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Plenarprotokoll 7/47

02.06.2021 · 132 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (13)FDP (12)AfD (9)GRÜNE (9)CDU (8)SPD (7)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ich darf Sie ganz herzlich zu unserer heutigen Sitzung hier in unserem Plenarsaal begrüßen. Ganz herzlich willkommen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich denke, es ist in gewisser Weise eine Umstellung auf den angestammten Plenarsaal. Dennoch, glaube ich, vereint uns die Freude, dass wir hier in dem Haus zum Argumentationsaustausch, um die besten Lösungen für Thüringen zu finden, wieder etwas näher zusammengerückt sind, wenn auch mit dem nötigen Abstand. Herzlich willkommen Ihnen allen hier im Plenarsaal! Ich hoffe, dass wir hier ohne Unterbrechung das ganze Jahr tagen können. Da bin ich gleich bei dem, was ich gern mit Ihnen heute teilen möchte: Wir haben gestern und heute natürlich wieder die entsprechenden Tests angeboten. Auch wenn wir sehr froh sind, dass wir inzwischen Infektionszahlen haben, die zu Lockerungen führen können, bitte ich Sie doch, darauf zu achten, dass wir die Pandemie noch nicht bewältigt haben. Wir haben am gestrigen Tag ganze acht Abgeordnete zum PCR-Test gehabt. Wir haben insgesamt mit dem heutigen Tag 23 Abgeordnete, die sich haben testen lassen. Ich möchte Sie wirklich bitten, in Ihren Fraktionen darauf zu achten, dass Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen. Ich habe ganz bewusst gemeinsam mit der Verwaltung dafür sorgen können, dass wir die Tests am heutigen Tage zeitlich etwas nach hinten schieben, sodass nach den Fraktionssitzungen noch der Schnelltest angenommen werden kann. Vielleicht weiß das die/der eine oder andere noch nicht. Ich würde Sie bitten, darauf zu achten. Natürlich haben auch wir die Möglichkeit, dreimal G entsprechend zu behandeln und Genesene, Geimpfte, Getestete gleichzustellen. Vielleicht schauen wir mal in die Fraktionen, wo das schon der Fall ist, damit wir das entsprechend runterrechnen können, auch was die Botschaften durch unser Haus in die Öffentlichkeit betrifft. Bitte sehen Sie es mir nach. Es war mir wichtig, das hier noch einmal an den Anfang unserer heutigen Plenarsitzung hier im Plenarsaal zu stellen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen! Ich eröffne die Landtagssitzung, begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und noch einmal die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schubert. Für die heutige Sitzung hat sich Frau Abgeordnete Tasch entschuldigt. Allgemeiner Hinweis: Der Ältestenrat hat für Herrn Maik Schulz, Redakteur bei „Oscar am Freitag-TV“, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen erteilt. (Beifall SPD) Außerdem habe ich aufgrund der Eilbedürftigkeit für Herrn Delf Zeh, Fotograf, der im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz arbeitet, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen haben in jeder Plenarsitzungswoche die Möglichkeit, bis Dienstag um 14.00 Uhr jeweils einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden soll. In diesem Sinne hat die Fraktion der AfD den Tagesordnungspunkt 11 benannt. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 18 a und b am Donnerstag als erste Punkte und den Tagesordnungspunkt 70 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Darüber hinaus sind die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 19 heute in erster und gegebenenfalls zweiter Beratung zu beraten und zu beschließen. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Gibt es Widerspruch hierzu? Das kann ich nicht erkennen. Wer also dafür ist, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist das so beschlossen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 74 bis 76 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Soweit es notwendig werden sollte und die entsprechenden Wahlvorschläge vorliegen, werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 74 und 76 für eine Wahlwiederholung am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen. Zu Tagesordnungspunkt 75 „Wahlen“ hat sich der Ältestenrat mehrheitlich darauf verständigt, gegebenenfalls notwendig werdende weitere Wahlwiederholungen in den Plenarsitzungen freitags nicht mehr durchzuführen. Während der Auszählung der Stimmen findet wie üblich die Fragestunde statt. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen im Hinblick auf die fortwährende Corona-Pandemie wie in den letzten Sitzungen geheim durchgeführt werden. Die Tagesordnungspunkte 1, 3, 4 und 5 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse noch nicht abschließend beraten haben. Die Beschlussempfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 25 a und 25 b haben die Drucksachennummern 7/3420 und 7/3421. Zu Tagesordnungspunkt 34 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/3417 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 50 wurde eine Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2597 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 51 wurde eine Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2598 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 65 wurde eine zweite Neufassung des Antrags der Fraktionen der FDP und der CDU in der Drucksache 7/3154 verteilt. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 74 die 7/3402, zu Tagesordnungspunkt 75 die 7/3422 und zu Tagesordnungspunkt 76 die 7/3423. Zu Tagesordnungspunkt 77, der Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 7/3355, 7/3357, 7/3366, 7/3377, 7/3399, 7/3403, 7/3404, 7/3405, 7/3408 bis 7/3411, 7/3418, 7/3419, 7/3424 bis 7/3428. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/3393 wurde in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 29 und zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 36 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Soweit die Hinweise. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Änderungen, Hinweise bzw. Anmerkungen widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage, den Tagesordnungspunkt 24, Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, auf alle Fälle während dieser Plenarsitzungen aufzurufen.

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Keller

Gibt es hierzu Widerspruch? Herr Abgeordneter Höcke: formeller Widerspruch. Dann bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass Tagesordnungspunkt 24 in den jetzigen Plenarsitzungen – der Tag war nicht genannt, Herr Abgeordneter, nur die drei Plenarsitzungstage –, in jedem Fall aufgerufen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Bühl, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Frau Präsidentin, zwei Anträge zur Tagesordnung: einmal der gemeinsame Aufruf von Tagesordnungspunkt 6 und Tagesordnungspunkt 17, zum anderen, den Tagesordnungspunkt 65 in jedem Fall in diesem Plenum abzuarbeiten.

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Keller

Es gibt also einen weiteren Antrag auf Abarbeitung eines Tagesordnungspunkts, den Aufruf von Tagesordnungspunkt 65. Erhebt sich Widerspruch? Ja. Dann lasse ich das abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 65 in jedem Fall aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen den Aufruf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Damit wird Tagesordnungspunkt 65 in jedem Fall aufgerufen. Es gibt einen weiteren Antrag, die Tagesordnungspunkte 6 und 17 gemeinsam aufzurufen. Das lasse ich hiermit abstimmen. Wer dafür ist, die Tagesordnungspunkte 6 und 17 gemeinsam aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU und AfD. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Dann ist das einstimmig angenommen. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht feststellen. Damit rufe ich zur Abstimmung über die Tagesordnung auf. Wer der Tagesordnung in der geänderten Reihenfolge und mit den Hinweisen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Tagesordnung in geänderter Fassung? Da sehe ich keine Stimmen. Stimmenthaltungen? Mit den Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD ist die Tagesordnung so angenommen. Ich darf damit den Tagesordnungspunkt 78 aufrufen Alle Fraktionen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion hat in der Aussprache eine Redezeit von 5 Minuten für jedes Thema. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Damit eröffne ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3347 Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD. Bitte schön.

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Dorothea Marx SPD

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“, der Titel unserer Aktuellen Stunde zeigt schon mal deutlich, was hier im Vordergrund steht oder was uns umgetrieben hat. Es geht darum, dass die Opfer im Fokus stehen, die Opfer des damaligen Verbrechens, was in Ballstädt begangen worden ist. Die Bilder stehen uns allen noch vor Augen: ein brutaler Überfall zu nächtlicher Stunde auf Mitglieder einer feiernden Kirmesgesellschaft in Ballstädt mit schwersten Verletzungen und maskierten Tätern. Auch Leute, die nach der eigentlichen Tat den Tatort aufgesucht haben, haben erzählt, wie bedrückend es war, die Fülle, die Masse der Blutspuren beispielsweise dort noch zu beobachten. Es gab dann ein sehr langes Ermittlungsverfahren, wie das bei so vielen Tätern häufig natürlich unvermeidlich ist, und es gab dann schließlich ein Urteil mit doch auch nennenswerten Freiheitsstrafen; dann allerdings eine Aufhebung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof. Jetzt muss die Sache neu verhandelt werden durch ein anderes erstinstanzliches Gericht. Was macht das mit den Opfern? Jetzt möchte ich kurz auf die heutige Presseberichterstattung eingehen, die mich doch sehr befremdet hat. „Dürfen wir uns mit dieser Frage hier beschäftigen?“: Selbstverständlich dürfen wir das. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie oft haben wir uns in dem Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht über die Taten des NSU hier unterhalten, auch hier im Hohen Haus, ob den Opfern und ihren Interessen und ihren traumatischen Erlebnissen in dem Prozess in München ausreichend Rechnung getragen wird oder nicht? Wie oft haben wir hier darüber geredet, wie oft wurde darüber geschrieben, wie viele Menschen haben sich damit auseinandergesetzt? Deswegen dürfen wir uns nicht nur mit diesem Prozess beschäftigen bzw. mit der Situation der Opfer – denn um die allein geht es heute –, wir müssen das auch. Denn wenn sich Opfer entmutigt fühlen durch lange Verfahrensdauern und eine Wiederholungserforderlichkeit von Prozessen, wenn sich dadurch Gewalttäter ermutigt fühlen, weil sie auf einen Rabatt im weitesten Sinne bei einer erneuten Bestrafung hoffen, dann ist es selbstverständlich auch Aufgabe der Politik, darüber nachzudenken, wie eine Rechtsordnung aussehen muss und was eine Rechtsordnung – unsere Rechtsordnung – dazu beitragen kann, damit am Ende der Rechtsfrieden auch wirklich gewahrt ist. Damit ist keine Urteilsschelte verbunden. Wie sollte es auch? Vorab ist es gar nicht möglich, das Verfahren läuft und es ist auch überhaupt noch nicht gesagt, ob die sogenannten Deals, die selbstverständlich nach einer Strafprozessordnung grundsätzlich zulässig sind, überhaupt zustande kommen. Aber was wir haben, ist ein Gefühl der Ohnmacht, des Ausgeliefertseins auf den Seiten der Opfer und die Befürchtung, man könnte eventuell zum zweiten Mal zum Opfer werden. Bewährung? Noch ist nichts entschieden. Unter Bewährung aber steht ständig unser Rechtsstaat. Da ist eben die Frage: Ist das Mittel eines sogenannten Deals, das natürlich im Interesse auch von Prozessbeteiligten immer mal wieder gewählt wird, hier das richtige Mittel? Das haben wir nicht zu entscheiden. Das obliegt den Beteiligten des Verfahrens. Aber wir können rechtspolitisch schon darüber nachdenken – und das sollten wir und das will auch ich an dieser Stelle für unsere Fraktion tun –, ob es noch zeitgemäß ist, solche Art von Deals unter Ausschluss einer Mitwirkung von Nebenklägern und Opferanwälten zuzulassen. Es ist aus meiner Sicht doch sehr dringend erforderlich – und das auch aus langjähriger Erfahrung als Opferanwältin, nicht nur angesichts des Ballstädt-Prozesses –, darüber nachzudenken, ob es bei Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch die sexuelle Selbstbestimmung künftig besser wäre, ein solches Ausverhandeln von Strafen, um Prozessverläufe abzukürzen, um auch Beweisschwierigkeiten zu begegnen, davon abhängig zu machen, dass Nebenkläger, dass Opferanwältinnen und Opferanwälte zustimmen. Aktiver Opferschutz darf nicht weiter in der Strafprozessordnung zur Nebensache werden. Das ist der Grund für unsere aktuelle Unterstützung der Opfer im Ballstädter Verfahren. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Das Wort hat Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.

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Stefan Schard CDU

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, worum es geht bzw. den Sachverhalt hat Kollegin Marx gerade dargestellt. Es geht um die nun wahrscheinlich angebotenen Bewährungsstrafen von etwa einem Jahr, sollten die mutmaßlichen Täter ihre Beteiligung an den Überfall gestehen. Auf dieses – das ist meine Interpretation von dem Antrag bzw. von der Aktuellen Stunde – In-Aussicht-Stellen der kürzeren Haft- und Bewährungsstrafen im Fall eines Geständnisses bezieht sich die Kritik der SPD-Fraktion. Konkret schreibt die SPD dazu im Begründungsteil: „Für den Kampf gegen Rechtsextremismus und den Widerstand gegen jede Form extremistischer Gewalt sowie für die zahlreichen Opfer des Ballstädt-Überfalls würde dies als ein herber Schlag empfunden. Die Anschlagsopfer brauchen das uneingeschränkte Solidaritätsbekenntnis der Thüringer Landespolitik im Kampf gegen Rechtsextremismus.“ Es geht meiner Meinung nach nicht nur um die Beschäftigung mit den Opfern oder mit dem Prozess, sondern ich lese daraus durchaus eine Intention. Festzuhalten ist, dass der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, sich selbst und alle Individuen vor Gewaltanwendungen zu schützen und gewaltbereiten Bestrebungen entgegenzutreten. Gewaltanwendung ist mit dem Freiheitsprinzip unvereinbar. Das steht für mich und meine gesamte Fraktion außer Frage. (Beifall CDU) An staatliche Sanktionen werden letztlich aber zu Recht hohe Anforderungen gestellt. Der Staat darf Strafe insbesondere zur Wiederherstellung der Rechtsordnung sowie zur General- und Strafprävention verhängen. Der Staat darf aus guten Gründen aber nicht strafen, um ein politisches Statement abzugeben. Aus diesem Grund ist der zitierte Begründungsteil und die Beschäftigung im Landtag – bei aller auch von mir und meiner Fraktion empfundenen Abscheu gegen rechtsextremistische und auch alle anderen Arten politisch und religiös motivierter Gewalt – problematisch. Sie stellen bei allem Verständnis für die persönliche Meinung zu höheren Strafen mit dieser Aktuellen Stunde im Parlament eines der wichtigsten, wenn nicht sogar das wichtigste Prinzip des Staates infrage, nämlich das Gewaltenteilungsprinzip. Genauso bedenkenswert ist es meiner Meinung nach, wenn Sie, geschätzter Herr Fraktionsvorsitzender Hey, laut Medienberichten das Vertrauen in den Rechtsstaat als erschüttert ansehen, wenn – Zitat – „einzelne Täter um ihre verdiente Strafe kommen sollen und lediglich auf Bewährung verurteilt werden“. Noch mal: Auch wir verurteilen jede Form von Gewalt und stehen zu einem durchsetzungsstarken Rechtsstaat. Jedoch wird durch solche Aussagen gleichzeitig auch ein Stück weit das Vertrauen in die Justiz erschüttert, wenn damit zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich um eine fehlerhafte Rechtsprechung handele. Auch wir haben – das will ich noch mal betonen – überhaupt keinen Grund, die Täter in irgendeiner Form in Schutz zu nehmen. Sicher hat jeder auch eine eigene persönliche Meinung, welche Strafe gerecht ist und welche ungerecht. Es geht auch nicht darum, die gegenständlichen Taten in irgendeiner Form zu relativieren. Nein, darum geht es nicht. Unverrückbarer und elementarer Maßstab für das Vorgehen eines jeden Gerichts muss das geltende Recht sein. Die als „Deal“ bezeichnete Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten ist seit dem Jahr 2009 bereits in der Strafprozessordnung geregelt. Auch Beschäftigungen mit diesem Paragrafen gaben eigentlich keinen Anlass – zumindest rechtsstaatlich –, kritisch darüber nachzudenken. Das Recht setzt einer Verständigung scharfe Grenzen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens handelt es sich dann, wenn alle Maßgaben beachtet wurden, eben nicht um einen – in Anführungszeichen – schmutzigen Deal. Sollte das Gericht die Grenzen überschritten haben und ihm tatsächlich ein Fehler unterlaufen sein – so wie wir das hier auch schon im Maskenfall festgestellt haben –, geht es aber allein um die Selbstkorrektur des Rechtsstaats, nämlich um den Vorzug des Rechtsstaats, weil in den meisten Fällen immer auch der Instanzenzug eröffnet ist. Ich halte in dieser ganzen Debatte eine in gewisser Weise daraus hervortretende Gesinnung für etwas problematisch. Medienberichten zufolge schrieb etwa der Landesvorsitzende der Jusos – ich zitiere –: „Von welcher Weltoffenheit, von welchem entschiedenen Kampf gegen Rassismus kann Thüringen sprechen, wenn Gerichte Neonazis Deals anbieten?“ Ich meine, die gegenständlichen Taten sind zu verurteilen, ohne Wenn und Aber, da gibt es keine Frage. Aber ganz offensichtlich spielen doch einige immer wieder mit dem Gedanken, Justitia ihre Augenbinde abzunehmen. Und das ist der Anfang vom Ende unseres Rechtsstaats und auch der Anfang vom Ende unseres Gewaltenteilungsprinzips. (Beifall CDU) Es lässt sich viel darüber sagen, meine Zeit ist leider schon zu Ende. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schard, 2.665 Tage ist es her, seitdem der schwere Übergriff im Februar 2014 in Ballstädt passiert ist. 2.665 Tage! Ich finde, man kann sich schon mal diese Zeit bewusst machen. Denn das bedeutet auch, seit 2.665 Tagen stehen die Betroffenen tagtäglich in der Gefahr, den Tätern in Ballstädt oder in der Umgebung über den Weg zu laufen, damit gleichzeitig auch die Gefahr, dass die Erinnerungen, die Geschichten von dieser Nacht, dieses martialischen Übergriffs hochkommen. Gleichzeitig aber auch: 2.665 Tage gibt es keinen Abschluss dieses Verfahrens, gibt es keinen Abschluss dieses für Betroffene zum Teil sehr traumatisierenden Ereignisses. Und dann stellen Sie sich hier vorn hin und sagen, es wären Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz oder es wäre ein Eingriff in die Gewaltenteilung? Nein, da kann ich Ihnen nur sagen: Das ist absoluter Quatsch! Was wir aber tun – und da unterstelle ich, dass wir als Rot-Rot-Grün es machen –, ist, ganz klar zu sagen, auf welcher Seite wir stehen, nämlich aufseiten der Betroffenen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und aufseiten derjenigen, die sich in dieser Demokratie für diese Demokratie einsetzen, die zahlreiche Aufrufe von Politikern und Politikerinnen, von allen möglichen Führungspersonen innerhalb dieses Landes ernst nehmen. Nämlich: Engagiert euch gegen rechts, tut etwas gegen Rassismus, setzt euch gegen Antisemitismus ein! Die Menschen in Ballstädt haben das gemacht. Die Konsequenz davon war, dass sie in dieser Nacht massiv zusammengeschlagen wurden von einer Gruppe, die man heute als „Turonen“ kennt, die aber auch, bevor sie sich als „Turonen“ zusammengefunden haben, schon längst gefährlich waren. Diese Gruppierung, die dann dank der Ermittlungsarbeit auch vor Gericht gestellt werden konnte, wo die Taten nachgewiesen werden konnten, die 2017 im Mai teils zu hohen Haftstrafen von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde, diese Personen sind im Wissen und im Angesicht dessen, dass sie zeitnah gegebenenfalls in Haft müssen, nicht etwa in sich gegangen und haben reflektiert und haben überlegt: Oh, vielleicht sollte ich die Gewalt mal sein lassen. Nein, im August 2017 schlagen sie Polizeibeamte in Berlin zusammen beim Rudolf-Heß-Aufmarsch. 2018 treffen sie sich unter anderem mit verurteilten Tätern aus dem „Objekt 21“ in Österreich – das ist eine rechtskriminelle Vereinigung – in Kirchheim. Mit vor Ort taucht André Eminger – verurteilter NSU-Unterstützer – auf. Und mit vor Ort tauchen diverse militante Neonazistrukturen auf. Es ist nicht ausgeschlossen, dass genau in diesem Moment 2018 das entsteht, was jetzt aktuell durch Polizei in Thüringen ermittelt wird, nämlich das organisierte kriminelle Neonazinetzwerk der „Turonen“, das im Rotlichtmilieu aktiv ist, das wegen Geldwäsche angeklagt wird, wo es um Betäubungsmittelhandel und – zumindest war das auch in den Medien zu lesen – möglicherweise, mutmaßlich sogar um Waffenhandel geht. Um die Personen geht es – nur, um sich das mal bewusst zu machen. 2017: Das Urteil ist vom BGH gekippt worden. Ja, das hat Frau Marx hier richtigerweise gesagt. Man muss aber auch klar sagen, warum: weil die schriftliche Urteilsbegründung einfach nicht gut gemacht war. Aktuell geht es darum, diesen Neonazis Deals anzubieten. Es geht nicht darum, zu sagen, es darf keine Deals geben, es geht auch nicht darum, zu sagen, nach mittlerweile sieben Jahren ist vielleicht das Strafmaß von dreieinhalb Jahren auch entsprechend anzupassen. Es geht darum, dass militanten Neonazis, die Teil des Turonen-, Teil des Combat-18-Netzwerkes sind, Strafen angeboten werden, die unter zwei Jahren sind und zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Ich glaube, es wäre richtig und es ist richtig, wenn wir als Politik an dieser Stelle fragen: Welches Signal sendet man damit eigentlich an diejenigen, die betroffen sind? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Welches Signal sendet man aber auch an diejenigen, die sich für diese Demokratie einsetzen, die sich gegen Rassismus, gegen Antisemitismus, gegen Neonazismus in ihren Dörfern vor Ort mit Gesicht engagieren? Welches Signal? Ich kann nur sagen, das Signal, das wir als Rot-Rot-Grün setzen wollen, ist: Wir lassen euch nicht allein, weder in eurem Kampf gegen rechts noch vor Gericht! Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion.

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Franziska Baum FDP

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja schon einiges gesagt worden. Ich muss trotzdem konstatieren, dass ich mit der Aktuellen Stunde so, wie sie hier beantragt wurde, ein Problem habe. Nicht, weil ich nicht Ihr Ansinnen teile – ganz im Gegenteil. Ich verstehe den Wunsch, Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern in Ballstädt deutlich zu zeigen. Ich habe selber Freunde in Ballstädt, die auch bei dieser Veranstaltung waren, die auch in den Prozess involviert waren, der gerichtlich in dem Zusammenhang gelaufen ist. Das Problem aber ist – auch wenn Frau Marx hier schon gegenargumentiert hat –, dass diese Aktuelle Stunde zum Anlass nimmt, dass aktuell ein Prozess läuft und welche Entscheidungen da momentan im Raum stehen, die möglicherweise getroffen werden. Ich bin schon der Meinung, dass wir an der Stelle ganz scharf über die Frage nachdenken sollten, ob wir die Unabhängigkeit der Gerichte an der Stelle beeinflussen, weil aus meiner Sicht durchaus zu dieser Unabhängigkeit gehört, dass Politikerinnen und Politiker sich davor hüten, Einflussnahme zu betreiben. Verstehen Sie mich nicht falsch. Gewalt gegen andere, sei es als Bedrohung im Netz, sei es per EMail, verbale Attacken und körperliche Angriffe, haben in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft keinen Platz und sind zu ahnden. Aber in welcher Form sie geahndet werden, das entscheiden bei uns Gerichte basierend auf den erlassenen Gesetzen. (Beifall FDP) Es geht jetzt sicher weniger darum, ob das, was wir hier diskutieren, irgendeinen Richter beeindruckt oder beeinflusst, sondern es geht darum, dass wir als Parlament im Selbstverständnis sagen, wir halten uns an dieser Stelle zurück. Gerade aus Solidarität mit den Opfern und vor allem mit denen, die sich in Ballstädt gegen Rechtsextremismus engagieren, sollten wir aus meiner Sicht den Blick darauf lenken, wie wir sie in den vor uns liegenden Wochen und Monaten weiterhin unterstützen können und im Ernstfall auch für Schutz sorgen. Da gibt es auch schon Bitten und Anfragen, die dazu im Raum stehen. Wir sollten als Parlament jede Einflussnahme vermeiden und – jetzt sage ich etwas, wo ich weiß, wie die Reaktion ist – auf das rechtmäßige Wirken der Justiz vertrauen. In dem Moment, wo ich das sage, weiß ich auch, liebe Ballstädterinnen und Ballstädter, dass gerade in diesem Prozess das Vertrauen in den Rechtsstaat etwas erschüttert ist. Das wird sicher im Nachgang noch mal auch auf politischer Bühne diskutiert und ausgewertet werden müssen. Aber eine politische Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt und allein die Vermutung der politischen Einflussnahme helfen aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion den Opfern, den Betroffenen nicht und schaden womöglich am Ende dem ganzen Verfahren. Deswegen erlauben Sie mir, dass ich im Namen unserer Fraktion auf weitere Ausführungen zum Sachverhalt selbst verzichte. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, zunächst möchte ich kurz etwas zu der Frage sagen, ob man überhaupt über diese Aktuelle Stunde hier im Landtag debattieren darf. Das wird Sie vielleicht überraschen. Ich bin durchaus der Auffassung, dass man das darf. Gerichte und Staatsanwaltschaften operieren nun mal nicht in einem luftleeren Raum. Jeder Bürger darf darüber diskutieren, warum also nicht auch das Parlament. Im Übrigen – das ist auch schon erwähnt worden – gibt es viele Fälle mit politischem Einschlag, in denen die Rechtsprechung oder die Art und Weise, wie der Prozess geführt worden ist, auch während des Prozesse schon besprochen worden ist. Das Problem der Aktuellen Stunde der SPD ist vielmehr der Inhalt und die Begründung. Sie stören sich am Strafmaß, das sie erwarten, insbesondere an der Bewährungsstrafe. Sie formulieren das so: Das wäre ein herber Schlag für die Opfer des BallstädtÜberfalls. Sie sprechen hier im Landtag davon, dass der aktive Opferschutz nicht Nebensache werden darf. Sie sprechen auch davon, dass die Opfer den Tätern über den Weg laufen und dass das unerträglich wäre. Da sage ich Ihnen eins: Willkommen in der Realität der deutschen Strafjustiz, denn das betrifft eben nicht nur politische Verfahren oder Verfahren mit politischem Einschlag, das geht täglich vielen, vielen Opfern so, die Opfer einer Straftat geworden sind. Ich kann auch Fälle bringen, die durchaus auch politischen Einschlag haben. Denken wir beispielsweise an den Vater von Markus H., der erfahren musste, dass der syrische Asylbewerber, der vor ein paar Jahren seinen Sohn totgeschlagen hat, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, und der dann noch eine Gefährderansprache über sich ergehen lassen muss. Das ist ein Skandal für sich gewesen. (Beifall AfD) Oder schauen wir uns mal einen Thüringer Fall an, ein weiteres Verfahren. Da geht es um einen ExGdP-Vorsitzenden, um Kai Christ, dem sexueller Missbrauch einer Kollegin vorgeworfen wird – der ist übrigens bestens vernetzt gewesen mit dem rotrot-grünen Lager auch in politischer Hinsicht. Das Verfahren wurde verschleppt, richtiggehend verschleppt. Die Medien haben darüber berichtet. Obwohl es monatelang intern bekannt war, konnte der MDR nicht darüber berichten, ob denn mittlerweile wenigstens ein dienstrechtliches Verfahren gegen Herrn Christ eingeleitet worden ist. Das ist eine Form der Verschleppung – insbesondere im Zuständigkeitsbereich eines SPD-geführten Ministeriums –, wo ich mir sage, angesichts der Tatsache, dass die SPD die Freiheitsrechte, die Unversehrtheitsrechte der Frau immer wie eine Monstranz vor sich herträgt, da kann ich einen Skandal erkennen. (Beifall AfD) Ich empfinde das durchaus auch als Schlag gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Auch für die betroffene Frau dürfte es genau das sein, was sie beschrieben hat – unerträglich. Oder denken Sie nur an die linksextreme Terrorserie, die derzeit auch Thüringen erfasst: Brände, bei denen Tote in Kauf genommen werden. Wir hatten in der letzten Woche einen Fall hier aus Erfurt, wo ein Mensch frühmorgens überfallen, gefoltert worden ist, wo auch seine Lebensgefährtin angegriffen worden ist. Dann lese ich beispielsweise in der Zeitung, dass der Innenminister – SPD – schon Anfang Mai eine Sonderkommission eingesetzt hat, obwohl das Ganze schon monatelang läuft. Und jetzt der Vergleich zu Ballstädt: Ballstädt ereignete sich an einem frühen Sonntagmorgen und bereits mittags, 11.53 Uhr, konnte der MDR berichten, dass in dieser Sache eine Sonderkommission ermittelt. Stellen Sie sich mal vor, wie unterschiedlich Fälle in diesem Freistaat gehandhabt werden können, je nach politischem Einschlag. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, jetzt könnte man natürlich generell herangehen und sagen, okay, man möchte keine Verständigung in Strafverfahren mehr haben. Da muss man halt mehr Richter, mehr Staatsanwälte einstellen. Das wollen Sie aber nicht. Sie wollen es nur auf diesen einen speziellen Fall beziehen. Und damit machen Sie eins: Sie vertiefen das, was sowieso schon ein Missstand in unserer Justiz ist, nämlich das Messen mit zweierlei Maß. Und Sie wollen noch etwas erreichen, nämlich, dass es Opfer erster, zweiter und dritter Klasse gibt: Opfer erster Klasse, das sind Linke oder Leute, die speziell von Ihrer Ideologie geschützt werden. Opfer zweiter Klasse, das ist die große breite Masse. Und Opfer dritter Klasse, das sind beispielsweise Rechtsextremisten oder solche, die Sie als solche bezeichnen. Und das, meine Damen und Herren, hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. (Beifall AfD) Das hat Gott sei Dank – das muss ich mal anerkennend sagen – auch der Justizminister erkannt und hat diesen Forderungen von den „Omas gegen Rechts“, solche Strafsachendeals zu vermeiden in diesem einen Verfahren, eine Absage erteilt – dafür durchaus meinen Respekt. Leider hat dieses Verständnis in der SPD-Fraktion keinen Widerhall gefunden. Das müsste noch nachgeholt werden, Herr Adams. Vielleicht schaffen Sie das. Danke schön. (Beifall AfD)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Es liegt noch die Wortmeldung für Bündnis 90/Die Grünen vor, Frau Astrid Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das Dankeschön von ganz vielen hier im Haus geht stellvertretend an die „Omas gegen Rechts“, die gerade draußen vor dem Landtag (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Zivilcourage demonstrieren. Auf die Rede von Herrn Möller werde ich aus vielerlei Gründen nicht weiter eingehen. Vor mittlerweile sieben Jahren fand in Ballstädt der Neonazi-Angriff auf eine Feier der Kirmesgesellschaft statt, bei dem zehn Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Seither warten die Opfer auf Gerechtigkeit und auch auf eine rechtskräftige Verurteilung der Täterinnen und Täter. Den Opfern des Angriffs und ihren Angehörigen gilt unsere volle Solidarität. Ich sage es hier ganz deutlich: Natürlich ist die Unabhängigkeit der Justiz auch für alle von Rot-Rot-Grün – davon bin ich überzeugt – ein hohes Gut. Wir stehen für ein Justizsystem, in dem sich Ministerinnen und Minister aus guten Gründen nicht aktiv in Gerichtsfälle einmischen und per Erlass festlegen, was und mit welcher Priorität strafrechtlich zu verfolgen ist, auch wenn die AfD das gern anders darstellt. Das wäre nämlich nicht nur falsch, sondern auch gefährlich. Die Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaften ist eine ganz tragende Säule unseres Rechtsverständnisses. Diese Unparteilichkeit dient dazu, die Justiz aus der politischen Einflusssphäre herauszuhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies alles grundsätzlich vorangestellt, können wir aber natürlich den Ärger und auch die Frustration vieler engagierter Menschen und der Betroffenen des Überfalls nachvollziehen. Hier geht es schlicht um eine Haltungsfrage und die kann natürlich auch hier im Parlament diskutiert werden, ja, sie muss sogar diskutiert werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist absolut inakzeptabel, dass dieses Verfahren schon so lange dauert und das muss auch gesagt werden können. Es muss gesichert sein, dass auch Verfahren mit schwieriger Beweislast möglichst zügig durchgeführt werden können und sich eben nicht über Jahre hinziehen. Für uns ist völlig klar, dass gerade rechtsextreme Straftaten möglichst zeitnah und natürlich auch adäquat geahndet werden. Dass das Gericht sogenannte Deals mit Nazis vorschlägt, das ist für die Opfer des Überfalls – reden Sie einfach mal mit denen – und auch für die Nebenklagevertreter/-innen natürlich ein Schlag ins Gesicht. (Beifall SPD) Ja, so wird es wahrgenommen. Rechtsextreme Straftäter/-innen sollten sich nicht mit sogenannten Deals der Verantwortung faktisch entziehen können. Mir ist die Schwierigkeit durchaus bewusst, dass sie ohne diese vielleicht gar nicht gestehen würden. Das ist eine Ambivalenz, aber auch diese muss hier angesprochen werden können. Das ist auch grundlegend dafür, dass Betroffene und Opfer sich weiterhin trauen, solche Übergriffe überhaupt anzuzeigen – übrigens auch ein großes Problem. Wir sehen in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme von Straftaten mit rechten, rassistischen und antisemitischen Motiven. Die extrem rechte Szene radikalisiert sich weiter. Die Anschläge von Halle und Hanau oder aber auch die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, die sich gerade zum zweiten Mal jährte, zeigen ganz deutlich, wie radikal rechtsextreme Straftäter vorgehen. Als Zivilgesellschaft und auch als Politikerinnen und Politiker müssen wir uns dieser Entwicklung ganz entschieden entgegenstellen. So muss es für alle klar sein, dass der Rechtsstaat rechtsextreme Straftäter/-innen natürlich nicht ungeschoren davonkommen lässt. Hier bedarf es Verbesserungen sowohl im Bereich der Polizei als auch der Justiz. So sollte beispielsweise die Ausund Fortbildung bei Polizei und Justiz in diesem Bereich intensiviert werden. Die Grundlagen für die Definition von politisch motivierter Kriminalität müssen überarbeitet werden. Für eine bessere Erfassung müssen auch die Grundlagen für die Kriminalitätsstatistiken, die sogenannten Verfahrensverlaufsstatistiken, reformiert werden. Wir sollten nicht immer weiter darüber diskutieren müssen, ob rechte Tatmotive bei eindeutig rechtsextremen Straftaten während der Ermittlungen oder vor Gericht anerkannt werden. Um eine schnelle Ermittlungsarbeit und zügigere Gerichtsverhandlung zu ermöglichen, müssen sowohl Polizei als auch Justiz besser ausgestattet werden. Und ja, das wollen wir. Das sage ich ganz deutlich. (Beifall SPD) Auch sollte die Polizeivertrauensstelle gestärkt und die Einrichtung einer ähnlichen Stelle für den Justizbereich geprüft werden. Diese Einrichtungen müssen so unabhängig wie möglich sein, zum Beispiel indem man sie beim Landtag ansiedelt und ihnen auch eigene Ermittlungskompetenzen überträgt. Außerdem schlagen wir die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Thüringen mit dem Schwerpunkt „Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ vor. Das sind nur einige Vorschläge, wie es in diesem Bereich zu Verbesserungen kommen kann. Für mehr reicht leider die Zeit in einer Aktuellen Stunde nicht. Als demokratische Fraktionen müssen wir gemeinsam mit dem Innen- und Justizministerium Ansätze erarbeiten, wie wir die Strukturen so optimieren können, dass in Zukunft vernünftige Verfahren mit gerechten Urteilen gewährleistet werden können. Ein Verfahren wie der Ballstädt-Prozess sollte eine unrühmliche Ausnahme und nicht der Regelfall sein. Das sind wir den Opfern rechter Gewalt schuldig. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Adams, Sie haben das Wort.

