19/3785) Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 19/4248) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. (Unruhe) Ich warte noch ab, bis sich alle beruhigt und Platz genommen haben, ehe ich überhaupt die Aussprache eröffne, Kolleginnen und Kollegen. (Der Abgeordnete Bernhard Seidenath (CSU) geht zum weiteren Gespräch bei Abgeordnetem Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) in die Hocke) – Es ändert sich natürlich nichts, wenn Sie in die Hocke gehen, um sich weiterhin halblaut zu unterhalten. – Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Stefan Meyer für die CSU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Stefan Meyer CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften umfasst einige Verbesserungen, ein breites Spektrum an Anpassungen mit dem Ziel, die Gesundheitspolitik ganzheitlich zu denken und laufend zu verbessern. Jeder Punkt der Änderungen ist richtig. Damit wird auf die aktuellen Entwicklungen reagiert und vor allem Rechtssicherheit für unser Gesundheitssystem geschaffen. Ich brauche nicht besonders zu erwähnen, dass die einzelnen Punkte, auf die ich noch zu sprechen komme, für unsere Gesellschaft enorm wichtig sind. Grundlegend gilt: Zur dauerhaften und einheitlichen Erfüllung der neuen Aufgaben des ÖGD ist eine Verstetigung der Aufgaben und der Strukturen der GesundheitsregionenPLUS sowie eine flächendeckende Umsetzung durch den gesamten bayerischen ÖGD notwendig. Zur Verstetigung der GesundheitsregionenPLUS soll an den staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern jeweils eine Geschäftsstelle des sektorübergreifenden Netzwerks eingerichtet und betrieben werden; das ist in der Ersten Lesung schon vorgestellt worden. Mit dieser Gesetzesänderung stellen wir noch in anderen Bereichen wichtige Stellschrauben: Im Hebammengesetz wurde die Ausbildung vollständig an die Hochschulen verlagert; aktuell ermöglicht das eine Übergangsregelung. Diese soll bis Ende 2027 verlängert werden. Damit wollen wir Praxistauglichkeit herstellen und die akademische Hebammenausbildung weiterhin erleichtern. Auch in das Ergotherapeutengesetz und in das Masseur- und Physiotherapeutengesetz wurde jeweils eine Übergangsvorschrift eingefügt. Die Länder bestimmen, dass die Ausbildung statt nur an Berufsfachschulen auch an Hochschulen durchgeführt werden kann. Im GDG wird nun auch für die Berufe in der Logopädie und der Physiotherapie die Zulässigkeit einer hochschulischen Ausbildung neben der klassischen fachschulischen Ausbildung geregelt. Weiter enthält unser Vorhaben eine Erweiterung der Landarztquote auf angehende Kinder- und Jugendmediziner. Zusätzlich soll das Bewerbungsverfahren für die allgemeine Landarztquote auf das bereits eingerichtete Bewerberportal umgestellt werden. Beim Heilberufe-Kammergesetz haben wir eine Rechtslücke beseitigt. Im tierärztlichen Bereich soll eine Regelung geschaffen werden, wonach Tierärztinnen und Tierärzte auch zum Notdienst herangezogen werden können. Dies soll den Mangel an zum Notdienst verpflichteten Tierärzten lindern und auch dabei helfen, eine flächendeckende tierärztliche Notdienstversorgung sicherzustellen. Wir reagieren auch auf Anpassungen, die uns der Bund auferlegt hat. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz überträgt den Ländern zahlreiche neue Verwaltungszuständigkeiten. Dazu soll eine Klarstellung erreicht werden. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Zuständigkeit für neue Verwaltungsaufgaben im Krankenhausbereich bei Bedarf durch Rechtsverordnung auf nachgeordnete Behörden zu übertragen. Bei den elektronischen Fernprüfungen schließlich soll das Außerkrafttreten um ein Jahr auf den 31.12.2025 verschoben werden. Eine Evaluation hat die Richtigkeit dieser Maßnahme bestätigt. Jetzt komme ich zu den Änderungsanträgen der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER: Im Bereich der Regelung der Schwangerschaftsabbrüche wird im Gesetz ergänzt, dass zur Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Abbrüchen eine ausreichende Notfallintervention nicht zwingend in der Einrichtung möglich sein muss, sondern bei medikamentösen Abbrüchen auch durch die Einrichtung sichergestellt werden kann. Zudem werden in Artikel 24 Absatz 2 und 3 des GDG neue einwilligungsbasierte Unterrichtungs- und Auskunftserteilungspflichten geregelt, damit künftig ein breiter Informationsfluss über zugelassene Einrichtungen erfolgt und die Frauen eine möglichst umfassende Auskunft über solche Einrichtungen erhalten können. – Hier dürfte auch die Opposition zustimmen. Gleichzeitig müssen wir hier aber auch Maß und Mitte halten. Eine telemedizinische Intervention bei medikamentösem Schwangerschaftsabbruch soll ausgeschlossen werden. Bevor hier Stimmen aus der Opposition laut werden: Das ist eine Regelung auch im Sinne der Frauen. Besonders in schwierigen Situationen, häufig verbunden mit einer persönlichen, moralischen Entscheidungsfindung, soll das Thema Schwangerschaftsabbruch auf gar keinen Fall unpersönlich und auch distanziert behandelt werden, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tim Pargent (GRÜNE): Das können wir doch den Frauen überlassen! – Anna Rasehorn (SPD): Es geht um das Wie und nicht um das Ob!) sondern Auge in Auge mit dem behandelnden Arzt oder auch mit der behandelnden Ärztin, mit Sensibilität, mit persönlichem Rat und mit Einfühlungsvermögen. Bei solchen Entscheidungen sollte keine Frau im stillen Kämmerlein alleingelassen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe der Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) und Anna Rasehorn (SPD)) Lassen Sie mich das auch als Mann sagen: Ich sage nicht, dass ein Schwangerschaftsabbruch auf einer leichtfertigen Entscheidung beruht, ganz im Gegenteil. Genau deshalb wollen wir hier einen Ausschluss der Telemedizin, und nicht anders herum. Von einer Gängelung kann hier keine Rede sein. (Ruth Waldmann (SPD): Oh doch!) Vielmehr haben wir in manchen Punkten sogar eine Erleichterung des medikamentösen Abbruchs, weil dieser eben jetzt nicht nur von Frauenärzten, sondern auch von Allgemeinmedizinern durchgeführt werden kann, sofern eine Fachkundigkeit nachgewiesen werden kann. Das bedeutet, eine Frau muss nicht erst den Weg in eine Großstadt auf sich nehmen, sondern kann wohnortnah den entsprechenden Arzt aufsuchen. Gleichzeitig ist Artikel 2 des Grundgesetzes, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ein hohes Gut unserer Verfassung. Es ist unsere Pflicht, auch ungeborenes Leben mit der Würde zu versehen und einen Schwangerschaftsabbruch verfassungsrechtlich mit der Sorgfalt zu behandeln, wie wir das in anderen Bereichen der körperlichen Unversehrtheit nach bestem Wissen und Gewissen handhaben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In der Abwägung der Rechtsgüter haben wir dem Lebensrecht des Kindes deshalb bewusst mindestens so viel Gewicht gegeben wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Berufsausübungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte. Wir wollen damit einen sicheren Rahmen für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin schaffen. Fakt ist, dass medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche im telemedizinischen Bereich bereits durchgeführt werden. Zur Altersbestimmung des Fötus wird hierbei dem intervenierenden Arzt eine Ultraschallaufnahme der Schwangeren übermittelt. Zu schwer ist es aber telemedizinisch zu verifizieren, ob ein Ultraschallbild tatsächlich von der Person am anderen Ende der Leitung stammt. Besonders mit dem Blick auf den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch ergeben sich hier leider Tatsachenabweichungen, die der Mediziner einfach nicht kontrollieren kann. Essenziell ist aber, dass sich der intervenierende Arzt sorgfältig zu vergewissern hat, dass die gesetzlichen Fristen hier nicht überschritten werden. (Zurufe der Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE) und Anna Rasehorn (SPD)) Ansonsten droht eine strafrechtliche Haftbarkeit. Welcher Mediziner würde unter diesen Voraussetzungen noch einen Abbruch durchführen wollen? Das hat uns unter anderem auch die Bayerische Landesärztekammer bestätigt. Ich fasse zusammen: Ein Ausschluss der Telemedizin bei Schwangerschaftsabbrüchen sichert für Frauen den menschlichen Kontakt und die notwendige Vor-Ort-Beratung für eine solch wichtige Entscheidung und lässt sie nicht allein. (Widerspruch der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Das ist im Sinne unserer Verfassung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem ungeborenen Leben und sichert Rechtssicherheit für unsere behandelnden Ärztinnen und Ärzte. All das zeigt, dass die dargestellten Änderungen des Gesundheitsdienstgesetzes für alle Beteiligten eine Verbesserung und einen klaren Rechtsrahmen schaffen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf inklusive der Änderungsanträge der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Laura Weber für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege Meyer, es freut mich, dass Sie sich als Mann so wahnsinnig gut damit auskennen, wie sich ungewollt Schwangere fühlen und was da am besten zu tun ist oder wie die Versorgung am besten bereitgestellt werden soll. (Michael Hofmann (CSU): Wollen Sie Männer aus der Diskussion ausschließen, oder wie ist das?) Vielen Dank dafür! – Jetzt meine Frage: Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass in Bayern – gerade in Bayern, wenn man auf den ganzen Bund blickt – die Versorgungssicherheit ungewollt Schwangerer am wenigsten gewährleistet ist, weil es nur zwei Möglichkeiten gibt, Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu lassen? Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Das ist meine Frage. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Stefan Meyer CSU

