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Markus Striedl

AfD 10.12.2024 Sitzungen 19/36

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorab mal eine Frage, mal schauen, ob einer die Antwort kennt: Was haben das Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz, Ihre aktuelle Zuwanderungspolitik und ein Omelett gemeinsam? (Anna Rasehorn (SPD): Alles lecker! – Zuruf: Gar nichts!) Das weiß keiner? Das habe ich mir schon gedacht, dass Sie die Fehler in Ihrer eigenen Politik nicht erkennen. Bei allen drei Dingen ist es so: Sobald ein faules Ei dabei ist, kann das ganz verheerende Folgen haben. (Beifall bei der AfD) Leider haben Sie es mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz mal wieder geschafft, einige gute Dinge mit dem einen oder anderen faulen Ei zu verderben. So sollen gerade im Bausektor Erleichterungen geschaffen werden, die in Teilen durchaus Sinn ergeben, wie die Verlängerung von Fristen, Bauantragstellungen direkt beim Landratsamt oder Minimalverbesserung bei Brandschutzauflagen. Aber, und das muss ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Das Ganze ist recht plakativ. Für den Dschungel der bayerischen Bürokratie braucht es kein buntes Feilensortiment wie hier, das kleinteilig abträgt. Echten Bürokratieabbau wird es nur mit einer blauen Kettensäge geben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Kommen wir nun aber zu den Dingen, die uns dazu bewogen haben, das Gesetz in seiner Gesamtheit abzulehnen. Erstens. Künftig darf in Baugenehmigungsverfahren von der Bayerischen Bauordnung abgewichen werden, wenn "überragendes öffentliches Interesse" vorliegt. – Was ist jetzt "überragendes öffentliches Interesse"? – Da könnte man jetzt meinen, es ist wichtig, wenn es vor Ort um Projekte geht. – Nein. Die Begrifflichkeit, das, was überragendes öffentliches Interesse ist, wird in Berlin definiert. Aktuell sind es zum Beispiel Windkraftanlagen und Solarparks. Aber das ist kein öffentliches Interesse, wie es der Bürger versteht. Ganz im Gegenteil: Hier wird es Berlin wieder einmal ermöglicht, ungestört nach Bayern hineinzuregieren. So viel zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Punkt zwei, die Genehmigung von Windparks. Ab sechs Anlagen geht die Verantwortung dafür direkt an die Regierung. Das heißt, baust du fünf, bist du zuständig. Baust du eine sechste dazu, dann ist die Regierung zuständig. Seit wir in Bayern unseren Windkraft-Hubsi haben, ist klar, wie die Entscheidung seitens der Regierung dann ausfällt. Punkt drei, mal ganz simpel formuliert: Künftig kann Ihr Nachbar seine Wärmepumpe direkt vor Ihrem Schlafzimmerfenster parken. Das hat mit weitreichenden Änderungen des Abstandsflächenrechts zu tun. (Johannes Becher (GRÜNE): Simpel zu formulieren, ist Ihr Grundmotto!) Den Bürokratieabbau sehen wir hier eher nicht. Das ist wohl eher eine weitere Hommage an den eventuellen künftigen Koalitionspartner in Berlin, die GRÜNEN. Viertens. Künftig kann die Staatsregierung neue Statistiken anlegen, ohne dafür eine Rechtsverordnung zu benötigen. Wer bisher schon von Statistiken und Listen erschlagen wird, dem sei gesagt: Hier erhält die Staatsregierung faktisch einen Freifahrtschein. Wie sagt man neudeutsch? – Last, but not least. Frei übersetzt: Das Letzte will man eigentlich gar nicht mehr lesen. Der Bußgeldrahmen im Fischereigesetz wird von 5.000 Euro um 50 % auf 7.500 Euro angehoben. Was dabei modernisiert oder abgeschafft wird, ist mir nicht klar, aber egal. Dazu fällt mir eigentlich nur ein Zitat ein, das dem ehemaligen tschechischen Präsidenten Zeman zugeschrieben wird – es ist wohl nicht von ihm, aber seine Pressestelle sagt, sie findet es ziemlich cool –: "Wenn Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Angeln ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dass dieses Land von Idioten regiert wird." Vielen Dank! (Beifall bei der AfD)

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