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Dirk Adams

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und Thüringer, für die Landesregierung nehme ich zur Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion wie folgt Stellung: Ich gestehe als Erstes, dass ich relativ lange überlegt habe, wo man hier beginnen muss – so viele lose Enden in der Begründung der SPD-Fraktion, so viele lose Enden in dieser halbstündigen Debatte. In dem Augenblick ist es wichtig, auf das Wichtigste am Anfang zu sprechen zu kommen. Das will ich tun. Jedes Opfer von Gewalt, jeder und jede Verletzte einer Straftat, insbesondere wenn hier rechtsextreme, rassistische oder andere, ähnliche Tatmotivationen in Rede stehen, empören unsere Gesellschaft zu Recht. Wir wollen und wir werden nicht hinnehmen, dass Gruppen durch Feindlichkeit getrieben Menschen angreifen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Frauen in besonderer Weise Opfer von Straftaten werden. Wir werden nicht hinnehmen, dass Kindern Unsagbares angetan und sie verletzt werden, dass ältere Menschen betrogen werden und vieles mehr. Wir werden das niemals hinnehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darum wird ohne Ansehen der möglichen beschuldigten Person verfolgt, wenn gewaltbereit ein Fest gestürmt wird, wenn ein Regierungspräsident, der sich für Geflüchtete einsetzt, heimtückisch ermordet wird, wenn Einbrüche begangen werden, wenn Unterliegende drangsaliert werden und vieles mehr. All das wird von unserer unabhängigen Justiz verfolgt. Unsere dem Gesetz verpflichtete Justiz kann dies aber nur, wenn sie tatsächlich unabhängig ist. Die Justiz ist unabhängig ganz oder gar nicht. Etwas Unabhängigkeit oder etwas Abhängigkeit in bestimmten Verfahren, das gibt es nicht und das ist dem Rechtsstaat fremd, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall FDP) Es geht nicht – und damit möchte ich auf Frau Abgeordnete König-Preuss direkt eingehen – um die Frage, wo wir stehen. Ich meine, das ist doch wohl klar. Oder wollen Sie das irgendjemandem absprechen? Es geht darum, dass Gerichte keine Seite haben, auf die sie sich stellen können oder dürfen. (Beifall CDU, FDP) Gerichte haben keine Seite, auf die sie sich stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darum geht es in einer Debatte zu einem laufenden Verfahren, das die SPD in dieser Form beantragt hat. Gerichte haben keine Seite, auf die sie sich stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Genau das verbietet sich in einem Rechtsstaat. (Beifall CDU, FDP) Es ist für mich deshalb außerordentlich bedauerlich, dass mit dieser Aktuellen Stunde die gute Regel, eine Gewalt – hier die Legislative – sagt der anderen Gewalt – nämlich hier der Judikativen – niemals, was sie tun und lassen soll – niemals, meine sehr verehrten Damen und Herren –, dass mit dieser guten Regel gebrochen wurde. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Wir nicht!) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Von wem denn?) Ich sehe es in verfassungsrechtlicher Hinsicht als höchst problematisch an, dass hier ein laufendes gerichtliches Verfahren zum Gegenstand einer parlamentarischen Debatte gemacht wird, weil dies den Kernbereich der rechtsprechenden Gewalt trifft. Bereits der Versuch, meine sehr verehrten Damen und Herren, oder der Anschein des Versuchs einer solchen Einflussnahme ist mit dem Gewaltenteilungsprinzip als Element des Rechtsstaatsprinzips unvereinbar. Die rechtsprechende Gewalt muss ihre Aufgabe in vollständiger Unabhängigkeit wahrnehmen können. Dies schließt aus, dass sich ein Parlament mit laufenden Strafverfahren befasst und das inhaltlich bewertet. Die Begründung der SPDFraktion ist eine solche inhaltliche Bewertung. Wer da unsicher ist, dem empfehle ich einen Blick in das Thüringer Petitionsgesetz, in dem es für unmöglich erklärt wird, dass eine Petition auch nur geprüft wird, wenn es um ein laufendes Verfahren geht. Wer da unsicher ist, dem empfehle ich einen Blick in die Debatten des Bundestags und dort auch in die Dokumente zu der Frage des Untersuchungsausschusses, weil nämlich sehr klar in der Literatur ist, dass ein Untersuchungsausschuss zwar ein laufendes Verfahren gleichzeitig begleiten darf – mit unterschiedlichen Zielrichtungen –, aber niemals eingreifen darf, niemals sagen darf, welche Verurteilung in Ordnung wäre und welche nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gibt es nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es vieles braucht, um den Rechtsruck in unserem Land abzuwenden, dem etwas entgegenzusetzen. Es braucht, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich die Zivilgesellschaft, es braucht Bildung – Bildung ist sehr wichtig, Herr Möller. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es braucht Vereine und Verbände, wie die Feuerwehr, wie den Sport, es braucht Kirchen und Glaubensgemeinschaften, aber eben auch den Staat, meine sehr verehrten Damen und Herren, und seine Institutionen. Damit braucht es auch eine unabhängige Justiz. Egal, welchen Wert man der einzelnen Gruppe – Zivilgesellschaft, Vereine, Verbände, Kirchen – oder dem Staat zuordnen möchte, eins ist doch wohl klar: Niemals wird der Kampf gegen den Rechtsruck in unserer Gesellschaft gelingen können gegen oder ohne den Rechtsstaat. Das Engagement gegen die Rechten, meine sehr verehrten Damen und Herren, und den Rechtsruck, den es tatsächlich zu befürchten gibt in unserer Gesellschaft, dieses Engagement kann es doch nur im Rechtsstaat und mit dem Rechtsstaat geben. Alles andere ist doch unvernünftig. Es kann doch nicht gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man den Rechtsstaat vor die Tür schiebt und sagt: Ich suche mir aus, welche seiner Prinzipien heute für mich gelten. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE) Man kann es sich nicht aussuchen und es ist nicht disponibel, Frau Kollegin König-Preuss, (Beifall FDP) wann man den Rechtsstaat mit welchen seinen Elementen wünscht und eben nicht wünscht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, um allen Missverständnissen vorzubeugen: Auch die Justiz muss mit Kritik umgehen können und sie kann das auch. Jede Richterin und jeder Richter kennt das, dass ihre Urteile, insbesondere wenn es besondere Verfahren sind, diskutiert werden, dass über ihre Verfahrensführung diskutiert wird. Aber sicher! Es gibt eine eigene Gruppe in unseren Medien, die sich insbesondere darauf spezialisiert hat, aus Gerichten zu berichten. Jede Richterin und jeder Richter kann das, meine sehr verehrten Damen und Herren, und sie müssen es auch. Justiz muss kritikfähig sein, da gibt es doch gar keine Frage. Es ist nur die Frage, greift man mit einer solchen Begründung ein, wie sie die SPD-Fraktion hier aufgestellt hat, indem man sagt, ein Ergebnis darf es auf keinen Fall geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Um das noch mal zu unterstreichen: Es gibt eine ganz wunderbare Passage in der aktuellen Kommentierung unserer Thüringer Verfassung, und zwar Randnummer 25 zu Artikel 86. Der Verfasser dieses Kommentarteils ist der uns allen bekannte Dr. Dette. Zitat: „Richterliche Tätigkeit ist ein Teil der Gesellschaft und spielt sich nicht losgelöst gleichsam hinter Mauern ab. Aufgrund dieses sozialen Kontextes sind Richter erst recht nicht von der Ausübung kommunikativer Grundrechte durch Dritte frei. Verbände, Presse, Funk und Fernsehen haben daher die richterliche Unabhängigkeit keineswegs so zu achten wie die anderen Gewalten.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“

Ich schließe den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3354 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, wir begehen derzeit in Thüringen das Themenjahr „Neun Jahrhunderte jüdisches Leben in Thüringen“. Die Geschichte jüdischen Lebens in Thüringen und Deutschland ist auch immer begleitet von antisemitischen Angriffen, von Morden und von Pogromen. Ein Beispiel ist hier das Erfurter Pogrom von 1349. Dazu heißt es in der Cronica St. Petri Erfordensis moderna: „Im selben Jahr zwischen Mariä Reinigung und Fastnacht wurden die Juden in allen Städten, Burgen und Dörfern Thüringens erschlagen, […] weil sie Quellen und Brunnen verseucht hatten, wie damals für sie erwiesen galt, weil viele Säcke voll Gift in den Brunnen gefunden worden sein sollten. Im selben Jahr, am Tag des heiligen Benedikt, der damals auf den Sonnabend vor Laetare fiel, wurden die Juden in Erfurt entgegen dem Willen des Rates von der Bürgergemeinde erschlagen, hundert oder mehr. Die andern aber, mehr als dreitausend, haben sich, als sie sahen, dass sie den Händen der Christen nicht entkommen konnten, aus einer Art Frömmigkeit in ihren eigenen Häusern selbst verbrannt. Nach drei Tagen wurden sie auf Lastkarren zu ihrem Friedhof vor dem Moritztor gebracht und dort begraben. Mögen sie in der Hölle ruhn!“ Heute reden wir über dieses Thema aufgrund unter anderem eines Brandanschlags auf eine israelische Flagge am Nordhäuser Rathaus, aber eben auch aufgrund von alltäglichen antisemitischen Übergriffen auf Jüdinnen und Juden in Thüringen. Dieser Anschlag reiht sich ein in bundesweite Proteste im Zusammenhang mit der neuesten Eskalation palästinensischer Raketenangriffe auf Israel und der darauffolgenden Gegenangriffe Israels. Wir betreiben als Bundesland keine Außenpolitik, deshalb werde ich hier auch nicht näher auf diesen Konflikt eingehen, zumal Antisemitismus in Deutschland nicht den Staat Israel braucht, den gibt es auch so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber lassen Sie mich eins sagen: Das Selbstverteidigungsrecht Israels darf auch hier nicht infrage stehen und zum Glück hat Israel den Iron Dome. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich dürfen wir auch Staaten und Regierungen für ihr Handeln kritisieren. Aber diese Kritik endet aus meiner Sicht dort, wo Antisemitismus versteckt als Kritik, als israelbezogener Antisemitismus benutzt wird, und da, wo Antisemitismus sich in Gewalt äußert. Hier muss klar sein, dass wir alle sagen: Stopp und nicht weiter! Jeglichem Antisemitismus treten wir entschieden entgegen als Zivilgesellschaft und als Rechtsstaat. Das ist in vielen Teilen Thüringens ein frommer Wunsch. Wir haben am Sonntag mit einer Demonstration hier auch parteiund konfessionsübergreifend gezeigt, dass das möglich ist. Aber ich glaube, dass wir hier noch viel Luft nach oben haben. Dazu gehört es auch, den Kampf gegen Antisemitismus nicht für die eigene Agenda zu instrumentalisieren, wie auch der Versuch, den Antisemitismus zu externalisieren, und so zu tun, als ließe sich das Problem beispielsweise mit Abschiebungen lösen. Damit lösen wir nichts. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Antisemitismus, meine sehr geehrten Damen und Herren, zieht sich, wie das Zitat gerade gezeigt hat, wie ein roter oder vielleicht muss man sagen brauner Faden durch unsere Geschichte in Deutschland, bis hin zum Zivilisationsbruch der Shoah. Antisemitische Einstellungen sind tief in unserer Gesellschaft verankert. Das zeigt Jahr um Jahr der Thüringen-Monitor. Sie bieten Anknüpfungspunkte und Grundlage für alle möglichen Arten von Verschwörungsideologien. In schlechter Tradition der Pestpogrome zeigen sich diese auch während der Corona-Pandemie. Der Thüringen-Monitor hat darauf bereits hingewiesen. Es zeigt sich, das Problem sitzt in überwiegendem Maße rechts. So sagte beispielsweise Josef Schuster vom Zentralrat der Juden in Deutschland in einem Bericht des Magazins „Monitor“ – ich zitiere –: „Es zeigt sich eigentlich wieder, dass die AfD alles auf ein Thema konzentriert und dabei völlig ausblendet, dass für antisemitische Vorgänge – nicht die, die wir in den vergangenen Wochen gesehen haben, aber in den Wochen davor, und ich befürchte, auch wieder in Zukunft sehen werden – die politische Rechte die Verantwortung trägt. Und dass die AfD hier als ein Katalysator eine Rolle spielt, steht außer jedem Zweifel.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber auch in der Mitte der Gesellschaft ist Antisemitismus weit verbreitet. Jede der Parteien, die hier in diesem Rund sitzt, muss sich dabei wahrscheinlich an die eigene Nase fassen. Da hilft es auch nicht, dass wir darüber diskutieren, ob ein zukünftiger oder ein Direktkandidat nur antisemitische Inhalte geteilt hat oder sie auch selber vertritt. Wenn er von beispielsweise Globalisten spricht oder wenn er auf den Great Reset anspielt oder wenn er auf die New World Order anspielt, dann erreicht er diejenigen, die er damit erreichen will, ohne sich klar antisemitisch zu äußern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung.“ Dieses Zitat von Adorno mag uns hier in diesem Rund mahnen, aber vor allen Dingen auch alle Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Wir müssen dafür sorgen als Gesellschaft, wir hier vor Ort müssen dafür sorgen, dass Jüdinnen und Juden sich in Thüringen frei bewegen können, dass sie Räume genauso angstfrei nutzen können, wie wir das können. Das können sie zurzeit nicht. Es ist unsere Aufgabe, diese Räume auch für Jüdinnen und Juden in Thüringen wieder zu erweitern. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir anknüpfend an den Sonntag und anknüpfend heute an diese Aktuelle Stunde dafür sorgen werden,

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

dass Jüdinnen und Juden sich wieder frei bewegen können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Herold.

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Corinna Herold AfD

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen, liebe Zuschauer im Internet, verehrte Pressevertreter, dass sich Juden angesichts antisemitischer Demonstrationen und antisemitischer Straftaten in Deutschland des Jahres 2021 bedroht fühlen, ist einfach nicht hinnehmbar. (Beifall AfD) Da macht es keinen Unterschied, ob sich der Antisemitismus als Israelkritik tarnt oder nicht. In einem freiheitlichen Rechtsstaat müssen alle Bürger, egal welchen Glaubens und welcher Weltanschauung sie auch immer sein mögen, ohne Angst und Einschüchterung frei leben können. Es ist Aufgabe – nicht zuletzt, sondern zuerst – der Politik, die Sicherheit der Menschen im Land zu gewährleisten und Verhältnisse zu stiften, in denen jeder seinem Lebensentwurf auf dem Boden der freiheitlichendemokratischen Grundordnung frei und ohne Furcht folgen kann. (Beifall AfD) Offenkundig gelingt dies mit Blick auf den Antisemitismus längst nicht mehr in dem Umfang, wie das in einem funktionstüchtigen Rechtsstaat zu erwarten und zu verlangen ist. Es gelingt auch deswegen nicht mehr, weil sich die Politik diesbezüglich seit Jahren immer mehr als unentschieden, entscheidungsschwach, halbherzig und heuchlerisch erweist. Zweifellos gibt es einen gewissermaßen geerbten Antisemitismus in Deutschland, der etwa in sich hartnäckig haltenden Klischees über Juden zum Ausdruck kommt. Eine ausgeprägte oder gar militante Judenfeindlichkeit war allerdings über die letzten Jahrzehnte nur bei einer ganz marginalen Minderheit der Bevölkerung festzustellen. (Beifall AfD) Dieser Minderheit gegenüber gab es einen klaren demokratisch-rechtsstaatlichen Konsens der Ablehnung und der Eindämmung mit rechtsstaatlichen Mitteln. Die Ablehnung bezog sich auf den Antisemitismus von rechts sowie von links, denn es gab und es gibt ihn auf beiden Seiten des politischen Spektrums. Dann aber gibt es noch den „weißen Elefanten“ im Raum, das ist der importierte Antisemitismus. (Beifall AfD) Und über diesen Antisemitismus will man seitens der offiziellen Politik heute lieber schweigen. Darin zeigt sich die angesprochene Entscheidungsschwäche, Halbherzigkeit und Heuchelei der Politik der Altparteienvertreter. (Beifall AfD) Ich sage an deren Adresse ganz klar: Sie können natürlich wie die Grünen versuchen, es zu verschleiern und den Kopf in den Sand zu stecken. Das Problem wird Sie deswegen nicht verlassen. Sie können versuchen, jeden, der das anspricht, als Rassisten zu diffamieren. Davon wird das Problem auch nicht verschwinden. Die Bürger im Land wissen auch, worin das Problem besteht. Es ist ja auf den Straßen in den letzten Wochen überdeutlich sichtbar geworden. Und hinschauen können die Leute, das haben sie mittlerweile gelernt. (Beifall AfD) Das Problem besteht darin, dass der heute auf den Straßen sichtbare und lautstark und selbstbewusst sich artikulierende Antisemitismus ein importierter und vor allem ein muslimischer Antisemitismus ist. Vor sechseinhalb Jahren schon – auf dem Höhepunkt der unerwünschten Einwanderungswelle – konstatierte Josef Schuster vom Zentralrat der Juden bei einer Runde im Kanzleramt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Unter den Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, stammen sehr viele aus Ländern, in denen Israel zum Feindbild gehört. Sie sind mit dieser Israelfeindlichkeit gewissermaßen aufgewachsen und übertragen ihre Ressentiments häufig auf Juden generell.“ Ja, wir haben dieses Problem. Es resultiert aus den multikulturalistischen Traumtänzereien unserer Altparteienpolitiker, es ist die Folge der Refugees-Welcome-Politik. (Beifall AfD) Wer das zu verschleiern und zu beschönigen versucht, wer Al-Quds-Demonstrationen erlaubt – auf denen sich übrigens hin und wieder auch Linke blicken lassen – und darauf verzichtet, gegen Israelhass und Antisemiten arabisch-muslimischer Herkunft vorzugehen, der hat wohl kaum das moralische Recht, sich über Antisemitismus zu beklagen. (Beifall AfD) Wenn wir hier eines Tages französische Verhältnisse bekommen, wenn auch in Thüringen mehr als nur eine Israelfahne brennt, dann geht das auch auf das Konto derjenigen, die den Konsens gegen den Antisemitismus in der Gesellschaft und auch den Konsens des Rechtsstaats ausgehöhlt haben. Der Kampf gegen Antisemitismus in jeder Form kann nur glaubhaft sein, wenn er sich entschieden gegen jede Art von Antisemitismus wendet, egal, aus welcher politischen, weltanschaulichen oder religiösen Richtung er kommt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Für die SPD-Fraktion erhält das Wort Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist in der Tat ein harter Schlag für uns alle gewesen, dass es erneut auch in Thüringen zu antisemitischen Ausschreitungen gekommen ist. Kollegin Henfling hat schon darauf hingewiesen, wir feiern – Ja, wir feiern! – in diesem Jahr 900 Jahre Miteinanderleben mit Jüdinnen und Juden in Thüringen. Es gab wunderbare kulturelle und informelle Veranstaltungen dazu, die leider größtenteils nur virtuell von uns allen besucht werden konnten. Was mich immer wieder aufs Neue erschreckt und befremdet, ist, dass man Kritik an der Außenpolitik des Staates Israel, die man im Einzelfall ja haben kann, glaubt, bei der Jüdischen Gemeinde oder bei Jüdinnen und Juden in unserem Land abladen zu können. Das ist eigentlich auch wieder ein Indiz dafür, dass man unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger anscheinend irgendwie noch immer für Fremde hält, die hier in dieses Deutschland oder in unser Thüringen gar nicht gehören. Dabei leben sie seit 900 Jahren bei uns. Im Bund wird im nächsten Jahr ein Themenjahr stattfinden, da geht es um 1.700 Jahre einer eigentlich friedlichen und wertbringenden und sich gegenseitig bereichernden Gemeinschaft. Es gab am Sonntag die Kundgebung, es gab auch in der vorletzten Woche schon eine Kundgebung auf dem Anger. Es ist, denke ich, die Pflicht von uns allen, uns dann wirklich an die Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu stellen und zu sagen: Ihr seid Teil von uns. Das Existenzrecht Israels muss natürlich gesichert werden aus der historischen Verantwortung auch gerade Deutschlands. Das ist ja eine Übereinkunft, die mit gutem Grund und fest auch für alle getroffen wurde und die weiter gilt. Aber diese einzuhalten, ist nicht ein Problem für jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das ist überhaupt die Aufgabe unserer gesamten Gesellschaft. Dass man dann immer wieder darauf kommt, diesen israelbezogenen Antisemitismus sich dann ausleben zu lassen – das ist ja im Grunde nur ein Vorwand, antisemitische Vorurteile zu bedienen –, das zeigt, dass immer noch die Gefahr besteht oder tatsächlich wieder größer wird, dass wir unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu Fremden im eigenen Land machen oder dass wir dabei zusehen müssen, wie das andere tun. Zusehen allein wollen wir nicht. Wir haben hier sehr viel unternommen, auch gerade in Thüringen, um unsere Gemeinschaft zu verfestigen und zu aktivieren. Umso schlimmer und schrecklicher ist es, wenn uns viele jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in diesen Tagen wieder einmal gesagt haben: Mittlerweile haben wir Angst, uns zu unserem Glauben hier in Thüringen zu bekennen. Wir haben Angst davor, Nachteile zu haben. Wir wollen gar nicht, dass das alle Nachbarn wissen. Wir haben Angst, dass unsere Kinder in der Schule beschimpft werden. Das ist einfach wirklich ein würdeloses Verhalten bestimmter Mitglieder der Gesellschaft in Thüringen. (Beifall SPD) Das Problem ist alt und es mag sein, dass die einen oder anderen Zuwanderer, die einem muslimischen Extremismus anhängen, dieses Problem vielleicht noch zusätzlich verstärken. Aber darin nun die alleinige Ursache zu suchen, da würden wir es uns viel zu einfach machen. Es bleibt deswegen wirklich unsere gemeinsame Aufgabe, diese antijüdischen Ressentiments immer wieder als solche zu benennen, als Ausgrenzungsversuche, als den Versuch – ich sagte es schon –, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu Fremden im eigenen Land zu machen. Dagegen können wir uns wirklich nur gemeinsam stellen. Ich wünsche und hoffe, dass die Solidarität auch hier im Landtag weiterhin sehr groß bleibt und dass das dann auch als eine Unterstützung in Anspruch genommen und wahrgenommen werden kann bei unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Für die Fraktion der FDP erhält das Wort Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, diese Aktuelle Stunde ist in zwei Teile geteilt. Erstens: gegen jeden Antisemitismus in Thüringen. Ich sage ausdrücklich, ich begrüße diese Betonung „gegen jeden Antisemitismus“, denn ich halte es für ziemlich schäbig, wenn versucht wird, das, was wir aus der eigenen Geschichte immer noch bei uns im Volk zu vermelden haben oder festzustellen haben, in irgendeiner Weise zu relativieren mit antisemitischen Tendenzen aus anderen Richtungen. (Beifall FDP) Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Existenzrecht Israels. Unbeschadet der Tatsache, dass keinerlei Hass gegen Angehörige welcher Religion, welcher Nationalität auch immer in Thüringen, in Deutschland, in Europa irgendeinen Platz haben darf, haben wir als Deutsche eine besondere Verantwortung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Diese Verantwortung, meine Damen und Herren, resultiert aus der unfassbaren Schuld, die unser Volk durch die Verbrechen der Nazis auf sich geladen hat, und die uns mahnt, dass so etwas nie wieder geschehen darf. (Beifall FDP) Die Verbrechen der Nazis sowie die Tatsache, dass viele mitmachten und – noch mehr – einfach schwiegen, zeigen, wohin die subtile Last und die subtile Saat des Hasses führen kann. Deswegen muss es uns mit Sorge erfüllen, wenn wir diese aktuellen Ausschreitungen auch in Thüringen wieder sehen. Wir sagen ganz klar und deutlich, auch als Liberale: Es darf keine Toleranz für Intoleranz geben, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Kommen wir zum Existenzrecht Israels: Ich möchte da mit den Worten von Alexander Graf Lambsdorff sagen: Israel hat ein Recht, sich gegen Angriffe zu verteidigen, und da gibt es keine zwei Meinungen. Es ist die besondere historische Verantwortung Deutschlands, die wir dabei tragen, insbesondere aus dem Dritten Reich heraus. Aber wir haben auch – in meiner Jugend etwa – erlebt, dass in Zeiten des Kalten Krieges auch subtil wieder Hass gegen Israel gestreut wurde, das müssen wir überwinden. Ich möchte noch ein paar Worte zu den aktuellen kriegerischen Handlungen sagen: Die hohen Verluste auf palästinensischer Seite – also gerade im Gazastreifen – haben auch etwas damit zu tun, dass die Stellungen der Hamas in Wohnquartieren aufgebaut sind, und das ist ein zynisches Inkaufnehmen menschlicher Opfer, um Öl ins Feuer zu gießen. Meine Damen und Herren, wichtig ist mir auch: Wer das Existenzrecht Israels nicht nur anerkennt, sondern auch dafür einsteht, dafür kämpft, muss zugleich ein vitales Interesse haben, dass auf allen Seiten nicht die Falken gestärkt werden, sondern die Tauben. Im Interesse aller Beteiligten müssen die Menschen den Rücken gestärkt bekommen, die mit heißem Herzen und kühlem Kopf für die friedliche Koexistenz und die gegenseitige Achtung der Menschen im Nahen Osten einstehen, die den Ausgleich suchen und nicht den Zwist. Hoffnung geben mir beispielsweise aufseiten der arabischen Palästinenser Menschen, wie die Professorin Sumaya Farhat-Naser aus Bir Zait im Westjordanland, die Verfasserin vieler sehr beeindruckender Bücher, wie etwa „Thymian und Steine“, eine Friedensaktivistin, die Christin ist, was dort auch nicht allzu häufig zu finden ist, und die auf beiden Seiten den Weg sucht, um zu verbinden. Deswegen sage ich, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns die klare Botschaft senden: „Wir stehen für das Existenzrecht Israels, wir stehen für das Ziel, dauerhaften Frieden auch im Nahen Osten zu erreichen, und wir stehen dafür, dass Hass gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen, gegenüber Angehörigen anderer Ethnien nie wieder gesellschaftsfähig werden darf.“ Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Für die CDU-Fraktion erhält das Wort Herr Abgeordneter Walk.