Frau Kollegin Weber, ich glaube, ich habe in meinen Ausführungen klar dargestellt, dass unter den vielen Änderungen des Gesundheitsdienstgesetzes auch Punkte sind, die eine Erleichterung für Frauen bedeuten. Ich spreche nur die Öffnung für Allgemeinmediziner an. Außerdem hat Herr Plesse vom Gesundheitsministerium im Wissenschaftsausschuss bestätigt, dass die Staatsregierung aktiv – aktiv! – auf die Bayerische Landesärztekammer und die Bayerische Krankenhausgesellschaft zugegangen ist. (Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE)) Ziel ist es, die entsprechenden Angebote in Zukunft auszuweiten. Sie sprachen von Unterversorgung. Auch ich sage, dass wir mehr Einrichtungen brauchen. Wenn man aber den Versorgungsatlas der KVB zurate zieht, dann kann man aktuell nicht von einer Unterversorgung sprechen. Das bestätigt uns auch die Bayerische Landesärztekammer. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Andreas Winhart von der AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute findet die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfs statt, bei dem selbst die Koalitionäre Nachbesserungsbedarf gesehen und dementsprechend zwei Änderungsanträge eingereicht haben. Diese möchte ich kurz beleuchten. Der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3785 – darin geht es um die Möglichkeit von Online-Prüfungen – ist äußerst unkritisch. Es ist mehr als zeitgemäß, ja höchste Zeit, dass wir in dieser Richtung etwas machen. Daher trifft dieser Antrag auf unsere Zustimmung. Der zweite Änderungsantrag ist vom Vorredner in die Debatte eingebracht worden. Ich sage ganz offen und ehrlich: Es ist prinzipiell begrüßenswert, wenn der Schwangerschaftsabbruch für die Patientin sanfter bzw. ohne Komplikationen durchgeführt werden kann. Ich sage Ihnen aber auch: Wir wollen keine weitere Vereinfachung der und keinen leichteren Zugang zur Abtreibung. Für uns ist das Recht auf Leben in keiner Weise diskutierbar. (Beifall bei der AfD) Angesichts dieser Abwägung – wir haben in unserer Fraktion durchaus kontrovers diskutiert – kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir uns dazu der Stimme enthalten werden. Es war für uns eine schwierige Abwägung, vollkommen klar. Aber am Schluss steht das Recht auf Leben. Dieses Recht muss, soweit immer es möglich ist, gewahrt werden. Die SPD sieht es komplett anders als wir. Ich möchte auf deren Antrag gar nicht näher eingehen. Dieser Antrag kann nichts anderes erfahren als eine klare Ablehnung, meine Damen und Herren. Wenn wir uns den Gesetzentwurf anschauen, stellen wir fest, dass – leider, zu unserem Bedauern – mehrere Punkt zusammengefasst wurden. Wir hätten hier gern mehr differenziert. Als Allererstes geht es um den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Gesundheitsregionen plus. Diese haben sich durchaus bewährt, was auch auf unsere Zustimmung trifft; das sage ich an dieser Stelle ganz explizit. Der zweite Punkt betrifft das Pflegestudiumstärkungsgesetz. Ziel der Staatsregierung ist es, auch Masseure und Physiotherapeuten an die Hochschulen zu drängen. Wir halten den Weg der Akademisierung dieser Berufe grundsätzlich für falsch. Das haben wir in den zuvor geführten Debatten schon mehrmals erwähnt. Deswegen wollen wir hier nicht mitgehen. Gleiches trifft auf das Hebammengesetz zu. Es ist ein praktischer Beruf; die Ausbildung sollte daher an Berufsfachschulen erfolgen. Der Zugang nur mit Abitur ist vollkommen falsch, zumal wir zu wenige Hebammen haben. Wir wollen keine weitere Verlagerung der Hebammenausbildung an die Hochschulen. Deswegen unser klares Nein zu diesem Vorgehen. Auf den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bin ich bereits im Zusammenhang mit meinen Ausführungen zu dem Änderungsantrag eingegangen. Gehen wir weiter zum fünften Punkt: Die Heilberufe-Kammern haben den Wunsch geäußert, auch eine elektronische Kammerwahl zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, dem wollen wir natürlich nicht im Wege stehen. Gleiches gilt für die Anregung, in das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz die Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendmedizin aufzunehmen. Besonders wichtig ist die zweite Ergänzung, nämlich die Möglichkeit der elektronischen Bewerbung. Meine Damen und Herren, das ist zeitgemäß. In der freien Wirtschaft kann man sich größtenteils nur noch elektronisch bewerben. Es ist höchste Zeit, dass auch der Freistaat Bayern auf die Höhe der Zeit kommt, meine Damen und Herren. Auf einen Punkt – es ist der siebte – bin ich noch nicht eingegangen; den achten habe ich im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag schon angesprochen. Der siebte Punkt betrifft die bevorstehende Krankenhausreform. Meine Damen und Herren, diese Krankenhausreform richtet sich primär gegen den Freistaat Bayern. Statt uns anzupassen, sollten wir uns auf die Hinterfüße stellen, damit die Lauterbach’sche Krankenhausreform nicht kommt und wir weiterhin eine flächendeckende Versorgung haben. Summa summarum: Wenn wir uns das Ganze anschauen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich Kollegin Enders das Wort. Sie spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Susann Enders FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf fasst Änderungen des Gesundheitsdienstgesetzes, des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Rechtsvorschriften zusammen. Dazu hat das Gesundheitsministerium eine Verbändeanhörung durchgeführt. Die Ergebnisse sind zum Teil berücksichtigt worden. Das Gesetz soll nun auch genutzt werden, um eine Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes sowie der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung vorzunehmen. Ebenso enthalten sind die Gesundheitsregionen plus. Die Verbändeanhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf begrüßt werde; lediglich die entsprechende Finanzierung müsse geklärt sein. Der Bayerische Landkreistag erteilte seine Zustimmung unter der Bedingung, dass ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen einer Evaluation die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf die Höhe der Pauschale und die Angemessenheit hinsichtlich der Aufgabenerfüllung überprüft wird. Eine entsprechende Formulierung wurde ebenfalls in die Begründung aufgenommen. Dann noch zu den Gesundheitsfachberufen: Der Deutsche Bundesverband für Logopädie begrüßt, dass durch den Gesetzentwurf die in Bayern bereits laufenden Modellstudiengänge als reguläre Studiengänge ab dem 1. Januar weitergeführt werden und bereits geschaffene akademische Strukturen ebenfalls erhalten bleiben. Darüber hinaus sollen jedoch weitere Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten der Studiengänge genutzt werden. Der Berufsverband für Ergotherapeuten in Deutschland und der Verband Deutscher Ergotherapie-Schulen monieren, dass ausschließlich die laufenden Modellstudiengänge weitergeführt werden können. Die Verbände erachten aber die Einrichtung und den Betrieb hochschulischer Ausbildungsgänge für den Bereich der Ergotherapie als dringend geboten. Daher erfolgte ein Änderungsvorschlag zur Ergänzung. Zur Hebammenausbildung: Der Bayerische Hebammen Landesverband erachtet grundsätzlich – aus Gründen der Qualitätssicherung der berufspraktischen Ausbildung der Studierenden – einen Anteil der Praxisanleitung von 25 % als notwendig und trägt die Verlängerung der Übergangsregelungen ebenfalls mit. Zu dem Thema Schwangerschaftsabbruch ist schon heiß diskutiert worden. Ich verweise aber auch auf die anderen Punkte; denn in diesem Gesetzentwurf geht es eben nicht nur um Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch um viele andere Themen. Die vorgesehene Änderung des Artikels 22 GDG wird insgesamt überwiegend begrüßt; denn Komplikationen können nicht nur nach einem Schwangerschaftsabbruch, sondern auch nach anderen Eingriffen auftreten, zum Beispiel nach einem ambulanten Eingriff durch einen Orthopäden oder einen Augenarzt. Jeder ambulant Praktizierende vertraut im Bedarfsfall auf das Rettungssystem und die strukturierte Notfallversorgung an den Kliniken Deutschlands. Im Vordergrund stehen die Notfallinterventionsmöglichkeit während des medikamentösen Abbruchs und damit die kontinuierliche Gewährleistung der Patientensicherheit im Verlauf eines längeren Behandlungsprozesses. In einer solchen Konstellation kann es nicht angehen, dass der Prozess vom Abbrucharzt oder der Abbruchärztin ausgelöst wird, im Fall von Komplikationen während des Prozesses aber abstrakt nur auf den Rettungsdienst verwiesen wird. Die Schwangere braucht einen konkreten Ansprechpartner, an den sie sich in Notfällen wenden kann. Zu den Heilberufen: Im Heilberufe-Kammergesetz hat sich an verschiedenen Stellen Anpassungsbedarf ergeben. So soll den Heilberufe-Kammern die Möglichkeit einer elektronischen Delegiertenwahl eingeräumt werden. Die bisher ausschließlich zulässige schriftliche Briefwahl ist nicht mehr zeitgemäß und bindet in der Kammerverwaltung erhebliche Ressourcen. Zum Bayerischen Krankenhausgesetz. Nach Auffassung des Bayerischen Städtetages sollte beschrieben werden, auf welche nachgeordneten Behörden die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu erwartenden neuen Aufgaben übertragen werden sollen. Dieser Bitte wird nachgekommen, indem nunmehr das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als mögliche nachgeordnete Behörde in der Gesetzesbegründung explizit genannt wird. Ebenfalls berücksichtigen wollen wir den tierärztlichen Bereich. Es sollen Regelungen geschaffen werden, wonach Tierärzte zum Notdienst herangezogen werden können, die den tierärztlichen Beruf in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts oder einer Personengesellschaft ausüben und als Gesellschafter in dieser Gesellschaft tätig sind. Auch angestellte Tierärzte sollen zum Notdienst herangezogen werden können. Dies soll den Mangel an zum Notdienst verpflichteten Tierärzten lindern und dabei helfen, eine flächendeckende tierärztliche Notdienstversorgung sicherzustellen. Zum Abschluss noch ein paar Worte zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz. Mit der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung wurde anlässlich der COVID-19-Pandemie und des stark eingeschränkten Hochschulbetriebes im Jahr 2020 eine Verordnung zur probeweisen Durchführung elektronischer Fernprüfungen erlassen. Diese Verordnung tritt zum 31.12.2024 außer Kraft. Dazu wurde dem Landtag am 29. Juli 2024 der Bericht des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung übermittelt. Insgesamt hat sich die Durchführung elektronischer Fernprüfungen im akademischen Prüfungswesen bewährt.

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.

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Susann Enders FREIE WÄHLER

Ich komme zum Ende und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf, der so viele einzelne Punkte enthält. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Laura Weber für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf waren wir eigentlich sehr begeistert und dachten, es tut sich viel. Wir haben am Gesetzentwurf eigentlich nur wenig auszusetzen und hätten gerne zugestimmt. Zum Beispiel geht der Gesetzentwurf bei den Gesundheitsregionen plus einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch war in der ursprünglichen Version die Möglichkeit gegeben, durch telemedizinische Unterstützung die Versorgungslage ungewollt schwangerer Frauen zu verbessern. Das war unserer Ansicht nach gut. Wir hätten gerne zugestimmt. Ein kompetentes Ministerium samt der Frau Staatsministerin Gerlach hat einen guten Vorschlag gemacht, der sich an Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen, den WHO-Empfehlungen und auch an der Praxiswirklichkeit von zum Beispiel Pro Familia orientiert. Aber dann kommt dieser Änderungsantrag daher, und zwar gegen die eigene Ministerin, gegen das eigene Ministerium, gegen alle Frauen in Bayern, und dreht alles wieder zurück, was wirkliche Hilfe bedeutet hätte. (Beifall bei den GRÜNEN) Ihre wohl größtenteils männlichen Parteikollegen scheinen wohl plötzlich am besten zu wissen, wie mit ungewollt Schwangeren umgegangen werden soll. (Michael Hofmann (CSU): Wieder dieselbe Litanei!) Das ist absurd, unwissenschaftlich, ideologisch und vor allem frauenfeindlich. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Quatsch!) Dieser Eindruck verstärkt sich insbesondere dann, wenn man die Argumente liest, die in dem Änderungsantrag stehen. Sie stellen betroffene Frauen und die Ärztinnen und Ärzte unter einen Generalverdacht, und zwar mit fadenscheinigen Argumenten. Das macht mich fassungslos. Sie zeichnen ein Bild von Fachärzten, die fahrlässig und unqualifiziert handeln und Gesetze nicht einhalten. Sie zeichnen außerdem ein Bild von Frauen, die betrügerisch manipulierte Ultraschallaufnahmen herstellen, um die Fristenvorgaben zu umgehen. Das zeigt: Sie boykottieren eine wirkliche Verbesserung aus ideologischen Gründen, obwohl hier jede Hilfe wichtig wäre. (Beifall bei den GRÜNEN) Die flächendeckende Versorgung ungewollt Schwangerer ist in Bayern katastrophal. Bayern ist im Bundesvergleich Schlusslicht. Das betrifft vor allem den ländlichen Raum. Gerade im ländlichen Raum könnte durch telemedizinische Unterstützung Abhilfe geschaffen werden. Ich will zur Klarheit beitragen: Die Beratung, die auch ich als sehr wichtig erachte, würde diese Gesetzesänderungen in keiner Weise betreffen. Genau wie auch bundesgesetzlich geregelt, würden folgen: eine Beratung, dann Bedenkzeit und dann gegebenenfalls der Schwangerschaftsabbruch mit telemedizinischer Begleitung. Betroffenen Frauen blieben damit wenigstens lange Wege erspart. Ich weiß nicht, ob Sie das auf dem Schirm haben, aber in anderen Bundesländern wird dieser telemedizinische Weg beschritten. Das Geschehen verschiebt sich auf andere Bundesländer, weil wir das unseren Frauen hier in Bayern nicht ermöglichen. Das sollte man auf dem Schirm haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, befinden sich in einer äußerst schwierigen Lebenssituation und benötigen ernsthafte Unterstützung statt Vorwürfen und Beschuldigungen. Wir sind hier, um über eine Änderung im Gesetz Abhilfe zu schaffen. Aber genau das Gegenteil wird mit diesem Änderungsantrag vorgenommen. Ich will noch zwei Punkte nennen. Erstens. Die freie Ausübung des Berufs ist ein hohes Recht von Verfassungsrang. Wir wollen hier klar sagen, dass wir Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dieses Gesetzes haben. Zweitens. Liebe Staatsregierung, eine logische Konsequenz wäre, die Unterstützungsmöglichkeiten für ungewollt Schwangere auszudehnen und beherzt voranzugehen, damit sich die Versorgungssicherheit verbessert, wenn man diese Möglichkeit der telemedizinischen Beratung vollkommen vom Tisch wischt. Es ist Ihre Pflicht, sich mit aller Kraft dafür einzusetzen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ein wichtiger Appell an Sie und Ihre Parteikollegen im Bund: Schaffen Sie den § 218 des Strafgesetzbuches ab. Dann würde es wirklich eine Verbesserung geben. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Der eigentliche Gesetzentwurf, um den es heute geht, enthält eine Reihe sinnvoller Regelungen und Updates, auf die man zum Teil schon lange und sehnlich gewartet hat. Diese unterstützen wir als SPD ausdrücklich. Ich kann an dieser Stelle nicht auf einzelne Punkte eingehen, weil dafür meine Redezeit nicht ausreicht. Umso bedauerlicher ist es, dass Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN ohne Not den hoch problematischen Änderungsantrag auf Drucksache 19/3621 eingebracht haben. Es geht im Kern um den Satz: "Eine telemedizinische Intervention ist ausgeschlossen." Es geht damit also um ein Verbot einer anerkannten medizinischen Behandlungsmöglichkeit ohne jede Differenzierung. Eigentlich gibt es ja sogar eine bayerische Offensive für Telemedizin, mit der Sie sich ansonsten auch gerne brüsten. Hier mischen Sie sich aber in die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte ein und wollen ihnen hier vom Landtag aus vorschreiben, wie sie zu behandeln oder nicht zu behandeln haben. Sie erwecken dabei bewusst den falschen Eindruck, es gehe hier um den Schutz des ungeborenen Lebens. Das ist falsch! Es geht eben nicht um die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch, sondern um die medizinische Versorgung der Frauen, nachdem die grundsätzliche Frage nach den geltenden Regelungen entschieden ist. Ich finde es schlichtweg unverantwortlich, dass diese Versorgung in weiten Teilen Bayerns nicht gewährleistet ist und Frauen einfach im Regen stehen gelassen werden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Sie arbeiten an der Stelle auch mit ungeheuerlichen Unterstellungen. In Ihrer Pressemitteilung ist die Rede von Abtreibung per Onlineshopping. Das ist eine echte Entgleisung und auch eine bewusste Irreführung der Menschen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Außerdem bringen Sie den Gynäkologen völlig unangemessenes Misstrauen entgegen, unterstellen ihnen pauschal ärztliches Fehlverhalten und missbräuchliche Anwendungen. Hier wäre jetzt ganz dringend nicht nur eine Klarstellung, sondern ganz einfach eine Entschuldigung fällig. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die Stadt München übernimmt einen Großteil der medizinischen Versorgung durch Stellen, die Abbrüche qualifiziert vornehmen, weil es eben in weiten Teilen Bayerns keine solchen Stellen gibt, obwohl die Staatsregierung zu dieser Versorgung eigentlich gesetzlich verpflichtet ist. Das machen Sie aber einfach nicht, und das ist das Hauptproblem. Umso wichtiger ist die Möglichkeit des medikamentösen Abbruchs und der telemedizinischen Begleitung, wie sie übrigens auch von medizinischen Fachgesellschaften empfohlen wird und wie sie seit Jahren in anderen Bundesländern und Ländern erprobt wird und sich dort bewährt hat. Das ist ja nichts Neues. Wie läuft denn so ein nicht medizinischer Schwangerschaftsabbruch ab? – Da sind drei persönliche Arztbesuche Standard: erst zur gründlichen Untersuchung und Beratung, dann schließlich zur Einnahme von Medikamenten in zwei Schritten. Die Stadt München, die Ihnen viel von dem abnimmt, wozu eigentlich Sie verpflichtet wären, bittet nun darum, dass anstatt des dritten Arztbesuches zur Einnahme des zweiten Medikaments – das muss 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme des ersten sein – auch eine telemedizinische Begleitung der Einnahme des zweiten Medikaments zu Hause möglich sein soll. Das als Onlineshopping zu bezeichnen und zu diffamieren ist verantwortungslos und auch ein starkes Stück. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir können diesem Gesetz an dieser Stelle leider nicht zustimmen. Es enthält leider eine zusätzliche Schikane für Frauen, die in ihrer Notlage aber eigentlich dringend Hilfe und Unterstützung und im ganzen Land eine sichere medizinische Versorgung bräuchten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3249, die beiden Änderungsanträge der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/3621 und 19/3785, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/4248 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention auf der Drucksache 19/4271 zugrunde. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Mit Telemedizin Gesundheitsversorgung von Frauen sicherstellen" auf der Drucksache 19/4248 abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen. – FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 19/3249. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass eine weitere Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in den Platzhalter bis § 10 Satz 1 der "1. Januar 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hier auf die Drucksache 19/4271. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei der AfD-Fraktion. So beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, diese in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte in gleicher Weise anzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD. Stimmenthaltungen! – Bei der AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/3621 und 19/3785 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Mir liegt jetzt noch eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 133 von Ruth Waldmann vor. Bitte schön.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! In diesem Gesetzentwurf sind wichtige Regelungen enthalten – ich habe es vorhin gesagt –, die seit Langem nötig sind, auch von den Beratungsstellen in Bayern dringend gewünscht werden, Klarstellungen, die wichtig sind. Ich hätte diesem Gesetzentwurf sehr gerne zugestimmt. Das ist mir aber wegen der nachträglichen Änderung zum Verbot der Telemedizin leider nicht mehr möglich. Wir haben einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der genau diese Änderung verhindern sollte. Das ist auch kein kleiner und unscheinbarer Zusatz. Wir hätten den Gesetzentwurf gerne gehabt, wir wollten ihn nicht blockieren. Aber die Lage der Frauen in Bayern, wenn sie ungewollt schwanger sind, ist prekär. Die Versorgungslage ist bedenklich. Dieser Änderungsantrag lag übrigens den Verbänden in der Verbändeanhörung noch nicht vor. Die Verbände haben sich zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf, dem wir gerne zugestimmt hätten, geäußert, nicht aber zu diesem Änderungsantrag. Da kam dann nur eine Zusendung von Pro Familia, die sich sehr kritisch geäußert haben. Es gab dazu aber keine Verbändeanhörung im eigentlichen Sinne. Ich habe auch Bedenken, ob dieses Verbot jeglicher telemedizinischer Intervention, wie es jetzt formuliert ist, rechtskonform ist. Es betrifft Regelungen, die aus meiner Sicht nicht landesrechtlich zu treffen sind. Es betrifft materiellrechtliche Fragen, die vom Bund zu regeln wären. Ich sehe auch die Unabhängigkeit der Ärzte beschränkt, wenn sie nach der Empfehlung der fachmedizinischen Gesellschaft behandeln wollen. Ich sehe an dieser Stelle möglicherweise auch das Grundrecht der Frauen auf medizinische Versorgung verletzt. Deswegen möchte ich diese Bedenken zum Ausdruck bringen und meine Abstimmung hierzu erklären. Der Gesetzentwurf wäre ansonsten gut gewesen. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 erledigt. Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtages bekannt. Das war der Tagesordnungspunkt 4. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Ungültige Stimmen: 0. Auf den Abgeordneten Nolte entfielen 23 Ja-Stimmen und 135 Nein-Stimmen. Ein Kollege hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtages – Tagesordnungspunkt 5 – bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung des Ergebnisses werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 163 Abgeordnete teilgenommen. Ungültige Stimmen: 0. Auf den Abgeordneten Mang entfielen 27 Ja-Stimmen und 135 Nein-Stimmen. Ein Kollege hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Mang nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Erstes Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/3023) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 19/3891, 19/3909 und 19/4144) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion (Drsn. 19/3889 und 19/3890) Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 19/3925) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 19/3646 mit 19/3655 und 19/3748) Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/3724 und 19/3858 mit 19/3864) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die SPD-Fraktion zu ihren beiden Änderungsanträgen auf den Drucksachen 19/3862 und 19/3864 jeweils namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Schmid das Wort, der bereits am Rednerpult ist. Bitte schön.

