Walter Nussel
Herr Präsident, Hohes Haus! Es ist erst einmal positiv, dass die GRÜNEN dem zustimmen. Ihr habt ja doch etwas gelernt. Ich will aber ganz kurz – denn viel Zeit habe ich nicht – sagen: Herr Schuberl, ich habe das im Ausschuss erklärt. Es geht um die Vegetation, es geht um verschiedenste Zusammenhänge in der Natur. Ich kann nicht immer pflanzen, ich muss auch schauen, was von der Naturverjüngung kommt usw. Das können wir noch mal vertiefen. Deswegen war uns das wichtig, und vor allem haben hier auch die Waldbauern interveniert. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg. Herr Kollege Becher, die Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative zu den Statistikpflichten eingebracht. Ich hoffe, ihr unterstützt das in Berlin; denn dann kommen wir da einen Schritt weiter. Der zweite Punkt ist über zwei Jahre aus Bayern angeschoben worden, und ich habe massiv darum gekämpft: Es wird ab 01.01. nächsten Jahres eine Wirtschaftsidentifikationsnummer für jeden Betrieb geben, ähnlich wie eine Steuernummer. Darüber können sich dann die Behörden die Daten – in Anführungszeichen – "selber" holen. Das soll auch eine große Entlastung werden. Das hat auch der Bund so gesehen, dass dann die "Statistikpflichten" – in Anführungszeichen – etwas schmaler werden und die Behörden über diese Nummer auf die Dinge zugreifen können. Mich stört aber bei der ganzen Diskussion hier maßlos, wenn die Opposition sagt: Das ist stümperhaft, das ist nicht richtig, dass wir die Entbürokratisierung so anpacken. Auf der anderen Seite macht ihr aber bei der Verpackungsverordnung und bei der Nachhaltigkeitszertifizierung genau das Gegenteil. Da fordert ihr immer mehr Dokumentationspflichten und mehr Auflagen. Gebt doch den Unternehmen endlich die Beinfreiheit, die sie brauchen, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) und geht weg von der Kriminalisierungsdenke. Jeder Unternehmer, der irgendetwas macht, jeder Leistungsträger wird von euch immer so hingestellt, als wenn er etwas Schlechtes machen würde. Gebt den Menschen die Freiheit, und dann wird auch die Wirtschaft wieder einen Schub bekommen. Das habe ich das letzte Mal schon gesagt. Das ist mir ganz wichtig. Für die Grundversorgung unserer Bevölkerung müssen wir Zeichen setzen, und diese Zeichen heißen: Beinfreiheit. Wir müssen den Menschen wieder mehr Vertrauen schenken, wir müssen unseren Verwaltungen mehr Vertrauen schenken, und das ist letztendlich der erste Aufschlag mit diesen beiden Gesetzen, die wir heute auf den Weg bringen. Ich hoffe, dass wir das dann auch beim dritten und vierten Entlastungsgesetz in diese Richtung weiterlenken. Ich nehme euch auch bei der Erhöhung der Schwellenwerte beim Wort. Ich habe einen entsprechenden Vorschlag gemacht, aber bis heute keine Nachricht erhalten. Der Bundesrat hat sich in einem sogar einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag ebenfalls dazu bekannt. Herr Habeck hätte unsere Position längst nach Europa transportieren müssen. Ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Bei den Planungsleistungen der Kommunen ist bisher nur eine Erhöhung des Schwellenwerts auf 221.000 Euro geplant; wir wollen ihn auf 750.000 Euro anheben. Es ist Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums, darauf hinzuwirken. Ich hoffe, dass dieses Vorhaben jetzt auch bei der EU massiv nach vorn getrieben wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir haben viele Dinge gemacht, unter anderem den Fitnesscheck. Ich mache den Praxischeck fortwährend, wenn es irgendwie möglich ist. Ich hoffe, dass das endlich auch beim Bund Berücksichtigung findet; das habe ich schon beim letzten Mal angesprochen. Es muss ministeriumsübergreifend funktionieren. Es geht nicht so, wie es in Berlin bisher gemacht wurde: nur mit einem Ministerium, und dann kommen die anderen hinterher und sagen: So geht es nicht! – Das Heizungsgesetz war ein Lehrbeispiel dafür, wie etwas falsch laufen kann. Ich hoffe, ihr korrigiert es. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Nussel; Ihre Redezeit wäre zu Ende. – Aber von Herrn Kollegen Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor.
