Benjamin Nolte
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Willkommen zur Zweiten Lesung des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern. Um es vorwegzunehmen: Der große Sprung nach vorn fällt heute aus. Angekündigt war eine umfassende Deregulierung, Digitalisierung und Modernisierung Bayerns. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich jedoch im Wesentlichen um ein Sammelsurium von redaktionellen Änderungen, kleineren Anpassungen, Belanglosigkeiten und Banalitäten. Diese sind aber nicht durchweg schlecht. So ist zum Beispiel zu begrüßen, dass die Genehmigung für Nebentätigkeiten von Beamten allgemein erteilt wird, sofern diese Nebentätigkeiten außerhalb der Arbeitszeiten ausgeübt werden, dienstliche Interessen dadurch nicht beeinträchtigt werden und die Vergütung einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Positiv ist auch die verpflichtende Überwachung von Schlafräumen in Beherbergungsstätten mit Rauchmeldern, um Todesfälle bei Bränden zu vermeiden. Verschiedene Bauten, zum Beispiel Zelte, Podien und Tribünen auf Volks-, Straßen- und Vereinsfesten, sollen künftig verfahrensfrei sein. Auch das ist eine gute Sache. Ich komme damit zu den Punkten, hinter denen ich ein Fragezeichen anbringen würde. Artikel 7 Absatz 3 der Bayerischen Bauordnung besagt bisher, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen ist. Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung soll die Zahl der Wohnungen auf fünf erhöht werden. Das bedeutet also, platt gesagt, weniger Kinderspielplätze. Das mag einerseits Kosten sparen und andererseits einer überalterten Gesellschaft angemessen sein. Familienfreundlich ist es sicherlich nicht. Allerdings ist Ihre Politik ohnehin schon kinder- und familienfeindlich genug, sodass es darauf auch nicht mehr ankommt. Wenn junge Familien in Bayern keinen angemessenen und bezahlbaren Wohnraum mehr finden, ist es auch egal, ob bei der Wohnung, die sie nicht finden, ein Kinderspielplatz dabei ist oder nicht. (Beifall bei der AfD) Kommen wir zur Garagen- und Stellplatzverordnung. Auch diese hat Herr Kollege Schmid gerade schon angesprochen. Künftig soll also eine Obergrenze von zwei Stellplätzen statt bisher eines Stellplatzes pro Wohneinheit im freifinanzierten Bereich und von 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit im geförderten Bereich gelten. Über die genaue Anzahl der Stellplätze soll jedoch die zuständige Kommune entscheiden. Na ja, Entbürokratisierung und Vereinfachung hatte ich mir ein bisschen anders vorgestellt, als dass jetzt noch eine Ebene mehr zuständig ist, aber gut. Ähnliches gilt beim Ausbau von Dachgeschossen. War dies bisher genehmigungspflichtig, soll das zukünftig nur noch anzeigepflichtig sein. Das macht es zwar einfacher, aber vielleicht könnte man einmal überlegen, ob man sich auch diese Anzeigepflicht spart; denn ob diese Anzeigepflicht bei jedem Dachgeschossausbau eingehalten wird, stelle ich infrage. Die gesetzlichen Bauvorschriften sollten eigentlich ausreichen, damit nicht jeder macht, was er will. Ob Wohnungen in ausgebauten Dachgeschossen überhaupt auf dem Wohnungsmarkt auftauchen oder vielleicht eher an Familienmitglieder vermietet werden, ist auch fraglich. Kommen wir zum Abschluss noch zu der geplanten, ich nenne es jetzt einmal "Unendlichkeitsregelung" bei Typengenehmigungen. Hier sehen wir die Gefahr bzw. geben zu bedenken, dass hierdurch Typen auf Dauer genehmigt werden könnten, die sich im Nachhinein als schädlich herausstellen. Wir hatten in der Diskussion im Ausschuss das vielleicht etwas drastische Beispiel Asbest. Liebe Kollegen, Sie werden sicherlich gemerkt haben, dass ich hier vorne schon interessantere Reden gehalten habe. Das liegt daran, dass wir im Plenum auch schon interessantere Anträge und Gesetzentwürfe diskutiert haben. Um es zusammenzufassen: Der Gesetzentwurf enthält gute wie nicht so gute Elemente. Der große Wurf ist er nicht. Versprochen wurde uns die große Revolution oder ein Quantensprung in Sachen Entbürokratisierung und Modernisierung. Bekommen haben wir viel Text mit wenig Inhalt. Wir werden uns daher enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