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Josef Schmid CSU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Tagesordnungspunkt geht es um das erste von insgesamt drei vorgelegten bzw. angekündigten Modernisierungsgesetzen. Es betrifft im Wesentlichen das Baurecht, aber teilweise auch das Recht des öffentlichen Dienstes. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist genau die richtige Antwort der Bayerischen Staatsregierung und unseres Parlamentes hier in Bayern auf die schwächelnde Wirtschaft und auf die berechtigte Klage von vielen Bürgerinnen und Bürgern über zu viel Bürokratie und zu viel Regulierung. Während die Ampel in Berlin – ich wollte gerade sagen, Gott habe sie selig, aber ich weiß nicht so genau – die konsumtiven Ausgaben hochgefahren und keinerlei Anstrengungen unternommen hat, um die deutsche Wirtschaft zu entlasten, Bürokratie aufgebaut hat, tun wir in Bayern, was erforderlich ist, nämlich zu versuchen, Freiräume und Spielräume für die Wirtschaft zu schaffen. Dabei wollen wir entbürokratisieren und deregulieren.

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, mir liegt die Meldung zu einer Zwischenfrage des Herrn Kollegen Florian von Brunn vor. Geben Sie dieser Bitte statt?

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Josef Schmid CSU

Ja, bitte.

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Florian von Brunn SPD

Herr Kollege, vielen Dank. Nachdem der Ministerpräsident diese Entbürokratisierung, die in diesem Gesetz ihren Niederschlag findet, als ganz wesentliches Anliegen im Bayerischen Landtag bezeichnet hat, wollte ich Sie fragen: Wo ist er denn? Wir bringen doch heute sein Projekt auf den Weg. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Wir werden das auch ohne ihn schaffen!)

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Josef Schmid CSU

Herr Kollege von Brunn, Sie wissen doch, dass dies jetzt die Stunde des Parlaments ist. Im Übrigen nehmen wir es mit Ihnen ganz allein auf. Wir brauchen da keine Verstärkung. Das werden Sie gleich in der Debatte merken. Meine Damen und Herren, wir gehen hier einen kraftvollen Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bayerische Bauordnung. Ich möchte heute nicht mehr jeden Vorschlag und jeden Änderungsantrag, der in den Fachausschüssen diskutiert wurde, nennen, Ihnen aber doch einen kurzen Eindruck geben, worum es geht. Es geht um die Verfahrensfreistellung bei diversen Vorhaben: Terrassenüberdachungen, privilegierte Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren, Versorgungseinheiten für Masten und Antennen, sämtliche Biomasselager, Schwimmbecken, Werbeanlagen, Geldautomaten, Zelte, Bühnen, Tribünen, nicht überdachte Stellplätze, Kinderspielplätze, Freischankflächen, Fahrradabstellanlagen, Ladestationen, Zapfsäulen, Grabdenkmale, Instandsetzungsarbeiten und Kleinwindkraftanlagen. Meine Damen und Herren, geht es Ihnen beim Vorlesen dieser Punkte nicht auch so, dass Sie sich die Frage gestellt haben: Was wurde denn damals alles unter Genehmigungsvorbehalt gestellt? Das ist wirklich ein bürokratischer Wahnsinn, mit dem dieses Gesetz richtigerweise aufräumt. – Bei der künftigen Verfahrensfreistellung für Dachgeschossausbauten geht es wirklich um Wohnungsschaffung. Künftig wird es reichen, so etwas bei der Behörde anzuzeigen. Ein Genehmigungsverfahren wird nicht mehr erforderlich sein. Ich kenne die Einwände aus den Fachdebatten. Deshalb möchte ich anmerken: Eine Verfahrensfreistellung bedeutet nicht, dass man sich nicht mehr an materielles Recht halten muss. Wir sehen jedoch das Gebot der Stunde: Wir müssen die Verantwortung stärker in die Hände der Einzelnen legen. Ich meine damit die Planer, die Architekten und natürlich die einzelnen Bauherren. Das Gleiche gilt übrigens auch für Nutzungsänderungen. Diese bleiben aber innerhalb eines Gebietstypus der Baunutzungsverordnung. Sie soll nicht querbeet oder vogelwild gelten, sondern in der Weise, wie das im Bundesgesetz schon heute vorgeschrieben ist. Künftig soll in diesen Fällen verfahrensfrei gestellt und nur noch angezeigt werden. Das ist eine echte Erleichterung, zum Beispiel in den Fällen, bei denen Ladenflächen oder kleinere Gewerbeeinheiten in Wohnraum umgewandelt werden sollen; denn diesen Wohnraum brauchen wir dringend. Eine große Erleichterung wurde bei den Sonderbauten geschaffen, für die momentan verschärfte Anforderungen bestehen. Diese werden auf normale Anforderungen reduziert. Auch hier gibt es also weniger Bürokratie, weniger Verwaltung und somit auch weniger Verfahren. Die Aufstockung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum wird wesentlich erleichtert, zum Beispiel indem für ein Gebäude, das dadurch in eine höhere Gebäudeklasse rutschen würde, keine höheren Anforderungen abverlangt werden. Dadurch wird derzeit häufig eine Aufstockung von Gebäuden verhindert. Wir bleiben also in diesen Fällen bei den Anforderungen der niedrigeren Gebäudeklasse. (Beifall bei der CSU) Typengenehmigungen werden zukünftig unbefristet erteilt. Auch das ist eine echte Verfahrenserleichterung. Damit komme ich zu dem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens viel diskutierten Thema Stellplätze. Meine Damen und Herren, auch hier soll den Kommunen mehr Verantwortung gegeben werden. Sie sollen entscheiden, ob eine Stellplatzsatzung notwendig ist. Sollte eine Kommune zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Stellplatzsatzung notwendig ist, wird es künftig Höchstgrenzen geben. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Damit tragen wir dem Erfordernis Rechnung, Herr Kollege Becher, die Schaffung von Wohnraum günstiger zu machen. Wir kommen damit einer langjährigen Forderung der freien Wirtschaft und der Wohnungswirtschaft nach. Wir wollen nicht, dass die Eigentumswohnung durch die Schaffung beliebig vieler Stellplätze weiter verteuert wird, sodass sie sich am Ende niemand mehr leisten kann. Auch die Grüngestaltungssatzungen sind ein viel diskutiertes Thema. Künftig wird es Sache des Eigentümers sein, wie er seinen Garten gestaltet und wo er welchen Baum hinpflanzt. Wir wollen nicht, dass vorher Vorschriften gemacht werden, ein Freiflächengestaltungsplan eingereicht werden muss und am Ende das Ganze kontrolliert wird, weil dann nämlich jemand monieren könnte, dass ein Baum 20 Zentimeter zu weit rechts gesetzt worden sei. Über dieses Bürokratiemonster haben sich schon viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht beschwert. Deshalb schaffen wir es ab. Meine Damen und Herren, im Ersten Modernisierungsgesetz haben wir uns bereits das Beamtenrecht vorgenommen. Weiteres wird im Zweiten Modernisierungsgesetz folgen. Ich halte es für richtig, Beamtinnen und Beamte in ihrer Tätigkeit zu stärken und auch hier Bürokratie abzuschaffen. Ein Beispiel dafür sind die Nebentätigkeitsgenehmigungen. Für Nebentätigkeiten wird es künftig keine Genehmigung mehr brauchen, sofern die Tätigkeit einen Umfang von bis zu zehn Stunden wöchentlich und einen Verdienst von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Durch diese Regelung wird die Position der Beamten gestärkt. Bei den Beamtinnen und Beamten waren bislang nach drei Jahren regelmäßige Beurteilungen erforderlich. Künftig wird dies erst nach vier Jahren der Fall sein. Auch dadurch werden neue Spielräume geschaffen und wird die Stellung der Beamten gestärkt. Wichtig ist auch die Abschaffung der Ämter auf Probe. Ein Beamter, der bereits in einem höheren Amt auf Lebenszeit beschäftigt ist, agiert freier und mutiger, wenn es darum geht, Entscheidungsspielräume auszunutzen, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung von Vorhaben. Wir brauchen weniger Verhinderer und mehr Ermöglicher. Das Erste Modernisierungsgesetz ist insofern ein großer Wurf. Das Zweite Modernisierungsgesetz wird ihm sogleich folgen. Für das Dritte Modernisierungsgesetz hat der Ministerpräsident angekündigt, das große Thema Brandschutz zu entschlacken und zu vereinfachen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist die richtige Antwort auf die Erfordernisse der Zeit. Die wirtschaftliche Entwicklung ist die größte Sorge der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie hat inzwischen die Sorge wegen des Themas Migration überholt. Wir in Bayern tun das Gegenteil dessen, was die Ampel in Berlin getan hat. Das ist der richtige Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte von der AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Willkommen zur Zweiten Lesung des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern. Um es vorwegzunehmen: Der große Sprung nach vorn fällt heute aus. Angekündigt war eine umfassende Deregulierung, Digitalisierung und Modernisierung Bayerns. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich jedoch im Wesentlichen um ein Sammelsurium von redaktionellen Änderungen, kleineren Anpassungen, Belanglosigkeiten und Banalitäten. Diese sind aber nicht durchweg schlecht. So ist zum Beispiel zu begrüßen, dass die Genehmigung für Nebentätigkeiten von Beamten allgemein erteilt wird, sofern diese Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeiten ausgeübt werden, dienstliche Interessen dadurch nicht beeinträchtigt werden und die Vergütung einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Positiv ist auch die verpflichtende Überwachung von Schlafräumen in Beherbergungsstätten mit Rauchmeldern, um Todesfälle bei Bränden zu vermeiden. Verschiedene Bauten, zum Beispiel Zelte, Podien und Tribünen auf Volks-, Straßen- und Vereinsfesten, sollen künftig verfahrensfrei sein. Auch das ist eine gute Sache. Ich komme damit zu den Punkten, hinter denen ich ein Fragezeichen anbringen würde. Artikel 7 Absatz 3 der Bayerischen Bauordnung besagt bisher, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen ist. Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung soll die Zahl der Wohnungen auf fünf erhöht werden. Das bedeutet also, platt gesagt, weniger Kinderspielplätze. Das mag einerseits Kosten sparen und andererseits einer überalterten Gesellschaft angemessen sein. Familienfreundlich ist es sicherlich nicht. Allerdings ist Ihre Politik ohnehin schon kinder- und familienfeindlich genug, sodass es darauf auch nicht mehr ankommt. Wenn junge Familien in Bayern keinen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum mehr finden, ist es auch egal, ob bei der Wohnung, die sie nicht finden, ein Kinderspielplatz dabei ist oder nicht. (Beifall bei der AfD) Kommen wir zur Garagen- und Stellplatzverordnung. Auch diese hat Herr Kollege Schmid gerade schon angesprochen. Künftig soll also eine Obergrenze von zwei Stellplätzen statt bisher eines Stellplatzes pro Wohneinheit im freifinanzierten Bereich und von 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit im geförderten Bereich gelten. Über die genaue Anzahl der Stellplätze soll jedoch die zuständige Kommune entscheiden. Na ja, Entbürokratisierung und Vereinfachung hatte ich mir ein bisschen anders vorgestellt, als dass jetzt noch eine Ebene mehr zuständig ist, aber gut. Ähnliches gilt beim Ausbau von Dachgeschossen. War dies bisher genehmigungspflichtig, soll das zukünftig nur noch anzeigepflichtig sein. Das macht es zwar einfacher, aber vielleicht könnte man einmal überlegen, ob man sich auch diese Anzeigepflicht spart; denn ob diese Anzeigepflicht bei jedem Dachgeschossausbau eingehalten wird, stelle ich infrage. Die gesetzlichen Bauvorschriften sollten eigentlich ausreichen, damit nicht jeder macht, was er will. Ob Wohnungen in ausgebauten Dachgeschossen überhaupt auf dem Wohnungsmarkt auftauchen oder vielleicht eher an Familienmitglieder vermietet werden, ist auch fraglich. Kommen wir zum Abschluss noch zu der geplanten, ich nenne es jetzt einmal "Unendlichkeitsregelung" bei Typengenehmigungen. Hier sehen wir die Gefahr bzw. geben zu bedenken, dass hierdurch Typen auf Dauer genehmigt werden könnten, die sich im Nachhinein als schädlich herausstellen. Wir hatten in der Diskussion im Ausschuss das vielleicht etwas drastische Beispiel Asbest. Liebe Kollegen, Sie werden sicherlich gemerkt haben, dass ich hier vorne schon interessantere Reden gehalten habe. Das liegt daran, dass wir im Plenum auch schon interessantere Anträge und Gesetzentwürfe diskutiert haben. Um es zusammenzufassen: Der Gesetzentwurf enthält gute wie nicht so gute Elemente. Der große Wurf ist er nicht. Versprochen wurde uns die große Revolution oder ein Quantensprung in Sachen Entbürokratisierung und Modernisierung. Bekommen haben wir viel Text mit wenig Inhalt. Wir werden uns daher enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Martin Behringer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER vor.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Herr Nolte, Sie haben jetzt viel kritisiert. Sie haben keine Vorschläge unterbreitet, die uns weiterbringen, sondern nur kritisiert. Sie haben kritisiert, dass die Anzeigepflicht für Dachgeschossausbauten und Nutzungsänderungen ins Gesetz aufgenommen worden ist. Vielleicht können Sie mir erklären, warum diese Anzeigepflicht aufgenommen worden ist und wofür sie wichtig ist.

