Josef Schmid
Herr Kollege von Brunn, Sie wissen doch, dass dies jetzt die Stunde des Parlaments ist. Im Übrigen nehmen wir es mit Ihnen ganz allein auf. Wir brauchen da keine Verstärkung. Das werden Sie gleich in der Debatte merken. Meine Damen und Herren, wir gehen hier einen kraftvollen Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bayerische Bauordnung. Ich möchte heute nicht mehr jeden Vorschlag und jeden Änderungsantrag, der in den Fachausschüssen diskutiert wurde, nennen, Ihnen aber doch einen kurzen Eindruck geben, worum es geht. Es geht um die Verfahrensfreistellung bei diversen Vorhaben: Terrassenüberdachungen, privilegierte Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren, Versorgungseinheiten für Masten und Antennen, sämtliche Biomasselager, Schwimmbecken, Werbeanlagen, Geldautomaten, Zelte, Bühnen, Tribünen, nicht überdachte Stellplätze, Kinderspielplätze, Freischankflächen, Fahrradabstellanlagen, Ladestationen, Zapfsäulen, Grabdenkmale, Instandsetzungsarbeiten und Kleinwindkraftanlagen. Meine Damen und Herren, geht es Ihnen beim Vorlesen dieser Punkte nicht auch so, dass Sie sich die Frage gestellt haben: Was wurde denn damals alles unter Genehmigungsvorbehalt gestellt? Das ist wirklich ein bürokratischer Wahnsinn, mit dem dieses Gesetz richtigerweise aufräumt. – Bei der künftigen Verfahrensfreistellung für Dachgeschossausbauten geht es wirklich um Wohnungsschaffung. Künftig wird es reichen, so etwas bei der Behörde anzuzeigen. Ein Genehmigungsverfahren wird nicht mehr erforderlich sein. Ich kenne die Einwände aus den Fachdebatten. Deshalb möchte ich anmerken: Eine Verfahrensfreistellung bedeutet nicht, dass man sich nicht mehr an materielles Recht halten muss. Wir sehen jedoch das Gebot der Stunde: Wir müssen die Verantwortung stärker in die Hände der Einzelnen legen. Ich meine damit die Planer, die Architekten und natürlich die einzelnen Bauherren. Das Gleiche gilt übrigens auch für Nutzungsänderungen. Diese bleiben aber innerhalb eines Gebietstypus der Baunutzungsverordnung. Sie soll nicht querbeet oder vogelwild gelten, sondern in der Weise, wie das im Bundesgesetz schon heute vorgeschrieben ist. Künftig soll in diesen Fällen verfahrensfrei gestellt und nur noch angezeigt werden. Das ist eine echte Erleichterung, zum Beispiel in den Fällen, bei denen Ladenflächen oder kleinere Gewerbeeinheiten in Wohnraum umgewandelt werden sollen; denn diesen Wohnraum brauchen wir dringend. Eine große Erleichterung wurde bei den Sonderbauten geschaffen, für die momentan verschärfte Anforderungen bestehen. Diese werden auf normale Anforderungen reduziert. Auch hier gibt es also weniger Bürokratie, weniger Verwaltung und somit auch weniger Verfahren. Die Aufstockung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum wird wesentlich erleichtert, zum Beispiel indem für ein Gebäude, das dadurch in eine höhere Gebäudeklasse rutschen würde, keine höheren Anforderungen abverlangt werden. Dadurch wird derzeit häufig eine Aufstockung von Gebäuden verhindert. Wir bleiben also in diesen Fällen bei den Anforderungen der niedrigeren Gebäudeklasse. (Beifall bei der CSU) Typengenehmigungen werden zukünftig unbefristet erteilt. Auch das ist eine echte Verfahrenserleichterung. Damit komme ich zu dem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens viel diskutierten Thema Stellplätze. Meine Damen und Herren, auch hier soll den Kommunen mehr Verantwortung gegeben werden. Sie sollen entscheiden, ob eine Stellplatzsatzung notwendig ist. Sollte eine Kommune zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Stellplatzsatzung notwendig ist, wird es künftig Höchstgrenzen geben. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Damit tragen wir dem Erfordernis Rechnung, Herr Kollege Becher, die Schaffung von Wohnraum günstiger zu machen. Wir kommen damit einer langjährigen Forderung der freien Wirtschaft und der Wohnungswirtschaft nach. Wir wollen nicht, dass die Eigentumswohnung durch die Schaffung beliebig vieler Stellplätze weiter verteuert wird, sodass sie sich am Ende niemand mehr leisten kann. Auch die Grüngestaltungssatzungen sind ein viel diskutiertes Thema. Künftig wird es Sache des Eigentümers sein, wie er seinen Garten gestaltet und wo er welchen Baum hinpflanzt. Wir wollen nicht, dass vorher Vorschriften gemacht werden, ein Freiflächengestaltungsplan eingereicht werden muss und am Ende das Ganze kontrolliert wird, weil dann nämlich jemand monieren könnte, dass ein Baum 20 Zentimeter zu weit rechts gesetzt worden sei. Über dieses Bürokratiemonster haben sich schon viele Bürgerinnen und Bürger zu Recht beschwert. Deshalb schaffen wir es ab. Meine Damen und Herren, im Ersten Modernisierungsgesetz haben wir uns bereits das Beamtenrecht vorgenommen. Weiteres wird im Zweiten Modernisierungsgesetz folgen. Ich halte es für richtig, Beamtinnen und Beamte in ihrer Tätigkeit zu stärken und auch hier Bürokratie abzuschaffen. Ein Beispiel dafür sind die Nebentätigkeitsgenehmigungen. Für Nebentätigkeiten wird es künftig keine Genehmigung mehr brauchen, sofern die Tätigkeit einen Umfang von bis zu zehn Stunden wöchentlich und einen Verdienst von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Durch diese Regelung wird die Position der Beamten gestärkt. Bei den Beamtinnen und Beamten waren bislang nach drei Jahren regelmäßige Beurteilungen erforderlich. Künftig wird dies erst nach vier Jahren der Fall sein. Auch dadurch werden neue Spielräume geschaffen und wird die Stellung der Beamten gestärkt. Wichtig ist auch die Abschaffung der Ämter auf Probe. Ein Beamter, der bereits in einem höheren Amt auf Lebenszeit beschäftigt ist, agiert freier und mutiger, wenn es darum geht, Entscheidungsspielräume auszunutzen, vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung von Vorhaben. Wir brauchen weniger Verhinderer und mehr Ermöglicher. Das Erste Modernisierungsgesetz ist insofern ein großer Wurf. Das Zweite Modernisierungsgesetz wird ihm sogleich folgen. Für das Dritte Modernisierungsgesetz hat der Ministerpräsident angekündigt, das große Thema Brandschutz zu entschlacken und zu vereinfachen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist die richtige Antwort auf die Erfordernisse der Zeit. Die wirtschaftliche Entwicklung ist die größte Sorge der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie hat inzwischen die Sorge wegen des Themas Migration überholt. Wir in Bayern tun das Gegenteil dessen, was die Ampel in Berlin getan hat. Das ist der richtige Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