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Raymond Walk CDU

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, zunächst bin ich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr dankbar, dass sie diesen wichtigen und sensiblen Tagesordnungspunkt heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ich will eins vorwegnehmen, was Herr Bergner und auch Frau Kollegin Marx schon resümiert haben, dass es natürlich eine Gemeinschaftsaufgabe von uns allen sein wird, Antisemitismus zu bekämpfen. Der Ausgangspunkt war der Brandanschlag auf eine vor dem Nordhäuser Rathaus gehisste israelische Flagge in der Nacht auf den 14. Mai. Damit wird die traurige Reihe der antisemitischen Straftaten in Deutschland, aber auch in Thüringen, aus dem letzten Jahr in trauriger Weise fortgesetzt. Zur Erinnerung: Diese Straftaten erfuhren im letzten Jahr einen erschreckenden Anstieg auf insgesamt 160 Fälle in unserem Freistaat und damit eine Steigerung von etwa einem Viertel. Und klar ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wer Fahnen mit dem Davidstern entzündet und antisemitische Botschaften sendet, der begeht Straftaten, der missachtet unsere Werte und der missbraucht unsere Demokratie. Oder kurz: Nichts rechtfertigt die Bedrohung von Jüdinnen und Juden. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Der Vorgang in Nordhausen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat ja auch gerade vor dem Hintergrund der leidvollen Geschichte um MittelbauDora eine ganz besondere Symbolkraft. Deswegen hat unsere Fraktion diesen Tagesordnungspunkt in den Innenausschuss gehoben und dort behandelt. Aus unserer Sicht müssen jetzt die Ermittlungsbehörden alle Kraft darauf verwenden, die Täter schnell zu ermitteln. Und dabei – das ist auch klar – müssen die Sicherheitsbehörden eng mit Polizei, mit Verfassungsschutz, aber natürlich auch mit der Jüdischen Landesgemeinde zusammenarbeiten. Ich will an der Stelle sagen, dass ich den Sicherheitsbehörden ausdrücklich dankbar bin, dass sie diesen Anlass auch dafür genutzt haben, die Sicherheits- und Bedrohungslage in Thüringen neu zu bewerten. Notwendig war dafür eine Gefährdungseinschätzung zu Personen und Objekten, insbesondere aber auch die rasche Absicherung der jüdischen Gottesdienste. Und wenn Innenminister Maier – den ich jetzt nicht sehe – in seiner Regierungsmedienkonferenz wenige Tage nach dem Anschlag, also am 18. Mai, darauf hinweist, dass weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden können, will ich meinen Dank auch in diesem Sinne noch mal an unsere Sicherheitsbehörden erweitern. Ich will darauf hinweisen – Herr Maier hat es gesagt –, dass nicht weniger – Jetzt hören Sie zu! – als 479 Objekte, also Gebetshäuser, Synagogen, Friedhöfe, aber auch Stelen und Stolpersteine, aktuell in die polizeilichen Schutzmaßnahmen einbezogen sind. Ich finde, das zeigt eindrucksvoll, mit welcher auch notwendigen Ernsthaftigkeit dieses Thema behandelt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist allerdings sehr viel komplexer, weitreichender und natürlich auch tiefgründiger zu betrachten. Nachdem wir eben schon ein Zitat von Graf Lambsdorff gehört haben, will ich natürlich auf unseren CDU-Chef eingehen, auf Armin Laschet. Der hat ein Interview am 26.05. in der „Jüdischen Allgemeinen“ gegeben. Er wird wie folgt in Ausschnitten zitiert: „Bei Judenhass gilt eine Null-Toleranz-Politik.“ Und weiter: „Das Existenzrecht Israels ist Teil der deutschen Staatsräson […]. […] Und bei terroristischen Attacken sollte man Solidarität üben, ohne gleich fünf Aber-Sätze anzufügen.“ So weit Armin Laschet. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch auf einen mir besonders wichtigen Aspekt eingehen, denn wir alle stehen gemeinsam in Verantwortung. Das ergibt sich schon allein aus der historisch beispiellosen Situation des Völkermordes an Jüdinnen und Juden. Und wahr ist auch diese Verantwortung – diese Verantwortung nimmt uns keiner und diese Verantwortung tragen Staat und Bürger auch gemeinsam. Natürlich ist es wichtig – Frau Kollegin Marx hat es angeführt –, dass man auch im Alltag sichtbar und präsent sein muss. Deswegen ist es gut, dass es eine gemeinsame Veranstaltung des Freundeskreises „Israel ist mittendrin“ gab mit Bischoff Ulrich Neymeyr und natürlich auch Prof. Dr. Schramm, Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde, der sich stets selbst treu bleibt und auch unbequeme Aussagen nicht scheut, auch wenn er aneckt und nicht von allen Seiten den richtigen Beifall erhält – wenn mir diese Bewertung zusteht. Ich komme zum Schluss und will mich noch mal bei denen bedanken, die überhaupt keine Aktionsoder Gedenktage benötigen und brauchen, um auf das eigentlich doch für uns alle so Selbstverständliche hinzuweisen, um genau eins deutlich zu machen, was uns auch in diesem Hause, so denke ich doch, eint: Nein zu Antisemitismus und Ja zur Vielfalt jüdischen Lebens in Deutschland und in Thüringen! Ich bedanke mich. (Beifall CDU)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch diejenigen, die über den Livestream zugeschaltet sind, ich finde es ein bisschen spannend, dass sich mal wieder jemand von der AfD hier vorn hinstellt und sich vermeintlich zum Schützer Israels und der Jüdinnen und Juden in Deutschland aufruft. Dieselbe Person stand am 9. November 2014 mit einer Fackel auf dem Domplatz, also am Jahrestag der Reichspogromnacht. Dieselbe Person hat auch mehrere Freundinnen, Freunde bei Facebook, die die Waffen-SS feiern oder auch Rudolf Heß, oder sie hat sich mit Personen getroffen, die antisemitische Propaganda, Karikaturen und Ähnliches mehr teilen. Das ist der klassische Versuch der AfD, sich instrumentell vermeintlich schützend vor Jüdinnen und Juden zu stellen, aber in Wirklichkeit stellt sie eine der größten Gefahren für in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden dar. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das will ich nur an einem Beispiel konkret machen, nämlich: Die AfD hat auf ihrem letzten Parteitag mal wieder beschlossen, dass das Schächten in Deutschland verboten werden sollte (Beifall AfD) – das ist sehr gut, dass dazu auch gleich der zustimmende Applaus aus der AfD-Fraktion kommt –, und damit wird nämlich gläubigen Jüdinnen und Juden genauso wie Muslimas und Muslimen die Möglichkeit genommen, ihre Religion hier in Deutschland ungestört und frei ausüben zu können. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist Tier- mord und Tierquälerei!) Ich würde eine Sache ansprechen, die ich so ein bisschen spannend finde, nämlich: Wann reden wir eigentlich über Antisemitismus? Wir reden dann über Antisemitismus, wenn vermeintlich herausragende Sachen passiert sind, wie beispielsweise jetzt, dass die Fahne Israels in Nordhausen gebrannt hat. Warum haben wir nicht über Antisemitismus gesprochen, als in Mühlhausen 2020 am Bahnhof ein großes antisemitisches Graffiti, wo eine Person auf die Flagge Israels mit Davidstern uriniert, mit Hakenkreuz daneben angebracht wurde? Warum haben wir nicht über Antisemitismus gesprochen, als – und das ist ja schon häufiger in Thüringen passiert – unter anderem jüdische Friedhöfe mit Hakenkreuzen geschändet wurden? Warum reden wir eigentlich nicht dann über Antisemitismus, wenn wie seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zahlreich, wöchentlich antisemitische Verschwörungserzählungen auf den Straßen auch in Thüringen geäußert werden und es leider so gut wie kein Einschreiten dagegen gegeben hat? Warum reden wir nicht dann über Antisemitismus, wenn auch Vertreter einzelner Parteien hier im Landtag genau an solchen antisemitischen Aufmärschen und Demonstrationen teilgenommen haben? Warum reden wir nicht dann darüber, wenn ein veganer Koch über Monate hinweg antisemitische Aufrufe bis hin zu Mordaufrufen in einem Telegram-Kanal mit Tausenden Mitlesern verbreitet? (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist ein Türke!) Warum reden wir nicht dann über Antisemitismus, wenn ein Sänger, der die krudesten Verschwörungserzählungen – und darunter eben auch alte antisemitische Narrative – verbreitet, Konzerte auch hier in Thüringen gibt? Übrigens bei dem letzten Konzert waren die einzigen, die dagegen protestiert haben, Personen, die den Jugendorganisationen von Rot-Rot-Grün zuzurechnen sind, und Antifaschistinnen und Antifaschisten. Ansonsten gab es keinen Protest. Wann reden wir also über Antisemitismus? Ich glaube, wir reden immer dann darüber, wenn ein herausragendes Ereignis – in Anführungszeichen –, ein negativ herausragendes Ereignis, dann auch noch medial perzipiert wird. Oft genug gibt es aus den eher konservativ bis rechten Fraktionen den Versuch, insbesondere aus der AfD, sich selber von Antisemitismus freizusprechen. Ich möchte mich an der Stelle bei den Rednern bis auf die AfD dafür bedanken, dass nämlich ganz klar gesagt wurde, Antisemitismus zieht sich quer durch die Gesellschaft hindurch und Antisemitismus ist in allen politischen Gruppierungen vertreten, Antisemitismus ist nicht explizit links, rechts, islamisch oder Ähnliches mehr. Was ich für notwendig erachte – ich glaube, dass ich das für die Fraktion Die Linke im Gesamten sage –, dass wir uns diesem Antisemitismus beginnen zu stellen, und zwar, konfrontativ zu stellen, dass wir sowohl Personen, die in den eigenen Parteien sind und die sich entsprechend äußern als auch politische Partner, mit denen wir zusammenarbeiten an der einen oder anderen Stelle und die antisemitische Erzählungen verbreiten oder auch das Existenzrecht Israels infrage stellen, konfrontieren und ihnen auch die Grenzen aufzeigen. Das geschieht nämlich viel zu wenig. Das geschieht in der CDU zu wenig, das geschieht in der FDP zu wenig, bei den Grünen, bei der SPD, bei der Linken – von rechts außen will ich an der Stelle gar nicht reden. Ich glaube, dass es notwendig ist, wenn wir „gegen jeden Antisemitismus“ ernst meinen, bei uns selber anzufangen und zu versuchen, darüber zumindest die ersten kleinen Schritte zu gehen, um dem Antisemitismus Einhalt zu gebieten. Denn erst dann, wenn es keinen Schutz von Synagogen, jüdischen Kindergärten, jüdischen Schulen und Ähnlichem mehr benötigt, können wir darüber reden, dass Juden und Jüdinnen in Deutschland

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit!

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Katharina König-Preuss Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

sicher leben können. Zuletzt ein Satz: „Am Israel chai“. Niemand von der Fraktion Die Linke stellt das Existenzrecht Israels an irgendeiner Stelle infrage. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung Herr Minister Hoff. Bitte, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich habe vor Kurzem im Landtag eine Regierungserklärung abgeben dürfen und bin in dieser Regierungserklärung sehr intensiv auf das Thema „Antisemitismus“ eingegangen. Ich will ein, zwei Aspekte noch mal wiederholen, weil es mir immer wieder wichtig erscheint, dies deutlich zu machen. Antisemitismus ist ein zur Verschwörungserzählung geronnenes Gerücht über die Jüdinnen und Juden. Es ist die Überhöhung von Jüdinnen und Juden als eine übergreifende Macht, der ein Einfluss zugeschrieben wird, der vor allem darauf abzielt, eigene gefühlte Unsicherheit, Machtlosigkeit dadurch zu kompensieren. Das ist ein historisches Phänomen, das es seit Jahrhunderten gibt. Es ist ein Phänomen, das in Deutschland in besonderer Weise durch den Holocaust seinen endgültigen vernichtenden Ausdruck gefunden hat, und es ist eine Haltung, für die es keiner konkreten Anwesenheit von Jüdinnen und Juden bedarf. Für Antisemitismus braucht es noch nicht mal Kenntnis im Sinne von Kennen von Jüdinnen und Juden, weil das der besondere Charakter dieses zur Verschwörungserzählung geronnenen Gerüchts über die Juden ist. Wenn wir uns darüber zunächst erst mal einig sind, dann können wir auch – glaube ich –, ohne dass hier irgendeiner im Saal mutig sein muss, feststellen, dass es natürlich Antisemitismus auf der politischen Rechten gegeben hat und gibt und dass es auch linken Antisemitismus gegeben hat. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Den gibt es immer noch!) Na klar, es hat ihn gegeben. In der KPD der 20erund 30er-Jahre waren antisemitische Stereotype ein Instrument der parteiinternen Auseinandersetzung. Unter Stalin sind Jüdinnen und Juden in der Sowjetunion vernichtet worden, so wie andere Gruppen in der Sowjetunion auch vernichtet worden sind. Es ist doch überhaupt kein Ausdruck von Mut, sich hier hinzustellen und so zu tun, als ob nicht auch die Linke und die kommunistische Vergangenheit Antisemitismus in sich trugen, aber es ist die Verantwortung, wie man damit umgeht. Und es ist auch kein besonderer Mut, festzustellen, dass wir in Moscheen in unserem Land extremistische Positionen haben, die auch antisemitisch konnotiert sind. Ich sehe hier in diesem Spektrum … (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Koran!) Moment, ich spreche erst mal über extremistische Positionen in Moscheen. Sie haben durch Ihren Zwischenruf den Koran als antisemitische Lektüre gekennzeichnet, und da fängt es an. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Dann schau- en Sie sich den doch mal an!) Und da fängt es an! Denn warum reden Sie nicht einmal über Martin Luther und seinen Antisemitismus, sondern immer nur über den Koran? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD) Das ist doch ein interessanter Punkt, und das ist genau der Punkt, warum ich an dieser Stelle genau bei Ihrer Fraktion die Grenze mache bei der Frage: Was heißt denn, sich ehrlich zu machen, wenn wir über Antisemitismus reden, um darüber zu reden, was man gegen Antisemitismus tut? Für Sie – mit der Haltung, die Sie gerade offenbart haben – ist der Antisemitismus ein willkommenes Instrument, um Ihre Ausgrenzungspolitik menschenrechtlich aufzuladen. Auch darüber habe ich in der Regierungserklärung gesprochen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie sind kein Antisemit, Sie sind ein Demagoge vor dem Herrn!) Das ist das, was Ihre Haltung infam macht, und das, warum Jüdinnen und Juden sich in Ihrer Nähe nicht sicher fühlen. Und das ist das, worüber wir reden müssen, weil sich ehrlich zu machen, wenn wir über Antisemitismus in allen gesellschaftlichen Schichten sprechen, festzustellen heißt: Er kommt eben auch in der Gestalt politischer Struktur, dann kommt er in Gestalt religiöser Natur, dann kommt er übrigens auch in uns zum Teil gar nicht bewussten Bildern, Sprachmotiven usw. wieder vor. Übrigens – und das ist ein Thema, das wir mit der Jüdischen Gemeinde, mit Institutionen diskutieren, warum uns eigentlich manche Sprachbilder in ihrer antisemitischen Konnotierung gar nicht klar sind –, wir machen uns viel zu wenig deutlich, wo uns Jüdinnen und Juden begegnen: in Musik etc., unserer kulturellen Struktur. Deshalb bin ich dankbar, dass der Ministerpräsident, der mir das Amt des Beauftragten übergeben hat, auch großen Wert darauf gelegt hat, dass wir nicht nur den Antisemitismus bekämpfen, sondern vor allem jüdisches Leben fördern. Und wenn wir im Kreis der Landesbeauftragten miteinander über das diskutieren, was in den einzelnen Ländern passiert, dann reden wir übrigens auch darüber, was uns fehlt: Lehrstühle an den Hochschulen zum aktiven jüdischen Leben, der jüdischen Normalität, Lehrstühle über jüdische Musik etc. Wir haben einen dieser Lehrstühle bei uns an der Musikhochschule. Aber darum geht es. Wir stellen eben auch fest, und das hat in einer Onlinepodiumsdiskussion, die wir in der vergangenen Woche als Staatskanzlei mit der Universität Jena und der Gedenkstätte durchgeführt haben, Frau Dr. Kranz aus Tel Aviv auch festgestellt, die gesagt hat: Es gibt in Deutschland keine einzige Studie, die sich systematisch mit der palästinensischen Community in Deutschland auseinandersetzt, wie sie denkt, wie sie sozial zusammengesetzt ist, wie sie sich zu Antisemitismus verhält. Wir wissen darüber zu wenig. Aus Unwissen kann aber keine entsprechende Schlussfolgerung, keine Handlung, keine Konzeption entstehen. Deshalb ist der Austausch mit der jüdischen Gemeinde, auch der strittige Austausch mit der jüdischen Gemeinde so wichtig. Die Debatte, die wir hier führen – und das wäre mein Wunsch –, müssen wir nicht auf der Ebene führen, dass wir uns gegenseitig den Spiegel vorhalten, wer besonders massiv gegen Antisemitismus vorgeht, sondern es geht genau in dem Sinne, wie Katharina König-Preuss deutlich gemacht hat, darum, dass wir den Kampf gegen Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens als eine tagtägliche Aufgabe sehen, der wir uns zu stellen haben, und zwar nicht nur aus der historischen Verantwortung zu stellen haben, sondern auch weil es unser Land ist, unsere Gesellschaft und weil in unserer Verfassung die Unantastbarkeit und die Würde jedes einzelnen Menschen genauso wie die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit zu den Grundwerten, zu den Grundrechten gehören. Das ist unsere Aufgabe, gerade bei uns, die hier als Landesregierung tätig sind, genauso wie bei Ihnen, die von Bürgerinnen und Bürgern für genau diese Aufgabe in diesen Landtag gewählt wurden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Gegen jeden Antisemitismus in Thüringen – das Existenzrecht Israels ist Staatsräson in Deutschland“

Dann darf ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde schließen und ich rufe auf den dritten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3360 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange.

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Karola Stange Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer am Livestream! Aber vor allem: Werte Frauen, die draußen vor dem Landtag stehen und gemeinsam eine Aktion für die Abschaffung des § 218 heute vor dem Landtag durchgeführt haben! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte an der Stelle sehr herzlich Danke an pro familia sagen, danke an die Parität, an die unterschiedlichen Vereine und Verbände, aber auch an die „Omas gegen Rechts“, die sich eindeutig auch zu dieser Thematik positioniert haben und die mir und meiner Fraktion noch mal ins Stammbuch geschrieben haben, alles dafür zu tun, dass der § 218 abzuschaffen sei. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage, die Geschichte des § 218 des Strafgesetzbuchs ist lang. Sie beginnt vor 150 Jahren im Kaiserreich und sie ist begleitet von Kämpfen der Frauenbewegungen für einen flächendeckenden legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und eine medizinisch sichere Durchführung. Kritik und Protest gegen den § 218 begründen sich darauf, dass durch ihn der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch im Kontext von Mord und Totschlag steht. Frauen und Ärztinnen werden mit Strafe bedroht. Die Verpflichtung, zu einer Beratungsstelle zu gehen, sagt weiterhin, dass Frauen eigentlich gar nicht in der Lage seien, eigenständige Entscheidungen zu fassen. Das ist Diskriminierung, werte Kolleginnen und Kollegen, und auch zeitgleich eine Bevormundung von Frauen. Werte Kollegen, wir brauchen – und das sage ich an der Stelle auch deutlich – eine flächendeckende Beratung zur Familienplanung und zur Schwangerschaft, die auf einer freiwilligen Basis Hilfe anbietet und Frauen bei der Entscheidung für oder gegen einen Abbruch unterstützt. Was wir nicht brauchen, sind Zwangsberatungen und Wartezeiten und Fristen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, sind in der Lage, zu einer Entscheidung zu kommen und sich auch Hilfe suchen zu können, wenn sie sie benötigen. Am Internationalen Frauentag in diesem Jahr – so erinnere ich mich – war das Thema schon mal hier im Thüringer Landtag. Da hörte ich vonseiten der CDU Stigmatisierung und Kriminalisierung bei dem Thema der Schwangerschaftsabbrüche. Ich möchte noch mal eindeutig formulieren, werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage noch mal: Frauen, die abtreiben, sind keine Mörderinnen. Ärztinnen und Ärzte, welche Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind ebenfalls keine Mörderinnen und Mörder. Niemand – ich sage ausdrücklich: niemand – hat das Recht, Frauen vorzuschreiben, ob sie Kinder austragen wollen. Dafür sollten wir gemeinsam streiten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir auch die Mythen über die Schwangerschaftsabbrüche überall mit Aufklärung bekämpfen. Argumente, die sich vordergründig für ungeborenes Leben einsetzen, haben einen frauenfeindlichen Hintergrund, denn die Gegenüberstellung des Selbstbestimmungsrechts der Frau und der Rechte des ungeborenen Lebens basieren auf einer Vorstellung: dass jemand anderes als die Schwangere über ihren Körper bestimmen könnte. Niemand darf eine Frau zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, genauso wie ein Kind auszutragen. Das ist einfach eine Selbstbestimmung, die die Frau allein zu treffen hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Frauenbewegungen, werte Kolleginnen und Kollegen, kämpfen weltweit gegen diese Art patriarchaler Vorstellungen und leiten die Legalität von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem allgemeinen Menschenrecht ab. Die UN hat sich dazu ausdrücklich in den Ausschüssen positioniert und sie fordert – und deren Forderung können wir uns als Linke einfach anschließen –: 1. Ein Schwangerschaftsabbruch ist Teil eines reproduktiven Rechts der Frau. 2. Er muss legal sein. 3. Er muss wohnortnah zugänglich sein. 4. Er sollte kostenlos sein. Deshalb fordern wir mit vielen anderen, endlich den 150 Jahre alten § 218 – und natürlich ist da der § 219 mit im Kontext zu sehen – abzuschaffen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will an der Stelle ein letztes Wort sagen, sehr ausdrücklich, sehr persönlich als eine ostdeutsche Frau: Ich empfand es als große Diskriminierung, als wir vor fast 30 Jahren den § 218 durch ein erstes gemeinsames Parlament wieder übergeholfen bekamen. Ich denke, für uns Frauen – und auch die Männer will ich ausdrücklich mit einbeziehen – in den neuen Bundesländern

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Keller

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Frau Abgeordnete, kommen Sie zum Schluss.

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Karola Stange Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

war es ein politischer Tiefschlag und eine Diskriminierung. An der Stelle haben wir uns dem ausdrücklich entgegenzustellen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Für die Fraktion der CDU erhält Frau Abgeordnete Meißner das Wort.