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Benjamin Nolte AfD

Das müssen Sie doch wissen. Das ist ja Ihr Antrag. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Behringer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde Ihnen sehr gerne erklären, Herr Nolte, wofür die Anzeigepflicht wichtig ist. Darauf komme ich später noch in meiner Rede. (Benjamin Nolte (AfD): Vielen Dank!) Ich habe mich sehr umfangreich mit den verschiedenen Änderungen befasst, die dieses Gesetz mit sich bringt. Dabei habe ich viele Gespräche mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Gemeinde-, Markt- und Stadträten sowie Bauamtsleitern geführt. Diese intensiven Dialoge haben zahlreiche und wertvolle Anregungen und vor allem guten Input für dieses Gesetz gebracht, die dazu beitragen, das Ganze noch praxisnaher und zukunftsorientierter zu gestalten. Deshalb freue ich mich heute sehr, dass ich bei dieser Zweiten Lesung sprechen darf. Es geht nicht nur um ein paar Anpassungen. Vielmehr ist das Gesetz ein Symbol für unser gemeinsames Ziel, Bayern zukunftssicher zu machen, pragmatisch, bürgernah und innovativ. Zunächst möchte ich betonen, dass dieses Erste Modernisierungsgesetz das Ergebnis intensiver Beratungen, zahlreicher Diskussionen und wertvoller Kompromisse ist, die wir unter anderem auch im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr erarbeitet haben. Dies zeigt, wie wichtig es ist, in der Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates Bayern miteinander statt gegeneinander zu arbeiten. Mein Dank gilt insbesondere auch unserem Koalitionspartner für unsere konstruktive Zusammenarbeit. Ein Gesetz ist nie ein statisches Konstrukt. Es lebt durch unsere Arbeit im Parlament. Unsere Aufgabe war es, den Entwurf zu prüfen, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Mit großem Engagement haben wir das getan, und das Ergebnis kann sich, glaube ich, sehr gut sehen lassen. Ein zentraler Aspekt des Modernisierungsgesetzes ist die Erweiterung der verfahrensfreien Bauvorhaben. Herr Kollege Schmid hat dies schon gesagt. Vom Dachgeschossausbau bis hin zu Solaranlagen schaffen wir echte Erleichterungen für Bauherren. Wo früher bürokratische Hürden monatelange Verzögerungen verursachten, ermöglichen wir nun einfache und schnellere Lösungen. Lassen Sie mich noch ein paar wesentliche Punkte hervorheben: Dachgeschossausbauten mit Gauben und die Umnutzung bestehender Gebäudeteile zu Wohnraum werden künftig planungsfrei gestellt und müssen, wie schon gesagt wurde, bei der Kommune angezeigt werden. Dies spart nicht nur massiv Zeit, sondern schafft zusätzlichen Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln. Die Planungsfreiheit bzw. die Anzeigepflicht ist sehr, sehr wichtig, damit die Kommunen ihre Wasser- und Kanalanschlussgebühren kassieren können, ohne hier irgendwelchen bürokratischen Aufwand entstehen zu lassen, indem man die Menschen wieder anschreiben und sehen muss, ob jetzt ausgebaut wurde oder nicht. Hier muss der Bürger tätig werden, indem er das Ganze zwei Wochen vor dem Ausbau bei der Kommune anzeigt. Das ist ein Dreizeiler. Das ist weder bürokratisch noch ein Aufwand und dient nur der Information der Kommune. Ebenso, glaube ich, ist es wichtig zu erwähnen, dass Gebäudeaufstockungen zukünftig auch möglich sind, ohne in die nächste Brandschutzklasse zu fallen. Damit schaffen wir unkompliziert neuen Wohnraum und setzen ein klares Signal für eine effiziente Flächennutzung. Auch freut sich der Geldbeutel des jeweiligen Bauherrn. Ein weiterer innovativer Baustein betrifft die Kleinwindkraftanlagen. Anlagen bis zu einer Höhe von 15 Metern werden künftig verfahrensfrei gestellt. Dies zeigt unseren klaren Willen, die Energiewende in Bayern weiter voranzutreiben. Indem wir die Genehmigung vereinfachen, schaffen wir Anreize für private Haushalte, landwirtschaftliche Betriebe und kleinere Unternehmen, in erneuerbare Energien zu investieren. Klimaschutz beginnt vor Ort. Wir machen ihn zugänglich und umsetzbar. Ich möchte auch die neue Regelung zur Stellplatzpflicht mit maximal zwei Stellplätzen pro Wohnung ansprechen. Sie gibt den Kommunen weiterhin die Möglichkeit, flexibel auf ihre spezifischen Bedürfnisse zu reagieren. Gerade als ehemaliger Bürgermeister war mir dies sehr wichtig; denn rund 98 % unserer Kommunen hatten bis dato zwei Stellplätze pro Wohnung gefordert, und das können sie nun auch weiterhin tun. Gerade im ländlichen Raum sind Stellplätze weiterhin äußerst notwendig. In urbanen Räumen, wo Carsharing und der öffentliche Nahverkehr im Fokus stehen, entlasten wir gleichzeitig Bauprojekte von übertriebenen Stellplatzforderungen. Auch beim geförderten Wohnungsbau setzen wir ein klares Signal: Wohnen statt Tiefgaragen. Ein Stellplatzfaktor von 0,5 pro Wohnung gibt den Investoren Spielraum, um Wohnraum effizienter und vor allem kostengünstiger und schneller zu schaffen. Die unbefristeten Typengenehmigungen sind ein weiterer Durchbruch. Serielles und modulares Bauen wird damit zu einer echten Alternative, um Wohnungen zu schaffen. Diese Maßnahmen entlasten nicht nur die Bauherren, sondern auch die Behörden und sorgen für schnellere Ergebnisse. Unerwähnt möchte ich auch nicht die Übergangsfristen lassen, die auf Wunsch des Gemeinde- und Städtetages auf neun Monate verlängert werden. Meine Damen und Herren, ich glaube, dieses Gesetz steht für Fortschritt, Bürgernähe und die klare Vision, unter anderem Bauen in Bayern einfacher, schneller und bezahlbarer zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass Bayern handlungsfähig ist. – Ich danke Ihnen und bitte um Zustimmung zu diesem Modernisierungsgesetz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben! – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Johannes Becher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor. Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Herr Kollege Behringer, es geht um Entbürokratisierung. Ich möchte noch einmal das Thema der Stellplätze und der Spielplätze ansprechen. Bisher gab es eine sehr einfache landesrechtliche Regelung, von der die Kommunen mit einer Satzung abweichen konnten. Jetzt wird die eine landesrechtliche Regelung bei den Stellplätzen und Spielplätzen gestrichen. Jede Kommune muss künftig, wenn sie Stellplatznachweise oder Spielplätze im Geschosswohnungsbau haben möchte, eine eigene Satzung dafür erlassen. Wir haben in Bayern über 2.000 Kommunen. Jetzt schafft man eine Regelung ab und führt dafür Hunderte Satzungen ein. Inwiefern ist das Entbürokratisierung? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Herr Kollege Becher, eigentlich ist es ganz einfach. Ein großer Wunsch der Kommunen war, selber zu bestimmen, wie viele Stellplätze sie brauchen und wie viele nicht. (Johannes Becher (GRÜNE): Das dürfen sie ja schon!) Da muss man ganz ehrlich sagen: Das kann die Kommune heute mit der Satzung regeln. Bei 98 % der Kommunen bleibt die Satzung wie bisher bestehen; sie haben damit überhaupt keinen Aufwand. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Sie müssen mir schon zuhören. Wenn Sie immer wieder dazwischenreden, können Sie das nicht. – Die Kommunen, die sich bisher auf die gesetzlichen Regelungen verlassen haben, können sich jetzt selbst Gedanken machen und bestimmen, wie viele Stellplätze sie zukünftig wollen. Auch bei den Kinderspielplätzen können sich die Kommunen Gedanken machen, ob sie Geld verlangen, ob sie die Spielplätze bauen lassen oder was auch immer. Ich denke, das ist der richtige Ansatz, der unsere Kommunen weiterbringt. Unsere Kommunen wollen das wirklich selber bestimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Becher für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bürokratieabbau ist das Ziel. Der Weg ist lang. Der Teufel steckt im Detail. Man merkt es dem Regierungshandeln schon an, dass es Ihnen schwerfällt, die Bürokratie abzuschaffen, die Sie selbst geschaffen haben. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Trotzdem ist es zwingend notwendig; denn die Neuorganisation von Bürokratie ist das billigste und effektivste Konjunkturprogramm, das es gibt. Das Erste Modernisierungsgesetz ist ein Sammelsurium an Kleinständerungen, in ein Gesetz hineingepackt. Es sind nachvollziehbare und sinnvolle Aspekte dabei, aber es enthält auch einige Negativentwicklungen; manche schaffen sogar mehr Bürokratie als sie abbauen. Manche betrachten so etwas als großen Wurf und stellen sich hier vorne hin. Werter Kollege Schmid, wissen Sie, was ein großer Wurf ist? – Ein großer Wurf in dem Bereich wäre, wenn die Menschen, die Unternehmen, die Träger von sozialen Einrichtungen, die Kommunen usw. merken würden, dass es wieder spürbar leichter geht, dass es eine Klarheit gibt, was gilt und was nicht, dass es eine Planbarkeit gibt, welche Ziele mit welchen Mitteln und auf welchem Weg erreicht werden sollen, (Widerspruch bei der CSU) dass es eine Stringenz gibt, wer und welche Ebene eigentlich entscheidet, und vor allem, dass es die Freiheit gibt, innerhalb des Rahmens des Gemeinwohls vor Ort schnell und gerecht zu entscheiden. Das wäre ein großer Wurf. Wer mit dem Bisschen schon zufrieden ist, verkennt die Dimension der Aufgabe Entbürokratisierung. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU – Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) – Herr Kollege, es tut mir sehr leid, aber wir sind nicht am Ziel. Wir sind am Anfang des Prozesses. (Zurufe der Abgeordneten Michael Hofmann (CSU) und Martin Wagle (CSU)) Mit Verlaub, wer etwas anderes behauptet, hat von Entbürokratisierung keine Ahnung. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Die zehn Anträge, Herr Kollege, waren kein Vorschlag. – Kollege Hofmann ist ganz schlecht informiert. Danke schön für den Beweis, dass Sie die Unterlagen nicht so genau angeschaut haben. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Herr Kollege Hofmann, ich gebe Ihnen noch drei Gedanken zu dem Gesetzentwurf mit – drei Gedanken, wenn Sie dafür noch Zeit haben. (Michael Hofmann (CSU): Ja, ja!) Der erste betrifft die Beratungsresistenz. Sie bringen einen Entwurf ein und ignorieren konsequent die Rückmeldungen und Anregungen der Betroffenen. Warum? – Weil Sie es können. Selbstverständlich, Sie sind die Mehrheit, CSU und FREIE WÄHLER. Was interessieren Sie da die Stellungnahmen der Kommunen? (Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Ich bin einfach davon überzeugt, dass wir vom Landtag aus mit den Kommunen Politik machen müssen und nicht gegen sie. Ich bin davon überzeugt, dass gute Änderungsanträge von uns keine pauschale Ablehnung verdient haben, meine Damen und Herren. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Herr Kollege Hofmann, alles gut. Zweitens: mangelnde Stringenz. Die Kommunen waren vor dem Staat da; die kommunale Planungshoheit ist wichtig. – Solche Sätze sagen Sie oft, und sie stimmen auch. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das sagen Sie mal Ihren Kollegen in Berlin, Herr Kollege!) Was machen Sie im Gesetz? – Sie entscheiden, dass die Kommunen künftig nicht mehr entscheiden dürfen, zumindest nicht über Freiflächengestaltungssatzungen; denn die Kommunen haben nicht so entschieden, wie CSU und FREIE WÄHLER das gerne gehabt hätten. Dann dürfen sie nicht mehr entscheiden. Schade! Jetzt muss man nicht jede Freiflächengestaltungssatzung gut finden; das muss man nicht. Gut finde ich aber das Anliegen, dass die Gemeinschaft, die Bürgerinnen und Bürger, die einen Garten haben, gemeinschaftlich etwas für die Artenvielfalt vor Ort, für die heimische Flora und Fauna, für das Mikroklima daheim tun. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist ja nicht verboten!) Das finde ich gut. Wenn sie das über eine Satzung machen wollen, dann sollen sie das vor Ort entscheiden. Wenn die Satzung geändert werden soll, dann sollen sie sie ändern. Wenn sie sie abschaffen wollen, sollen sie sie abschaffen. Freiheit ist, selbst eigenverantwortliche Entscheidungen treffen zu können. Ich muss nicht mit jeder Entscheidung einer Kommune einverstanden sein. Aber ich kämpfe dafür, dass die Kommunen die Freiheit haben, selbst zu entscheiden. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Dritter Punkt: Sie verteilen Bürokratie. Sie produzieren kommunale Bürokratie und behaupten dann: Beim Staat haben wir Bürokratie abgeschafft. – Ich nehme das Beispiel mit den Spielplätzen. Sie schaffen eine ganz einfache staatliche Regelung ab. Das führt dazu, dass entweder Hunderte von Kommunen Satzungen erlassen müssen oder dass es weniger Spielplätze gibt. Das kann man sich jetzt aussuchen. Wie kann man das besser lösen? – Man behält eine ganz einfache staatliche Regelung und sagt: Wenn eine Kommune es anders machen will, dann kann sie das mit einer abweichenden Satzung tun. Kommunalrecht bricht Landesrecht. Das ist einfach, das ist unbürokratisch, das ist sogar schon bewährt. Das wird doch schon gemacht. Das erhält die kommunale Freiheit. So wäre es sinnvoll. So wäre es stringent. So wäre es konsequent. Das wollen wir, aber Sie wollen es leider nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich hätte jetzt gern noch das ganze Positive, das in diesem Gesetzentwurf steckt, aufgeführt. Aber wegen der vielen Zwischenrufe des Kollegen Hofmann komme ich nicht dazu. Ich kann Ihnen aber sagen, es steht auch Positives drin. Wir werden uns deswegen enthalten. Licht und Schatten, meine Damen und Herren! Wir sind noch lange nicht am Ziel, sondern am Anfang der Entbürokratisierung.

