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Patrick Friedl

GRÜNE 10.12.2024 Sitzungen 19/36

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin das Naturschutzprogramm der AfD gehört: Lebensmittel, sonst nichts. – Damit ist es auch ausführlich umschrieben worden. Ich bin ganz beim Herrn Flierl. Da wird er erschrecken, ich merke es schon. Die Landwirt:innen können Klimaschutz und Artenschutz, und ich füge noch hinzu: Sie können auch Naturschutz. Es geht darum, ihnen die Grundlagen und Bedingungen zu schaffen. Das hat dieses Volksbegehren getan. Deswegen ist es so wichtig und eine erfolgreiche, auch gemeinsame Tätigkeit gewesen, dies durch diesen Runden Tisch in ein Versöhnungsgesetz zu übersetzen. Da vielen Dank an alle, die mitgewirkt haben! (Beifall bei den GRÜNEN) Die Regelung zur ersten Mahd vor dem 15. Juni ist eine Vorgabe, die sich eben nicht an die Landwirtinnen und Landwirte unmittelbar richtet, sondern den Freistaat Bayern verpflichtet, hier tätig zu werden. Der ist tätig geworden mit freiwilligen Maßnahmen und mit attraktiven Förderprogrammen. Darüber wurde erreicht, dass die Landwirte das haben. Die haben das selbst entschieden. Ziel ist, bayernweit mindestens 10 % nur extensiv genutzte Wiesen zu erhalten und zu sichern, die sowohl Wiesenbrütern als auch der Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten zugutekommen. Das ist schon 2023 gelungen. Insofern ist es doch ein Erfolg. Interessanterweise wollen die Antragsteller:innen die Förderprogramme beibehalten. Worin besteht also der Bürokratieabbau bei so einem Antrag? – Das bleibt unklar. Das Monitoring der Flächen ist schließlich nötig, um die Förderung haushaltsrechtlich korrekt umzusetzen. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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