Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3249, die beiden Änderungsanträge der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 19/3621 und 19/3785, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/4248 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention auf der Drucksache 19/4271 zugrunde. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Mit Telemedizin Gesundheitsversorgung von Frauen sicherstellen" auf der Drucksache 19/4248 abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen. – FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 19/3249. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass eine weitere Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in den Platzhalter bis § 10 Satz 1 der "1. Januar 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hier auf die Drucksache 19/4271. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei der AfD-Fraktion. So beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, diese in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte in gleicher Weise anzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD. Stimmenthaltungen! – Bei der AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 19/3621 und 19/3785 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Mir liegt jetzt noch eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 133 von Ruth Waldmann vor. Bitte schön.