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Tobias Reiß

Aber am Ende der Redezeit!

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Johannes Becher GRÜNE

Das brauchen die Menschen in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Sie wissen nicht, wohin! Ist ja lächerlich!)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Sabine Gross.

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Sabine Gross SPD

Sehr verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau tut not. Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz will die Staatsregierung Abhilfe schaffen, vor allen Dingen im Bereich der Bauordnung. Der Name des Gesetzes verspricht echte Innovation und Aufbruch in neue, bessere Zeiten. Doch statt des erhofften großen Wurfs bleibt es beim enttäuschenden Reförmchen, das zum Teil sogar zu mehr Bürokratie führt und Verunsicherung statt Vereinfachung bringt. Die SPD-Fraktion hat versucht, konstruktiv an der erhofften echten Reform mitzuwirken, und hat sechs Änderungsvorschläge eingebracht, die allerdings abgeschmettert wurden, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Untauglich!) obwohl von uns ausschließlich Änderungen zu Punkten der Neuregelung vorgeschlagen wurden, die auch von den betroffenen Interessenverbänden stark kritisiert wurden. Besonders verheerend ist die Ablehnung von zwei Änderungsanträgen, zu denen wir auch namentliche Abstimmung fordern. Zum einen geht es um den Wegfall der Möglichkeit, kommunale Freiflächengestaltungssatzungen zu erlassen. Hier wurde ohne Sinn und Not in das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung mit dem fadenscheinigen Argument eingegriffen, den Bürgern selbst überlassen zu wollen, wie sie die Freiflächen gestalten. Die Freiflächengestaltungssatzung war ein wichtiges Instrument für die Kommunen, um Flächenverbrauch und Flächenversiegelung zu verhindern. Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz wird den Kommunen dieses Instrument aus den Händen gerissen. Bereits bestehende Satzungen werden von heute auf morgen unwirksam. Den pflegeleichten Steinwüsten in Vorgärten mit Alibi-Krüppelkoniferen oder dreifach gedrechselten Buchsbäumchen werden hier Tür und Tor geöffnet. Modernisierung sieht anders aus. Die kommunalen Spitzenverbände sind von Anfang an Sturm gegen diese Änderung gelaufen und haben sogar angekündigt, dagegen zu klagen. Unerträglich ist auch der Wegfall der Spielplatzpflicht bei Wohnneubauten im Gesetz. Die Kommunen sollen künftig per Satzung regeln, ob hausnahe Spielplätze errichtet werden müssen. Verpflichtend ist es aber nicht mehr. Beim derzeit bestehenden Mangel an Wohnungsneubauten wird sich manche Kommune vielleicht überlegen, ob sie einem Bauträger die Verpflichtung auferlegt oder ob sie es bei einer geringen Ablöse belässt. Das Traurige daran ist, dass diese Änderung die Kleinsten in der Gesellschaft trifft. Gerade Kleinkinder sind auf hausnahe Spielplätze angewiesen; sie sind für sie von großer Wichtigkeit. Kinder vergrößern ihren Aktionsradius erst mit den Jahren, und er stagniert nachweislich, wenn sie im Kleinkindalter nicht hausnahe Spielplätze zur Verfügung hatten. (Beifall bei der SPD) Dies wurde schon durch viele Studien bewiesen. Hier geht es nicht allein um das verbriefte Recht der Kinder auf Spiel, sondern auch um das drängende Problem, der Bewegungsarmut und Mediatisierung von Kindern entgegenzuwirken. Die neue Regelung ist eine Fehlentwicklung und keine Modernisierung. Abschließend – – (Gähnen eines Abgeordneten der CSU – Allgemeine Heiterkeit) – Schön. Toll! Abschließend ist festzustellen, dass das Erste Modernisierungsgesetz wirklich kein großer Wurf ist. Auch mir geht es wie dem Kollegen: Man hätte noch einiges dazu sagen können; aber ich will sie nicht zu Tode langweilen. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CSU) Meine Fraktion wird sich daher bei der Abstimmung enthalten; denn manch Gutes war dabei. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann um das Wort gebeten. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die intensiven Beratungen in den Ausschüssen. – Lieber Herr Kollege Vogel, danke für die begleitende Arbeit, die in der Enquete-Kommission immer noch läuft. Ich danke Walter Nussel für seine immerwährende Arbeit, aber auch den anderen, die mitgewirkt haben, den Entwurf zu diesem Gesetz und auch den zum Zweiten Modernisierungsgesetz der Staatsregierung intensiv zu diskutieren und noch die eine oder andere Änderung anzubringen, sodass wir heute im Konsens diese beiden Gesetze verabschieden können. Das ist ein wichtiger und großer Schritt, wie ich schon sagen möchte. Gleichzeitig aber bin ich doch von der Debatte in der letzten halben Stunde etwas enttäuscht. Natürlich bin ich nicht enttäuscht von den Vorschlägen aus den Regierungsfraktionen, lieber Kollege Schmid und lieber Kollege Behringer. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Keineswegs bin ich von Ihnen enttäuscht, sondern eigentlich eher von der Opposition. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich dachte eigentlich, wir wären in der Diskussion schon ein Stückchen weiter und müssten nicht jedes Mal wieder bei null anfangen. Ich sage es jetzt einfach noch einmal: Es besteht immer Konsens – und ich glaube, auch in dieser Diskussion heute – darüber, dass es zu viel Bürokratie gebe. Es haben sich viel zu viele Regulierungen angesammelt. Die müssen weniger werden; denn sie lähmen die Unternehmen in ihrer unternehmerischen Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen sie ganz generell auf die Nerven. Viele Regelungen versteht man irgendwie gar nicht und kann sie kaum noch erklären. Das ist ein Dickicht von viel zu vielen Dingen, die weg müssen. Auch darüber besteht Konsens. Es muss gegengesteuert werden. Herr Becher hat es gerade am Schluss seiner Rede noch einmal deutlich eingefordert: Das muss besser werden. – Aber an der Stelle endet dann schon der Konsens. Der Unterschied besteht nämlich darin, dass wir es nicht bei diesen allgemeinen Sonntagsreden belassen wollen und können. Es reicht nicht zu sagen, wir sind uns einig darüber: Alles ist schwierig, es muss besser werden, wir sind noch nicht am Ende angelangt, und das ist erst der Anfang des Weges usw. usf. – Sie haben Gleiches wieder fundamental kritisiert, was der erste und zweite Schritt ist, den wir jetzt gegangen sind. (Zurufe der Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE) und Jürgen Mistol (GRÜNE)) Das ist genau der falsche Weg. Ich sage auch Folgendes: Unser Weg ist anders. Ich will zur Methodik noch einmal etwas erklären. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie haben unsere Vorschläge alle abgelehnt!) Ich sage noch einmal etwas zur Methodik: Unsere Methodik besteht nicht darin, mit dem Finger in Richtung Brüssel und Berlin zu zeigen, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Unsere Vorschläge waren besser!) obwohl dort ein Großteil der Bürokratie entsteht. Die Rechtsetzung der Europäischen Union ist der größte Rechtsetzungsapparat der Welt. Das ist wirklich ein Problem; aber es ist Sache der Kommission und des Parlaments, das allmählich einmal in den Griff zu bekommen. Da mahnen wir, aber da zeigen wir nicht mit dem Finger. Das Gleiche gilt natürlich für Berlin. Da könnte man aus den letzten drei Jahren beliebig viele Vorstöße der Ampel-Regierung hernehmen, die Bürokratie nicht ab-, sondern aufgebaut haben, wenngleich ich zugestehe, dass Marco Buschmann auch die eine oder andere entbürokratisierende Maßnahme auf den Weg gebracht hat. Da könnte man auch sagen: Das ist zu kleingeistig, das sind zu kleine Schritte. – Aber immerhin hat er sie gemacht. Der Punkt ist aber der – und da komme ich jetzt zur Methodik –, unser Grundansatz entspricht dem alten Satz von Montesquieu: Eine Regelung, ein Gesetz, das man nicht machen muss, darf man nicht machen. – Das würde ich gerne zur Grundlage jeder Entbürokratisierung oder vielmehr jeder neuen Regulierung machen: Das, was nicht zwingend sein muss, darf man nicht machen. – Lieber Kollege Becher, das macht dann auch nicht an der Grenze der Kommunen halt, weil die Frage, ob Bund, Land, Europa oder die Kommunen zuständig sind, nachrangig ist. Der entscheidende Punkt ist, auch eine Kommune muss sich fragen: Müssen Schottergärten oder andere Gärten in Satzungen reguliert werden? Muss das wirklich sein, oder ist es lediglich ein Nice-to-have, weil man sagt: Das können wir auch noch regeln, und das können wir den Eigentümern auch noch auferlegen, dass sie ihren Garten so gestalten, dass das alles möglichst einheitlich aussieht? – Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht zwingend, sondern nur ein Nice-tohave ist, dann darf man es nicht machen. Das gilt dann genauso für die Kommunen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Sie verpflichten ja die Kommunen!) Insofern wird beides gegeneinander ausgespielt. Ich kann nicht sagen, wir greifen in die Selbstverwaltung der Kommunen ein, sondern wir weisen darauf hin, dass man nur die Regelungen machen darf, die wirklich zwingend notwendig sind; denn wenn man sich an diese Grundregel nicht hält, werden wir mit der Entbürokratisierung nie fertig werden, sondern es wird immer mehr Bürokratie. In den letzten 20 bis 40 Jahren hat man so gearbeitet, dass unsere Art zu reformieren im Grunde immer ein Draufsatteln war. Wir haben nicht wirklich Dinge abgeschafft, sondern haben draufgesattelt in der festen Überzeugung, der Staat wird schon alles richten. Das ist die paternalistische Staatsvorstellung eines Nanny-Staats, der alles irgend- wie regelt und sich um alles kümmert. Dann wundert man sich, wenn am Ende dieser Wust an Bürokratie entsteht. Deshalb ist die Methodik das ganz Entscheidende; sonst kommen wir nicht klar. Dieser Methodik folgen – das brauche ich nicht alles im Einzelnen zu wiederholen – unsere Modernisierungsgesetze. Das mag vielleicht nervig sein, weil das so viele Einzelpunkte sind; aber es gibt eben nicht den großen Hebel, den man einfach nur umlegt und dann ist alles erledigt. Der Weg zur Bürokratie besteht nämlich nicht in einem großen Gesetz, sondern kommt eben peu à peu. Deshalb ist es völlig folgerichtig, das genau zu durchforsten und bei jedem Punkt die Frage zu stellen: Brauchen wir das oder kann das weg? – Wenn die Antwort lautet, dass das nicht zwingend notwendig ist, dann kann es weg, und ich will sogar sagen: Dann muss es auch weg. Nur so kommen wir voran. Ich finde, bei diesen baurechtlichen Regelungen ist das jetzt sehr gut gelungen. Wir hatten es vor ein paar Wochen schon bei den Ehrenamtserleichterungen. Da bin ich ziemlich sicher, dass das in der Praxis sehr gut ankommen wird. Ich glaube, diese Genehmigungsfreistellungen nehmen Verfahren heraus und entlasten die Beamten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landratsämtern und in den Städten, weil sie das nicht mehr genauestens prüfen müssen. Deshalb ist das ein wichtiger Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dementsprechend war auch die Resonanz in der Verbandsanhörung nahezu durchgängig positiv, weil eben gerade im Bau entspannt entschlackt werden konnte. Uns geht es nicht nur rein um die rechtliche Entbürokratisierung, sondern auch um Beschleunigung und Modernisierung. Das hängt sehr eng miteinander zusammen. Deshalb ist es auch wichtig, auf diese unterschiedlichen Bereiche genau zu achten. Wir haben das eine oder andere berücksichtigt. Ich sage es einmal so: Wir haben das gemacht, um die Dinge konsensual voranzubringen und auch mit den Spitzenverbänden konsensual vorzugehen. Vielleicht hätten wir das eine oder andere einfach nicht berücksichtigen müssen, dann wäre es vielleicht noch schlanker gegangen; aber wir leben halt in der Realität und versuchen, ein Geben und ein Nehmen zu haben und am Ende vernünftige Regelungen im Konsens hier durchzubringen. Der letzte Punkt, den ich ansprechen will, ist das öffentliche Dienstrecht. Das ist nämlich auch ein wichtiger Aspekt, weil der eigentlich ein Ausfluss dieser Methodik ist, um die es uns geht; denn uns geht es nicht nur um die Befähigung der Unternehmen, unternehmerische Freiheit wahrzunehmen, sondern auch um die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, vor allem in den Landratsämtern, aber auch in den anderen Behörden. Da haben wir nämlich hoch qualifizierte, gut ausgebildete Leute mit Erfahrung, mit Lebenserfahrung, mit praktischer Berufserfahrung. Wir – vor allem die Bundesebene, durchaus aber auch andere Ebenen wie die Landesebene – haben in den letzten Jahrzehnten oft Gesetze geschaffen, die nicht mehr richtige Gesetze sind, sondern fast schon Verwaltungsakte. Es handelt sich also um eine "Verwaltungsaktisierung" von Gesetzen – nicht mehr generell und abstrakt, sondern individuell und konkret. Dadurch wurde der Spielraum für die Beschäftigten in den Ämtern sehr gering. Das ist aber nicht richtig, weil die nämlich gelernt haben, mit ihrem Fachwissen auf den konkreten Einzelfall, der vorgetragen oder in einem Antrag, einem Baugesuch oder in allen möglichen und vorstellbaren Dingen vorgelegt wird, einzugehen. Das passt sich dann der Lebensrealität an, vor Ort, so wie es konkret ist. So muss dann entschieden werden. Das ist die Freiheit und die Fähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, die das können und die wir darin auch stärken wollen. Wir wollen sie stärken, dass sie diese Fähigkeiten ausnützen. Wir alle wollen dann aber auch hinter ihnen stehen und nicht sagen: Den werden wir mal zur Rechenschaft ziehen. – Diese Entscheidungsfreudigkeit soll durch das Gesetz auch gestärkt werden. Ich halte es methodisch für wahnsinnig wichtig. Dazu gehört: Vorne sparsam sein mit dem Auswerfen von neuen Gesetzen und hinten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Gesetz anwenden müssen, Spielräume einräumen. Das ist die Logik hinter dem Ganzen; dieser folgt das Erste Modernisierungsgesetz und dieser folgt das Zweite und folgen alle weiteren. Deshalb sage ich heute nicht "mehr Demokratie wagen", sondern "mehr Montesquieu wagen". Weniger ist wirklich mehr. Haben wir alle miteinander die Kraft, diese Lücke, die dann entsteht, wenn Dinge mal nicht mehr geregelt sind, auch echt auszuhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Zunächst der Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.

