Marina Jakob
Die Zielvorgabe von 10 %, wie sie im Bayerischen Naturschutzgesetz steht, ist schon weit übertroffen, und zwar mit freiwilligen Maßnahmen über das KULAP. Über das KULAP-Programm K17 und K16, Schnittzeitpunkt 15. Juni und 1. Juli, geben wir den Landwirten ab 01.07. insgesamt 320 Euro für den Hektar oder 370 Euro für den Hektar, um diesen Schnittzeitpunkt auf freiwilliger Basis zu erreichen. Das sind keine Verbote. Einem Landwirt wird das nicht vorgeschrieben. Festgelegte 10 % der Fläche darf man erst später mähen. Übrigens: In diesem Sommer haben wir selber es gar nicht fertiggebracht, vor dem 01.07. zu mähen, weil das Wetter das gar nicht zugelassen hat. Ihre Begründung ergibt also für dieses Jahr überhaupt keinen Sinn, weil das Wetter eine frühe Mahd gar nicht zugelassen hat. Der Landwirt kann selber entscheiden, ob er an dieser KULAP-Maßnahme teilnehmen will und dadurch einen Beitrag für den Artenschutz leisten will oder eben nicht. Dafür bekommt er Geld vom Freistaat, um eben diese Naturschutzmaßnahme durchzuführen. Dieser Punkt im Bayerischen Naturschutzgesetz ist definitiv kein Problem für unsere Landwirte. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