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Beate Meißner CDU

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, auf meinem Weg nach vorn habe ich zu meinem Kollegen Zippel gesagt, dass es bestimmt nicht wenige gibt, die jetzt enttäuscht sind, dass nicht er hier vorn das Wort ergreift. Ich möchte mit meiner Rede hier in der Aktuellen Stunde dazu beitragen, das Thema ein bisschen emotional ruhiger anzugehen, ohne es damit geringer wertzuschätzen. Ich glaube, das ist ein sehr sensibles Thema, eine emotionale Entscheidung jeder Frau, bei der es wie bei kaum einem anderen Thema wirklich unterschiedliche Meinungen geben kann. Das ist völlig legitim. Gerade deswegen war es auch in den vergangenen Jahren so, dass es hierzu im Deutschen Bundestag unheimlich tiefgehende Diskussionen gab und – Sie sagten es schon, Frau Stange – diese Gesetzesgrundlagen in den vergangenen Jahrhunderten auch viele unterschiedliche Formen und letztendlich auch Befassungen beim Bundesverfassungsgericht zur Folge hatten. Ich kann Ihnen aus meiner Sicht als Frau, als Mutter, aber auch als Abgeordnete der CDU-Landtagsfraktion sagen, dass ich zu 100 Prozent zu der gesetzlichen Regelung stehe, wie sie derzeit im StGB zu finden ist. Denn es ist ein gut ausformulierter, ausgeglichener Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen, die es nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern auch in unserer Gesellschaft dazu gibt. Deswegen werbe ich dafür, dass wir an dieser Stelle die Emotionen nicht zu hoch kochen lassen, sondern individuell jeder Frau die Möglichkeit geben, vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ihre Entscheidung frei zu treffen – frei, aber auch vor dem Hintergrund, dass eine Schwangerschaft eine Entscheidung nicht nur für sich selbst ist – wenn es eine Entscheidung ist –, sondern auch für ein ungeborenes Kind. Vor diesem Hintergrund hat sich auch in den vergangenen Jahrhunderten die Medizin weiterentwickelt. Wir wissen jetzt, dass eben der Fötus im Mutterleib ab einem bestimmten Zeitpunkt überlebensfähig ist. Dieser Zeitpunkt verändert sich immer mehr. Und wir wissen, dass eine Handvoll Leben eben auch Leben ist. Genau deswegen trifft eine Frau, die schwanger ist, eine Entscheidung nicht nur für sich, sondern auch für das Leben, das sie in sich trägt. Vor diesem Hintergrund ist auch diese Regelung, wie wir sie im Strafgesetzbuch finden, zustande gekommen, dass es nämlich nicht nur den § 218 gibt, der die Strafbarkeit vorsieht, sondern auch die folgenden §§ 218a und 219, die man im Gesamtkontext sehen muss. Durch diesen Gesamtkontext gibt es die Möglichkeit der straflosen Abtreibung unter bestimmten Bedingungen. Diese Bedingungen sind eine entsprechende Fristenregelung und eine Beratungspflicht. Ich bin froh, dass wir im Freistaat Thüringen ein flächendeckendes Netzwerk von Beratungsangeboten haben, das nicht nur gut funktioniert, sondern das auch in guter Zusammenarbeit mit der medizinischen Versorgung und den ausführenden Ärzten den Schwangeren ein Angebot macht. Für uns als Landespolitik ist es die Aufgabe, gerade an diesem flächendeckenden Angebot zu arbeiten, zu schauen, dass diese Versorgung gesichert ist und dass dieses Angebot letztendlich auch niedrigschwellig für alle Schwangeren erreichbar ist. Deswegen möchte ich an dieser Stelle sagen, dass sich das System dieser zugrundeliegenden Paragrafen aus meiner Sicht bewährt hat: Abtreibungen sind rückläufig. Letztendlich haben sich in ganz Deutschland Netzwerke entwickelt, die die Möglichkeit geben, auf die Probleme von Frauen in dieser Situation weitergehend einzugehen. Eins ist mir an dieser Stelle wichtig: Ich verurteile niemanden, der sich zu einer Abtreibung entscheidet, eine Abtreibung durchführt oder sich dazu beraten lassen will. Aber ich sage: Das ungeborene Kind hat auch Rechte. Deswegen finde ich es zu kurz gegriffen, das hier in einer Aktuellen Stunde zu thematisieren. Wir müssen ehrlich miteinander sein, dass wir das Ganze hier im Freistaat Thüringen und im Thüringer Landtag letztendlich nicht entscheiden können. Mir bleiben jetzt noch 20 Sekunden und in diesen 20 Sekunden möchte ich noch eins sagen: Es gibt für Frauen Möglichkeiten nach einer Schwangerschaft und einer Austragung in Thüringen durch die anonyme Geburt, durch die Babyklappe oder auch durch die Freigabe zur Adoption. So können wir auch diesen Kindern von Müttern, die es vielleicht nicht so einfach haben, eine Zukunft in Thüringen geben. Danke. (Beifall CDU)

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Keller

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

„Raus aus meinem Uterus!“ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, vor 150 Jahren wurde der § 218 eingeführt, der Schwangerschaftsabbrüche bestraft. Das sind 150 Jahre des Leids, insbesondere für Frauen, aber eben auch 150 Jahre des Widerstands. Erst vor wenigen Wochen wurde am 15. Mai wieder mit Aktionen bundesweit darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Gesetz zutiefst in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Personen, die schwanger werden können, eingreift. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade fand auch die von pro familia initiierte Demo mit der „Weg mit 218“-Menschenkette hier direkt vor dem Landtag statt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Diese vielen feministischen Organisationen und Einzelpersonen machen deutlich: Wir brauchen endlich eine Fristenregelung für Schwangerschaftsabbrüche, und zwar jenseits des Strafrechts. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Der Zugriff des Staates auf die Körper von insbesondere Frauen muss beendet werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das auf vergleichbare Weise in den Körper von Männern eingreift. Man möge mir das Gesetz zeigen, das etwas Vergleichbares zu 9 Monaten Schwangerschaft und 20 Jahren Kinderaufziehen, die Gefahr, in Armut abzurutschen, und vieles Weitere aufbürdet. Es gibt keines. Deshalb ist es auch verständlich, dass das Thema Frauen und Personen, die schwanger werden können, emotional bewegt, weil es für sie eben kein theoretisches Problem ist, sondern weil es sie direkt betrifft und jede betreffen kann. Wir haben eine historische Kontinuität von staatlichen und kirchlichen Versuchen, die Selbstbestimmung der Frau zu unterbinden, selbst darüber zu entscheiden, ob sie das Kind austragen will oder nicht. Wenn übrigens der Vater das Kind nicht wollte, finden sich historisch viele Beispiele, wie das straflos oder zumindest konsequenzlos in Recht und Gesetz integriert werden konnte. Das Alte Testament sah Schadenersatz vor, wenn eine Frau von einem anderen Mann so verprügelt wurde, dass sie das Kind verlor. Den Schadenersatz bekam – man höre – freilich der Mann, weil ihm ja das Kind gestohlen worden wäre. Und im römischen Recht wurde Abtreibung deshalb bestraft, weil die Frau den Mann damit um seine Kinder betrüge. Es ging historisch gesehen also nie um den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern immer um Macht, die Macht darüber, wer das Recht hat, über Fortpflanzung zu entscheiden, und wer es nicht hat, obwohl es nur diese Personengruppe betrifft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dieser Kontinuität befinden wir uns meiner Meinung nach auch noch heute angesichts männlich dominierter Parlamente, die genau über diese Frage dann entscheiden. Eine bessere Art der Lösung, nämlich eine Fristenregelung, gab es bereits in der DDR. War es auch in der DDR lange Jahrzehnte ein Tabu, so wurde im März 1972 mit dem Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft eine Fristenregelung eingeführt. Die Wiedervereinigung Deutschlands vor mehr als 30 Jahren machte eine Neuregelung der Abtreibungsgesetze notwendig. Ostdeutsche Feministinnen und Feministen gingen damals auf die Barrikaden, weil sie wussten, dass die gesamtdeutsche Gesetzgebung für sie einen Rückschritt bedeuten würde. Und genauso kam es: Am Ende brachte der Bundestag 1992 ein Kompromissgesetz auf den Weg, welches den Strafrechtsparagrafen zwar entschärfte, der § 218 blieb aber im Strafgesetzbuch. Damit war klar, Abtreibung bleibt in Deutschland weiterhin grundsätzlich verboten. Sie wird nur nicht bestraft, weil ein verklausulierter § 218a eingeführt wurde, der Straffreiheit festhält, wenn der Eingriff innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate vorgenommen wird und sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Abbruch einer Zwangsberatung unterzieht. In Thüringen gibt es Beratungsstellen an 32 Standorten, damit sind wir vergleichsweise gut versorgt. Aber ein anderer wichtiger Aspekt ist die ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten bzw. Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Und da steuern wir auf ein Problem zu: Einerseits lässt die Entwicklung vor allem im ländlichen Thüringen ein generelles Versorgungsproblem in der ärztlichen Versorgung befürchten. Hier müssen wir aber auch auf die derzeit sehr aktuelle Debatte um den § 219a des Strafgesetzbuchs kommen. Dieses sogenannte Werbeverbot kommt übrigens aus einer ganz finsteren Zeit. Der § 219 wurde durch Hitlers Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 eingeführt. Allein deshalb gehört er auf den Müllhaufen der Geschichte. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Dann gab es vor zwei Jahren den Versuch der GroKo, den § 219a zu reformieren, der allerdings nichts verändert hat. Weiterhin ist es so, dass zwar jede Person den allergrößten Blödsinn über Schwangerschaftsabbrüche ins Netz stellen darf, aber Ärztinnen und Ärzte – also die, die in diesem Bereich wirklich die meiste Kompetenz haben dürften – dürfen auf ihrer Website nach wie vor nicht einmal darüber informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

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Keller

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Frau Abgeordnete, kommen Sie zum Schluss.

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Laura Wahl GRÜNE

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Deshalb gilt weiterhin für die Gesetzgebung: Raus aus meinem Uterus! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Für die AfD-Fraktion hat das Wort Frau Abgeordnete Herold.

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Corinna Herold AfD

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Geschätzte Kollegen und weniger geschätzte Kollegen, liebe Zuschauer im Netz, sehr geehrte Pressevertreter, angesichts des hier eben Vorgetragenen wünsche ich der einen oder anderen Vortragenden, sie möge bitte niemals Mutter werden. (Beifall AfD) Die Aktuelle Stunde der Linkspartei lässt erkennen, dass wir uns offenbar bereits im Bundestagswahlkampf befinden, zumindest auf der linken Seite des Spektrums. Da gilt es, Truppen zu mobilisieren und die entsprechenden Themen abzugrasen. Ich möchte aber an der Stelle erwähnen, dass der Thüringer Landtag für dieses Thema und die Strafrechtsgesetzgebung nicht zuständig ist, wie Frau Kollegin Meißner dankenswerterweise auch schon erwähnt hat. (Beifall AfD) Deswegen müssen wir uns trotzdem damit beschäftigen. Die Sache ist zu ernst, als dass wir einfach darüber hinweggehen können. Die Begründung, die Die Linke ihrer Aktuellen Stunde beigefügt hat, ist überaus lehrreich und sagt viel über Die Linke aus. Es zeigt sich hier die gesamte Verachtung des Rechts, die in den Reihen der vormaligen SED herrscht. Gegenüber dieser Verachtung des Rechts gilt es auch im Zusammenhang mit dem Thema „Abtreibung“ daran zu erinnern, dass der Rechtsstaat mehr ist als ein willfähriges Instrument zur Erreichung politischer Ziele. (Beifall AfD) Verräterisch ist es, wenn Die Linke schreibt, dass es um eine menschenrechtsbasierte Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gehe, dass dabei allein und ausschließlich die werdenden Mütter in den Blick genommen werden. Da ist es wohl angemessen, daran zu erinnern, dass auch ungeborene Personen Menschenrechte genießen. Ich durfte letztens erfahren, dass die Geschlechtsbestimmung befruchteter Eier ab 2024 nicht mehr zugelassen ist, weil die kleinen Lebewesen ab dem sechsten Tag post conceptionem in den Eiern Schmerzen empfinden. Ich finde das in Ordnung, das ist völlig okay. Aber wir reden hier niemals über das ungeborene Kind, sondern lediglich über die Rechte der ungewollt schwangeren Frauen. (Beifall AfD) Weil Die Linke diesbezüglich Nachholbedarf hat, erlaube ich mir hier mal, die geltende Verfassungsrechtslage ins Gedächtnis zu rufen. Es gibt dazu ein Urteil vom BVerfG vom 28. Mai 1993. In dessen Leitsätzen heißt es – und auch hier wieder mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und […] ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. […] Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet. (Beifall AfD) […] Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein. […] Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die […] Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.“ Soweit das Bundesverfassungsgericht. Auf der Grundlage dieses Urteils wurde seinerzeit ein Gesetzeskompromiss gefunden, der sich im Großen und Ganzen bis heute bewährt hat. 100.000 Abtreibungen können davon ein beredtes Zeugnis ablegen. Diese nach Beratung erfolgten Erlaubnisse haben durchaus verschiedene Notlagen, die als Indikation anerkannt werden. Das ist auch in Ordnung. Allerdings muss man auch sagen, dass immer wieder versucht wird, diese bestehende Rechtslage auszuhöhlen und zu unterlaufen, indem zum Beispiel Vereine wie pro familia staatliche Gelder für Abtreibungsberatungen bekommen. Es hat also längst nicht alles seine gute Ordnung im Abtreibungsrecht. Man könnte mit Blick auf die Nöte mancher werdenden Mutter – wobei sich sicher die eine oder andere durchaus wieder von ihrem Vorhaben abbringen lässt – auch von der Politik mehr tun. Es wäre eine Politik, die sich einer ausdrücklichen Willkommenskultur für Kinder verpflichtet weiß, (Beifall AfD) so wünschenswert wie eine Familienpolitik, die dafür sorgt, dass Kinder als Reichtum begriffen werden und kein Armutsrisiko sind. Hier gibt es so viele Handlungsmöglichkeiten. Und Geld dafür ist auch vorhanden. Was wir aber sicher nicht brauchen, ist eine ebenso nihilistische wie verfassungsfeindliche Ideologie, die schlicht und ergreifend das Lebensrecht von ungeborenen Kindern zur Disposition stellt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterbreche an der Stelle unsere Debatte. Nach unserer Lüftungspause um 16.20 Uhr geht es weiter, und zwar mit der Fraktion der FDP, Herrn Abgeordneten Montag. 16.20 Uhr setzen wir fort.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Meine Damen und Herren, wir fahren dann mit der Beratung fort. Wir sind immer noch im Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde Teil c). Das Wort hat jetzt für die FDP-Fraktion Abgeordneter Montag. – Moment mal bitte: Ist das Mikro eingeschaltet?

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Robert-Martin Montag FDP

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Geht es jetzt? – Wunderbar. Also wie gesagt, die Debatte ist so alt wie der Paragraf selbst – 150 Jahre, das wurde schon gesagt. Aber mit der Neuregelung des § 218 von Juni 1995, der nach intensivster Debatte, nach Freigabe auch der Abstimmung, 486 Abgeordnete des damaligen Bundestags zur Mehrheit verholfen haben, ist eben hier ein Kompromiss gefunden, der schon Ergebnis einer sehr kontroversen, jahrzehntealten Debatte ist. Und „jahrzehntealt“ ist eigentlich untertrieben – Sie sagen es ja in Ihrer Überschrift zur Aktuellen Stunde –, es geht eigentlich schon seit der Gründung des Deutschen Reiches 1871, als der § 218 im Reichsstrafgesetzbuch in Kraft getreten ist. Damals sah er bei jedweder Abtreibung eine Zuchthausstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Das ist Gott sei Dank tatsächlich dann nur noch in historischen Büchern nachzulesen. Denn seither hat er im Kampf für das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung Gott sei Dank schon umfassendere und zahlreichere Formen durchlaufen. Allein zwischen 1920 und 1926 befasste sich der damalige Reichstag sechsmal mit einer entsprechenden Neufassung des § 218 Strafgesetzbuch. Aber es gab auch Rückschritt – das haben wir schon in der Rede von Frau Wahl gehört. Natürlich während der NS-Zeit. Danach, gerade in den 60erJahren, kam der Reformdruck mit der sexuellen Revolution am Ende der 1960er-Jahre, dann in den 70ern der Streit um die sogenannte reine Fristenlösung, dann ab 1976 die Debatte um die sogenannte Indikationsregelung, also Schwangerschaftsabbrüche straffrei machen, wenn eine medizinische, soziale, ethnische bzw. kriminologische Indikation dafür gegeben war. All das sage ich deswegen so ausführlich, um noch mal deutlich zu machen, dass die Debatte, die 1995 zum entsprechenden Ergebnis geführt hat, was heute noch Rechtsgrundlage ist, eben nicht im freien Raum entstanden ist, sondern doch schon aus einer intensiven Debatte hervorgegangen ist. Es ist auch schon angedeutet: Auch das war nicht anlasslos, denn 1992 gab es schon mal eine andere Regelung, die dann allerdings durch das Verfassungsgericht 1993 aufgehoben worden ist, weil die sogenannte reine Fristenlösung tatsächlich zwar das Selbstbestimmungsrecht der Frau achtet, aber eben nicht in notwendiger Weise genug das Recht auf Leben Ungeborener. Diese reine Fokussierung auf das Recht der Frau ist zu kurz gegriffen und wird der ganzen Thematik nicht gerecht, gerade in der Frage, warum es überhaupt in § 218 Strafbewehrung gibt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daran kann ich leider nichts ändern, Frau RotheBeinlich, dass ich ein Mann bin. Und trotzdem wäre es, glaube ich, in Ordnung, wenn Sie mir weiter zuhören würden. Denn das Recht schützt auch Frauen vor den Übergriffen – wie wir es ja schon häufig genug auch in der Geschichte gesehen haben –, gerade von Männern auf ihre Partnerin, die gegebenenfalls zwanghaft versuchen, einen Abbruch einzuleiten. Mit dem Kompromiss der vorausgehenden Beratung durch Beratungsstellen hat sich ein engmaschiges Beratungsnetz erschlossen, auch in Thüringen. Das muss man natürlich evaluieren, ob das in der Dichtheit ausreichend ist. Auch die Zusammenarbeit von Beratungsstellen und Ärzten funktioniert erfahrungsgemäß gut. Auf einen Punkt will ich allerdings noch mal eingehen – das ist tatsächlich auch aus Sicht der Freien Demokraten reformbedürftig –, das ist die Fragestellung des § 219a. Denn die Regelung ist weder sach- noch zeitgemäß. Sie wissen ja, wenn ein Arzt/eine Ärztin auf einer Homepage usw. darauf hinweist, Beratung durchzuführen, wird dieser Hinweis als Werbung gedeutet und das ist strafbewehrt. Das ist natürlich überhaupt nicht zeitgemäß. Denn jeder braucht Aufklärung, bevor er einen Eingriff bei sich und an seinem Körper vornehmen lassen wird. Und ich möchte natürlich auch dann dorthin gehen, wo entsprechende Information und Kompetenz ist, und das ist bei unseren Ärztinnen und Ärzten. (Beifall FDP) Da sehen wir tatsächlich eine Regelungskompetenz, anderweitig ist es problematisch. Wir haben als Landtag natürlich keine Regelungskompetenz. Insofern ist das eher etwas für den Bundestag, aber auch dort findet die Debatte rege statt. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Für die SPDFraktion hat sich Frau Dr. Klisch zu Wort gemeldet.

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Cornelia Klisch SPD

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es sehr schön, dass wir endlich wieder in gemütlicher Runde hier im Plenarsaal sind. (Beifall CDU, FDP) Es ist wesentlich angenehmer, Sie alle sehen zu können. Meine Vorredner haben schon die wechselvolle 150-jährige Geschichte dieses § 218 angesprochen. Ich als Frau und Mutter muss ehrlich sagen, ich finde es mehr als frustrierend, dass wir heute wie „täglich grüßt das Murmeltier“ – oder manche mögen meinen: „täglich grüßt Alice Schwarzer“ – wieder über diesen Paragrafen reden müssen, immer noch über diesen Paragrafen reden müssen, so, wie es vielleicht auch meine Urgroßmutter oder meine Ururgroßmutter oder Großmutter oder Mutter getan hätte. Es ist ein Paragraf, der seit 150 Jahren in Kraft ist. Ich bin keine Juristin, aber ich glaube, es gibt wenige Gesetze, die so eine lange Überlebensdauer haben. Meiner Meinung nach – und das sehe ich anders als Herr Montag – geht es hier durchaus um die Frau, und zwar um die Frau genauso wie um den Mann, denn wir sind alle Menschen. In unserem Grundgesetz… (Zwischenruf Abg. Montag, FDP) – Ja, Sie haben gesagt, das wäre zu kurz gedacht oder so. – Es steht in Artikel 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Ich weiß, Männer können keine Kinder kriegen, sie können nicht schwanger werden. Aber ich glaube schon, dass Männer sich gleichermaßen an der Seite von Frauen dafür einsetzen können, dass Frauen selbstbestimmt über sich entscheiden können, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden können. Deshalb plädiere ich dafür, dass wir das gemeinsam tun, Herr Montag. Ich kann das auch im Namen meiner Partei vehement vertreten, denn wir sind eine sehr alte Partei und auch schon sehr lange in der Politik. Deswegen, glaube ich, geht unsere Geschichte mit dem § 218 wirklich schon bis auf die Weimarer Republik zurück, als wir angeregt hatten, diesen Paragrafen abzuschaffen. Wir haben das dann in den 70er-Jahren weiter forciert. Damals gab es eine Aktion – daran musste ich vorhin bei den Worten von Frau Herold denken, als sie so von der „guten Ordnung“ sprach, der es bedarf. Also ich denke mal, so vor 50 Jahren – es ist fast auf den Tag genau – hatte der „Stern“ einen Leitartikel mit 374 Frauen herausgebracht, die gesagt haben: „Ich habe abgetrieben.“ Damals wurde wahrscheinlich die gute Ordnung zerstört, das war ein Skandal, das war für alle dramatisch und man konnte das nicht so angehen – wahrscheinlich nur nicht für die Frauen in der DDR. Frau Stange sprach es an: In der DDR galt damals 1972 eine ganz andere Gesetzgebung, nämlich die, für die wir hier einstehen wollen, dass sich die Frau in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen selbst für ihr Kind oder eben auch gegen ihr Kind frei entscheiden kann. Ich glaube, Frau Meißner, ich würde es dann mal mit Willy Brandt halten. Willy Brandt hat in den 70er-Jahren gesagt, es gehe am Ende um soziale Wahrheit. Und die Frage ist doch: Soziale Wahrheit – ist es wirklich so, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Auffassung ist, dass, wenn eine Frau in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreibt, sie einen Mord und eine schwere Straftat begeht, dass sie dafür letztendlich kriminalisiert wird, dass sie auch gedemütigt wird und letztendlich in ihrer freien Entscheidung eingeschüchtert wird? Ist das wirklich die Wahrheit, dass die deutsche Bevölkerung das so sieht? Wir als SPD glauben das nicht. Wir glauben, dass dieser wirklich absolut wirkungslose Paragraf zum Schutz menschlichen Lebens überflüssig ist, dass er ein Relikt aus dem vorvorhergehenden Jahrhundert ist und deswegen abgeschafft gehört. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Damit sind wir durch die Reihe der Abgeordneten durch. Frau Ministerin Werner hat signalisiert, für die Landesregierung zu sprechen.

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Heike Werner

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon gesagt, vor 150 Jahren wurde der § 218 des Strafgesetzbuchs des Deutschen Reichs aufgenommen und damit die zuvor schon kriminalisierte Abtreibung strafrechtlich bewehrt. Es ist schon mehrfach darauf eingegangen worden: In diesen 150 Jahren sind zahllose Frauen an unsachgemäß durchgeführten Abbrüchen gestorben oder für immer unfruchtbar geworden. In diesen 150 Jahren sind unzählige Frauen an den gesellschaftlichen und sozialen Lebensverhältnissen verzweifelt. Natürlich können wir nicht die Situation im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und schon gar nicht im Nationalsozialismus mit heute vergleichen: damals Todesstrafe für jene, die die sogenannte Lebenskraft des Volkes schwächten, indem sie Abtreibungen an sogenannten arischen Frauen vornahmen, und andererseits Abtreibungen – hier nehme ich den AfDSprech – und Euthanasie an sogenanntem unwerten Leben, was zur guten Ordnung gehörte. Das sind Zustände aus dem Gruselkabinett der Deutschen Geschichte, mit denen die Rechtslage in der heutigen Bundesrepublik nichts zu tun hat. Heute werden Schwangerschaftsabbrüche medizinisch und damit relativ sicher durchgeführt. Es droht in der Regel weder Frauen noch Ärztinnen und Ärzten eine Bestrafung. Heute gibt es ein ungleich dichteres Netz für Kinder, die nicht mehr in den Straßen verhungern wie Anfang des 20. Jahrhunderts. Es gibt ein tragfähiges Netz für Frauen. Sie haben Zugang zu Beratung und Unterstützung. Hier sind vor allem die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu nennen, die auf der Grundlage der Bundes- und Landesgesetze zu allen Fragen einer Schwangerschaft, nicht nur in Konfliktsituationen, umfänglich beraten. In Konfliktsituationen sind sie wertvolle Partner. Sie informieren und vermitteln Unterstützungsangebote, zum Beispiel zu Leistungen in Thüringen aus den Sozialgesetzbüchern, zu der Stiftung HandinHand, zu der Möglichkeit der vertraulichen Geburt, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw. Sie informieren und vermitteln gleichermaßen Unterstützung nach einem Abbruch, insbesondere im Umgang mit den psychischen Folgen, die nicht selten zeitversetzt, Jahre später auftreten. Es gibt legale Verhütungsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, soziale Absicherung und den straffreien Abbruch. Man könnte also meinen, es gibt bereits jetzt Recht statt Verurteilungen. Doch müssen wir uns diese Punkte im Einzelnen ansehen. Noch immer steht der Abtreibungsparagraf im Strafgesetzbuch, sind Frauen, Ärztinnen und Ärzte von Geld- und Gefängnisstrafe bedroht. Noch immer gibt es Unsicherheiten bezüglich öffentlich zulässiger Informationen über Möglichkeiten und Methoden des Abbruchs und unzulässiger Werbung, das Entscheidungsrecht der Frauen, ob und wie sie sich ihr Leben mit einem Kind vorstellen können, und zwar respektiert, nicht aber grenzenlos gewährt. Eine Konfliktberatung ist verpflichtend vor einem Abbruch vorgeschrieben. Sicher, heute gibt es Kindergärten, in die ein Großteil der Kinder geht, Schulen, in denen häufig ein Essen angeboten wird, Kindergeld und Krankenversicherung. Vor 100 oder 150 Jahren hätten viele Frauen davon gar nicht zu träumen gewagt. Dennoch müssen wir auch heute noch Situationen bewältigen, in denen eine Schwangerschaft nicht gewollt ist, in denen Frauen sich ein Leben mit gegebenenfalls mehreren Kindern nicht vorstellen können, in denen das Armutsrisiko auch heute noch eng mit Kindern verbunden sein kann. Vor allem Alleinerziehende sind deutlich häufiger von Armut betroffen als Familien mit zwei Elternteilen. Immer noch sind Frauen und Kinder in der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt, weil sie sich Kultur und Freizeitangebote schlicht nicht leisten können. Noch immer ist die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine entscheidende Karrierebremse, die nur die Frauen trifft, weshalb nach wie vor viele Akademikerinnen keine oder erst relativ spät Kinder bekommen. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird gerade an der Stelle eingeschränkt, wenn es um Geburt und Familiengründung geht. Eine Frau, die sich gegen ein Kind entscheidet, muss entweder teure Verhütungsmittel bezahlen, findet kaum einen Arzt oder eine Ärztin, die vor ihrem 30., nicht selten sogar erst vor ihrem 35. Geburtstag eine Sterilisation durchführen würde oder unterliegt bei einer Abtreibung dem Risiko der Strafbarkeit. Sicher, diese Strafe wird nach der vorgeschriebenen Beratung nicht verhängt. Aber nach wie vor steht der § 218 im Strafgesetzbuch und manifestiert damit das grundsätzliche Verbot dieser Handlungen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Androhung von Strafen hilft niemandem, wenn es um existenzielle Entscheidungen geht. Wenn wir uns die Situation der Frauen ansehen, die ihr Kind nicht bekommen wollen, müssen wir feststellen, dass es in über 90 Prozent aller Fälle soziale und nur in seltenen Fällen medizinische Gründe sind, die den Ausschlag für diese Entscheidung geben. 99.948 Schwangerschaften wurden im Jahr 2020 beendet. Das sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts 59 Abbrüche je 10.000 Frauen. 99.948 Schwangerschaftsabbrüche: Das ist eine Zahl, mit der Abtreibungsgegner gern auf die aus ihrer Sicht praktizierte Unmenschlichkeit hinweisen. Für mich aber ist diese Zahl ein gesellschaftliches Versagen. Für mich zeigt diese Zahl vor allem, wie viele Frauen sich in einer persönlichen Notlage sehen und für sich mit einem Kind keine gemeinsame Zukunft erkennen. Wer diese Zahlen nachhaltig reduzieren will, muss Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass Frauen durch eine Schwangerschaft in eine persönliche Notlage geraten. Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie grundsätzlich ein Leben ohne Kinder führen wollen. Dafür brauchen wir den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Zudem darf es nicht die Entscheidung von Ärztinnen und der Krankenversicherung sein, ob und wann ihnen eine Sterilisation zugestanden und bezahlt wird. Sicher, eine solche Entscheidung beeinflusst das zukünftige Leben der Frau grundsätzlich, aber auch die Entscheidung für oder gegen ein Kind beeinflusst das zukünftige Leben jeder Frau grundsätzlich. Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen. Das vorhandene Beratungs- und Unterstützungsnetz kann sie bei dieser Entscheidung immer noch unterstützen, Frau Meißner, auch wenn der § 218 abgeschafft wäre. Sehr geehrte Damen und Herren, wer Abbrüche verhindern will, muss unsere Gesellschaft noch kinderfreundlicher machen, muss Armut bekämpfen, alle nur denkbaren Rahmenbedingungen verbessern, aber eben auch Frauen in ihrer Entscheidung, mit oder ohne Kind leben zu wollen, akzeptieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns also weiterhin den § 218 in all seinen Facetten infrage stellen. Die Forderung nach seiner Abschaffung hat nichts mit einer grundsätzlich gesellschaftlichen Ablehnung von Kindern zu tun. Es wäre fatal, das miteinander zu vermischen. Nein, bei der Neuregelung des § 218 geht es um die Akzeptanz einer selbstbestimmten Lebensführung von Frauen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe den dritten Teil und rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3394 Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Prof. Dr. Voigt das Wort.