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Florian von Brunn SPD

Herr Minister Herrmann, Sie haben das Gesetz jetzt quasi als Ei des Columbus dargestellt, aber ich glaube, Sie lösen damit auch die Probleme, die Sie selbst verursacht haben. Sie sind ja Freisinger. Sie kennen das Dilemma mit der Typzulassung von neuen Trambahnen und U-Bahnen in München. Da wird nicht ein Typ zugelassen und dann dürfen alle baugleichen Fahrzeuge fahren, sondern da wird jedes einzelne Fahrzeug zugelassen. Die Regierung von Mittelfranken macht es anders. Sie macht eine Typzulassung. Warum ist das nicht längst geändert worden? Witzigerweise gerade heute erreicht mich ein Schreiben aus Harlaching in München, dass dort die Bürger seit über einem Jahr auf ein neues Wartehäuschen warten, das seit über einem Jahr in der Zulassung bei der Regierung von Oberbayern hängt. Dafür brauchen Sie gar kein neues Gesetz, da müssen Sie einfach nur anfangen und vielleicht auch einmal dafür sorgen, dass ein bisschen mehr Personal da ist, um solche Sachen zu entscheiden. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Also, die Landeshauptstadt München liegt nicht in meiner Zuständigkeit. (Florian von Brunn (SPD): Regierung von Oberbayern!) – Da wird die Landeshauptstadt wahrscheinlich die Dinge nicht gescheit vorbereitet haben. (Beifall und Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber ehrlich gesagt, genau um dieses Klein-Klein geht es nicht. (Widerspruch bei der SPD) – Doch, doch! Das ist jetzt der Versuch, den einen gegen den anderen auszuspielen. Mit Sicherheit wird es auch in Zukunft, wenn wir die tollste und großartigste Entbürokratisierung aller Zeiten irgendwann erledigt haben, was sowieso eine nicht endende Daueraufgabe ist, dann wird es immer noch irgendwelche Schwierigkeiten geben. Mit diesen Gesetzen geht es darum, strukturell Regelungen herauszunehmen und die Leute zu befähigen, im Einzelfall vernünftig zu entscheiden. Alles andere wird man sich auch weiterhin im Einzelfall anschauen müssen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Becher, bitte.

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Johannes Becher GRÜNE

Herr Staatsminister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie die Kommunen quasi aufgefordert, auch über die Frage nachzudenken, welche Verordnung, welche Satzung es in Bezug auf diese Freiflächengestaltungssatzung überhaupt braucht. Braucht es da eine Regelung zu Schottergärten? Gleichzeitig nehmen wir den Kommunen heute die Frage und die Antwort ab, weil Sie ja mit Ihrem Gesetzentwurf den Kommunen verbieten, Freiflächengestaltungssatzungen zu erlassen. Wie passt das zusammen? Das ist die eine Frage. Stattdessen gibt es jetzt eine staatliche Regelung zu den Schottergärten, im Sinne von "Welches Gesetz brauchen wir eigentlich?". Ob die dann materiell-rechtlich hält, weiß ich nicht. Das wird sich dann vielleicht in der Praxis noch zeigen. Ich habe noch eine zweite Frage zu den Stellplätzen und den Spielplätzen. Wieso sind Hunderte von Satzungen, die künftig auf kommunaler Ebene geschaffen werden, weniger Bürokratie als eine schlanke staatliche Regelung, von der die Kommunen nach ihrem Gusto abweichen können so wie bisher? Wieso ist das gesamt betrachtet weniger Bürokratie? (Beifall bei den GRÜNEN) Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Ich kann zum zweiten Punkt relativ einfach antworten. Ich habe ja gesagt, dass es um Modernisierung, Beschleunigung und Entbürokratisierung geht. Das sind verschiedene Bereiche, die natürlich zusammenspielen. Bei der Frage der Stellplätze geht es in allererster Linie um den bestehenden Aufwand, um die Kosten letztendlich, um die Verteuerung von Bauprojekten für Eigentümer oder größere Unternehmen, die das tun, was wir dringend tun müssen und was die Bundesregierung in den letzten drei Jahren ziemlich versäumt hat, nämlich Wohnungen zu bauen. Das ist der Kern der Thematik bei den Stellplätzen. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Hier geht es in erster Linie darum, das Bauen billiger und Wohnungseigentum oder Eigenheime erschwinglich zu machen. Das ist der Kern bei dem Punkt. Das ist nicht unbedingt der Kern die Entbürokratisierung, wobei das zusammenspielt. Der erste Punkt war noch mal? (Johannes Becher (GRÜNE): Freiflächengestaltungssatzung und Schottergärten!) – Da ist es einfach so, dass sich die Frage nicht stellen kann und nicht stellen sollte: Muss es sein, dass die öffentliche Hand, der Staat, egal in welcher Erscheinungsform – Bund, Land, Kommune – den Eigentümern hineinredet, wie sie ihren Garten zu gestalten haben? Unsere Antwortet lautet darauf: Nein, das muss eben nicht sein. Das ist falsch. Das ist ordnungspolitisch falsch. Das ist auch in Hinblick auf Bürokratiefragen falsch. Deshalb soll der Staat seine Finger da rauslassen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/3023, die Änderungsanträge der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/3891, 19/3909 und 19/4144, die Änderungsanträge der Fraktionen FREIE WÄHLER und CSU auf den Drucksachen 19/3889 und 19/3890, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/3925, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/3646 mit 19/3655 und 19/3748, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/3724 und 19/3858 mit 19/3864 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr auf der Drucksache 19/4286. Zunächst ist über die soeben erwähnten 20 Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt alle 20 Änderungsanträge zur Ablehnung. Ich lasse zuerst über die zwei Änderungsanträge, zu denen namentliche Abstimmung beantragt wurde, abstimmen. Die Abstimmungen werden elektronisch durchgeführt. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Bisherige Regelung zur Errichtung von Spielplätzen beibehalten" auf Drucksache 19/3862. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 17:28 bis 17:31 Uhr) Drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Es folgt nun die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Freiflächengestaltungssatzungen in vollem Umfang erhalten" auf Drucksache 19/3864. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 17:31 bis 17:33 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit wir über die weiteren Änderungsanträge abstimmen können. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Das gilt auch für den Kollegen Becher. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden 18 Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Der Abstimmung werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr zugrunde gelegt. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Nachdem die Ergebnisse der vorherigen namentlichen Abstimmungen noch nicht vorliegen, unterbreche ich für einen kurzen Moment. (Unterbrechung von 17:34 bis 17:35 Uhr) Ich gebe schon einmal das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Erstes Modernisierungsgesetz Bayern betreffend "Bisherige Regelung zur Errichtung von Spielplätzen beibehalten" auf Drucksache 19/3862 bekannt: Mit Ja haben 14 gestimmt, mit Nein 117; es gab 24 Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Ich gebe nun das Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Erstes Modernisierungsgesetz Bayern betreffend "Freiflächengestaltungssatzungen in vollem Umfang erhalten" auf Drucksache 19/3864 bekannt: Mit Ja haben 35 gestimmt, mit Nein 119; es gab eine Stimmenthaltung. – Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3023. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4286. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen! – Das sind die Fraktionen der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Das sind die Fraktionen der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Erstes Modernisierungsgesetz Bayern". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/3889 mit 19/3891, 19/3909 und 19/4144 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Zweites Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/3617) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/3903) Änderungsanträge der AfD-Fraktion (Drsn. 19/4041, 19/4042, 19/4069, 19/4070, 19/4074 und 19/4075) Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 19/3994) Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/4033 mit 19/4037) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die SPD-Fraktion zu ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 19/4034 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Kollegen Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion das Wort.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrte Damen und Herren! Machen ist viel cooler als nur Wollen. Wir beschließen heute das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern, und wir setzen in Bayern um. Wir machen. In seiner Regierungserklärung am 13. Juni 2024 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder das "Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030" vorgestellt. Ziel ist neuer Schwung und weniger Bürokratie. Die Staatsregierung will das Leben der Menschen in Bayern einfacher machen. – Herzlichen Dank an unseren Ministerpräsidenten für die Initiative der Staatsregierung, um unser Land voranzubringen. Viele reden nur über Entbürokratisierung; Bayern geht hier voran und hat bereits einiges auf den Weg gebracht. – Herzlichen Dank an unseren Entbürokratisierungsbeauftragten Walter Nussel. Walter Nussel leistet eine hervorragende Arbeit in diesem Themenbereich, und mit der Enquete-Kommission zur Entbürokratisierung wird das Thema nochmals breiter aufgestellt. Der Kollege Steffen Vogel und das gesamte Team der Kommission haben eine Wahnsinnsaufgabe vor sich. Aber sie ist wahnsinnig wichtig, und die Arbeit, die hier geleistet wird, lohnt sich auch. – Herzlichen Dank für eure Arbeit in diesem Bereich! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Mit dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz Bayern geht es jetzt konkret in die Umsetzung. Wir deregulieren, wir bündeln, wir entbürokratisieren, wir handeln. Im Zweiten Modernisierungsgesetz Bayern ändern und verbessern wir das Leistungslaufbahngesetz und das Disziplinargesetz. Es gilt: Lösungsorientiertes Arbeiten wird künftig bei der Beurteilung belohnt. Das Immissionsschutzgesetz wird geändert. Die Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Wir passen die Bayerische Bauordnung an. Dichtere Bebauung wird möglich, vereinfachte und schnellere Genehmigung bei Bauanträgen wird durchgesetzt. Wir entrümpeln das Bayerische Statistikgesetz. Es wird auf verschiedenen Ebenen weniger zeitraubende Abfragen geben. Wir ändern das Waldgesetz und deregulieren zwischen Bund und Land. Wir lockern die Vergaberichtlinien für unsere Kommunen bei Auftragsvergaben. Das ist ein massiver und wuchtiger Aufschlag, der sich in allen Ressorts und auf allen Ebenen bis hin zur Kommunalpolitik auswirken wird, eine wesentliche Erleichterung und Verbesserung. So etwas gibt es in dieser Dimension nur in Bayern, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Zwei Punkte möchte ich speziell herausgreifen, weil sie mir wichtig sind. Erstens. Viele der hier Anwesenden sind kommunalpolitisch aktiv. Einige trugen sogar an vorderster Stelle Verantwortung in ihren Kommunen. Wir sind alle froh, wenn in unserem Land etwas vorwärtsgeht, etwas gebaut wird, gestaltet und investiert wird. Die Vergabevorschriften sind wirklich nicht einfach. Hier können einem hin und wieder schon mal graue Haare wachsen. Man sieht es vielleicht an mir. Wir vereinfachen aber jetzt radikal. Über 2.000 Kommunen werden ab 01.01.2025 aufatmen können. Direktaufträge können künftig bis 250.000 Euro für Bauleistungen bzw. bis 100.000 Euro für sonstige Leistungen beauftragt werden. Bei erleichterten Vergaben wird die Wertgrenze auf 1 Million Euro für Bauleistungen heraufgesetzt. Das bringt Entlastung, Beschleunigung und Vereinfachung in ganz Bayern. CSU und FREIE WÄHLER bringen das auf den Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der zweite Punkt, der für mich enorm wichtig ist, ist Entbürokratisierung. Die Entbürokratisierung kann zum großen Teil auch in Behörden erfolgen: weniger Dienst nach Vorschrift, mehr Eigeninitiative. Pragmatische Lösungen sind gefragt. Wir ändern das Dienstrecht in Bayern. Bei den Beurteilungen werden neue Kriterien mit aufgenommen: lösungsorientierte Vorgehensweise, pragmatische Arbeitsweise, Ausschöpfung bestehender Ermessensspielräume. Neben bayerischer Gründlichkeit muss es künftig auch mehr Kreativität im gesetzlichen Rahmen geben. Wir schaffen die Grundlagen dafür. Für unsere Kommunen, für die Verwaltung und für die Menschen in Bayern ist das eine wirklich gute Nachricht so kurz vor Weihnachten. Herzlichen Dank an alle, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, an unsere Arbeitskreise und Ausschüsse. Besonderer Dank geht aber an unsere Staatsregierung für die Initiative, stellvertretend an Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann, der das Ganze immer sehr unterstützt hat. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Alles in allem ist das ein tolles Gesetzespaket. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben. Ihnen allen eine gesegnete Weihnachtszeit und alles Gute! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Wir haben eine Zwischenbemerkung des Kollegen Toni Schuberl.

