Markus Saller
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Striedl, dass Sie sich so gut mit faulen Eiern auskennen, das wundert mich an der Stelle nicht. (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Meine Damen und Herren, das Zweite Modernisierungsgesetz setzt wie schon das Erste Deregulierung und Entbürokratisierung im Landesrecht konsequent fort. Die Staatsregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt, und es werden auch mit dem zweiten Gesetz eine Vielzahl von bürokratischen Hürden im Landesrecht abgebaut: im Vergaberecht, im Bau- und Statistikrecht, im öffentlichen Dienstrecht, im Immissionsschutzrecht sowie in der Regulatorik der Landwirtschaft, der Waldwirtschaft und der Fischereiwirtschaft. Der Bayerische Landtag hat die Betroffenen dabei mitgenommen – das möchte ich ausdrücklich betonen –; denn die Anhörung der Verbände hat ein insgesamt sehr positives Echo ergeben, was die geplanten Änderungen angeht. Dass sich die Staatsregierung der Deregulierung und der Entbürokratisierung umfassend und breit stellt, findet großen Anklang, vor allem bei den Wirtschaftsverbänden. Wir haben jüngst immer wieder bei verschiedenen Anhörungen gehört, dass auch die Einsetzung der Enquete-Kommission zur Entbürokratisierung großen Anklang findet, insbesondere, wie gesagt, bei Verbandsvertretern aus der Wirtschaft. Gespannt wartet man auf Ergebnisse; wir alle wissen, wir müssen demnächst liefern. Die Neuregelungen im Vergaberecht werden in verbindliche und vollziehbare Gesetzesform gegossen. Für den Staat, für die Kommunen und für die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden deutlich erhöhte vergaberechtliche Wertgrenzen festgeschrieben, unterhalb derer die Auftragsvergabe jeweils erheblich liberalisiert wird: bei Direktaufträgen für Bauleistungen bis 250.000 Euro und für sonstige Leistungen bis 100.000 Euro und eine erleichterte Vergabe bis 1 Million Euro für Bauleistungen bzw. bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist die 221.000 Euro. Diese Erleichterungen im Vergaberecht sind wirklich ein großer Wurf, meine Damen und Herren, und es ist nicht nur ein kleiner Schritt. Sie werden durchgängig als massive Erleichterung empfunden und als positiver Schritt gewürdigt. Aufträge können im Übrigen nach wie vor auch von den Kommunen über die Bayerische Vergabeplattform BayVeBe veröffentlicht werden, sodass die Kommunen eben auch – obwohl man am Anfang Bedenken hatte – ex ante entsprechende Aufträge ausschreiben können, sich interessierte Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer mit der notwendigen Transparenz bewerben können. Es ist also nicht so, dass nur am Ende, also ex post, mitgeteilt wird, wer den Auftrag erhalten hat. Auch im Baurecht, meine Damen und Herren, haben wir mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz erhebliche Erleichterungen: Abstandsflächen werden für Antennen, für Windenergieanlagen, für ebenerdige Terrassen und Wärmepumpen nicht mehr in der Form einzuhalten sein, wie es vorher war. Bauverfahren werden beschleunigt; das ist vorher schon gesagt worden. Innerhalb von drei Wochen muss ein Bauantrag geprüft und Fehlendes muss von der Baubehörde moniert werden. Liegt ein Bauantrag länger als drei Monate, tritt eine Genehmigungsfiktion ein. Das alles sind also Dinge, die letztendlich wirklich einen Turbo im Verfahrensrecht zünden. Auch das Bayerische Statistikgesetz wird modernisiert, indem ein zweijähriges Statistikmoratorium eingeführt wird. Wir haben schon das letzte Mal darüber gesprochen, Kollege Becher. Man kann den Becher halb voll oder halb leer sehen. (Johannes Becher (GRÜNE): Da ist nur ein Tropfen im Becher!) Es sind immerhin erste Statistiken, die jetzt abgebaut werden. Aber ich kann noch etwas dazu sagen, Herr Becher. Wir haben vor Kurzem zusammen mit den Landesinnungsverbänden von Metzgern, Müllern und Bäckern eine anonyme Statistikabfrage gemacht und dabei festgestellt, dass da immer die gleichen drankommen, wenn es um die Statistiken geht. Sie haben ganz ehrlich geantwortet, dass sie zum Teil völlig falsche Daten abgeben: veraltete Daten, Daten aus den Vorjahren usw. Da muss man sich fragen: Wenn schon die Datengrundlage für eine Statistik nicht stimmt, was hat dann die Statistik an sich für einen Sinn? Hier ging es natürlich in erster Linie um Bundesstatistiken und nicht um Landesstatistiken. Meine Damen und Herren, auch im öffentlichen Dienstrecht gibt es Änderungen; das ist vorher schon ausgeführt worden. In der Landwirtschaft wird das Landpachtverkehrsgesetz komplett abgeschafft. Das ist wirklich Entbürokratisierung, dass man ganze Gesetze abschafft. Stattdessen gelten wieder privatrechtliche Regelungen aus dem BGB. Das reicht. Das ist doch wirklich ein Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber erkannt hat, was überflüssig ist. Zusammenfassend, meine Damen und Herren, handelt der Bayerische Landtag auch mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz in Sachen Bürokratieabbau entschlossen. Ja, wir fangen erst damit an, und da kommt noch mehr; Sie brauchen also noch nicht die blaue Kettensäge herauszuholen. Die Änderungsanträge der Opposition wurden in den Ausschüssen lang und breit diskutiert. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER lehnt diese Änderungsanträge ab. Wir bitten um Zustimmung zum Zweiten Modernisierungsgesetz mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
