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Alexander Flierl

CSU 10.12.2024 Sitzungen 19/36

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD und die Begründung dazu sind wieder einmal eine typische Märchenstunde. Herr Kollege Mannes, ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Die AfD ist nicht der Schutzpatron unserer bäuerlichen Landwirtschaft. (Widerspruch bei der AfD – Zuruf von der AfD: Doch!) Sie sind im Gegenteil der Totengräber unserer bayerischen Landwirtschaft. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wer im Parteiprogramm fordert, aus dem Euro und der EU auszusteigen, der leistet unserer Landwirtschaft einen Bärendienst. Unsere Bäuerinnen und Bauern erzeugen hochwertige und gesunde Nahrungsmittel. (Zuruf von der AfD: Noch!) Sie können aber auch Artenschutz, und sie können Klimaschutz. Es ist Aufgabe der Politik – so verstehen wir unsere Aufgabe – alle drei Säulen zu honorieren, wertzuschätzen und zu unterstützen. Das ist die Politik der Regierungsfraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Wir unterstützen unsere Landwirtschaft gut und bringen sie für die Herausforderungen, vor denen sie stehen, weiter voran. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ihr Gesetzentwurf verdeutlicht einmal mehr, dass Sie die Bedeutung des Volksbegehrens und des Versöhnungsgesetzes, aber auch die naturschutzfachliche Bedeutung eines späteren Mahd-Zeitpunktes und die Bestimmungen des Artikels 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes mit einem Mahd-Zeitpunkt ab dem 15.06. überhaupt nicht erfassen, nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen. Sie erfinden auch noch angebliche Schwierigkeiten. Ich möchte zunächst einmal auf die Bedeutung des Volksbegehrens und des Versöhnungsgesetzes eingehen: Wenn 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger für ein Volksbegehren unterschreiben, dann sind das 18 % der Wahlberechtigten. Dies unterstreicht, dass der Artenschutz als wichtiges und zentrales Handlungsfeld der Politik erkannt wird und dass es ein großes gesellschaftliches Anliegen gibt, diesen großen Ansatz weiterzuverfolgen und sich für Natur- und Artenschutz einzusetzen. Durch den Runden Tisch, den unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder ins Leben gerufen hat, wird ganz klar gezeigt, dass man einen Gesellschaftsvertrag für mehr Naturschutz und für mehr Artenschutz abgeschlossen hat, um alle Beteiligten – neudeutsch: Stakeholder –, wie die Gesellschaft, den Berufsstand der Bäuerinnen und Bauern und alle, denen die Natur am Herzen liegt, mitzunehmen, um etwas zu erreichen. Das Volksbegehren und das Versöhnungsgesetz sind vor fast 2.000 Tagen beschlossen worden. Das zeigt, dass die Regelungen für mehr Artenvielfalt und für deutlich höhere Investitionen in den Naturschutz stehen. Damals wurden 140 Maßnahmen festgelegt. Wir haben bereits knapp 90 % davon umgesetzt. Nach fünf Jahren sehen wir deutlich, wo wir stehen und was wir vorangebracht haben. Deswegen, glaube ich, sollte man die Bedeutung des Volksbegehrens, aber auch des Versöhnungsgesetzes keinesfalls kleinreden. Sie verkennen auch eindeutig, dass es notwendig ist, auf einer bestimmten Fläche einen späteren Mähzeitpunkt einzuhalten. Es ist eigentlich klar, dass neben Mähtechnik, Düngung und Schnitthäufigkeit auch der Mähzeitpunkt für Artenvielfalt, Artenschutz und Tierschutz eine große Rolle spielt. Diese Themen wollen wir mit den Bestimmungen im Bayerischen Naturschutzgesetz weiter voranbringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Schwerwiegendste ist eigentlich, dass Sie überhaupt nicht verstehen, um was es in der zugrundeliegenden Bestimmung des Bayerischen Naturschutzgesetzes geht. Mir ist es ein Rätsel, ob der- oder diejenige, die oder der den Gesetzentwurf erstellt hat, sich überhaupt mit der Regelung auseinandergesetzt hat, diese überhaupt verstanden hat oder diese nicht verstehen wollte. Sie stellen einfach Behauptungen auf, Sie beschreiben vermeintliche Probleme. Sie behaupten, dass es eine unangemessene Benachteiligung der Grünlandbetriebe geben würde, dass man Daten erfassen müsse und dadurch ein erheblicher bürokratischer Aufwand betrieben werden müsse, dass die Landwirte dadurch einen erhöhten Arbeitsaufwand hätten und dass Kontrollen notwendig wären, um den Mahd-Zeitpunkt zu kontrollieren. Sie stellen Probleme dar, die überhaupt nicht existieren. Sie konstruieren einen Konflikt, den es überhaupt nicht gibt. Hätten Sie einfach einmal ein bisschen weitergelesen, dann hätten Sie nämlich erkannt, dass wir das durch freiwillige Maßnahmen, durch Unterstützung und durch Förderprogramme, wie wir sie im Kulturlandschaftsprogramm und im Vertragsnaturschutzprogramm haben, erreichen wollen. Wir setzen für diesen Bereich gewaltige Mittel ein: Bei der extensiven Grünlandnutzung kann die Unterstützung im Kulturlandschaftsprogramm bis zu 370 Euro pro Hektar und im Vertragsnaturschutzprogramm sogar bis zu 450 Euro pro Hektar betragen, wenn man sich an einen bestimmten späteren Schnittzeitpunkt hält. Es ist so – das erkennen Sie ja selber –, dass freiwillige Maßnahmen das Mittel der Wahl sind. Dafür stehen wir als Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN. Wir setzen Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Genau dies kommt in den bestehenden Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum Ausdruck. Daran sollten wir auf keinen Fall rütteln. Wir wollen diese staatliche Förderung auch nicht entwerten, indem wir diese Vorschrift streichen. Wir wollen im Gegenteil klar weiter zu dieser Förderung und zu diesen Unterstützungsmaßnahmen stehen. Es ist für uns klar, dass es ein Schutzziel ist, dass auf 10 % der Fläche später gemäht werden soll. Es richtet sich an den Freistaat Bayern, entsprechende Fördermittel zur Verfügung zu stellen, damit Landwirte freiwillig dieser Maßgabe nachkommen. Deswegen ist es ganz entscheidend, dass wir das weiterhin aufrechterhalten. Ihr Gesetzentwurf ist ganz klar untauglich. Er ist sogar widersinnig, fachlich und auch tatsächlich. Deswegen kündige ich schon jetzt an, dass wir sowohl in der Ausschussberatung als auch später bei der Zweiten Lesung dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, sondern ihn ablehnen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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