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Toni Schuberl GRÜNE

Kollege Schwab, Sie ändern das Waldgesetz, § 10 Nummer 3, im Modernisierungsgesetz. Da sollte das Wort "unverzüglich" rein, und zwar im Fall, wenn ein Wald kahl geschlagen oder durch ein Schadensereignis unbestockt ist. Der Wald ist spätestens binnen drei Jahren wieder aufzuforsten. Jetzt hat der Kollege Nussel persönlich durchgesetzt, dass das Wort "unverzüglich" wieder gestrichen wird. Jetzt haben wir die Situation, dass es vorher "innerhalb von drei Jahren" geheißen hat. Wir ändern das Gesetz jetzt trotzdem, auch ohne das Wort "unverzüglich", und zwar heißt es dann: "spätestens binnen drei Jahren". Ich möchte das nur erklären: Alle Gesetze müssen geändert werden. Die ganzen Lose-Blatt-Sammlungen müssen erneuert werden. Gerichte werden sich damit befassen, ob es inhaltlich einen Unterschied gibt. Die Waldbauern werden sich fragen. – Das ist Bürokratie, und zwar dadurch, dass man "spätestens binnen" statt "innerhalb" schreibt. Da möchte ich Montesquieu zitieren: Ein Gesetz, das man nicht braucht, darf man nicht erlassen. – Wieso ändern Sie das so unsinnig? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Thorsten Schwab CSU

Mir ist schon klar, dass wieder einzelne Punkte herausgegriffen werden. Aber insgesamt ist es ein Riesenpaket. Ich kann Sie aber beruhigen: Der Kollege Walter Nussel wird selber noch reden, nachdem Sie es direkt angesprochen haben. Da müssen Sie nicht mich fragen, sondern können die Frage direkt stellen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Da bin ich gespannt!) Insgesamt möchte ich noch mal betonen: Ein sehr großer, wuchtiger Aufschlag. Vor allem die Vergaberichtlinienänderung ist eine wahnsinnige Verbesserung für über 2.000 Kommunen in Bayern. Ich möchte mir das nicht wegen einzelner Kleinigkeiten schlechtreden lassen, sondern man muss das Große und Ganze sehen. Das ist wirklich ein tolles Gesetzespaket. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Markus Striedl für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorab mal eine Frage, mal schauen, ob einer die Antwort kennt: Was haben das Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz, Ihre aktuelle Zuwanderungspolitik und ein Omelett gemeinsam? (Anna Rasehorn (SPD): Alles lecker! – Zuruf: Gar nichts!) Das weiß keiner? Das habe ich mir schon gedacht, dass Sie die Fehler in Ihrer eigenen Politik nicht erkennen. Bei allen drei Dingen ist es so: Sobald ein faules Ei dabei ist, kann das ganz verheerende Folgen haben. (Beifall bei der AfD) Leider haben Sie es mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz mal wieder geschafft, einige gute Dinge mit dem einen oder anderen faulen Ei zu verderben. So sollen gerade im Bausektor Erleichterungen geschaffen werden, die in Teilen durchaus Sinn ergeben, wie die Verlängerung von Fristen, Bauantragstellungen direkt beim Landratsamt oder Minimalverbesserung bei Brandschutzauflagen. Aber, und das muss ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Das Ganze ist recht plakativ. Für den Dschungel der bayerischen Bürokratie braucht es kein buntes Feilensortiment wie hier, das kleinteilig abträgt. Echten Bürokratieabbau wird es nur mit einer blauen Kettensäge geben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Kommen wir nun aber zu den Dingen, die uns dazu bewogen haben, das Gesetz in seiner Gesamtheit abzulehnen. Erstens. Künftig darf in Baugenehmigungsverfahren von der Bayerischen Bauordnung abgewichen werden, wenn "überragendes öffentliches Interesse" vorliegt. – Was ist jetzt "überragendes öffentliches Interesse"? – Da könnte man jetzt meinen, es ist wichtig, wenn es vor Ort um Projekte geht. – Nein. Die Begrifflichkeit, das, was überragendes öffentliches Interesse ist, wird in Berlin definiert. Aktuell sind es zum Beispiel Windkraftanlagen und Solarparks. Aber das ist kein öffentliches Interesse, wie es der Bürger versteht. Ganz im Gegenteil: Hier wird es Berlin wieder einmal ermöglicht, ungestört nach Bayern hineinzuregieren. So viel zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Punkt zwei, die Genehmigung von Windparks. Ab sechs Anlagen geht die Verantwortung dafür direkt an die Regierung. Das heißt, baust du fünf, bist du zuständig. Baust du eine sechste dazu, dann ist die Regierung zuständig. Seit wir in Bayern unseren Windkraft-Hubsi haben, ist klar, wie die Entscheidung seitens der Regierung dann ausfällt. Punkt drei, mal ganz simpel formuliert: Künftig kann Ihr Nachbar seine Wärmepumpe direkt vor Ihrem Schlafzimmerfenster parken. Das hat mit weitreichenden Änderungen des Abstandsflächenrechts zu tun. (Johannes Becher (GRÜNE): Simpel zu formulieren, ist Ihr Grundmotto!) Den Bürokratieabbau sehen wir hier eher nicht. Das ist wohl eher eine weitere Hommage an den eventuellen künftigen Koalitionspartner in Berlin, die GRÜNEN. Viertens. Künftig kann die Staatsregierung neue Statistiken anlegen, ohne dafür eine Rechtsverordnung zu benötigen. Wer bisher schon von Statistiken und Listen erschlagen wird, dem sei gesagt: Hier erhält die Staatsregierung faktisch einen Freifahrtschein. Wie sagt man neudeutsch? – Last, but not least. Frei übersetzt: Das Letzte will man eigentlich gar nicht mehr lesen. Der Bußgeldrahmen im Fischereigesetz wird von 5.000 Euro um 50 % auf 7.500 Euro angehoben. Was dabei modernisiert oder abgeschafft wird, ist mir nicht klar, aber egal. Dazu fällt mir eigentlich nur ein Zitat ein, das dem ehemaligen tschechischen Präsidenten Zeman zugeschrieben wird – es ist wohl nicht von ihm, aber seine Pressestelle sagt, sie findet es ziemlich cool –: "Wenn Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Angeln ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dass dieses Land von Idioten regiert wird." Vielen Dank! (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Ich weiß nicht, Herr Kollege Striedl, ob das wirklich dem Niveau dieses Hauses guttut, wenn Sie sich hier so äußern. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Er hat zitiert!) Ich rufe den Kollegen Markus Saller auf.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Striedl, dass Sie sich so gut mit faulen Eiern auskennen, das wundert mich an der Stelle nicht. (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Meine Damen und Herren, das Zweite Modernisierungsgesetz setzt wie schon das Erste Deregulierung und Entbürokratisierung im Landesrecht konsequent fort. Die Staatsregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt, und es werden auch mit dem zweiten Gesetz eine Vielzahl von bürokratischen Hürden im Landesrecht abgebaut: im Vergaberecht, im Bau- und Statistikrecht, im öffentlichen Dienstrecht, im Immissionsschutzrecht sowie in der Regulatorik der Landwirtschaft, der Waldwirtschaft und der Fischereiwirtschaft. Der Bayerische Landtag hat die Betroffenen dabei mitgenommen – das möchte ich ausdrücklich betonen –; denn die Anhörung der Verbände hat ein insgesamt sehr positives Echo ergeben, was die geplanten Änderungen angeht. Dass sich die Staatsregierung der Deregulierung und der Entbürokratisierung umfassend und breit stellt, findet großen Anklang, vor allem bei den Wirtschaftsverbänden. Wir haben jüngst immer wieder bei verschiedenen Anhörungen gehört, dass auch die Einsetzung der Enquete-Kommission zur Entbürokratisierung großen Anklang findet, insbesondere, wie gesagt, bei Verbandsvertretern aus der Wirtschaft. Gespannt wartet man auf Ergebnisse; wir alle wissen, wir müssen demnächst liefern. Die Neuregelungen im Vergaberecht werden in verbindliche und vollziehbare Gesetzesform gegossen. Für den Staat, für die Kommunen und für die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden deutlich erhöhte vergaberechtliche Wertgrenzen festgeschrieben, unterhalb derer die Auftragsvergabe jeweils erheblich liberalisiert wird: bei Direktaufträgen für Bauleistungen bis 250.000 Euro und für sonstige Leistungen bis 100.000 Euro und eine erleichterte Vergabe bis 1 Million Euro für Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist die 221.000 Euro. Diese Erleichterungen im Vergaberecht sind wirklich ein großer Wurf, meine Damen und Herren, und es ist nicht nur ein kleiner Schritt. Sie werden durchgängig als massive Erleichterung empfunden und als positiver Schritt gewürdigt. Aufträge können im Übrigen nach wie vor auch von den Kommunen über die Bayerische Vergabeplattform BayVeBe veröffentlicht werden, sodass die Kommunen eben auch – obwohl man am Anfang Bedenken hatte – ex ante entsprechende Aufträge ausschreiben können, sich interessierte Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer mit der notwendigen Transparenz bewerben können. Es ist also nicht so, dass nur am Ende, also ex post, mitgeteilt wird, wer den Auftrag erhalten hat. Auch im Baurecht, meine Damen und Herren, haben wir mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz erhebliche Erleichterungen: Abstandsflächen werden für Antennen, für Windenergieanlagen, für ebenerdige Terrassen und Wärmepumpen nicht mehr in der Form einzuhalten sein, wie es vorher war. Bauverfahren werden beschleunigt; das ist vorher schon gesagt worden. Innerhalb von drei Wochen muss ein Bauantrag geprüft und Fehlendes muss von der Baubehörde moniert werden. Liegt ein Bauantrag länger als drei Monate, tritt eine Genehmigungsfiktion ein. Das alles sind also Dinge, die letztendlich wirklich einen Turbo im Verfahrensrecht zünden. Auch das Bayerische Statistikgesetz wird modernisiert, indem ein zweijähriges Statistikmoratorium eingeführt wird. Wir haben schon das letzte Mal darüber gesprochen, Kollege Becher. Man kann den Becher halb voll oder halb leer sehen. (Johannes Becher (GRÜNE): Da ist nur ein Tropfen im Becher!) Es sind immerhin erste Statistiken, die jetzt abgebaut werden. Aber ich kann noch etwas dazu sagen, Herr Becher. Wir haben vor Kurzem zusammen mit den Landesinnungsverbänden von Metzgern, Müllern und Bäckern eine anonyme Statistikabfrage gemacht und dabei festgestellt, dass da immer die gleichen drankommen, wenn es um die Statistiken geht. Sie haben ganz ehrlich geantwortet, dass sie zum Teil völlig falsche Daten abgeben: veraltete Daten, Daten aus den Vorjahren usw. Da muss man sich fragen: Wenn schon die Datengrundlage für eine Statistik nicht stimmt, was hat dann die Statistik an sich für einen Sinn? Hier ging es natürlich in erster Linie um Bundesstatistiken und nicht um Landesstatistiken. Meine Damen und Herren, auch im öffentlichen Dienstrecht gibt es Änderungen; das ist vorher schon ausgeführt worden. In der Landwirtschaft wird das Landpachtverkehrsgesetz komplett abgeschafft. Das ist wirklich Entbürokratisierung, dass man ganze Gesetze abschafft. Stattdessen gelten wieder privatrechtliche Regelungen aus dem BGB. Das reicht. Das ist doch wirklich ein Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber erkannt hat, was überflüssig ist. Zusammenfassend, meine Damen und Herren, handelt der Bayerische Landtag auch mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz in Sachen Bürokratieabbau entschlossen. Ja, wir fangen erst damit an, und da kommt noch mehr; Sie brauchen also noch nicht die blaue Kettensäge herauszuholen. Die Änderungsanträge der Opposition wurden in den Ausschüssen lang und breit diskutiert. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER lehnt diese Änderungsanträge ab. Wir bitten um Zustimmung zum Zweiten Modernisierungsgesetz mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kollege Johannes Becher.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde gebeten, einmal mit etwas Positivem anzufangen. Das möchte ich tun. Viele der Änderungen in diesem Zweiten Modernisierungsgesetz sind sinnvoll – manche sind größere Schritte, andere sind kleinere Schritte –, daher wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Bravo!) Ein paar Dinge noch. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) – Na ja, Sie können nicht erwarten, dass wir es ganz unbesprochen lassen; so viel Redezeit ist ja dann doch. Ich möchte auf das eingehen, was auch schon der Kollege Schuberl mit dem Waldgesetz angesprochen hat. Ich glaube, der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte eigentlich eine weitergehende Änderung des Waldgesetzes vorgesehen. Mit dem Änderungsantrag, der da eingebracht wurde, gibt es jetzt fast keinen Unterschied mehr zum Bisherigen. Ich hätte kein Problem damit zu sagen, man lässt diesen Paragrafen zum Waldgesetz einfach komplett weg und lässt es so, wie es ist. Unser Abstimmungsverhalten würde sich dadurch nicht verändern. Ich glaube, im Moment ist die Änderung wahrscheinlich unschädlich, aber überflüssig. Mit diesen Worten würde ich das so sagen. Aber vielleicht gibt es noch eine Erläuterung dazu. Der größte Schritt – das möchte ich schon ansprechen – sind die Wertgrenzen bei der Vergabe, dass man diese nach oben setzt, auch deutlich nach oben setzt. Da ist eher die Frage an uns alle: Warum haben wir das nicht schon längst gemacht, wenn diese Spielräume vorhanden sind? Wir haben bei uns oft die Diskussion, dass wir kein Goldplating machen dürfen, also nichts draufsatteln, wenn von der EU etwas vorgegeben ist. Das adressieren wir oft an den Bund, ist auch nicht verkehrt. Aber an der Stelle hätten wir da schon Spielräume in der Vergangenheit gehabt, die wir nicht genutzt haben. Wir haben es auch nicht beantragt, das muss ich jetzt auch sagen; aber es ist gut, dass es jetzt genutzt wird. Es ist sogar so, wir haben das neulich in der Enquete-Kommission gehört: Wir sind noch gar nicht am obersten Limit der Spielräume, die uns die EU einräumen würde. Trotzdem befinden wir uns bei den Vergaben natürlich in einem Spannungsfeld zwischen einerseits schneller, unbürokratischer Vergabe – so einfach wie es geht – und andererseits Wettbewerbsrecht und Transparenz. Ich halte es für richtig, bei den Direktvergaben jetzt auch nicht ans Limit zu gehen, denn wir wollen ja Wettbewerb. Gleichzeitig sage ich auch: Europarechtliche Ausschreibungen müssen wir wirklich vermeiden, wo wir nur können. Es gibt Großbaustellen, bei denen ich sage: Okay, da gibt es vielleicht nur drei Firmen in Europa, die das können. Aber davon gibt es nicht viele. Wann immer es möglich ist: keine europarechtliche Ausschreibung! Das ist eine Erleichterung, insofern Lob für diesen Teil, dem stimmen wir sehr gerne zu. (Beifall bei den GRÜNEN) Dann ging es noch um die Bäcker, die Metzger und die Statistik. Der Kollege Schwab hat gesagt: Bei den Statistiken wird entrümpelt. Ein Statistikmoratorium ist angekündigt. Als ich den Gesetzentwurf das erste Mal gesehen habe, habe ich ein bisschen geschaut, um welche Statistiken es geht. Dann stellt man fest: Es geht um acht. Das waren wenig. Dann schaue ich in die Regierungserklärung vom 13. Juni 2024: "Außerdem wollen wir ein Statistik-Moratorium einführen, gerade in Bayern", schreibt der Ministerpräsident, oder sagt es uns vielmehr. "Viele unserer Handwerker, auch Bäcker und Metzger, empfinden diese ganzen Statistikpflichten häufig als eine echte Belastung im Alltag." Jetzt ist das Statistikmoratorium da, groß angekündigt. Es sind nicht mehr acht Statistiken, sondern elf. Hilft irgendeine dieser Entlastungen den Bäckern? – Nein. Hilft irgendeine dieser Entlastungen den Metzgern? – Auch nicht. Hilft irgendeine dieser Entlastungen den Handwerkern? – Auch nicht. Es geht um die Theaterstatistik, es geht um betreute Wohnformen, es geht um Meldungen an den Gutachterausschuss, es geht um die Statistik der internationalen und ausländischen Schulen – ich greife nur ein paar heraus –, es geht um das Landeserziehungsgeldgesetz, um die Erwachsenenbildung und um die Erhebung der Impfrate zu statistischen Zwecken sowie der Gesundheitsberichterstattung. Es ist unschädlich, dass man diese elf Statistiken jetzt erleichtert – das mag schon sein –, aber von dem, was vom Ministerpräsidenten angekündigt wurde – Erleichterung für die Wirtschaft, Statistikmoratorium, die Bäcker, die Metzger, die Handwerker – ist nichts umgesetzt. Jetzt sagt man: Wir sind nicht zuständig, das ist der Bund. (Michael Hofmann (CSU): Das machen wir dann am 23. Februar!) Entweder – das möchte ich einfach noch sagen – wusste der Ministerpräsident bei der Regierungserklärung, dass er das, was er da vorschlägt, gar nicht machen kann, weil Bayern gar nicht zuständig ist. Dann hat diese Regierungserklärung einen Mangel an Redlichkeit. (Zurufe von der CSU: Ach, geh!) Oder aber er wusste nicht, dass er mit dem Statistikmoratorium den Bäckern, den Metzgern, den Handwerkern überhaupt nicht hilft, dann hatte die Regierungserklärung einen Mangel an Qualität. (Widerspruch bei der CSU) Beides halte ich für schwach. Ich möchte, dass wir den Bäckern helfen, dass wir den Metzgern helfen, dass wir den Handwerkern helfen. Dafür brauchen wir Regierungserklärungen, die halten, was sie versprechen. (Beifall bei den GRÜNEN – Unruhe und Widerspruch bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Zweite Modernisierungsgesetz, das doch mit einigem Hochdruck durch den Ausschuss gepeitscht wurde, ist auch wieder keine Glanzleistung und schon gar keine großartige Entbürokratisierungsleistung. Wenn Sie das für großartig halten, dann sind Sie sehr bescheiden in Ihren Ansprüchen. (Beifall bei der SPD) Trotzdem will ich mit etwas Positivem anfangen, es ist ja Vorweihnachtszeit. Begrüßt wird ausdrücklich, dass Bauanträge künftig nicht mehr bei der Gemeinde, sondern bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden sollen. Die unmittelbare Einreichung bei der Genehmigungsbehörde ist für den Einsatz des digitalen Bauantrags notwendig, da die Genehmigungsbehörden hierfür technisch ausgerüstet sind, aber leider halt nicht alle; von 71 Landratsämtern sind es gerade mal 50. Aber das ist immerhin ein Anfang. Positiv ist, die Einführung der Ausschlussfrist von drei Wochen zu prüfen und die Prüfung von Bauanträgen auf Vollständigkeit. Auch dass die dreimonatige Fiktionsfrist des Artikels 65 der Bayerischen Bauordnung drei Wochen nach Zugang des Bauantrags bzw. der Unterlagen beginnt und daher gleichzeitig mit der Zweimonatsfrist in Artikel 36 des Baugesetzbuches läuft, ist sehr zu begrüßen und kann zu einer echten Beschleunigung führen, wenn denn ausreichend Personal in den Bauämtern zur Verfügung steht. Dafür müssen Sie dann halt noch sorgen. (Beifall bei der SPD) Positiv ist die schon erwähnte Anpassung der Grenzwerte für die Unterschwellenvergabe mit der Erhöhung der Wertgrenzen für Lieferungen, Bauleistungen und freiberufliche Leistungen. Nachdem die Vorredner das alles so gelobt haben, kann ich mich hier etwas kurzfassen. Aber ich lobe es ausdrücklich auch. Sehr zu begrüßen ist, dass unser Antrag auf Wegfall der Genehmigungspflicht beim Bau von neuen Wärmeleitungen, Batteriespeichern und Netzstationen zwar im federführenden Bauausschuss noch abgelehnt wurde, aber dann von der CSU im Wirtschaftsausschuss am 05.12.2024 als fast wortgleicher Antrag eingebracht wurde, der natürlich angenommen wurde. Aber es hat uns gefreut. Bedauerlich ist jedoch, dass bei unserem Antrag zur Abschaffung der 10-H-Regelung bei der Windenergie nicht das Gleiche passiert ist. Windenergie ist die effektivste Variante der erneuerbaren Energien. Es gibt keinen Grund, dies auszubremsen. Aus diesem Grund werden wir auch zu diesem Antrag noch namentliche Abstimmung beantragen. Hätten Sie sich auch hier einen Ruck gegeben, hätten wir diesem Gesetz zustimmen können. (Martin Wagle (CSU): Dann lasst es halt!) – Ja, genau, dann lassen wir es halt. Das Zweite Modernisierungsgesetz hat zwar seinen Namen Modernisierungsgesetz nicht verdient, und schon gar nicht ist es cool, aber es ist ganz ordentlich. Es ist nicht perfekt, nicht ganz überzeugend, und deshalb werden wir uns enthalten. (Beifall bei der SPD – Martin Wagle (CSU): Alles, was fortschrittlich ist, ist für die SPD nichts!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Gross. – Nächster Redner ist der Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion.

