Ruth Waldmann
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! In diesem Gesetzentwurf sind wichtige Regelungen enthalten – ich habe es vorhin gesagt –, die seit Langem nötig sind, auch von den Beratungsstellen in Bayern dringend gewünscht werden, Klarstellungen, die wichtig sind. Ich hätte diesem Gesetzentwurf sehr gerne zugestimmt. Das ist mir aber wegen der nachträglichen Änderung zum Verbot der Telemedizin leider nicht mehr möglich. Wir haben einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der genau diese Änderung verhindern sollte. Das ist auch kein kleiner und unscheinbarer Zusatz. Wir hätten den Gesetzentwurf gerne gehabt, wir wollten ihn nicht blockieren. Aber die Lage der Frauen in Bayern, wenn sie ungewollt schwanger sind, ist prekär. Die Versorgungslage ist bedenklich. Dieser Änderungsantrag lag übrigens den Verbänden in der Verbändeanhörung noch nicht vor. Die Verbände haben sich zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf, dem wir gerne zugestimmt hätten, geäußert, nicht aber zu diesem Änderungsantrag. Da kam dann nur eine Zusendung von Pro Familia, die sich sehr kritisch geäußert haben. Es gab dazu aber keine Verbändeanhörung im eigentlichen Sinne. Ich habe auch Bedenken, ob dieses Verbot jeglicher telemedizinischer Intervention, wie es jetzt formuliert ist, rechtskonform ist. Es betrifft Regelungen, die aus meiner Sicht nicht landesrechtlich zu treffen sind. Es betrifft materiellrechtliche Fragen, die vom Bund zu regeln wären. Ich sehe auch die Unabhängigkeit der Ärzte beschränkt, wenn sie nach der Empfehlung der fachmedizinischen Gesellschaft behandeln wollen. Ich sehe an dieser Stelle möglicherweise auch das Grundrecht der Frauen auf medizinische Versorgung verletzt. Deswegen möchte ich diese Bedenken zum Ausdruck bringen und meine Abstimmung hierzu erklären. Der Gesetzentwurf wäre ansonsten gut gewesen. (Beifall bei der SPD)