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Mario Voigt CDU

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Rohstoff-Rally wird zum Risikofaktor für die Thüringer Wirtschaft. Und wenn wir uns vor Augen führen, dass die Materialknappheit mittlerweile im Handwerk und in der Industrie dazu führt, dass die wirtschaftliche Corona-Erholung gefährdet ist, dann muss das das entscheidende Thema hier im Hohen Haus sein, weil Fachkräftemangel und die Frage von Material- und Rohstoffgewinnung ganz zentral sind. (Beifall CDU) Ich bin dem Wirtschaftsminister dankbar, dass er auf dieses Thema auch schon in öffentlicher Diskussion hingewiesen hat, weil es wichtig ist, dass wir dafür Sorge tragen, dass unser Handwerk und unser Mittelstand florieren. Ich habe erst in dieser Woche wieder eine E-Mail von einem betroffenen Handwerker bekommen, der mir schrieb: In einzelnen Wohnungsunternehmen haben wir schon Baustopp. Bei anderen gehen die Handwerker im Juni trotz voller Auftragsbücher wegen angekündigt fehlenden Materials in Kurzarbeit. Das Kabel wird vom Großhändler zugeteilt. Das kennen wir doch. Handwerker müssen uns Jahresrahmenverträge kündigen, weil die darin vereinbarten Preise nicht gehalten werden können. Fazit: Diese Situation behindert Investitionen und sie schadet dem Wirtschaftsstandort Thüringen. Deswegen müssen wir alles unternehmen, dass wir dort erfolgreich sind. (Beifall CDU) Baumaterialien sind knapp und teuer. Häuslebauern kann kein fester Preis mehr garantiert werden. Kaum ein Metall, was nicht mehr als 10 Prozent an Wert zugelegt hat im letzten Jahr. Wenn wir uns anschauen, allein der Kupferpreis hat sich verdoppelt. Das wirkt sich auf Baustellen, das wirkt sich auf die Automobilindustrie, das wirkt sich auf die Frage von Infrastrukturprojekten aus. Wir haben bei Eisenerz Höchstpreise, auch im Holzmarkt. „Gut Holz!“ wurde mir gerade beim Laufen hier nach vorn zugerufen. Es ist der entscheidende Punkt. Sie können es im Baumarkt merken. In den USA kann man es auch an der Holzpreisbörse ablesen. Der Preis hat sich in einem Jahr versechsfacht. In Deutschland legen Schiffe an Häfen mit deutschem Holz ab, um dann in den USA verbaut zu werden. Das kann nicht der Zustand sein. Genau aus dem Grund muss es auch für uns darum gehen, zu überlegen, was adäquate Maßnahmen sind, das kurzfristig und langfristig abzufangen. Denn der astronomische Anstieg ist ein Anzeichen für die Überhitzung der Weltwirtschaft, ist aber auch ein Zeichen dafür, dass die sinkenden Corona-Zahlen und die steigenden Impfquoten dazu führen, dass eine gewisse Öffnungseuphorie entsteht, zumindest in den Industrieländern. Genau aus dem Grund ist es richtig, diese Frage aufzuwerfen. Da gibt es keine einfachen und eindeutigen Lösungen, sondern es ist ein vielfältiger Strauß an Dingen, der da möglich ist. Es muss darum gehen, Produktionsausweitungen zu betreiben. Das Bundeswirtschaftsministerium ist gerade auch im Bereich der Halbleiterindustrie in Direktgesprächen, wenn es um Taiwan oder andere Länder geht. Aber hier vor Ort muss es natürlich auch darum gehen, Transportbeschränkungen, die jetzt momentan durch Corona entstanden sind, wieder zu lockern, damit wir die Gelegenheit geben, Rohstoffe schneller nach Deutschland zu liefern. Der Grundsatz ist aber die Frage, wie wir den Standort Deutschland und auch den Standort Thüringen stärken. Das bedeutet einerseits Ausweitung der Stahl- und Kunststoffproduktion. Das bedeutet andererseits, dass auch mehr Fertigung hier bei uns im Land stattfinden muss. Das ist eine ganz zentrale Frage einer modernen Wirtschaftspolitik: der Standort. Es geht um einen viel klareren industriepolitischen Fokus. Wir brauchen auch eine Thüringer Rohstoffstrategie, die einerseits darauf abzielt, Rohstoffe hier im Land zu gewinnen. Ich weiß, dass auch die Gipsabbauunternehmen mittlerweile darunter leiden. Deswegen muss es für uns auch darum gehen, dort Planungssicherheit zu gewähren, genauso wie wir andererseits auch in moderne Forschung investieren. Gipsrecycling – um beim Beispiel zu bleiben – haben wir als CDU-Fraktion auch mit in den Haushalt hineinbringen können. Ein Forschungsinstitut in Nordhausen ist auf den Weg gebracht, auch mit Bundesmitteln. All das ist der Weg: Rohstoffe sichern und abbauen, aber andererseits auch moderne Wege des Recyclings offenlegen. Es geht um Wertschöpfung vor Ort und regionale Wertschöpfungskreisläufe. Ob Exportbeschränkungen – wie es der Wirtschaftsminister in die Runde geworfen hat – am Ende der Lösung letzter Schluss sind, lasse ich mal dahingestellt. Darüber kann man gern diskutieren. Ich glaube, das Wichtigste ist, dass Lieferketten in Takt bleiben. Für uns als CDU und für uns hier im Hohen Haus muss es aber um eine simple Frage gehen: Es muss darum gehen, dass wir schnell dafür Sorge tragen, dass Rohstoffe für unsere Handwerker und für den Mittelstand verfügbar sind, weil nur das sicherstellen wird, dass wir die Corona-Erholung gemeinsam hinbekommen. Schönen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Vielen Dank, Herr Prof. Voigt. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer – insbesondere aus den betroffenen Branchen, die sich vielleicht hier im Livestream eingeschaltet haben –, Versorgungsengpässe und Preisentwicklungen bei Roh- und Baustoffen in Thüringen hat die CDU heute als Thema dieser Aktuellen Stunde angemeldet. Dieses wichtige Thema wurde auch schon im Wirtschaftsausschuss mit Blick auf den Holzmarkt intensiv diskutiert. Wir als Linksfraktion sehen ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Ich denke, zumindest in diesem Punkt sind wir uns einig. Der Rohstoffmarkt wird seit Monaten durch eine dynamisch wachsende Nachfrage geprägt, die bei einem kaum veränderten Angebot die Preise stark in die Höhe treibt. Zwei Drittel der Industriebetriebe und der Bauwirtschaft sehen inzwischen in der Energie- und Rohstoffpreisentwicklung ein Risiko für ihre wirtschaftliche Gesamtentwicklung, ein Risiko für ihre Entwicklung als Firmen. Und das sind deutlich mehr als zum Jahresbeginn. Trotz voller Auftragsbücher – der Vorredner sprach es an – müssen Firmen befürchten, in den kommenden Wochen zur Kurzarbeit gezwungen zu werden. Das liegt nicht immer nur daran, dass kein Material vorhanden ist – das ist gerade bei Holz in Thüringen nicht so –, sondern weil das freie Spiel von Angebot und Nachfrage den Markt extrem verzerrt; manche fassen das auch kurz als Kapitalismus zusammen. Das Risiko, das damit die Post-Corona-Aufschwungshoffnung massiv gefährdet wird oder teilweise ganz ausfällt, wächst mit jeder Woche – ein Zustand, den wir als Linke nicht passiv hinnehmen können. Politik steht jetzt in der Verantwortung, diese Extremsituation zu regulieren, die Folgen abzumildern und Existenzen zu schützen. Das Spannende an dieser Aktuellen Stunde der CDU ist dann die Frage: Wer hat dafür hier im Landtag welche Vorschläge? Prof. Voigt sprach von schnellen Vorschlägen. Davon habe ich jetzt hier nicht so viel gehört. Allein das Warten auf den Markt, der alles wieder reguliert – wann, wie: unbekannt –, ist für uns keine Option. Die Situation beim Holz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist inzwischen mehr als kritisch. Handwerksmeister bekommen aktuell teilweise gar keine Angebote mehr auf ihre Anfragen für Lieferungen von Leimholz oder OSB-Platten. Das ist der letzte Warnschuss. Die Hoffnung, die damit verbunden ist, ist, dass es schnelle Hilfe durch die Politik gibt. Nur einmal heute hier darüber reden, Prof. Voigt, das hilft der Bauwirtschaft in Thüringen nicht. Wir sind der Meinung, wir sollten über konkrete Vorschläge reden. Die Forderung des Thüringer Wirtschaftsministeriums nach einer Exportbeschränkung für Holz ist nach unserer Auffassung richtig. Sie reicht aber bei weitem nicht aus, um das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen und für diese Defizite eine Gegenstrategie zu entwickeln. Wir wissen aus all diesen Diskussionen – auch in den letzten Monaten während der Corona-Pandemie –, dass wir einen neuen Ansatz zur Stärkung der regionalen und Kreislaufwirtschaft brauchen. Das habe ich jetzt auch hier sehr wohl in Ihrer Rede vernommen. Wir können uns vorstellen, dass es beim Thema „Holz“ mithilfe der Wirtschaftsförderung eine echte Chance gibt, beide Seiten zusammenzuführen. Auf der einen Seite liegt bei Holzproduzenten – einschließlich der Forstanstalt – nach wie vor viel Holz auf Lager, auf der anderen Seite suchen Firmen händeringend Holz für Baustellen. Der Flaschenhals ist aktuell die Sägeindustrie. Lassen Sie uns doch prüfen, welche Förderprogramme noch in diesem Jahr genutzt werden können, um Sägewerken oder Forsterzeugergemeinschaften anzubieten, die Verarbeitungskapazität zu erhöhen oder neu zu schaffen, um kurzfristig diese Möglichkeiten aktiv werden zu lassen. Wir sind als Linksfraktion überzeugt, dass das ein Vorschlag ist, der es wert ist, diskutiert zu werden. Das werden wir in den nächsten Tagen und Wochen tun, sowohl mit den Erzeugern als auch mit dem Handwerk. Im Ergebnis wollen wir die regionale Kreislaufwirtschaft in Thüringen stärken, um zum Beispiel die Verfügbarkeit von Holz zu verbessern, aber eben nicht nur. Das Thema „Rohstoffknappheit“ – es wurde zu Recht das Stichwort „Gips“ genannt – ist kein kurzfristiges Phänomen. Deshalb brauchen wir nachhaltige Abhilfe, und die schaffen wir nach unserer Überzeugung nur, wenn diese Lösungsansätze wie Recycling, ressourcensparendes Bauen konsequent über die Fördermittelarchitektur abgebildet werden. Mit der neuen EU-Fördermittelperiode und deren Untersetzung mit Operationellen Programmen bekommen wir eine neue Chance, diesen Problemen durch verantwortungsvolle Politik zu begegnen. Regionales Wirtschaften, Kreislaufwirtschaft sind nicht nur extrem wichtige Aspekte bei der Rohstoffsicherung für die Thüringer Wirtschaft, sondern spart auch CO durch Verkürzung der Lieferketten. 2 Zudem wird diese Art des Wirtschaftens deutlich mehr Stabilität in den Markt bringen. Das muss also in diesen neuen Operationellen Programmen, die wir jetzt in Thüringen diskutieren werden, klar angezeigt werden, dass wir dort für Kreislaufwirtschaft, für Eigenproduktion deutlich die Schwerpunkte, die Parameter vorsehen. Lassen Sie uns diese Weichen so stellen. Das wird Stabilität in die Märkte bringen. Das wäre eine ganz konkrete Antwort auf die Hilferufe aus der Thüringer Bauwirtschaft, hier im Konkreten bei Holz. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Vielen Dank, Herr Kollege. Das Wort hat für die FDP-Fraktion Abgeordneter Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den Möglichkeiten, die die moderne Zeit bietet, wir erleben aktuell die ersten Lockerungen seit Monaten. Die Infektionszahlen sinken deutlich und das gesellschaftliche Leben erwacht langsam. Auch die Wirtschaft nimmt langsam wieder Fahrt auf. Die Tendenz ist am Arbeitsmarkt sichtbar. In Deutschland gab es im Mai 84.000 Menschen weniger in Arbeitslosigkeit; das sind 0,2 Prozent. Die gleiche Tendenz gibt es in Thüringen, wo knapp 3.000 Menschen wieder Arbeit gefunden haben, mehr als im April und über 5.500 Menschen zum Vorjahr. Aber ausruhen dürfen wir uns auf diesen Schritten nicht. Vieles ist ein Rückholeffekt. Insofern bin ich Kollegen Dr. Voigt sehr dankbar, dass wir über dieses Thema sprechen, denn hier – auch nach zwei Beiträgen – sieht man die Trennlinie, die uns umgibt, wie wir denn zu diesem Neustart zügig, verantwortungsbewusst und nachhaltig kommen. Da sind Unterschiede, wie man den Reden meiner Kollegen entnehmen kann. Viele Volkswirtschaften auf der Welt laufen deutlich besser, deutlich intensiver wieder an, als es in Deutschland passiert. China, USA boomen – das ist Teil des Problems – und in Deutschland diskutieren wir weiterhin über eine Homeofficepflicht. Ich glaube, das ist das falsche Zeichen. Preise entstehen in der sozialen Marktwirtschaft und auf den Weltmärkten durch Angebot und Nachfrage. Deshalb, Herr Tiefensee, finde ich die Idee, jetzt mit einem Thüringer Exportstopp den Weltmarkt zu beeinflussen, schwierig. (Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft) Ja, auch mit dem deutschen Exportstopp. Wir sind international tätig, die globalisierte Welt lebt davon. Ein Schlüssel – Sie werden sicherlich auch noch reden –, glaube ich, genau diese Engpässe zu beseitigen, ist der Abbau von Zöllen, der Abbau von Exportbeschränkungen weltweit. Denn ein großer Streit ist ja nun einmal auch zwischen USA und Kanada an dieser Stelle, der die Preise künstlich treibt, sicherlich auch Faktoren, die von der Natur gegeben sind, wie Waldbrände, wie ein langer Winter. Aber insbesondere haben wir auch Volkswirtschaften, die sich gegenseitig mit Zöllen belegen und da für Flaschenhälse sorgen. Die hohe Nachfrage, die sich natürlich auch durch die boomende Volkswirtschaft gerade in den USA und China ergeben hat, ist nun mal da. Nicht umsonst spricht doch das ifo Institut von einem beispiellosen Engpass, den es seit 30 Jahren fast nicht mehr gegeben hat. Aber VEB Sägewerk, Herr Schubert, das lernt man vielleicht in Moskau, auch das wird das Problem nicht lösen. (Heiterkeit AfD, CDU) Wir müssen irgendwo sehen, dass wir mit dem Markt klarkommen. Das Problem der Handwerker ist, dass sie überhaupt nichts bekommen und dass unsere Gesetzeslage so ist, dass sie in einer Regulierungswut auch nicht reagieren können. Die Handwerkskammern haben vorgeschlagen, dass man eine Preisgleitklausel einführt, insbesondere für öffentliche Aufträge, dass man an der Vergabe teilhaben kann, aber dann eben zu dem tagesaktuellen Preis und auch diese Preise abrechnen darf, weil das bei den Kalkulationsschwierigkeiten und bei den Zeitschwierigkeiten ein großes Problem ist. Die IHK hat eben noch in der Pressemitteilung den Abbau von Zöllen international gefordert, um insgesamt die Planbarkeit für die Verfügbarkeit von Rohstoffen zu erhöhen, nicht unbedingt die Märkte. Die Fachleute sehen, dass sicherlich ein unheimlicher Preissprung stattgefunden hat, sehen aber auch, dass sich die Märkte wieder beruhigen und wir eine Normalisierung sehen werden, insbesondere wenn die Sonderfaktoren in Kanada und den USA zum Abbau kommen. Das drängendste Problem – das ist nicht der Rohstoff, der am Ende der Konjunktur im Wege steht – für das Wiederanlaufen der Konjunktur, für ihren nachhaltigen Aufbau ist mehr der Rohstoff „Fachkräfte“. Bis 2030 werden wir über 200.000 Menschen in Thüringen aus dem Prozess der Arbeit verlieren. Da müssen wir etwas machen. Wir sind nach wie vor überreguliert. Unternehmensnachfolge ist ein großes, drängendes Problem. Da müssen wir mit Bestandsschutz arbeiten. Wir müssen der nächsten Generation Lust machen, den Betrieb von Vater oder Mutter zu übernehmen. Ein Lieferkettengesetz beschließen wir im Deutschen Bundestag. Es ist gerade für kleine KMUs fast unmöglich, diese Dinge einzubehalten. Ich glaube, da schießen wir wieder mit Kanonen auf Spatzen. Das Vergabegesetz – das wird auch in diesen Tagen noch auf der Tagesordnung behandelt werden – muss entschlackt werden, damit es anwendbar ist. Bauvorschriften wurden verschärft, nicht entlastet. All das macht es bürokratisch teurer und langwieriger. Um es kurz zu machen: Baubranche und Handwerk brauchen keine Subventionen, sie brauchen auch keinen Eingriff in den freien Markt. Sie brauchen die Freiheit, das zu tun, was ihre Berufung ist, ihre Profession ist, und das sind planbare Bedingungen und Zeit, um ihrem Beruf nachzugehen, und nicht unnötige Bürokratie, die sie insbesondere noch am Wochenende mit Berichtspflichten, Steuerfragen und ewig neuen Vorschriften von der Arbeit abhält.

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Herr Kollege Kemmerich, in Erfurt endet Ihre Redezeit.

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Thomas L. Kemmerich FDP

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Jetzt lassen Sie uns alle gemeinsam für einen schnellen Bürokratieabbau einsetzen, damit Handwerk wieder goldenen Boden hat. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Vielen Dank, Kollege Kemmerich. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Abgeordneter Liebscher.

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Lutz Liebscher SPD

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit der Aktuellen Stunde zur derzeitigen Rohstoffknappheit und ihren Folgen lenkt die CDU-Fraktion das Augenmerk auf ein wichtiges Thema, das uns selbstredend auch in Thüringen längst erreicht hat. (Beifall CDU) Ob nun Stahl, Kunststoffe oder Holz, die Nachfrage nach Roh- und Baustoffen ist in der zumindest in den Ländern der westlichen Welt langsam zu Ende gehenden Pandemie enorm gestiegen. Demgegenüber sehen wir auf der Angebotsseite eine Verknappung, die ebenso mit der Corona-Pandemie zusammenhängt, nachdem das Virus den globalen Handel zu einem Großteil über einen längeren Zeitraum lahmgelegt hatte. Wenn wir jetzt in unsere Thüringer Kommunen schauen und zu den heimischen Handwerksbetrieben, wie sich die Baupreise aufgrund dieser Lage entwickeln und welche Rolle plötzlich beispielsweise Terminbindungen für Angebotspreise spielen, dann wird deutlich, wie angespannt die aktuelle Lage ist. Jedes zweite Unternehmen in Südthüringen zum Beispiel beklagt, dass es Kundenwünsche aufgrund von Lieferengpässen nicht bedienen kann. Gleichzeitig haben nicht wenige Betriebe jetzt das Problem, in verbindlich gesetzten Angeboten die dort benannten Materialpreise anheben zu müssen. Dadurch gehen viele Aufträge verloren. Mit Blick auf die schon angesprochenen steigenden Holzpreise ist ein weiterer Aspekt, dass viele Waldbauern – egal ob in privater oder öffentlicher Hand – diese Preissteigerungen nicht im Portemonnaie bemerken und das, nachdem ihnen der Holzpreisverfall durch ein Überangebot insbesondere von Schadholz in den letzten Jahren schon erheblich geschadet hat. Am Holzmarkt und der Entwicklung der Holzpreise sieht man auch, wie schnell sich diese Situation auch ändern kann: Vom Frühjahr 2019 bis 2020 haben sich die Preise nahezu halbiert, jetzt haben sie sich binnen kürzester Zeit verdoppelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, denken wir aber nicht nur an die nachwachsenden Rohstoffe wie Holz. Auch die Massenrohstoffe wie Sande, Kies und Schotter sind seit Jahren mit steigenden Preisen belastet. Neben den steigenden Kosten für Baustoffe sind auch die steigenden Energiekosten eine Gefahr für den wirtschaftlichen Aufschwung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen kommt dabei nicht überraschend, auch nicht jener Teil des Preisanstiegs, der durch die Pandemie induziert ist, wenn man sich ansieht, welche Anstrengungen wir als Gesellschaft in Deutschland, aber auch weltweit, unternommen haben, um das Virus in den Griff zu bekommen. Deswegen bin ich insbesondere Wirtschaftsminister Tiefensee dankbar, der frühzeitig und immer wieder auf dieses – aber eben nicht nur auf dieses – Problem hingewiesen und Lösungsvorschläge unterbreitet hat. Wir konkurrieren in einer globalisierten Welt mit den USA, mit China – alles angesprochen – um knappe Roh- und Baustoffe mit den entsprechenden Folgen für die Preisentwicklung. Es ist auch klar, dass ein Ausfuhrstopp in einem dieser Länder den Markt genauso aufwirbelt, wie etwa die Corona-Pandemie. Für alle gilt, was auch für uns gilt, dass ein zunehmender Mangel an Rohstoffen die konjunkturelle Erholung nach der Corona-Pandemie gefährdet. Die Europäische Union, der Bund und auch wir in Thüringen sind aufgefordert, alles zu unternehmen, um den beginnenden Aufschwung nach der Pandemie kraftvoll zu gestalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ende ich. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Das Wort hat für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Kniese.

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Tosca Kniese AfD

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, es freut mich zunächst, dass der Fraktion der Thüringer CDU aufgefallen ist, dass es in Deutschland Branchen gibt, in denen Versorgungsengpässe mit teilweise monatelangen Lieferzeiten, einhergehend mit drastischen Preissteigerungen, vorherrschen. Willkommen in der Realität, willkommen auch in meiner Realität, willkommen in der Realität von Millionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern! (Beifall AfD) Ich verfüge über 15 Jahre Erfahrung in der freien Wirtschaft und so mag man es mir nachsehen, dass ich heute hier auch als Unternehmerin im Herzen spreche. Die Fraktion der CDU möchte also über die Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen diskutieren. Die Baubranche kam ja recht gut durch die Corona-Krise. Ja, die Preise steigen, allerdings nicht erst seit gestern oder seit einer Woche, sondern bereits seit Monaten. Also, guten Morgen, liebe CDU! (Beifall AfD) Auch die Holzpreise steigen, nachdem sie zuvor in den Keller rauschten. Dies gehört auch zur Wahrheit. Wo waren Sie damals, liebe CDU? Die AfD als größte und einzige Oppositionspartei im Thüringer Landtag thematisierte diese Problematik. Aber vor lauter Kuschelei mit Rot-Rot-Grün hatte die CDU für die Sorgen und Nöte der Bürger damals wohl keine Zeit. (Beifall AfD) Nun aber steht der selbst herbeigeführte Wahlkampf bevor und nun erwacht die CDU kurz aus ihrem Tiefschlaf, um ab Oktober wieder in den Dornröschenschlaf hineinzugleiten. (Beifall AfD) (Unruhe CDU) Ganz ruhig! – Steigende Preise merkt der private Häuslebauer momentan schmerzlich und so manch ein Traum vom Eigenheim zerplatzte bereits, liebe CDU. Tischlermeister sprechen nur von Tagespreisen, Lieferzeiten im Schaumstoffbereich sind von acht Wochen auf mindestens sechs Monate angestiegen. Die Gründe für Rohstoffknappheit und damit einhergehende teilweise heftige Preissteigerungen sind vielfältig. Zum Beispiel sind Leercontainer Mangelware, Hygienebestimmungen verändern die Arbeitsabläufe, eine erhöhte Exportnachfrage aus China und den USA aufgrund von Konjunkturprogrammen – das wurde schon erwähnt –, ein unter anderem durch COVID-19 verursachter weltweiter Arbeitskräftemangel, heruntergefahrene Produktionskapazitäten unter anderem am Stahlmarkt wegen der Anfang 2020 einbrechenden Nachfrage, manchmal aber auch einfach nur ein wochenlanges Herunterfahren der Kapazitäten aufgrund von erforderlichen Wartungen und Vorbereitungen zur Abnahme durch den TÜV, fehlende Sägewerke und Hochöfen in Deutschland. Digitalisierung ist eben nicht immer die Lösung, liebe FDP. (Beifall AfD) Regelmäßig landen Schreiben mit Preiserhöhungen in den Posteingängen der Einkäufer. Als häufigste Gründe werden immer die Corona-Pandemie bzw. die Corona-Maßnahmen und gestiegene Energiekosten genannt. Laut einer MDR-Meldung vom 9. Mai 2021 erwägen Sie, Herr Tiefensee, Exportbeschränkungen als letztes Mittel. Andere Politiker sehen die Unternehmer in der Pflicht, zunächst auf Alternativen umzusteigen. Ein pfiffiger Unternehmer ist stets auf der Suche nach Alternativen. Aber die Umstellung erfolgt nicht von heute auf morgen, das stellt einen mittel- bis langfristigen Prozess dar. Exportbeschränkungen sind eine Möglichkeit, aber in meinen Augen die Ultima Ratio. Die letzten Monate zeigten erneut, wie stark die Weltwirtschaft verzahnt ist. Änderungen, sofern gewünscht, können auch hier nicht von heute auf morgen stattfinden. Es gehört auch zur Wahrheit, dass die Energiekosten in Deutschland explodieren, weil ein Teil der Deutschen gern die Welt retten und jeden belehren möchte. (Beifall AfD) Linke Moralapostel nehmen gern die Unternehmen in Deutschland in den Würgegriff, insbesondere die vielen Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen, schließlich hielten sie es all die letzten Jahre brav aus. Warum also nicht noch ein bisschen mehr würgen? Passen Sie aber auf, dass Sie eines Tages nicht im Dunkeln stehen. Danke. (Beifall AfD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kniese. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Gäste, die Aktuelle Stunde der CDU greift tatsächlich ein Thema auf, das unsere Wirtschaft nicht nur in Thüringen, sondern in ganz Deutschland derzeit bewegt. Die Versorgungsengpässe und die Preisentwicklungen beispielsweise bei Holz und Gips haben wir erst in der vergangenen Woche im Wirtschaftsausschuss des Landtags diskutiert. In dieser Diskussion schwankten dann die Beiträge von Forderungen nach Exportverboten als Ultima Ratio – beispielsweise für heimisches Holz – bis hin zu Nichtstun oder stiller Enthaltung wie vonseiten der AfD im Ausschuss. Dabei kommt das Thema „knappe Rohstoffe“ nicht wirklich überraschend – auch das haben wir eben schon gehört –, denn bei einigen strategischen Metallen wie Seltenen Erden oder auch Kupfer ist es schon seit einiger Zeit präsent. Dass nun auf einmal trotz des massiven Holzeinschlags eine Knappheit beim Holz ankommen würde, hat uns hier alle überrascht. Klar war: Eine Knappheit würde kommen, aber die Geschwindigkeit, mit der dies nun eingetreten ist, überrascht doch. Jetzt stellt sich sicherlich die Frage, was die Politik unternimmt, denn eventuell funktioniert der Rohstoffmarkt an dieser Stelle nicht richtig. Ich bin ein Befürworter dessen, sich zunächst den Markt genau anzusehen. Denn entscheidend ist zunächst, ob der Markt durch mögliche Monopolisten geprägt ist, wie das am Beispiel der Seltenen Erden zu beobachten ist, oder ob der Rohstoff etwa leicht durch andere Materialien zu ersetzen wäre. Im Fall von Holz halte ich beispielsweise ein Exportverbot im Augenblick für pure Effekthascherei und nicht für zielführend, denn diese Verbote könnten uns umgekehrt dann mit anderen Rohstoffen treffen und dadurch wiederum wichtige Branchen belasten. Ich denke, der Markt schafft das an dieser Stelle. Es wird genau das passieren, was fast immer in solchen Situationen passiert ist: Innovationen werden gestärkt. Genau das ist es, was wir auch fördern sollten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir in der vergangenen Woche bei einem Besuch des Instituts für angewandte Bauforschung in Weimar einmal mehr die Innovationsleistungen der Thüringer Forschungsstrukturen angesehen. Dort haben die wirtschaftsnahen Forschungsinstitute schon längst an der Arbeit von Recyclingrohstoffen geforscht, die für die Baustoffindustrie eingesetzt werden könnten und unserer Meinung nach auch eingesetzt werden sollten. Dabei wurden Produkte entworfen, die sofort praxistauglich einsetzbar sind. Deshalb ist meine Antwort auf diese Diskussion und Aktuelle Stunde heute: Wir müssen diese Institute – und davon haben wir aus verschiedenen Branchen insgesamt zwölf in Thüringen – mit projektbezogenen Mitteln stärken und damit die praxisnahe Forschung stärken. Damit können wir unserer kleinteiligen Thüringer Wirtschaft die beste Unterstützung zukommen lassen. Denn genau das ist die Achillesferse einer kleinteiligen Wirtschaft: Es kann keine Forschung und Entwicklung vorgehalten werden. Und dafür haben wir diese Forschungsinstitute. So kann mit Recycling bei Stahl beispielsweise gut ausgeholfen werden und bei Holz benötigen wir tatsächlich einen Innovationssprung. Da möchte ich vielleicht auch noch mal darauf verweisen: Im Südschwarzwald gibt es Initiativen, wo man durchaus auch mit Schadholz, mit Käferholz Bauholz herstellen kann, indem man die Randbereiche wegschneidet. Allerdings haben wir dort den großen Vorteil einer kleinteiligen Sägewirtschaftslandschaft, die wir hier in Thüringen nicht mehr haben. Das heißt, in bestimmten Bereichen haben wir hier Monopolstrukturen, das Holz geht in den Export, und zwar ungesägt, unbehandelt, allenfalls als Rohstoff. Wir alle wissen, der Rohstofflieferant ist der am schlechtesten bezahlte Marktteilnehmer, denn er sitzt ganz vorn und er veredelt nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Grundsätzlich werden wir immer wieder von Neuem die Frage beantworten müssen, ob tatsächlich jedes Haus neu gebaut werden muss oder ob es nicht viel sinnvoller und nachhaltiger sein kann, alte Bausubstanz – eben auch im ländlichen Raum – zu erhalten. Auch da werden selbstverständlich neue Baustoffe benötigt, aber meist nur in einem beschränkteren Umfang und in einer Art und Weise, sodass vieles von dem, was wir vor Ort haben, weiterverwertet werden kann. Was wir nicht brauchen, ist Aktionismus an der falschen Stelle oder Ignoranz einer schwierigen Situation. Wir sollten uns dabei auf unsere Stärken konzentrieren und das sind nun einmal Forschung und Entwicklung. Daraus entsteht Innovation. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich keine Wortmeldungen mehr. Ich habe es schon signalisiert bekommen, Herr Minister Tiefensee hat das Wort.