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Walter Nussel CSU

Herr Präsident, Hohes Haus! Es ist erst einmal positiv, dass die GRÜNEN dem zustimmen. Ihr habt ja doch etwas gelernt. Ich will aber ganz kurz – denn viel Zeit habe ich nicht – sagen: Herr Schuberl, ich habe das im Ausschuss erklärt. Es geht um die Vegetation, es geht um verschiedenste Zusammenhänge in der Natur. Ich kann nicht immer pflanzen, ich muss auch schauen, was von der Naturverjüngung kommt usw. Das können wir noch mal vertiefen. Deswegen war uns das wichtig, und vor allem haben hier auch die Waldbauern interveniert. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg. Herr Kollege Becher, die Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative zu den Statistikpflichten eingebracht. Ich hoffe, ihr unterstützt das in Berlin; denn dann kommen wir da einen Schritt weiter. Der zweite Punkt ist über zwei Jahre aus Bayern angeschoben worden, und ich habe massiv darum gekämpft: Es wird ab 01.01. nächsten Jahres eine Wirtschaftsidentifikationsnummer für jeden Betrieb geben, ähnlich wie eine Steuernummer. Darüber können sich dann die Behörden die Daten – in Anführungszeichen – "selber" holen. Das soll auch eine große Entlastung werden. Das hat auch der Bund so gesehen, dass dann die "Statistikpflichten" – in Anführungszeichen – etwas schmaler werden und die Behörden über diese Nummer auf die Dinge zugreifen können. Mich stört aber bei der ganzen Diskussion hier maßlos, wenn die Opposition sagt: Das ist stümperhaft, das ist nicht richtig, dass wir die Entbürokratisierung so anpacken. Auf der anderen Seite macht ihr aber bei der Verpackungsverordnung und bei der Nachhaltigkeitszertifizierung genau das Gegenteil. Da fordert ihr immer mehr Dokumentationspflichten und mehr Auflagen. Gebt doch den Unternehmen endlich die Beinfreiheit, die sie brauchen, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) und geht weg von der Kriminalisierungsdenke. Jeder Unternehmer, der irgendetwas macht, jeder Leistungsträger wird von euch immer so hingestellt, als wenn er etwas Schlechtes machen würde. Gebt den Menschen die Freiheit, und dann wird auch die Wirtschaft wieder einen Schub bekommen. Das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Das ist mir ganz wichtig. Für die Grundversorgung unserer Bevölkerung müssen wir Zeichen setzen, und diese Zeichen heißen: Beinfreiheit. Wir müssen den Menschen wieder mehr Vertrauen schenken, wir müssen unseren Verwaltungen mehr Vertrauen schenken, und das ist letztendlich der erste Aufschlag mit diesen beiden Gesetzen, die wir heute auf den Weg bringen. Ich hoffe, dass wir das dann auch beim dritten und vierten Entlastungsgesetz in diese Richtung weiterlenken. Ich nehme euch auch bei der Erhöhung der Schwellenwerte beim Wort. Ich habe einen entsprechenden Vorschlag gemacht, aber bis heute keine Nachricht erhalten. Der Bundesrat hat sich in einem sogar einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag ebenfalls dazu bekannt. Herr Habeck hätte unsere Position längst nach Europa transportieren müssen. Ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Bei den Planungsleistungen der Kommunen ist bisher nur eine Erhöhung des Schwellenwerts auf 221.000 Euro geplant; wir wollen ihn auf 750.000 Euro anheben. Es ist Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums, darauf hinzuwirken. Ich hoffe, dass dieses Vorhaben jetzt auch bei der EU massiv nach vorn getrieben wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir haben viele Dinge gemacht, unter anderem den Fitnesscheck. Ich mache den Praxischeck fortwährend, wenn es irgendwie möglich ist. Ich hoffe, dass das endlich auch beim Bund Berücksichtigung findet; das habe ich schon beim letzten Mal angesprochen. Es muss ministeriumsübergreifend funktionieren. Es geht nicht so, wie es in Berlin bisher gemacht wurde: nur mit einem Ministerium, und dann kommen die anderen hinterher und sagen: So geht es nicht! – Das Heizungsgesetz war ein Lehrbeispiel dafür, wie etwas falsch laufen kann. Ich hoffe, ihr korrigiert es. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Nussel; Ihre Redezeit wäre zu Ende. – Aber von Herrn Kollegen Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Kollege Nussel, es geht um § 10 Nummer 3 des Zweiten Modernisierungsgesetzes – nur dass Sie Bescheid wissen. Geändert werden soll Artikel 15 des Waldgesetzes. Können Sie mir den juristischen Unterschied zwischen "innerhalb von drei Jahren" und "spätestens binnen drei Jahren" erklären? Welche von beiden Formulierungen hätten Sie denn gern?

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Walter Nussel CSU

Herr Schuberl, ich habe in der Sitzung klar ausgeführt: "Unverzüglich" heißt aus meiner – – (Toni Schuberl (GRÜNE): Das habe ich nicht gefragt!) – Ich bin kein Jurist. Ich kann Ihnen nur sagen: "Unverzüglich" heißt für mich "sofort zu vollziehen", und ich muss begründen, wenn ich es nicht machen kann. Die bisherige Regelung war die richtige, und die wollte ich beibehalten. So haben wir dann auch im Ausschuss abgestimmt. Ihre Leute haben dankenswerterweise mitgestimmt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Toni Schuberl (GRÜNE): Aber jetzt wird es geändert!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Nussel. – Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/3617, der Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/3903, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 19/4041, 19/4042, 19/4069, 19/4070, 19/4074 und 19/4075, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/3994, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/4033 mit 19/4037 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, Drucksache 19/4285. Zunächst ist über die soeben erwähnten zwölf Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt alle zwölf Änderungsanträge zur Ablehnung. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Weniger Bürokratie für die Windkraft in Bayern – Abschaffung der sog. 10H-Regelung", Drucksache 19/4034, zu dem namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Abstimmungszeit: drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 18:13 bis 18:16 Uhr) Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Das ist der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden elf Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt wird. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr. (Unruhe) – Ich bitte alle diejenigen, die schon in dem Programmpunkt, der um 19:30 Uhr startet, sind, sich noch einmal zu konzentrieren, weil wir noch eine Abstimmung durchführen möchten. Noch einmal: Es geht nun um die elf Änderungsanträge. Der federführende Ausschuss ist der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten, das heißt, diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Die Sitzung wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses der vorherigen namentlichen Abstimmung für einen kurzen Moment unterbrochen. (Unterbrechung von 18:17 bis 18:18 Uhr) Die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Zweites Modernisierungsgesetz Bayern, hier: weniger Bürokratie für die Windkraft in Bayern – Abschaffung der sog. 10H-Regelung", Drucksache 19/4034, bekannt: Mit Ja haben 35 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 114 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 4) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/3617. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen durchgeführt werden. Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung zugestimmt mit der Maßgabe, dass noch weitere Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 19/4285. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Damit ist so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Die AfD-Fraktion. Die Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Zweites Modernisierungsgesetz Bayern". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3903 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wenn Sie wollen, treffen wir uns um 19:30 Uhr zum Empfang wieder. Uns allen einen schönen Abend! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 18:20 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Anlage 2 zum Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Anlage 3 zum Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Anlage 4 zum Protokoll 19/36 Protokoll 19/36 Protokoll 19/36

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