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Andreas Winhart

AfD 10.12.2024 Sitzungen 19/36

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute findet die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfs statt, bei dem selbst die Koalitionäre Nachbesserungsbedarf gesehen und dementsprechend zwei Änderungsanträge eingereicht haben. Diese möchte ich kurz beleuchten. Der Änderungsantrag auf Drucksache 19/3785 – darin geht es um die Möglichkeit von Online-Prüfungen – ist äußerst unkritisch. Es ist mehr als zeitgemäß, ja höchste Zeit, dass wir in dieser Richtung etwas machen. Daher trifft dieser Antrag auf unsere Zustimmung. Der zweite Änderungsantrag ist vom Vorredner in die Debatte eingebracht worden. Ich sage ganz offen und ehrlich: Es ist prinzipiell begrüßenswert, wenn der Schwangerschaftsabbruch für die Patientin sanfter bzw. ohne Komplikationen durchgeführt werden kann. Ich sage Ihnen aber auch: Wir wollen keine weitere Vereinfachung der und keinen leichteren Zugang zur Abtreibung. Für uns ist das Recht auf Leben in keiner Weise diskutierbar. (Beifall bei der AfD) Angesichts dieser Abwägung – wir haben in unserer Fraktion durchaus kontrovers diskutiert – kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir uns dazu der Stimme enthalten werden. Es war für uns eine schwierige Abwägung, vollkommen klar. Aber am Schluss steht das Recht auf Leben. Dieses Recht muss, soweit immer es möglich ist, gewahrt werden. Die SPD sieht es komplett anders als wir. Ich möchte auf deren Antrag gar nicht näher eingehen. Dieser Antrag kann nichts anderes erfahren als eine klare Ablehnung, meine Damen und Herren. Wenn wir uns den Gesetzentwurf anschauen, stellen wir fest, dass – leider, zu unserem Bedauern – mehrere Punkt zusammengefasst wurden. Wir hätten hier gern mehr differenziert. Als Allererstes geht es um den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Gesundheitsregionen plus. Diese haben sich durchaus bewährt, was auch auf unsere Zustimmung trifft; das sage ich an dieser Stelle ganz explizit. Der zweite Punkt betrifft das Pflegestudiumstärkungsgesetz. Ziel der Staatsregierung ist es, auch Masseure und Physiotherapeuten an die Hochschulen zu drängen. Wir halten den Weg der Akademisierung dieser Berufe grundsätzlich für falsch. Das haben wir in den zuvor geführten Debatten schon mehrmals erwähnt. Deswegen wollen wir hier nicht mitgehen. Gleiches trifft auf das Hebammengesetz zu. Es ist ein praktischer Beruf; die Ausbildung sollte daher an Berufsfachschulen erfolgen. Der Zugang nur mit Abitur ist vollkommen falsch, zumal wir zu wenige Hebammen haben. Wir wollen keine weitere Verlagerung der Hebammenausbildung an die Hochschulen. Deswegen unser klares Nein zu diesem Vorgehen. Auf den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bin ich bereits im Zusammenhang mit meinen Ausführungen zu dem Änderungsantrag eingegangen. Gehen wir weiter zum fünften Punkt: Die Heilberufe-Kammern haben den Wunsch geäußert, auch eine elektronische Kammerwahl zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, dem wollen wir natürlich nicht im Wege stehen. Gleiches gilt für die Anregung, in das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz die Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendmedizin aufzunehmen. Besonders wichtig ist die zweite Ergänzung, nämlich die Möglichkeit der elektronischen Bewerbung. Meine Damen und Herren, das ist zeitgemäß. In der freien Wirtschaft kann man sich größtenteils nur noch elektronisch bewerben. Es ist höchste Zeit, dass auch der Freistaat Bayern auf die Höhe der Zeit kommt, meine Damen und Herren. Auf einen Punkt – es ist der siebte – bin ich noch nicht eingegangen; den achten habe ich im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag schon angesprochen. Der siebte Punkt betrifft die bevorstehende Krankenhausreform. Meine Damen und Herren, diese Krankenhausreform richtet sich primär gegen den Freistaat Bayern. Statt uns anzupassen, sollten wir uns auf die Hinterfüße stellen, damit die Lauterbach’sche Krankenhausreform nicht kommt und wir weiterhin eine flächendeckende Versorgung haben. Summa summarum: Wenn wir uns das Ganze anschauen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir uns zu diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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