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Sabine Gross

SPD 10.12.2024 Sitzungen 19/36

Sehr verehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau tut not. Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz will die Staatsregierung Abhilfe schaffen, vor allen Dingen im Bereich der Bauordnung. Der Name des Gesetzes verspricht echte Innovation und Aufbruch in neue, bessere Zeiten. Doch statt des erhofften großen Wurfs bleibt es beim enttäuschenden Reförmchen, das zum Teil sogar zu mehr Bürokratie führt und Verunsicherung statt Vereinfachung bringt. Die SPD-Fraktion hat versucht, konstruktiv an der erhofften echten Reform mitzuwirken, und hat sechs Änderungsvorschläge eingebracht, die allerdings abgeschmettert wurden, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Untauglich!) obwohl von uns ausschließlich Änderungen zu Punkten der Neuregelung vorgeschlagen wurden, die auch von den betroffenen Interessenverbänden stark kritisiert wurden. Besonders verheerend ist die Ablehnung von zwei Änderungsanträgen, zu denen wir auch namentliche Abstimmung fordern. Zum einen geht es um den Wegfall der Möglichkeit, kommunale Freiflächengestaltungssatzungen zu erlassen. Hier wurde ohne Sinn und Not in das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung mit dem fadenscheinigen Argument eingegriffen, den Bürgern selbst überlassen zu wollen, wie sie die Freiflächen gestalten. Die Freiflächengestaltungssatzung war ein wichtiges Instrument für die Kommunen, um Flächenverbrauch und Flächenversiegelung zu verhindern. Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz wird den Kommunen dieses Instrument aus den Händen gerissen. Bereits bestehende Satzungen werden von heute auf morgen unwirksam. Den pflegeleichten Steinwüsten in Vorgärten mit Alibi-Krüppelkoniferen oder dreifach gedrechselten Buchsbäumchen werden hier Tür und Tor geöffnet. Modernisierung sieht anders aus. Die kommunalen Spitzenverbände sind von Anfang an Sturm gegen diese Änderung gelaufen und haben sogar angekündigt, dagegen zu klagen. Unerträglich ist auch der Wegfall der Spielplatzpflicht bei Wohnneubauten im Gesetz. Die Kommunen sollen künftig per Satzung regeln, ob hausnahe Spielplätze errichtet werden müssen. Verpflichtend ist es aber nicht mehr. Beim derzeit bestehenden Mangel an Wohnungsneubauten wird sich manche Kommune vielleicht überlegen, ob sie einem Bauträger die Verpflichtung auferlegt oder ob sie es bei einer geringen Ablöse belässt. Das Traurige daran ist, dass diese Änderung die Kleinsten in der Gesellschaft trifft. Gerade Kleinkinder sind auf hausnahe Spielplätze angewiesen; sie sind für sie von großer Wichtigkeit. Kinder vergrößern ihren Aktionsradius erst mit den Jahren, und er stagniert nachweislich, wenn sie im Kleinkindalter nicht hausnahe Spielplätze zur Verfügung hatten. (Beifall bei der SPD) Dies wurde schon durch viele Studien bewiesen. Hier geht es nicht allein um das verbriefte Recht der Kinder auf Spiel, sondern auch um das drängende Problem, der Bewegungsarmut und Mediatisierung von Kindern entgegenzuwirken. Die neue Regelung ist eine Fehlentwicklung und keine Modernisierung. Abschließend – – (Gähnen eines Abgeordneten der CSU – Allgemeine Heiterkeit) – Schön. Toll! Abschließend ist festzustellen, dass das Erste Modernisierungsgesetz wirklich kein großer Wurf ist. Auch mir geht es wie dem Kollegen: Man hätte noch einiges dazu sagen können; aber ich will sie nicht zu Tode langweilen. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CSU) Meine Fraktion wird sich daher bei der Abstimmung enthalten; denn manch Gutes war dabei. (Beifall bei der SPD)

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