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Wolfgang Tiefensee

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, diese Aktuelle Stunde oder besser gesagt das Thema ist brandaktuell. Das Thema der steigenden Rohstoffpreise, der Knappheit ist – Herr Müller und andere haben es gerade angedeutet – natürlich kein neues Thema. Wir haben im Jahre 2011 extreme Preisanstiege bei Seltenen Erden, 2017/2018 noch mal bei Lithium, Kobalt, Palladium deutliche Anstiege gesehen. Aber wir diskutieren heute ein, wie ich gesagt habe, brandaktuelles, bedrohendes Thema. Ich habe mich mit diesem Thema seit Wochen beschäftigt. Wir haben dieses Thema in der Begegnung der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister mit Herrn Minister Altmaier vor zwei Wochen angesprochen, wir werden es jetzt in der Wirtschaftsministerkonferenz Mitte Juni wieder auf die Tagesordnung setzen und – auch das ist angeklungen – wir haben es bereits im Wirtschaftsausschuss ausführlich diskutiert. Trotzdem ist es gut, dass es jetzt hier in der Öffentlichkeit noch einmal angesprochen wird, nicht zuletzt deshalb, weil es erst einmal ein Erfolg ist, dass Politik wahrnimmt, was sich im Lande abspielt. Obwohl es eine interne Besprechung mit dem Bundeswirtschaftsminister Altmaier gewesen ist, darf ich hier so viel sagen, dass ich nicht den Eindruck hatte, dass über die Knappheit in der Chipindustrie hinaus dieses Thema wirklich in der vollen Wucht im Bundeswirtschaftsministerium angekommen ist. Die Thematik, die Situation ist hinlänglich beschrieben. Die ist kurz zusammengefasst so: Auftragsbücher voll, nach Corona wollen wir durchstarten und jetzt ist plötzlich Kurzarbeit angesagt, die Preise steigen dramatisch, auf denen die Anbieter von Leistungen, weil die Verträge so gestaltet sind, sitzen bleiben bzw. mit höheren Kosten rechnen müssen, Bauverzug – und das alles führt dazu, dass der Aufschwung nach Corona gefährdet ist. Was sind die Ursachen? Für diese kurzfristigen Preissteigerungen und Knappheiten ist insbesondere die Ursache in den wirtschaftlichen Entwicklungen in China und in den USA zu sehen. Das ist thematisiert worden. Die USA sind nicht nur zeitiger aus der Pandemie gestartet, haben Engpässe in ihrer Holzproduktion, die jetzt aufgefangen werden müssen durch Importe, sondern es gibt ein ehrgeiziges Programm von Präsident Biden, das insbesondere auch für die Holzbauten viel Unterstützung vorsieht. Das alles zusammengenommen – der chinesische Markt agiert ähnlich – führt dazu, dass das Holz ohne Umwege auf irgendwelchen Umschlagplätzen im Container landet, in Hamburg oder Rotterdam nach den USA verschifft und dort zu astronomischen Preisen verkauft wird. Engpässe beim Holz, Engpässe beim Verpackungsmaterial, Engpässe bei Paletten, die übrigens dazu führen, dass auch klassische Industriebetriebe von dieser Lieferkettenengpasssituation betroffen sind – Kunststoff, Feinbleche, Stähle –, alles das zusammengenommen ist eine dramatische Situation. Dazu kommt – auch das ist angeklungen –, dass wir uns auch in der Zukunft mittelfristig Engpässe bei Rohstoffen, insbesondere beim Gips, vergegenwärtigen müssen. Das ist die unangenehme Folge der Entscheidung, dass wir die Braunkohletagebaue, die Braunkohlekraftwerke abschalten, deren Nebenprodukt die REA-Gipse sind. (Beifall CDU) Jetzt ist die entscheidende Frage und wohl auch die der Aktuellen Stunde: Wie reagieren wir darauf, was können wir tun? Herr Prof. Voigt, ich habe quasi mit dem Hörrohr zugehört, (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sie sind modern!) was denn jetzt an substanziellen Vorschlägen kommt, was wir jetzt tun können, was wir mittelfristig tun sollten und was eher die langfristige Perspektive ist. Und ich bin ganz bei Ihnen: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass dieser Zustand so schnell wie möglich beendet wird. Nur wie, das ist die große Frage. Wir haben ein Instrument, was kurzfristig beim Holz sofort wirkt, indem wir nämlich die Verordnung aus dem April 2021, die Verordnung zur Begrenzung des Holzeinschlags, sofort außer Kraft setzen. Der Bundeswirtschaftsminister hat uns erzählt: Die läuft ja nur bis zum 30. September – erlassen von der Bundeslandwirtschaftsministerin im April 2021, rückwirkend zum Oktober 2020. Sie wissen, das Forsteinschlagsjahr geht von Oktober bis Oktober. Hier könnte man sofort die Produktion oder die Ausweitung des Markts für Nadelhölzer, insbesondere die Fichtenhölzer, um 15 Prozentpunkte steigern. Warum warten wir auf den 30.09.? Wir haben jetzt diese Situation und wir haben noch Juni, Juli, August, September, vier Monate, wo weniger Holz, insbesondere Nadelholz, sehr stark nachgefragt von den USA, auf dem Markt ist. Ich will betonen, dass diese Verordnung – um Frau Glöckner nicht zu sehr den Schwarzen Peter zuzuschieben – eine von den Ländern geforderte Verordnung gewesen ist, die allerdings viel zu spät gekommen ist und die darauf reagieren sollte, dass man erst mal das kontaminierte Holz nimmt und nicht dem Einschlag von gesundem Holz den Vorzug gibt. Aber diese Verordnung ist aus der Zeit gefallen, sie gehört beseitigt. Das Zweite, was wir tun können – und das ist angeklungen –, ist natürlich eine Ultima Ratio. Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt hier kein volkswirtschaftliches Seminar abhalten. Selbstverständlich ist es so, dass eine Exportbeschränkung – Frau Kniese, ich habe nie über ein Exportverbot gesprochen, was ja ein Unterschied ist – immer die Gefahr birgt, dass es Gegenreaktionen gibt. Das ist mir selbstverständlich klar. Und natürlich sollte die Anregung, über Exportbeschränkungen nachzudenken, ein Weckruf sein, ein Weckruf an die Bundesregierung, insbesondere an die Europäische Union, wie wir diesem Problem Herr werden können. Aber um diesen Vorschlag nicht einfach nur als eine Schaufenstergeschichte abzutun, will ich schon deutlich machen, worauf ich mich beziehe. Ich beziehe mich auf eine Verordnung der Europäischen Union aus dem Jahr 2015 mit der Nummer 479. Dort heißt es: Wenn eine Krise eingedämmt oder beseitigt werden soll, die dadurch entsteht, dass der Export lebenswichtiger Produkte zu dieser Krise führt, dann kann auf Antrag eines europäischen Landes die Ausfuhr dieser Produkte von Ausfuhrgenehmigungen abhängig gemacht werden. Man muss schon mal ernsthaft darüber nachdenken: Es geht nicht darum, hier den Markt zu blockieren, den USA und China den Import abzuwürgen, sondern es geht darum, hier regulierend einzuwirken. Das dritte Instrument ist die auch schon angesprochene sogenannte Stoffpreisgleitklausel. Wenn man sich mit der Thematik beschäftigt, muss man wissen, dass die zwar eingeführt werden kann, sie aber bei einer Ausschreibung wirksam werden zu lassen, ist an sehr, sehr hohe und enge Kriterien gebunden. Ich habe alle Vergabestellen in der letzten Woche darüber informiert, wie mit dieser Stoffpreisgleitklausel umzugehen ist. Es geht nämlich so, dass das Statistische Bundesamt die Indizes für die Preise veröffentlicht und nur dann – und ausschließlich dann –, wenn diese Indizes Sprünge machen, darf der Auftraggeber bzw. der Bieter solche Preisgleitklauseln vereinbaren. Das könnte für alle Aufträge gelten, die noch keinen Zuschlag erhalten haben, also selbstverständlich auch für diejenigen, die schon in Bearbeitung sind, aber wo ein Zuschlag noch nicht erfolgt ist, geschweige denn für die, die jetzt gerade am Beginnen sind. Mein Appell an die öffentliche Hand ist also, dass wir das in der öffentlichen Hand tun und auch natürlich in unserer Landesregierung. Dann haben wir mittelfristige Maßnahmen. Es ist über die Sägewerkskapazitäten gesprochen worden. Ich bin mir nicht sicher, ob wir da den Daumen auf dem Problem haben. Das Problem ist meiner Ansicht nach nicht so sehr die Kapazität der Sägewerke – die verdienen sich momentan übrigens dumm und dämlich. Wer sich überhaupt nicht dumm und dämlich verdient, das sind diejenigen, die das Rohholz liefern. Die Preise sind nämlich beim Schnittholz angestiegen und beim Rohholz nicht. (Beifall AfD) Dort haben wir – ich habe es jetzt nicht genau im Kopf – eine Bewegung von 60 Euro auf 80, auf 70 Euro, also nur einen ganz geringen Preisanstieg. Und siehe Verordnung kommt es jetzt darauf an – und das ist auch der Appell an die Erzeuger –, dass wir die Preise anheben. Und ich bin mir bewusst – Thüringen ist ein sehr, sehr kleines Land –, wenn die ihre Rohpreise anheben, dann sagt das Sägewerk, dann nehme ich eben das polnische oder tschechische Holz. Das ist alles nicht ganz so einfach. Aber auch dort liegt ein Ansatzpunkt, dass wenigstens die Wertschöpfung bei uns bleibt und dass die Waldbesitzer außerdem angehalten werden, mehr Holz einzuschlagen. Sie sagen, wir schlagen doch nicht das Holz ein, wenn die Preise dieselben sind und nur die Sägewerke verdienen. All das muss man zusammendenken und das ist nicht ganz so trivial. Und schließlich geht es um die Frage, wie wir langfristig agieren können. Kollege Kemmerich – gerade nicht mehr im Saal – hat die große Rundumkeule, den Rundumschlag, was die Bürokratie angeht – Vergabegesetz und weiß ich nicht, was – angesprochen. Ich möchte ihn daran erinnern: Bitte nicht mehr das Lieferkettengesetz in Verbindung mit KMU in den Mund nehmen, denn das zeugt davon, sich mit der Sache nicht beschäftigt zu haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Lieferkettengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für die mit 1.000 und mehr Beschäftigten. Es hat also überhaupt gar nichts und ausdrücklich nichts mit KMU zu tun. Und so könnte man die einzelnen Dinge ansprechen, die angezeigt worden sind. Wir müssen uns – und auch das ist angeklungen – darum kümmern, dass wir Ersatzbaustoffe finden. Liebe CDU, ich bin im Januar 2015 nach Nordhausen gefahren und habe angeregt, dass wir ein Institut gründen, dass sich mit Recycling und Wertstoffen beschäftigt. Im Jahre 2018 ist es gegründet worden, also nicht erst jetzt mit dem Haushalt 2021. Wir geben da in den Jahren 2018 bis 2022 6,5 Millionen Euro. Jetzt kommt das zweite Thema, wo die CDU einem Vorschlag des Wirtschaftsministers durch eine entsprechende Anmerkung im Haushalt gefolgt ist – danke dafür –, indem wir nämlich das Kompetenzzentrum für Nachhaltiges Bauen mit den vier Einrichtungen, die Sie kennen, aus der Taufe gehoben haben und dort 6 Millionen Euro investieren. An dieser Stelle und in vielen anderen Bereichen, wo Forschung etwas helfen kann, werden wir auch weiter investieren, damit wir mittelfristig gewappnet sind, solche Preisschwankungen und Lieferengpässe zu beseitigen. Danke, dass wir das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Wir haben nicht sehr viele Möglichkeiten und sind insbesondere auf Bund und EU angewiesen, dass sie jetzt dringend nach Lösungen suchen und sie auch umsetzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Versorgungsengpässe und Preisentwicklung bei Roh- und Baustoffen in Thüringen: Wirtschaftlicher Neustart mit angezogener Handbremse“

Vielen Dank, Herr Minister, für den ausführlichen Beitrag. Das ergäbe jetzt für die Fraktionen je Fraktion wieder 2 Minuten Redezeit. Gibt es Wortmeldungen? Nein, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde und rufe den fünften Teil der Aktuellen Stunde auf. Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3400 Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, am risikoreichsten regieren die, welche über das Leben anderer regieren. Die Thüringer Landesregierung will den Impfturbo für die Kinder starten und plant diesen schon konsequent durch, obwohl keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Einsatz eines Impfstoffs für unter 16-Jährige vorliegt. (Beifall AfD) Bisher war es üblich, dass Impfstoffe über viele Jahre getestet werden. Denn es ist eben nicht nur ein kleiner Pieks, sondern etliche Risiken und Nebenwirkungen sind möglich, vor allem auch langfristig, gerade bei Kindern und Jugendlichen, deren Körper sich noch entwickeln. Der Impfturbo wurde vor einigen Wochen ins Spiel gebracht, der Impfplan ist aber älter. In dem Konzept für den Übergang von der Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb in Thüringer Kitas vom 13. Mai 2020 wurde bereits verlautbart, dass der vollständige Regelbetrieb von zwei Voraussetzungen abhängt: Impfstoff liegt vor oder Eindämmung der COVID-19-Pandemie war erfolgreich. Nun, weil Deutschland sich nicht an die Vorgaben der WHO hält und die Inzidenzwerte höher berechnet als andere Länder, ist die Pandemie zumindest mathematisch noch nicht erfolgreich eingedämmt. Die Lösung „Impfung“ wurde bereits vor einem Jahr als konkretes Ziel benannt, obwohl noch kein Impfstoff in Sicht war. Der Plan war da, bevor ein richtiger Impfstoff entwickelt wurde. Am 17. Juli letzten Jahres habe ich auf Folgendes hingewiesen: Besonders umstritten ist der mehrfache Versuch, einen Immunitätsnachweis und damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung und folglich quasi eine indirekte Nötigung, sich impfen zu lassen, um keinen Nachteil zu erfahren, einzuführen. Damals hatte Herr Spahn das dann doch noch aus dem Gesetzentwurf herausgenommen. Damals wollte mir Frau Rothe-Beinlich den „goldenen AluHut“ verleihen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das würde ich heute wieder machen!“ Und damals meinte Herr Hartung – ich zitiere –: „Deswegen hier zu erzählen, wir wären kurz vor einer Impfpflicht, wir müssten uns alle einen Immunitätsnachweis machen lassen, das ist so hanebüchen.“ Punkt, Punkt, Punkt. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Ge- nau!) Knapp ein Jahr später brauchen wir im Alltag Immunitätsnachweise. (Beifall AfD) Die beste Garantie für die Herausgabe der Grundrechte ist nicht mehr mal das Grundgesetz, sondern eine Impfung. (Beifall AfD) Nein, wir haben keine Impfpflicht, aber jetzt starten wir den Impfturbo für Kinder, obwohl noch keine Zulassung der STIKO da ist. Das Erschreckende ist, dass diese Impfung für Kinder und Jugendliche vor allem fremdnützig ist. Sie degradieren Kinder, Sie wollen nicht ausreichend geprüfte Stoffe in Kinderkörper spritzen, damit die Kinder andere nicht gefährden. (Unruhe DIE LINKE) Die Risiken für die Kinder selbst sind Ihnen vollkommen egal. Es wird weiterhin konsequent ausgeblendet, dass Kinder nur äußerst selten schwer an COVID-19 erkranken. (Unruhe DIE LINKE) Hinsichtlich der Sterberaten … (Beifall FDP)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Ich bitte doch um etwas Ruhe im Saal. Das Wort hat überwiegend der Abgeordnete Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Danke, Herr Vorsitzender. Hinsichtlich der Sterberaten sind Schwimmen und der Straßenverkehr für Kinder und Jugendliche deutlich gefährlicher als Corona. Mit Stand 25. Mai 2021 sind von den unter 20-Jährigen an oder mit dem Coronavirus 20 Personen gestorben. Der Großteil hatte bekannte Vorerkrankungen. In den Jahren 2019 und 2020 sind von den unter 20-Jährigen 107 Personen ertrunken, bei Verkehrsunfällen sind seit 2017 pro Jahr im Durchschnitt 132 Personen tödlich verunglückt. Wenn wir diese Risiken in den Blick nehmen, müssten wir alle Erwachsenen dazu zwingen, Rettungsschwimmerkurse zu belegen, um möglicherweise ertrinkende Kinder zu retten. (Beifall AfD) Und wir müssten tagsüber das Autofahren verbieten, um Unfälle zu vermeiden. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist eine richtig gute Idee!) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Gute Idee!) Aber das passiert nicht. Es gibt Risiken im Leben und das Risiko, an Corona schwer zu erkranken, ist für Kinder und Jugendliche äußerst gering. Die Risiken einer Impfung sind aber überhaupt noch nicht abzuschätzen. Besonders bedenklich ist, dass die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung darüber nachdenkt, dass Minderjährige auch geimpft werden könnten, wenn die Eltern nicht zustimmen, natürlich nur, wenn die Minderjährigen eine Impfung wünschen. Um das klären zu können, soll eine Aufklärungskampagne für das Impfen gestartet werden. Meine lieben Damen und Herren, es ist keine Aufklärung, wenn im Vorhinein das Ergebnis schon feststeht, dass etwas befürwortet wird. Die Impfkampagne und Lobbyarbeit sollen in der Schule die armen Lehrer durchdrücken auf Anweisung ihres Dienstherrn. Und wenn das nicht reicht, wird der soziale Druck es richten. Dann braucht man gar keine Impfpflicht mehr, wenn genügend Druck da ist. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass nicht auch noch unsere Kinder zu Versuchskaninchen werden und dass eine Impfung nur die Bürger durchführen lassen, die Angst vor den Risiken der COVID-19-Erkrankung haben. (Beifall AfD) Wer aber einfach nur seine Grundrechte zurück will oder einfach nur die Schule besuchen möchte, der sollte keine Impfung brauchen. Für die Grundrechte braucht es keinen Grund, sie gelten grundsätzlich. (Beifall AfD) Der Landesregierung möchte ich auf den Weg geben:

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Herr Kollege Lauerwald, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Wer das kleinste Risiko der Öffnung und Freiheit scheut, geht das größte Risiko ein. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Danke, Herr Dr. Lauerwald. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, man könnte ja fast darüber lachen, wenn es nicht so ernst wäre, wenn man sich vor Augen führt, dass hier jemand am Pult stand, von dem man annehmen sollte, dass er weiß, worüber er spricht. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das weiß er auch!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das weiß er!) Wissen Sie, es ist regelrecht zynisch, wenn Sie sagen, es gibt Risiken im Leben. Sie setzen uns hier auch massiven Risiken aus. Sie sind die Fraktion, die hier durchgängig ohne Maske, ungetestet in diesem Plenarsaal sitzt. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Woher wissen Sie, dass wir nicht getestet sind? Das ist eine absolute Frechheit, Frau Rothe-Beinlich!) Wir müssen mit Ihnen den ganzen Tag in einem Raum sitzen und in Kauf nehmen, dass wir uns vielleicht anstecken. So ist Ihrer Meinung nach vermutlich die Natur oder das Leben. Sie sind ein Zyniker! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das ist eine Unterstellung!) Ihre Fraktion ist insgesamt zynisch, wenn Sie sich auch Ihre Aktuelle Stunde anschauen. Das müssen Sie sich jetzt anhören. Es ist absoluter Zynismus, verkehrstote Kinder und Jugendliche mit an

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Jetzt hat bitte Frau Kollegin Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Corona verstorbenen Kindern und Jugendlichen gleichzusetzen. Lesen Sie mal Ihre Begründung. Da schreiben Sie: Es sterben mehr Kinder an Verkehrsunfällen, deswegen ist es gar nicht so schlimm, wenn Kinder sich mit Corona infizieren. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist falsch! Das interpretieren Sie so!) Haben Sie das mal gelesen, was Sie da aufgeschrieben haben? Sagen Sie das auch den Menschen, deren Kinder erkrankt sind? Sagen Sie das denen, deren Kinder gegebenenfalls jemanden angesteckt haben? Natürlich nicht absichtlich, logisch nicht. Die Kinder erkranken vielleicht nicht selber schwer, aber sie können übertragen. Es ist blanker Zynismus, was Sie hier vorgeführt haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die vergangenen Monate waren geprägt durch Kindergarten- und Schulschließungen – die Sie im Übrigen immer kritisiert haben – und durch massive Einschränkungen, von denen Kinder und Jugendliche besonders betroffen sind. Erwachsenen können Sie vielleicht sagen, in einem Jahr mag die Situation besser sein. Für Kinder ist ein Jahr mitunter gedacht, gefühlt manchmal fast ein ganzes Leben. Es ist doch auch völlig klar, dass mit der Zulassung des BioNTech-Impfstoffs ganz große Hoffnungen und auch Optimismus in Thüringen aufgekommen sind, dass die Gruppe der Kinder und Jugendlichen nun hoffentlich auch bald geimpft werden kann und Kinder und Jugendliche so schnell wie möglich in eine Normalität zurückkehren können. Eine allgemeine Empfehlung der STIKO steht noch aus, das stimmt, und sie ist für Anfang nächste Woche angekündigt. Die STIKO hat mehrfach gesagt, dass es voraussichtlich keine allgemeine Impfempfehlung für alle Kinder geben wird, sondern wohl nur für vorerkrankte Kinder. In dem Sinne zieht auch die Geschichte mit dem goldenen Aluhut auch dieses Mal wieder, denn Sie haben schon wieder irgendwelche Verschwörungsmythen hier ausgebreitet. (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Die Zeit wird für uns sprechen!) Gut möglich, dass sich das Gremium an der Vorgehensweise bei der Grippe orientiert. In Deutschland gibt es nämlich keine generelle Impfempfehlung gegen Influenza für Kinder, wohl aber für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen. Genauso kann es auch hier kommen. Aber da ist es nicht die Aufgabe der Politik, das zu entscheiden, denn das wird die STIKO entscheiden. Klar ist für uns aber auch, dass es ohne eine STIKO-Empfehlung keinen allgemeinen Rat zur Impfung für Kinder und Jugendliche geben sollte. Was es aber derzeit braucht, das sind die Impfungen von Eltern, von Lehrkräften, von Erzieherinnen und Erziehern, von Schulpersonal. Aber entscheidend sind die Eltern, damit nämlich junge Menschen echte Schutzräume zu Hause vorfinden. Dazu gehört es auch, in der Kommunikation ehrlich zu bleiben und auch zu kommunizieren, dass vielleicht im Moment noch nicht genügend Impfstoff für weitere Erstimpfungen vorhanden ist. Es ist entscheidend, die Familien bestmöglich mit Informationen zu versorgen, um eine verantwortungsvolle – und das sage ich ganz deutlich – Impfentscheidung treffen zu können, damit der Schutz in allen Altersgruppen wirksam erhöht werden kann. Wir setzen hier auf die verantwortungsvolle Arbeit von Kinderärzten, auf Aufklärung und auf Freiwilligkeit. Ich sage es noch mal: Für uns ist es ganz wichtig, dass der Impfstatus von Kindern kein Ausschlusskriterium für Teilhabe sein kann und darf, das will auch niemand. Also sparen Sie sich bitte immer wieder diese Mythen. (Beifall DIE LINKE) Verunsicherungskampagnen, wie wir sie heute wieder erlebt haben, sind wirklich das Letzte, was wir brauchen. Und noch einmal: Natürlich wünschen wir uns Impfungen auch für Kinder. Das haben wir uns auch schon vor einem Jahr gewünscht, das ist doch logisch. Dass es möglichst bald einen Impfstoff gibt, wünschen wir uns alle. Denken Sie doch mal darüber nach! Vielleicht war das bei Ihnen anders, Sie lassen sich dann irgendwie heimlich in Russland mit ganz anderen Impfstoffen impfen. Aber natürlich waren wir alle froh, als es hieß, dass auch hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Abgeordneten mit in die Impfpriorität fallen, weil wir uns tagtäglich mit Menschen umgeben. Das ist nun mal Aufgabe der Politik, das Gespräch zu suchen, aber auch weil wir mit Kindern leben und mit Kindern zu tun haben, für die es noch keinen Impfschutz gab. Als dann bekannt wurde, dass es jetzt bald einen Impfstoff für Kinder gibt, war und ist das natürlich ein Hoffnungszeichen. Hören Sie auf mit der Verunsicherung! Ja, es braucht natürlich noch weitere Daten, das ist doch klar. Lassen Sie uns in die Forschung investieren, auch und gerade für Impfstoffe für Kinder. Das passiert nämlich noch viel zu wenig. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Lassen Sie uns alles dafür tun, damit die kommenden Generationen auch gesund aufwachsen können. Sie mussten sehr lange auf sehr vieles verzichten. Da gehören Impfungen ganz sicher dazu, das Leben von Kindern sicher und sicherer zu machen und sie auch effektiv vor dieser Pandemie und dieser Erkrankung zu schützen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Das Wort hat Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

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Robert-Martin Montag FDP

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Sehr verehrter Herr Präsident, vielen Dank für die Möglichkeit, hier kurz Stellung zu nehmen. Herr Dr. Lauerwald, es fällt mir manchmal wirklich schwer, adäquat auf das zu antworten, was Sie hier sagen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Versuchen Sie es!) Es fällt mir aus mehreren Gründen schwer. Ich will wenigstens den Versuch unternehmen, noch mal das zu untermauern, was Frau Rothe-Beinlich gesagt hat. Ich finde grundsätzlich total schräg, die Frage von Verkehrstoten mit COVID-19 gleichzusetzen bzw. die Regeln, die es im Verkehrsrecht gibt, mit Impfungen gleichzusetzen, denn auch die sind nicht da, um ausschließlich Verkehrstote zu verhindern, sondern eine Möglichkeit zu geben, auch schwerste Verletzungen zu verhindern. Bei der Frage der Gesundheitspolitik lohnt es sich gerade für die Kollegen der AfD, immer einen Blick in Anträge der Freien Demokraten zu werfen. (Beifall FDP) Blöderweise ist es mal wieder so: Sie haben hier eine Aktuelle Stunde eingereicht – das ist auch Ihr gutes Recht –, und zwar, um den größten Mist zu erzählen. (Beifall SPD) Ich rege mich darüber wirklich jedes Mal auf: Langzeitfolgen von Impfungen. Ehrlich, es gibt keine nachgewiesenen Langzeitfolgen von Impfungen. Warum denn nicht? (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Weil es noch keine lange Zeit gibt!) (Unruhe AfD) Ich erkläre es Ihnen gerade, hören Sie doch mal zu! Wenn es schon fehlt, zu verstehen, wenigstens den Versuch zulassen! Das Trägermaterial, ob Todimpfstoff oder mRNAImpfstoff, ist beispielsweise nach zwei Wochen abgebaut. Deswegen treten Folgen relativ schnell auf, nicht langfristig. Deswegen gibt es auch keine Langzeitfolgen. Sondern, wenn es Folgen gibt, wenn es eine Schädigung gibt, treten die meistens innerhalb der ersten 14 Tage auf. Deswegen ist es … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sind Sie Me- diziner?) Herr Möller, wenn ich Ihrem ärztlichen Kollegen zuhöre, dann bezweifle ich, wo der seine Ausbildung bzw. sein Studium gemacht hat. (Beifall SPD) Das ist eine Grundfrage an Zusammenhängen. Noch mal der Verweis auf unseren Long-COVIDAntrag: Dort finden Sie die aktuelle Studienlage. Dann sehen Sie, dass die gesundheitliche Einschränkung gerade auch bei Kindern immanent ist. 13 Prozent der unter 11-Jährigen, 15 Prozent der 12- bis 16-Jährigen weisen jetzt noch, nach über fünf Wochen einer bestätigten COVID-19-Infektion, mindestens ein Long-COVID-Symptom auf: Müdigkeitserscheinungen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, kognitive Einschränkungen und Belastungsintoleranz usw. usf. Darüber hinaus wissen wir doch aus der Post-COVID-Ambulanz, dass Kinder kommen, die eigentlich symptomfrei waren, genauso wie bei Erwachsenen, die Long-COVID-Symptome haben. Wenn Sie sich mal mit ME/CFS auseinandersetzen, wissen Sie, dass das quasi den Totalverlust der Lebensqualität bedeutet. Womit ich mit Ihnen übereinstimme, ist, dass daraus keine Impfpflicht folgen darf. Aber wir müssen schon bei den Tatsachen bleiben. Und ob ich impfen lasse – als Erwachsener und noch viel mehr bei Kindern –, muss eine individuelle Entscheidung des kleinsten Gesellschaftsteils bleiben. Das ist die Familie, Kinder und Eltern gemeinsam. (Beifall FDP) Deswegen hat die STIKO auch keine Empfehlung abgegeben. Ich wage auch die Prognose, dass sie das insofern tun wird, wie bei anderen Dingen auch, dass gerade bei Kindern sehr vorsichtig agiert wird und hier vor allen Dingen Kindern mit Vorerkrankungen empfohlen wird, zu impfen, weil man weiß, dass bei geschwächten Körpern die Auswirkungen von COVID-19 problematisch sind. – Das ist Punkt 1. Jetzt schauen wir aber mal, wenn wir immer diskutieren – und das wissen Sie auch –, ab wann sich sozusagen die Gesellschaft wappnen kann und den Schritt hin zur Überwindung der Pandemie getan hat. Das ist ja dieses berühmt-berüchtigte Herdenimmunitätsthema. Darüber kann man trefflich streiten, aber eben faktenbasiert. Wenn Sie sehen – weil eine Pandemie ja nun mal nichts Nationales ist, das ist auch kein Thüringer Problem, kein europäisches Problem, sondern ein weltweites Problem –, dass 30 Prozent der Weltbevölkerung Kinder und Jugendliche sind – vor allen Dingen Jugendliche, Heranwachsende, die in den relevanten Altersgruppen ab 12 aufwärts sind –, wo beispielsweise jetzt der BioNTech-Impfstoff zugelassen worden ist – übrigens nach einer Studie mit 2.600 Kindern in den USA und 2.130 oder 2.132 in Europa: keinerlei Auffälligkeiten. Wenn Sie sich das weltweit anschauen, wenn Sie wissen, was Mutationen bedeuten,

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Herr Montag, Ihre Redezeit.

