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Ruth Waldmann

SPD 10.12.2024 Sitzungen 19/36

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Der eigentliche Gesetzentwurf, um den es heute geht, enthält eine Reihe sinnvoller Regelungen und Updates, auf die man zum Teil schon lange und sehnlich gewartet hat. Diese unterstützen wir als SPD ausdrücklich. Ich kann an dieser Stelle nicht auf einzelne Punkte eingehen, weil dafür meine Redezeit nicht ausreicht. Umso bedauerlicher ist es, dass Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN ohne Not den hoch problematischen Änderungsantrag auf Drucksache 19/3621 eingebracht haben. Es geht im Kern um den Satz: "Eine telemedizinische Intervention ist ausgeschlossen." Es geht damit also um ein Verbot einer anerkannten medizinischen Behandlungsmöglichkeit ohne jede Differenzierung. Eigentlich gibt es ja sogar eine bayerische Offensive für Telemedizin, mit der Sie sich ansonsten auch gerne brüsten. Hier mischen Sie sich aber in die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte ein und wollen ihnen hier vom Landtag aus vorschreiben, wie sie zu behandeln oder nicht zu behandeln haben. Sie erwecken dabei bewusst den falschen Eindruck, es gehe hier um den Schutz des ungeborenen Lebens. Das ist falsch! Es geht eben nicht um die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch, sondern um die medizinische Versorgung der Frauen, nachdem die grundsätzliche Frage nach den geltenden Regelungen entschieden ist. Ich finde es schlichtweg unverantwortlich, dass diese Versorgung in weiten Teilen Bayerns nicht gewährleistet ist und Frauen einfach im Regen stehen gelassen werden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Sie arbeiten an der Stelle auch mit ungeheuerlichen Unterstellungen. In Ihrer Pressemitteilung ist die Rede von Abtreibung per Onlineshopping. Das ist eine echte Entgleisung und auch eine bewusste Irreführung der Menschen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Außerdem bringen Sie den Gynäkologen völlig unangemessenes Misstrauen entgegen, unterstellen ihnen pauschal ärztliches Fehlverhalten und missbräuchliche Anwendungen. Hier wäre jetzt ganz dringend nicht nur eine Klarstellung, sondern ganz einfach eine Entschuldigung fällig. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die Stadt München übernimmt einen Großteil der medizinischen Versorgung durch Stellen, die Abbrüche qualifiziert vornehmen, weil es eben in weiten Teilen Bayerns keine solchen Stellen gibt, obwohl die Staatsregierung zu dieser Versorgung eigentlich gesetzlich verpflichtet ist. Das machen Sie aber einfach nicht, und das ist das Hauptproblem. Umso wichtiger ist die Möglichkeit des medikamentösen Abbruchs und der telemedizinischen Begleitung, wie sie übrigens auch von medizinischen Fachgesellschaften empfohlen wird und wie sie seit Jahren in anderen Bundesländern und Ländern erprobt wird und sich dort bewährt hat. Das ist ja nichts Neues. Wie läuft denn so ein nicht medizinischer Schwangerschaftsabbruch ab? – Da sind drei persönliche Arztbesuche Standard: erst zur gründlichen Untersuchung und Beratung, dann schließlich zur Einnahme von Medikamenten in zwei Schritten. Die Stadt München, die Ihnen viel von dem abnimmt, wozu eigentlich Sie verpflichtet wären, bittet nun darum, dass anstatt des dritten Arztbesuches zur Einnahme des zweiten Medikaments – das muss 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme des ersten sein – auch eine telemedizinische Begleitung der Einnahme des zweiten Medikaments zu Hause möglich sein soll. Das als Onlineshopping zu bezeichnen und zu diffamieren ist verantwortungslos und auch ein starkes Stück. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir können diesem Gesetz an dieser Stelle leider nicht zustimmen. Es enthält leider eine zusätzliche Schikane für Frauen, die in ihrer Notlage aber eigentlich dringend Hilfe und Unterstützung und im ganzen Land eine sichere medizinische Versorgung bräuchten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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