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Robert-Martin Montag FDP

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

wir reden ja ständig über irgendwelche Varianten – indische sonst was, britische Variante sonst was –, dann wissen Sie, dass der Impferfolg nicht nur an Europa hängt, sondern weltweit. Deswegen brauchen wir auch Impfstoffe, die zugelassen sind, die wirksam sind für Jüngere. Das sind eben dann die Kinder auch ab 12.

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Insofern würde ich mich freuen, wenn wir so diskutieren, dass tatsächlich am Ende wir auch alle bei der Wahrheit bleiben. Insofern freue ich mich auf eine Debatte, vielleicht dann zu Lockerungen.

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Ihre Redezeit ist jetzt wirklich zu Ende!

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Robert-Martin Montag FDP

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Kollege Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Dr. Lauerwald, niemand will gefährliche Stoffe in Kinderkörper pumpen. Also allein der Duktus ist ja schon erschreckend. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich habe nicht „pumpen“ gesagt!) – Das haben Sie gesagt. Wo wir aber dafür wären, wenn Vernunft und Geist in die Köpfe Ihrer Fraktion und in die Köpfe der Leerdenker Einzug halten würden. (Beifall DIE LINKE) Die AfD, sehr geehrte Damen und Herren, braucht als Fraktion offensichtlich die Krise, um ihr schäbiges und abgestandenes Süppchen ihrem Leerdenkerwahlpublikum immer wieder aufzutischen. Man könnte auch sagen: Ohne Krise keine AfD. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ohne Krise wäre gar keine AfD entstanden!) Diese Aktuelle Stunde zeigt die Verzweiflung, die pure Existenzangst dieser faschistischen Fraktion in Geist und Wort. (Unruhe AfD) Wir kennen das aus den Ausschüssen, wo diese Fraktion konstant jegliche Schutzmaßnahmen gegen das COVID-19-Virus abgelehnt hat. Mit Ihrer Politik hätten wir ein Massensterben wie in Brasilien erlebt, mit Ihrer Politik könnten wir die Long-COVID-Folgen in unvorstellbarem Ausmaß beobachten, mit Ihrer Politik wären die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verwerfungen, die Ihnen offensichtlich den Boden zur Übernahme politischer Macht hätten bereiten sollen, (Unruhe AfD) offensichtlich. Es wird Ihnen nicht gelingen, denn Zynismus und Spaltung ersetzen niemals verantwortliche Politik. Die Fraktion der AfD betont zwar in allen Stellungnahmen zu den Verordnungen, wie wichtig die vollständige Öffnung der Schulen ist, aber nur durch den Einsatz von insbesondere Minister Holter und Ministerpräsident Ramelow und Sozialministerin Frau … (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Wer- ner heißt sie!) Werner, Heike, zur Impfung der Lehrkräfte ab Februar und nun durch den Vorschlag von Minister Holter, bis Schuljahresende allen Thüringer Familien einen gesonderten Impftermin zu ermöglichen, ist eine Impfstrategie ohne Stigmatisierung gewährleistet. Meine Fraktion unterstützt dieses Handeln und die Vorschläge der Landesregierung. Wie sieht es aber nun aus mit der Impfbereitschaft, gerade in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen bzw. auch der Eltern? Denn wir richten unsere Politik nach Erkenntnissen der Wissenschaft und im speziellen Fall der Bereitschaft der Menschen aus, dies mitzutragen. Die COSMO-Studie der 43. Welle vom 18./19.05.2021 – also tatsächlich sehr aktuell – der Universität Erfurt, des RKI und anderer gibt darauf Antworten. Insgesamt ist die Impfbereitschaft etwas gesunken, auf 56 Prozent. Dies ist aber nicht verwunderlich, denn da sind diejenigen herausgerechnet, die sich schon haben impfen lassen. Nimmt man die wieder mit dazu, kommt man auf 76 Prozent der Menschen, die tatsächlich eine Impfbereitschaft haben, also ein sehr hoher Wert. Es wird durch die COSMO-Studie empfohlen, die Schwelle des Zugangs zum Impfen so niedrig wie möglich zu halten, umfassend aufzuklären, aber auch über die positiven Wirkungen der Impfungen bis zur Rückkehr zur Normalität zu informieren. Insgesamt würden 66 Prozent der Eltern von Kindern zwischen 12 und 15 Jahren und 64 Prozent der Eltern von 16- bis 17-Jährigen ihre Kinder impfen lassen. 76 Prozent der Eltern gehen davon aus, dass sich ihr Kind impfen lassen will. Auch hier ein sehr hoher Wert. Neben dem persönlichen Schutz und dem Schutz für andere steht der ungehinderte Zugang zu schulischen Angeboten als Motivation im Mittelpunkt. Als Impf-Ort wird das Impfzentrum mit 53 Prozent wahrgenommen, die Schule mit 38 Prozent oder Kinderärzte mit 22 Prozent angesehen. Empfohlen wird die umfangreiche Aufklärung der Eltern und jungen Menschen über die Impfung, über Long-COVID-Folgen und über einen leicht zu schaffenden Zugang zur Impfung. Ich bin mir sicher, dass eine verantwortliche Aufklärung, ausreichend akzeptierte Impfstoffe – auch hier ist die Bundesregierung wiederum in der Pflicht – und ein niedrigschwelliger Zugang zu Impfangeboten auch bei jungen Menschen und deren Eltern – wie in anderen Altersgruppen auch – zu einer höheren Impfbereitschaft als die von COSMO gemessene führen wird. Wir sind auf einem guten, auf einem soliden Weg, das COVID-19-Virus zu überwinden und zur vollständigen Normalität zurückzukehren. Dazu braucht es nach wie vor erstens Testen, zweitens Impfen – und ich sage: impfen, impfen, impfen –, drittens Nachverfolgen und viertens die AHA-Regeln, eben TINA. Das ist der Weg.

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Kollege Wolf, Ihre Redezeit ist um.

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Torsten Wolf Die Linke

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Letzter Satz, Herr Präsident. Wir schaffen das schneller und umfassender ohne die AfD. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf dringen, dass wir uns insgesamt bitte in den Beiträgen etwas mäßigen. Eine gesamte Fraktion in eine politische Einschätzung, die als beleidigend gewertet werden könnte, zu bringen, ist problematisch. Ich bitte in Zukunft davon abzusehen. Danke schön. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Zippel.

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Christoph Zippel CDU

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir hier sehen, ist wohl mittlerweile Phase 4 des Umgangs der AfD mit Corona. Phase 1 – Corona gibt es nicht, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Falsch!) Phase 2 – Corona ist vorbei, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Falsch!) dann kam Phase 3 – Angstmache bei Impfstoffen und Warnung vor einem angeblichen Impfzwang, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Richtig!) und nun wohl Phase 4 – Besorgnis über das Kindeswohl. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Auch richtig!) Abgesehen davon, dass bei jeder Phase einige von Ihnen zurückgeblieben sind, ist das alles vor allen Dingen eins, nämlich unglaubwürdig. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Die sind doch alle zurückgeblieben!) (Heiterkeit SPD) In den vergangenen Monaten haben sie eins gezeigt, dass bei Ihnen manches im Fokus steht, aber sicherlich nicht zuvorderst die Gesundheit der Menschen. Während auf den Intensivstationen Menschen um ihr Leben gerungen haben, haben Sie gegen das Tragen von Masken agitiert. Gerade die Älteren haben Sie, liebe AfD-Fraktion, vollkommen alleingelassen. Der AfD war es wichtiger, sich der Aluhut-Fraktion an den Hals zu werfen. Ich kann Ihnen eins sagen: Die Menschen da draußen haben genau das mitbekommen und genauso ist auch die Rückkopplung über die Arbeit, die Sie in den letzten Monaten da geleistet haben. (Beifall CDU) Wir werden Sie im Wahlkampf sehr gern daran erinnern. Das nur vorausgeschickt, warum ich Ihr plötzliches Interesse für Risikoabwägung und Kindeswohl für reine Heuchelei halte. Zunächst grundsätzlich: Die Zulassung des ersten Corona-Impfstoffs für Kinder ab zwölf Jahren ist eine gute Nachricht. Denn auch bei Kindern kann es relevante Vorerkrankungen geben – die Vorredner sind schon darauf eingegangen. Dann ist eine Impfung sinnvoll, und zwar als – das will ich betonen – individuelle Entscheidung der Eltern und Ärzte zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Anders sieht es bei einer generellen Impfung in dieser Altersgruppe aus. Da ist die Datenlage zu Nebenwirkungen tatsächlich noch sehr dünn. Das kriegen wir ja in der aktuellen wissenschaftlichen Debatte mit. Deswegen gibt es auch kritische Stimmen aus den Fachverbänden und die Ständige Impfkommission empfiehlt bislang keine generelle Impfung von Kindern und Jugendlichen. Das sollte die Politik respektieren und das tut sie auch. Der Bundesgesundheitsminister hat deswegen klipp und klar immer wieder betont, dass es eine individuelle Entscheidung ist und dass es sich um ein Impfangebot an Schüler handelt. Was wir uns auch verkneifen sollten, sind emotionale Appelle oder emotionaler Druck nach dem Motto: Denk doch an Oma und Opa, lass dich impfen! Die Anreize für Impfungen zu setzen, wie etwa im Einzelhandel, haben im Bildungsbereich nichts zu suchen. Bildung ist ein Grundrecht und der Schulbesuch – das haben Vorredner auch schon klar gesagt – darf eben nicht an den Impfstatus geknüpft werden. Die Landesregierung sollte hier zusehen, über den Sommer einen möglichst reibungslosen Start ins neue Schuljahr zu schaffen. Lüftungsgeräte wären eine Möglichkeit, ausreichend Tests, aber vor allem auch die Unterstützung bei Hygienekonzepten direkt bei den Kommunen vor Ort und bei den Schulen. Die Hilferufe, die uns dort in den letzten Wochen und Monaten erreicht haben, waren doch schon sehr eindrücklich. Es ist gut möglich, dass neue Studien bezüglich der Unbedenklichkeit der Impfstoffe auch bei Kindern dann kommen und das dann bestätigen werden. Aber bis dahin sagen wir als CDU Fraktion: Keine Erwartungshaltung gegenüber Schülern aufbauen. Impfangebote ja, aber ohne Druck! Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Für die SPDFraktion hat jetzt Dr. Hartung das Wort.

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Thomas Hartung SPD

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde der AfD ist an Zynismus und Ignoranz kaum zu überbieten. Zum Zynismus: Zu dem Vergleich zwischen Verkehrstoten und Kindern ist schon viel gesagt worden. Als gebe es irgendeine Zahl von toten Kindern, die akzeptabel wäre – das ist unerträglich. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Ignoranz möchte ich Ihnen auch noch ein bisschen was sagen. Für Sie scheint es ja nur tot oder gesund zu geben. Aber dazwischen gibt es noch ein bisschen mehr. Kollege Montag hat hier ausgeführt, dass es Long-COVID bei Kindern gibt, 10 Prozent aller infizierten Kinder, nicht aller kranken, werden Long-COVID ausbilden. Es gibt nicht nur die Studien, die Herr Montag zitiert hat, es gibt eine ganze Menge Studien. In Italien hat man über 40 Prozent Kinder festgestellt, die infiziert waren, nicht die erkrankt waren, die nach drei Monaten noch Symptome ausgebildet haben. Über 40 Prozent! In Schweden sind es bei 20 Prozent. In Deutschland ist die Studienlage sehr vielschichtig, das Niedrigste sind 5 Prozent – auch noch zu viel –, das Höchste sind 30 Prozent. Also da ist eine riesige Gefahr, auch für die Kinder, die am Anfang wenig Symptome ausgebildet haben. Es ist sogar so, dass die Kinder, die keine Symptome haben, ein höheres Risiko auf Long-COVID haben, als die Kinder, die Symptome hatten. Einfach mal nachlesen, diese Informationen sind alle frei zugänglich. Dazu gibt es das pädiatrische hyperinflammatorische Syndrom mit Multiorganbeteiligung. Das betrifft etwa eins von 1.000 infizierten Kindern. Das mag wenig erscheinen, aber wenn man bedenkt, dass diese Erkrankung die Kinder zwar nicht tötet, ihnen aber mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von 25 Prozent einen lebenslang bleibenden Organschaden anrichtet, dann relativiert sich die Entwarnung dann doch. All das ignorieren Sie! Sie vergleichen das lieber mit Verkehrsunfällen. Vergleichen Sie es doch mal mit einer anderen Krankheit, mit Masern zum Beispiel. Die Sterblichkeit bei Masern liegt zwischen 0,1 und 0,01 Prozent. Ich sage es mal in absoluten Zahlen, weil Sie sich auf die 20 Prozent COVID-Toten unter Kindern oder Jugendlichen fokussieren: In absoluten Zahlen sind das pro Jahr zwischen drei und sieben Maserntote in Deutschland. Die gefürchtetste Komplikation der Masern ist die Enzephalitis mit 1 auf 1.000 – genauso hoch wie das hyperinflammatorische Syndrom. In dieser Situation haben wir bei Masern eine Impfpflicht für Schulen und Kitas eingeführt, um die Kinder genau vor diesen schwerwiegenden Komplikationen zu schützen. Und genau das machen wir bei Corona nicht. In Anerkenntnis, dass wir hier noch keine ausreichende Datenlage haben, geht es um ein Impfangebot. Wir wollen, dass sich jeder Erwachsene und auch jedes Kind impfen lassen kann, für den der Impfstoff heute schon zugelassen ist. Die STIKO-Empfehlung – Herr Lauerwald, ich finde es eigentlich peinlich, dass Sie das nicht wissen – sagt nichts über die Frage, ob der Impfstoff zugelassen ist oder nicht. Sie sagt etwas über die Frage der Finanzierung, sie sagt etwas über die Frage der Haftung. Sie sagt aber nichts über die Frage, ob er zugelassen ist oder nicht. Das sollte man schön differenzieren. Aber es passt Ihnen nicht ins Bild, genauso wenig wie Ihnen eine Studie zu Long-COVID ins Bild passen würde. Deswegen war Ihre Fraktion die einzige, die die Behandlung des FDP-Antrags in diesem Plenum abgelehnt hat, weil Fakten nicht ins Weltbild des Demagogen passen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Genau deswegen ignorieren Sie, dass es hier um ein freiwilliges Impfangebot geht. Es geht darum, dass Eltern die Möglichkeit haben sollen, mit ihren Kindern gemeinsam zu entscheiden, ob man sich impfen lässt oder nicht: ob man sich impfen lässt, um zum Beispiel dem Teufelskreis aus Quarantäne und Infektionsangst usw. zu entkommen, ob man sich impfen lässt, um sich vor einer tödlichen, gefährlichen Krankheit zu schützen, oder ob man sich nicht impfen lässt, weil man meint, die Studienlage ist noch nicht ausreichend. Das soll jede Familie für sich entscheiden. Nichts anderes wollen wir. Und wenn Sie etwas anderes behaupten, dann ist das eine Lüge. Mit dieser Lüge – Wie ist jetzt eigentlich die Anrede? –, AfD-Fraktion, ist es ganz klar, dass Sie wie seit Beginn dieser Pandemie Teil des Problems und niemals Teil der Lösung sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Danke, Herr Dr. Hartung. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Holter, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Holter

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, meine Damen und Herren Zuschauerinnen und Zuschauer, da mich die AfD-Fraktion in der Antragsbegründung namentlich erwähnt hat, haben wir uns geeinigt, dass ich das Wort ergreife, wie es auch bei der Debatte unterschiedlich war: gesundheitspolitische Sprecherinnen und Sprecher haben gesprochen wie auch Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker. Der übliche Zynismus, mit dem die AfD versucht, auf durch und durch populistische Art und Weise auf sich aufmerksam zu machen, zeigt sich nahezu in jeder Zeile ihrer Antragsbegründung. Man braucht das nur noch mal nachzulesen. Sie waren offensichtlich wieder mal beim Obst- und Gemüsehändler unterwegs und vergleichen Äpfel mit Birnen. Überlegungen, wie sinnvoll ein Weg aus der Pandemie aussehen kann, vergleichen Sie mit dem Straßenverkehr; Vorrednerinnen und Vorredner sind darauf schon eingegangen. Zynischer geht es nun wirklich nicht! Ganz ehrlich, da fällt mir nichts mehr ein, gar nichts! Wenn ich dann auch noch in dem von Ihnen stilisierten Zusammenhang das Wort „Kindeswohl“ lesen muss, dann bin ich einfach nur noch entsetzt über so viel Unverfrorenheit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind einfach unverfroren! Sie benutzen das Wohl der Kinder, um Politik auf dem Rücken der Kinder zu machen. Das ist genau das, was man Ihnen nicht durchgehen lassen darf. Nach einem wahrlich schwierigen Pandemie-Schuljahr sind wir nun Gott sei Dank in der Zwischenzeit in der Lage, dass immer mehr Schulen und Kindergärten in vielen Thüringer Städten und Regionen aufgrund eines sich deutlich vermindernden Infektionsgeschehens Schritt für Schritt in den Regelbetrieb wechseln können. Gott sei Dank, dass wir aus der Phase „rot“, dann in „gelb“ und jetzt in die Phase „grün“ gehen können. Aber wir alle haben in diesem einen Jahr auch mitbekommen, was die Pandemie beziehungsweise die Maßnahmen gegen die Pandemie mit den Kindern machen. Gestern gab es in der Zeitung „Freies Wort“ eine Reportage, welche die Probleme von Jugendlichen noch mal beschrieben hat und was der Distanzunterricht und auch die Maßnahmen der Pandemie mit ihnen machen. Das war mir alles nicht neu, das können Sie mir glauben. Ich bekomme viele Briefe und habe natürlich Gespräche geführt, in denen mir das berichtet wurde. Aber das sind alles Dinge, die zu den Erfahrungen der letzten 15 Monate dazugehören. Umso zuversichtlicher bin ich heute, dass sowohl für diese beiden Jugendlichen aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, über die in der Zeitung geschrieben wurde, als auch für Tausende andere Schülerinnen und Schüler in Thüringen ein geregelter Schulbesuch nun endlich in greifbare Nähe rückt. Wenn hier davon gesprochen wurde, dass wir das nächste Schuljahr vorbereiten – ja, Herr Zippel, wir bereiten das nächste Schuljahr vor. Um das gleich vorwegzunehmen: Impfen halte ich für wichtig – ich gehe gleich noch mal darauf ein –, das darf aber nicht Bedingung für den Schulbesuch sein. Da sind wir uns einig, das will ich hier noch mal betonen. Nicht nur das will ich hier in Bezug auf Schmalkalden-Meiningen sagen. Wir können mal nach Gera schauen. In Gera ist seit gestern auch wieder der Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz möglich, thüringenweit die erste Kommune, die diesen Schritt gehen konnte. Weitere Kreise und Städte folgen. Sie alle verfolgen sicherlich die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Ihren Regionen, deswegen kann ich hier auf eine Aufzählung verzichten. Endlich können wir also in die Stufe „grün“ gehen, sie nicht nur in den Blick nehmen, sondern auch umsetzen, ob in den Schulen, in Kindergärten, auch im Sport und auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Das sind die Bereiche, die ich vertrete. Die neue Verordnung wurde hier in den beiden Ausschüssen Bildung und Gesundheit intensiv diskutiert. Damit ist klar, welche Regeln jetzt im Juni gelten. Und, liebe Heike, ich gehe davon aus, dass wir im Juli hoffentlich weitere Lockerungen auf den Weg bringen können, damit wir auch zu einer normalen Situation in unserem Alltagsleben, aber auch im beruflichen, auch im schulischen Leben kommen können. Das halte ich erst mal per se für eine gute – nein –, für eine sehr gute Nachricht. Eins ist aber klar: Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir wissen nicht, was uns in den nächsten Monaten und Wochen ganz konkret erwartet, schon gar nicht, was im Herbst sein wird. Deswegen bleibt es auch bei dem vorbeugenden Infektionsschutz. Weiterhin gilt in den Schulen eine Testpflicht. Das wird immer heiß diskutiert, ob es nun eine Testpflicht sein soll oder nicht, aber im Juni gilt die Testpflicht. Deswegen sind wir alle aufgefordert, durch unser Verhalten – auch Ihr Verhalten, meine Damen und Herren der AfD – dazu beizutragen, dass die Infektionen vermieden werden. Kommen wir, meine Damen und Herren, zum Impfen konkret und zu dem Kinderimpfgipfel, den wir organisiert haben. Wir haben als Landesregierung – Frau Werner, Herr Ramelow und ich, Herr Maier war auch dabei – zu diesem Impfgipfel eingeladen, um nicht, wie einige behaupten, einen Impfzwang in Thüringen einzuführen – im Gegenteil. Das weiß auch jeder. Jeder, der etwas anderes behauptet, der redet einfach falsch Zeugnis, das muss man hier so deutlich sagen. Man kann es auch auf Deutsch sagen: Der lügt. – Wir haben also diesen Impfgipfel einberufen, weil wir auf das Impfen von Kindern ab zwölf Jahren vorbereitet sein wollen. Wir haben alle zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur den Impfstoff für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen hat. Was in Deutschland konkret passiert, wissen wir noch nicht. Ich komme in Bezug auf die STIKO gleich noch mal darauf zurück. Worüber ich mich aber wundere, ist so manche Debatte hier in der Bundesrepublik, ganz konkret in Thüringen. Ich wundere mich nicht nur, sondern ich bin darüber regelrecht bestürzt, was insbesondere in sozialen Netzwerken abgeht, aber auch auf der Straße, und dass Menschen wieder mobilmachen und nicht zwischen Fakt und Fiktion, zwischen wissenschaftlichem Meinungsstreit und Desinformation – Dr. Lauerwald, Sie haben das genau zum Ausdruck gebracht –, zwischen Fake News und demokratischer Debatte unterscheiden. Das ist genau das, was dazu führt, dass die Menschen verwirrt werden, dass die Gesellschaft gespalten wird. Das ist genau das, wo Sie einen Beitrag zur Verwirrung und Verunsicherung der Menschen in dieser Frage leisten, meine Damen und Herren der AfD. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das geht sogar so weit – das will ich hier mal anmerken –, dass in einem Wikipedia-Eintrag, der meine Person betrifft, heute jemand, der nicht neutral zu sein scheint, behauptet, dass ich einseitig für das Impfen werbe und ich manipulieren würde. Ich kann nur sagen: Was dort bei Wikipedia steht, das stimmt so nicht, das ist einfach falsch. Ich halte das auch nicht für eine kulturvolle Auseinandersetzung der Öffentlichkeit, um so eine Stimmung, eine Grundstimmung für die Pandemiebekämpfung zu erreichen. Was ich für richtig halte, ist das, was viele Rednerinnen und Redner hier betont haben: die Freiwilligkeit. Wir müssen gemeinsam die Freiwilligkeit des Impfens hochhalten, ob für Kinder oder eben auch für Erwachsene. Ja, das ist ein hohes Gut. Der Umkehrschluss heißt doch aber nicht, liebe Eltern, liebe Jugendliche: Lasst euch am besten nicht impfen. Freiwilligkeit setzt Einsicht voraus, setzt Verständnis voraus, dass das der richtige Weg ist. Deswegen, meine Damen und Herren, ist von mir klar gesagt worden – ich wiederhole es hier gern –: Liebe Eltern, liebe Jugendliche, lassen Sie sich bitte impfen. Impfen ist der beste Schutz. Wenn es um Langzeitfolgen geht, ich glaube, da stimmen mir die Ärzte zu – ich darf mal Thomas Hartung ansprechen und Frau Klisch, Conny –, denn die beste Langzeitfolge des Impfens ist doch Gesundheit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist logisch, das ist einfach. Aber darum geht es beim Impfen. Es geht um gesunde Menschen, sie zu schützen, die Kleinen wie eben auch die Großen. Deswegen bitte ich Sie – Herr Hartung ist darauf eingegangen –, informieren Sie sich, lesen Sie die Studien, setzen Sie sich damit auseinander. Ja, natürlich muss man nicht blind der Wissenschaft vertrauen. Ich vertraue der Wissenschaft. Man muss auch hinterfragen, selbstverständlich. Aber es gibt zig Expertisen, die genau dieses belegen und dieses auch beschreiben. Und darum geht es. Denn ohne dieses Vertrauen wird es schwer, wenn nicht sogar unmöglich, die Pandemie zu besiegen. Ich habe von vielen Rednerinnen und Rednern gehört, dass es um die STIKO geht. Die STIKO wird in den nächsten zehn Tagen eine Empfehlung geben. Sie hat noch keine Empfehlung abgegeben. Es gibt Andeutungen, was sie empfehlen wird. Aber was sie konkret sagen wird, weiß niemand. Ich weiß es nicht, Sie wissen es auch nicht. Sie haben hier Verschiedenes behauptet. Aber das ist nicht Fakt. Deswegen kann ich nur eins sagen: Warten wir mal ab, was die Ständige Impfkommission ganz konkret empfehlen wird. Sie analysiert, wird Daten deutschlandweit und weltweit vergleichen und dann ihre Aussagen treffen. Ich kann aber sagen, wenn die STIKO eine Empfehlung ausspricht, ob zurückhaltend oder klar befürwortend, heißt das noch lange nicht, dass es entweder ein klares „Go“ oder ein klares „Nein“, ein klares „No“ für das Impfen gibt. Das ist immer noch eine Empfehlung, die freie Entscheidung. Die Kolleginnen und Kollegen sind im Einzelnen darauf eingegangen. Was folgt daraus? Daraus folgt, dass wir uns entscheiden müssen. Sowohl wir in der Politik, aber auch jede einzelne Familie muss sich entscheiden, welchen Weg sie geht. Ich kann nur wiederholen, wie verschiedene Rednerinnen und Redner das hier auch getan haben: Es geht um ein Impfangebot an die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien. Ich denke, das Signal aus diesem Hohen Haus kann sein: Ja, liebe Familien, beredet die Sache, entscheidet euch bewusst für eine Impfung, um dann auch dazu beizutragen, dass der Einzelne, die Familien und auch die Gesellschaft insgesamt geschützt werden. Empfiehlt die STIKO etwas nicht, ist das also dann nicht empfehlenswert? Nein, das ist nicht die richtige Schlussfolgerung. Sondern die Schlussfolgerung ist, dass man sich dann mit diesem Angebot auseinandersetzt und das auch ganz konkret annimmt. Allen 12- bis 18Jährigen sollte ein entsprechendes Impfangebot gemacht werden. Ich bin der Überzeugung, das ist der richtige Weg, dass wir bis Ende August genau dieses Impfangebot machen können. Deswegen will ich hier nochmal betonen: Haben wir etwa vergessen, was in den vergangenen 15 Monaten passiert ist? Also ich stelle immer wieder fest, dass wir eine tagesaktuelle Diskussion führen. Das ist ja auch richtig. Aber haben wir vergessen, wie lange uns hohe Infektionszahlen so dramatisch eingeschränkt haben? Thüringen war lange Zeit das Land mit der höchsten Inzidenz in Deutschland. Haben Sie das alle schon wieder vergessen? Haben wir vergessen, wie die Überlastung der Kliniken aussah – eigentlich sind wir gerade noch so vorbeigeschrammt, auch wenn Patientinnen und Patienten verlegt werden mussten. Haben wir vergessen, wie viele an und mit Corona verstorben sind, wie viele Sorgen und Nöte die Einschränkungen für Familien gebracht haben? Haben wir vergessen, wie oft es hieß, lasst die Schulen und die Kindergärten zu, denn die Kinder sind gefährlich? Die Kinder sind gefährlich – diese pauschale Aussage hat mich als Bildungsminister oft erschreckt. Und ich bin mir sicher, bei vielen Kindern ist diese Aussage auch genauso angekommen: Ihr seid gefährlich! – Wir haben gemeinsam in der Landesregierung anders gehandelt. Wir haben uns darüber verständigt und wir haben genau diese Maxime „Ihr seid gefährlich“ nicht zu unserer Maxime gemacht. Wir haben natürlich geschaut, wie das Infektionsgeschehen sich entwickelt, wir haben beobachtet, wir haben abgewogen. Und auch die Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister haben abgewogen, was geht und was nicht geht. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, es war richtig, dass wir zu regionalen Entscheidungen gekommen sind, als die Inzidenz über 150 stieg und dann vor Ort die Entscheidungen getroffen worden sind. Die Bundesnotbremse hat dann dieses Verfahren beendet. Wir haben ein gutes Verfahren entwickelt, um zwischen Gesundheitsschutz und Bildung genau abzuwägen, um das alles unter einen Hut zu bringen. Meine Damen und Herren, wir sollten jetzt wirklich alles dafür tun, damit Kinder und Jugendliche geimpft werden können. Das ist meine Überzeugung, dafür trete ich ein. Alles andere ist für mich nicht akzeptabel. Herr Wolf ist schon auf die COSMO-Studie eingegangen, auf die will ich jetzt nicht weiter fokussieren. Mir ist aber Folgendes noch mal wichtig: Die Kinder und Jugendlichen – das zeigt genau diese Studie – wissen, dass die Impfung der Weg aus der Pandemie ist. Sie wissen, dass unter dem Damoklesschwert eines gefährlichen Virus, der dazu noch mutiert, kein verlässlicher Alltag zu organisieren ist. Sie wissen, dass wir als Gesellschaft zusammenhalten müssen, dass die eine Bevölkerungsgruppe die andere schützen muss. Sie wissen, dass es Oma und Opa waren, die in Gefahr schwebten, dass es die Mama oder der Papa mit Vorerkrankungen war, die oder der besonderes gefährdet war. Sie wissen, dass es auch manche ihrer Freundinnen und Freunde und ihrer Schulkameradinnen und Schulkameraden treffen kann. Das ist zwar selten der Fall, aber auch das gibt es. Und sie wissen, dass es nur das Impfen ist, was die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung und eines schweren Krankheitsverlaufs über einen längeren Zeitraum senkt. Viele Kinder und Jugendliche wissen das. Trotzdem – ja, trotzdem – muss aufgeklärt, beraten werden, um eine bewusste Entscheidung in den Familien treffen zu können. Unsere Kinder haben ihren Beitrag geleistet: Sie haben verzichtet, um andere zu schützen, sie haben entbehrt, sie haben Stress auf sich genommen, sie haben Einschnitte und auch Not erlebt. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass es jetzt nur fair und gerecht ist, die Solidarität der Gesellschaft genau auf diese Gruppe, auf die Kinder und Jugendlichen, zu richten. Wer als Gesellschaft den Kindern und Jugendlichen das schnelle Impfangebot nicht geben möchte, der hat entweder überhaupt kein Konzept, wie er die Pandemie bewältigen möchte, oder nimmt billigend in Kauf, dass es in dieser Bevölkerungsgruppe still und heimlich zur Durchseuchung kommt, also zu einem völlig unkontrollierbaren Effekt. Ich möchte ganz deutlich sagen: Es ist meine feste Überzeugung, allein auf die Durchseuchung unserer Kinder zu setzen, ist keine tragfähige Strategie. Die Wissenschaft hat diesen Impfstoff für Kinder entwickelt. Der Impfstoff für die Kleineren wird ebenfalls entwickelt. Ich vertraue der Wissenschaft. Deswegen glaube ich, ist es richtig, zu impfen, um das Virus auszutrocknen, es von den Infektionsmöglichkeiten und damit auch von den Mutationsmöglichkeiten abzuschneiden. Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend zum Ausdruck bringen, dass ich mich als Bildungsminister zuvorderst immer für die Interessen der Kinder und Jugendlichen eingesetzt habe. Aber es galt abzuwägen, welches Recht – das Recht auf Gesundheitsschutz oder das Recht auf Bildung – die Priorität hat. Das ist das, was uns in den letzten 15 Monaten begleitet hat, was zu den Diskussionen geführt hat, die nachvollziehbar sind. Am Ende ging es darum, zu entscheiden. Ich möchte nicht in eine Situation kommen, dass der Schulbetrieb oder der Kindergartenbetrieb durch Virusmutationen beeinträchtigt wird, dass Schulen und Kindergärten wieder geschlossen werden müssen und dass Mutationen eine solche Wirkung auf die Kinder haben, dass sich das Virus rasant verbreitet und möglicherweise Kinder ernsthaft und mehr erkranken, als wir zurzeit statistisch feststellen müssen. Das muss verhindert werden. Dazu brauchen wir den Impfschutz, freiwillig. Deswegen brauchen wir eine Bundesregierung, die ihre Ankündigung und ihr Versprechen einhält. Wenn versprochen wird, dass es zusätzlichen Impfstoff gibt, dann muss es diesen zusätzlichen Impfstoff geben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir haben, meine Damen und Herren, den Impfgipfel durchgeführt, um uns auf die Möglichkeit vorzubereiten, dass sich Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahre impfen lassen können. Das war eine gute Entscheidung. Wir haben mit den Beteiligten Verabredungen getroffen. Wir stehen in den Startlöchern, wir stehen mit den Beteiligten in den Startlöchern. So können wir verantwortungsbewusst agieren, in die Zukunft schauen. Wir können Kindern und Jugendlichen eine optimistische Aussicht geben, dass Kindergarten, Schule, ihr Alltag in der Familie, in der Freizeit, im Sport, in der Musik, in der Kultur und sonst wo wieder gut funktionieren kann. Deswegen halte ich das Impfen für so wichtig, nicht nur wegen des Schutzes unter uns allen, sondern auch für eine gute Entwicklung der Kinder in Thüringen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank, Herr Minister. Da die Landesregierung deutlich über die 10 Minuten gekommen ist, haben alle Fraktionen zusätzlich 2 Minuten. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Herr Jankowski.

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Denny Jankowski AfD

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Holter, ich finde es sehr interessant, dass Sie immer wieder sagen, dass wir nur Verschwörungstheorien verbreiten würden, zum Beispiel zu dem Impfwahnsinn. Da möchte ich ganz klar sagen: Kennen Sie eigentlich die Verordnung? Die Verordnung müssten Sie kennen. Das Konzept heißt „Flächendeckendes Angebot zur SARS-Cov-2-Impfung […] an Jugendliche“. Das ist wohl letzte Woche vom Gesundheitsministerium und Ihrem Haus vorgestellt worden. Da können Sie auf Seite 3 gucken. Da haben Sie einen schönen Passus. Ich darf zitieren: „[…] Aufklärung auch darüber, ob und ggf. unter welchen Umständen eine minderjährige Person auch ohne Einwilligung der Eltern auf eigenen Wunsch geimpft werden kann.“ Natürlich wird man da hellhörig, wenn man so etwas hört, denn Sie spielen unter Umständen die Kinder gegen die Eltern aus. (Beifall AfD) Wir wissen doch, wie so etwas läuft. Sie kennen doch Ihre Kampagne. Dann wird in den Schulen gesagt: Denn wenn ihr euch nicht impfen lasst, dann sterben die Großeltern – usw. Dann wird sozialer Druck aufgebaut, dann hat man den Gruppenzwang. Dann ist wirklich die Frage: Wie freiwillig ist denn das Ganze noch? Wir wissen doch bei allen Corona-Maßnahmen, dass es immer erst langsam eingeführt wurde. Wir hatten zunächst die freiwilligen Tests an den Schulen; zappzarapp waren es verpflichtende Tests. Natürlich ist man da besorgt, dass auch diese Impfung vielleicht irgendwann mal verpflichtend sein könnte. (Beifall AfD) Wir haben es doch überall im Leben. Natürlich haben wir die Impfpflicht momentan nicht, aber wenn ich nicht geimpft werden kann, habe ich andere Nachteile. Ich kann nicht in die Gastronomie gehen, ich kann nicht in den Einzelhandel gehen usw. Also man hat de facto eine Impfpflicht. Das ist genau das Problem. Und das, sagen wir ganz klar, möchten wir an den Schulen definitiv nicht haben. Mit solchen Paragraphen oder mit solchen Formulierungen, wie sie hier in diesem flächendeckenden Angebot für die Impfungen vorgestellt werden, ist natürlich die Besorgnis da, dass Sie am Ende die Eltern gegen die Schüler ausspielen, dass am Ende eine Kampagne gefahren wird, wo den Kindern Angst gemacht wird und sie schreiend nach außen rennen und sich im Zweifelsfall gleich impfen lassen wollen, auch gegen den Willen der Eltern. Das darf nicht passieren und dagegen werden wir uns entschieden einsetzen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Der Abgeordnete Hartung hat sich noch für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Thomas Hartung SPD

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Herr Jankowski, und wieder würde man sich wünschen, Sie hätten sich mal ein bisschen informiert. Die Frage, ob ich mich ohne Einwilligung der Eltern als Minderjähriger impfen kann, die ist doch nicht erst seit Corona interessant. Die gibt es spätestens seit der Einführung der HPV-Impfung. Da gibt es nämlich für junge Mädchen die Empfehlung, am besten vor dem ersten sexuellen Kontakt sich impfen zu lassen. Und natürlich möchten viele Mädchen nicht unbedingt mit ihren Eltern das vorher ausdiskutieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen gibt es für sie die Möglichkeit, sich gegen HPV impfen zu lassen, auch wenn sie a) minderjährig sind und b) die Eltern nicht einwilligen. Die Kinder und Jugendlichen sind ab einem gewissen Alter einfach mal geschäftsfähig – eingeschränkt – und das gilt auch für solche Entscheidungen. Herr Jankowski, das ist doch kein Skandal. Das ist normal. Wenn die Kinder das Recht haben, sich auch ohne ihre Eltern zu entscheiden, (Unruhe AfD) dann gehört es dazu, dass sie über dieses Recht informiert werden. Keiner sagt, dass die 12-Jährigen das dürfen. Das hat Herr Holter nicht gesagt. Er hat nicht gesagt, die 12-Jährigen können losgehen und sich impfen lassen – die 14-Jährigen und die 16-Jährigen gegebenenfalls aber schon und deswegen eine Information über die Rechte, auch die Information darüber, dass beispielsweise die 12-Jährigen die Einwilligung ihrer Eltern brauchen. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie haben ja gar keine Ahnung!) Auch das gehört zur Information dazu, Herr Jankowski. Immer das Negative anzunehmen und immer das zu unterstellen, genau das zeichnet die Verschwörungstheoretiker und Demagogen aus. Zu denen gehören Sie offensichtlich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Nicht belei- digend werden!)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Der Abgeordnete Wolf hat sich noch zu Wort gemeldet.

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Torsten Wolf Die Linke

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat mich noch mal hier vorgetrieben. Wenn aus einer Empfehlung der Landesregierung zitiert wird, dann muss man auch die Grundlagen kennen, Herr Jankowski. Die kennen Sie offensichtlich nicht. Ich zitiere jetzt noch mal die COSMO-Studie, und zwar die Empfehlung für die Impfung der jungen Menschen – sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere –: „Kinderimpfungen gegen COVID-19 sollten mit einfach verfügbaren und gut verständlichen Informationen unterstützt werden. Aus der vorigen Befragung wissen wir, dass Eltern besonders Informationen zur Sicherheit und Risiken der Impfung wichtig sind sowie über Krankheitsrisiken und den Schutz anderer […]. Um die Interessen der Kinder zu bedienen sollte das Material auch Informationen über die Rückkehr zum Alltag beinhalten. Dies betrifft auch den Umgang Geimpfter miteinander […].“ usw. Lesen Sie es, begreifen Sie es, wenn Sie es überhaupt können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

e) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Risikoabwägung und Kindeswohl statt ‚Regierungsimpfturbo‘ für Kinder und Jugendliche in Thüringen!“

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit würde ich jetzt den fünften Teil der Aktuellen Stunde schließen und in die Lüftungspause eintreten. Wir treffen uns hier wieder um 18.38 Uhr zum letzten Teil der Aktuellen Stunde. Der erste Redner ist dann Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann fortfahren. Ich rufe auf den sechsten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3433 Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kemmerich für die FDP-Fraktion.

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Thomas L. Kemmerich FDP

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeit für einen Neustart der Thüringer Wirtschaft ist gekommen, die Inzidenzwerte verbessern sich zusehends. Die Normalisierung vor Augen müssen wir jetzt den Neustart für den Wirtschaftsstandort Thüringen vornehmen, letztlich natürlich für ganz Deutschland. Heute schon an morgen denken, Stärkung der Gründerkultur durch zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik. Existenzgründer beleben den Wettbewerb und halten so den Effizienzdruck auf etablierte Unternehmen hoch. Durch die Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen unterstützen sie den dringend notwendigen strukturellen und technologischen Wandel. Gründer spielen eine wichtige Rolle für Wachstum, Beschäftigung und die Zukunftsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft. Die Gründungstätigkeit in Deutschland und auch in Thüringen ist im Jahr 2020 zurückgegangen. Nicht verwunderlich, denn mit dem ersten Shutdown im Frühjahr 2020 wurde klar, dass die Pandemiebekämpfung harte und wenig planbare Maßnahmen verlangt hat. Das hat die Unsicherheit massiv erhöht, deshalb wurden viele Gründungen natürlich erst mal verschoben. Nun ist es aber Auftrag der Politik, wieder Mut zum Risiko zu belohnen und es denen, die zukünftig Arbeitsplätze von morgen schaffen, einfach zu machen. Potenzielle Gründer benötigen ebenso wie Unternehmensnachfolger einen verlässlichen Handlungsrahmen, und da ist zunächst die Vereinfachung von Verwaltungsdienstleistungen zu nennen. Stoppen wir endlich den Behördenmarathon, sei es beim Gründen, sei es beim Übernehmen! Bis zu 75 Tage dauern Behördengänge, die der Unternehmensgründer zurzeit in Deutschland absolvieren muss; Thüringen ist dort nicht besser. Leider ist es immer noch Realität, dass die Gründer in den USA in der Garage gründen, die Gründer in Deutschland, in Thüringen auf dem Amt. (Beifall FDP) Lassen Sie uns endlich oft im Wahlprogramm stehende Nonstop-Shops und effektive Anmeldeverfahren etablieren. Hier gibt es Länder, die uns da sehr weit voraus sind, das sollten wir uns in Thüringen als Benchmark nehmen. Unternehmensnachfolgen: Lassen Sie uns endlich dazu übergehen, auch hier mit Bestandsschutz zu arbeiten, Vertrauen zu schaffen in das Werk der Eltern, auch für die Behörden zu schaffen, denn es schreckt einfach die Übernehmer ab, wenn sie an dem Punkt der Übernahme vor zwei Entscheidungen stehen: Entweder wird das Lebenswerk des Vorgängers nahezu wertlos durch die Zukunftsinvestitionen, die zu tätigen sind, oder die Zukunftsinvestition wird fast unmöglich, weil nicht bezahlbar. Deshalb ist die Bestandsschutzgarantie bei Betriebsübernahmen ganz wichtig. (Beifall FDP) Lukratives erstes Jahr – wir nennen es gern „Welpenschutz“ –: Auch hier sollten wir uns mal einen Ruck geben und den Unternehmensgründern vertrauen, dass sie selbstverständlich die Vorschriften einhalten. Aber als Erstes sollte stehen, die Idee zu entwickeln und nicht Bürokratie zu befriedigen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Vorsicht!) Man muss auch loben, was in Thüringen passiert: Herr Minister Tiefensee, in dieser Woche wurde das Quantum Hub in Thüringen gegründet – tolle Sache, wirklich Gratulation. Die bm-t macht einen sehr guten Job. Sicherlich kann man das alles noch verstärken. Die einzige Kritik, die ich bei der bm-t habe: Das weiß nicht ganz Deutschland. Vielleicht würden noch ein paar Gründer nach Thüringen gelockt werden, weil wir da wirklich ein sehr gutes Angebot haben. (Beifall FDP) An den Universitäten, denke ich, brauchen wir mehr Gründerwerkstatt, noch mehr Gründerwerkstatt. Ich weiß, jeder hat einen Gründungslotsen an den Universitäten. Ich weiß, das sind auch sehr engagierte Menschen, die diesen Job ausfüllen, aber oftmals fehlt denen die Vernetzung mit der Wirtschaft, weil sie doch eher aus dem universitären Betrieb kommen und die Nahtstellen zur Wirtschaft nicht mit sich bringen. Das ist kein Vorwurf an diejenigen, die es machen, aber im angelsächsischen Raum, in den USA, in Amerika und in England, kommen sie mehr aus den Netzwerkfamilien. Das sind fast kleine Start-ups, die sicherlich auch gegen Provision arbeiten. Das muss man einfach noch mehr der Marktwirtschaft – dem schlimmen Wettbewerb – öffnen. Aber hier sollte jeder Interesse haben, dass die tollen Ideen, die wir auch an den Thüringer Universitäten gründen, schnell zur Marktreife entwickelt werden, um hier mit neuen Ideen, neuen Produkten, neuen Dienstleistungen für die Zukunft neue Marktführer aufzubauen. Wir merken, in vielen Bereichen haben wir Krisensituationen. Die werden jetzt durch die Pandemie noch wie durch ein Brennglas verstärkt. Da wird es höchste Zeit, dass wir wieder Produkte entwickeln, die als „Made in Thüringen“, „Made in Germany“ auf dem Weltmarkt bestehen können. Wir haben auch in unserem Land viele Hidden Champions. Auch die brauchen eine Zukunft. Deshalb heute schon an morgen denken und die Weichen in die Zukunft derart stellen, dass wir hier wettbewerbsfähig bleiben. (Beifall FDP) Ideen gibt es genug. Drei habe ich hier kurz angerissen. Wir haben weitere Anträge für das Plenum vorbereitet. Wir werden sie demnächst sicherlich auch diskutieren. Statt Lastenräder anzupreisen ...

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Lassen Sie mich das mit den Lastenfahrrädern noch bringen.

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Nein, eigentlich ist Ihre Redezeit zu Ende.

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Thomas L. Kemmerich FDP

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir da nicht die falsche Priorität setzen, sondern tatsächlich auf Innovation. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Gäste, die Thüringer Wirtschaft braucht keinen allgemeinen Neustart. Weite Bereiche haben zum Glück auch unter den Bedingungen der Pandemie gut und solide weiterarbeiten können, teilweise sogar mit besseren Ergebnissen als in den Jahren zuvor. Dennoch, den Gründergeist im Freistaat zu nutzen, ist nie falsch und es gibt dazu sicherlich auch keinen falschen Zeitpunkt. So weit gehe ich bei dem Antrag der FDP mit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor ein paar Tagen forderte die FDP bereits in einer Pressemitteilung, dass Thüringen eine zentrale Anlaufstelle für Nachfolgerinnen bräuchte. Konsequenterweise folgt nun daraus die Aktuelle Stunde zu den Gründerinnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Schöne daran ist, eine solche Stelle haben wir bereits in Thüringen: das ThEx. Also das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum ist die Thüringer Agentur und zentrale Anlaufstelle, die sich einerseits um Gründerinnen, aber eben auch um Nachfolgerinnen kümmert. Warum möchte die FDP nun ein Problem lösen, das es als Struktur nicht gibt? Nun will ich niemanden mit diesem Drang aufhalten, aber wenn es das ist, was die FDP-Fraktion unter Tempo für Thüringen versteht, dann steht der MacLaren als Zeitmaschine wahrscheinlich schon vollgetankt vor der Tür. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem grünen Lastenrad werden Sie das nie schaffen. Allein einen Blick auf die Internetseite des ThEx werfen und dann sehe ich, dass die Angebote sich an der aktuellen Diskussion jenseits der FDP orientieren. Denn momentan geht es bundesweit darum, für Migrantinnen, die oftmals ein anderes Risikoverständnis beim Gründen haben, die notwendigen Hilfestellungen zu geben. Oder das Thema „ECommerce“, denn durch die Verlagerung des Handels ins Internet ist das für viele Gründerinnen wie Nachfolgerinnen eine dauerhafte Option geworden. Allerdings werden auch die klassischen Themen angeboten, wie Nachfolgegründerinnen bei Betriebsübernahmen, ein Thema, dem wir uns stellen müssen, um die Vielzahl von Betriebsübergängen zu organisieren und hier Hilfestellungen richtig zu platzieren. Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass die Thüringer Gründerinnen im Vergleich mit anderen Bundesländern wirklich gut dastehen. Beispielsweise kürt das Magazin „Top 50 Start-ups“ seit 2015 die erfolgreichsten neuen Unternehmen. Zuletzt belegen drei Thüringer, nämlich die SPACEOPTIX GmbH, die rooom AG und die Polytives GmbH die Plätze 6, 11 und 15. Das bedeutet nicht, dass wir uns hier im Freistaat ausruhen können, aber wir wissen damit auch, dass unsere Gründerinnen-Förderung richtig konzipiert ist und dort ansetzt, wo sie auch gebraucht wird. Mit dem System der Gründerlotsen in Thüringen sind wir bisher einen guten und erfolgreichen Weg gegangen. Für besonders innovative Gründerinnen gibt es außerdem das Inkubator- und AcceleratorProgramm in Thüringen, das wiederum vom ThEx innovativ in Kooperation mit beispielsweise Ernst & Young betrieben wird. Auch die wirtschaftsnahen Forschungsinstitute FTVT haben mit „Get started 2gether“ seit mehreren Jahren ein Instrument, um Start-ups in einem Wettbewerb noch einmal speziell und zielgerecht zu fördern. Dieser Accelerator besteht schon, da hatten andere noch keine Ahnung davon, was überhaupt ein Accelerator-Programm ist. Liebe Kollegeninnen der FDP, Sie sehen, wir haben schon vor geraumer Zeit die Weichen für Innovation, Start-up-Förderung oder Nachfolgerinnen-Förderung gestellt und somit möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für die Aktuelle Stunde bedanken, denn sie gab uns die Möglichkeit, noch einmal auf die vielfältigen Angebote des Freistaats hinzuweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Vielen Dank. Als Nächstes erhält das Wort Abgeordneter Henkel für die Fraktion der CDU.

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Martin Henkel CDU

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Abgeordnete, mit dem Gründergeist hat die FDP ein Thema in den Mittelpunkt gestellt, das uns als CDU ebenfalls sehr am Herzen liegt. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Befassung mit diesem Thema. (Beifall FDP) Fakt ist doch eins, entsprechend der amtlichen Gewerbeanzeigestatistik wurde im Zeitraum von 2011 bis 2020 deutschlandweit ein Rückgang der Gewerbeanmeldungen von insgesamt 19,8 Prozent verzeichnet. In Thüringen fiel dieser Rückgang ganz besonders deutlich aus. Mit minus 33,1 Prozent verzeichnet Thüringen den deutschlandweit zweithöchsten Rückgang bei den Gewerbeanmeldungen in den letzten zehn Jahren. (Beifall FDP) Hinzu kommt, dass nicht alle Unternehmen einen Neustart nach Corona erleben werden, es wird Insolvenzen geben. Manche Händler werden einfach nicht mehr öffnen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten braucht es mutige Menschen, die Verantwortung übernehmen und vorangehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringens wertvollste Ressource sind die Menschen und ihre Ideen. (Beifall FDP) Für Innovationskraft sorgt eine lebendige Start-upSzene einerseits und ein gesunder Mittelstand andererseits. Gründungen müssen vereinfacht und die Lust am Gründen geweckt werden. Die Themen „Selbstständigkeit“ und „Unternehmertum“ sollten auch an Schulen und in Universitäten eine Rolle spielen durch Seminare, durch Werkstätten und durch Behandlung im Unterricht. Ein besonders wichtiger Punkt ist, wir müssen ein positives Bild von Unternehmen etablieren. Unternehmer sind Fachkräfte mit hoher Bedeutung für die Gesellschaft und das sollte sich auch in mehr gesellschaftlicher Wertschätzung widerspiegeln. Doch leider herrscht in Teilen der regierungstragenden Fraktionen ein ganz anderes Bild vom Unternehmer vor, nämlich das des bösen Ausbeuters. Meine Damen und Herren, dem werden wir entschieden entgegentreten. Wir haben bereits im vergangenen Jahr im Haushalt Maßnahmen zur Förderung von Gründungen mit eingebracht, Unternehmergymnasium, Jugend-Unternehmenswerkstätten und auch die Meistergründungsprämie. Dabei soll Meistern der Weg in die Selbstständigkeit durch eigenständige Prämien dauerhaft ermöglicht werden. Minister Tiefensee hat in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses angekündigt, dass es beim vorgesehenen Zeitplan bleiben wird und die abgestimmte Richtlinie Ende Juni veröffentlicht werden soll. Als CDU sind wir froh darüber, denn dieses Programm war uns ein Bedürfnis gewesen. Denn es ist sowohl Starthilfe und auch als Anerkennung für die Bedeutung der beruflichen Bildungslaufbahnen notwendig. Eine Karriere mit der Ausbildung zu beginnen, sollte gesellschaftlich den gleichen Stellenwert haben wie ein Studium, denn unser Land braucht beides. Sehr geehrte Damen und Herren, Gründer brauchen sowohl finanzielle Mittel als auch regulatorische Freiräume. Wir sollten in Thüringen für beides sorgen. Wir brauchen mehr staatliches wie auch privates Wagniskapital zur Förderung von Unternehmensgründungen und -erweiterungen. Zudem brauchen wir in Thüringen deregulierende Erprobungsräume, insbesondere, damit digitale Geschäftsmodelle nicht voreilig eine Absage erhalten werden – wie so oft. Beim Thema „Regulierung“ kommen wir gar nicht umhin, festzustellen, dass diese Landesregierung regelmäßig das Gegenteil tut: mehr Bürokratie, mehr Gängeleien, mehr Einschränkungen. Das muss aufhören! Wir brauchen weniger Vorschriften und mehr Freiheit für Unternehmen und nicht umgekehrt. Da muss ich fragen: Warum werden die Unternehmen von dieser Landesregierung mit immer neuen Vorschriften und Bürokratie belastet? Die Antwort ist klar: Es liegt am Unternehmerbild. Das Unternehmerbild wesentlicher Teile der Regierungsparteien – nicht aller drei Parteien zwar, aber doch wesentlicher Teile – ist geprägt von Misstrauen und Vorbehalten und nicht von Wertschätzung. Es ist dieses grundsätzliche Misstrauen, das Sie zu immer neuen Kontroll- und Gängelvorschriften veranlasst. Ein konkretes Beispiel ist das mit vergabefremden Kriterien überladene Vergabegesetz. Wir werden morgen darüber diskutieren. Es ist notwendig, dass hier nachjustiert wird. Allein im Wettbewerb zu anderen Bundesländern muss da was passieren. Denn wenn wir das so belassen, wie es jetzt ist, wird Thüringen weiter den Anschluss verlieren. Sehr geehrte Abgeordnete, lassen sie mich noch einen Blick auf die Situation mit Corona werfen. Wer durch Corona seine Soloselbstständigkeit oder sein kleines Unternehmen aufgeben musste, der sollte auch die Chance zur Rückkehr haben, und zwar unbürokratisch und ohne lange Genehmigungsverfahren. Es darf nicht sein, dass wir die wirtschaftliche Wiederbelebung in Thüringen verschlafen, weil wir erst noch einen Papierkrieg gewinnen wollen. Wir brauchen weniger Bürokratie, mehr Mut und mehr Unternehmergeist. Darauf wird es ankommen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt der Abgeordnete Schubert das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und alle Interessierten an den Bildschirmen! Herr Kollege Henkel, wer sich darüber beschwert, dass Klischees den Blick auf das Wesentliche verstellen, sollte nicht ständig neue produzieren. Deswegen kann ich sozusagen nur davor warnen, wieder Klischees einzuführen, was die Sichtweise der Landesregierung auf Unternehmer und Unternehmen anbelangt, die mit nichts, aber auch gar nichts belegt werden. Es ist ja ein bisschen lustig gewesen, dass man sich selbst im Wirtschaftsausschuss wundert, dass sich Die Linke auch mit Businessplänen beschäftigt. Vielleicht sollten Sie da noch mal ihre eigenen Klischees überprüfen. Die Begründung zur Aktuellen Stunde, die die FDPFraktion hier initiiert hat, thematisiert einmal mehr vermeintliche Defizite und Probleme die Thüringer Wirtschaft betreffend. Ohne auch hier die Weisheit infrage zu stellen, dass das Bessere der Feind des Guten ist, seien zwei Vorbemerkungen grundsätzlicher Natur gestattet. Wirtschaft, auch in Thüringen, braucht Verlässlichkeit, auch und gerade in der Politik, die die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzt. Das lernt man eigentlich überall, Herr Kemmerich, vielleicht haben Sie das aber erfolgreich verdrängt. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie sich jemals selbst gefragt haben, wie groß der Beitrag für politische Stabilität in Thüringen durch die FDPFraktion im Thüringer Landtag, der Sie ja vorsitzen, Herr Kemmerich, tatsächlich hätte sein können. Stichwort: 5. Februar 2020. Nur Sprüche klopfen allein ist eben zu wenig. Zweitens ist festzustellen, dass es in der gesamten Zeit der Pandemiebekämpfung, seit letztem Jahr, seit März vergangenen Jahres, eine außerordentlich engagierte und mit dem Wissen von heute auch sehr erfolgreiche Arbeit gegeben hat, die Pandemiefolgen auch für die Wirtschaft in Thüringen und damit für die Arbeitsplätze zu minimieren. Es wurden auch Dank der Thüringer Bausteine im Hilfsprogramm Existenzen geschützt und

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Entschuldigung, Herr Abgeordneter Schubert. Darf ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe im Saal bitten?

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Andreas Schubert Die Linke

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

– danke, Frau Präsidentin – gerade auch in den Zeiten des Lockdowns gesichert. Ich erinnere an den Thüringer Baustein zum Schutz der Soloselbstständigen, wo hier in unserem Freistaat im zweiten Halbjahr pro Monat 1.180 Euro möglich gemacht wurden für Soloselbstständige, (Beifall DIE LINKE) um deren Existenz zu schützen. Das gab es bei weitem nicht in allen Bundesländern und auch nicht in allen, wo Ihre Partei Mitglied der Regierungskoalition ist. Wenn es nur ein einziges Ergebnis wäre, eine einzige Erkenntnis, die von der Corona-Pandemie übrigbleiben würde, dann wäre es die, dass der Markt eben nicht alles regelt, sondern dass Politik hier eine Steuerungs- und Lenkungsfunktion hat. Für die Linke ist diese Auffassung übrigens schon immer Allgemeingut. Das unterscheidet uns dann tatsächlich fundamental von der FDP mit ihrer immer neuen Beschwörungsformel auf die ungezügelten Marktkräfte und den (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das hat ja keiner gesagt!) Neoliberalismus. Das hat Kollege Montag erst hier in der letzten Plenarsitzung ausgeführt. Sie gehen davon aus, dass der Markt vernunftorientiert und umsichtig das wirtschaftliche Geschehen lenkt. Dass dies nicht der Fall ist, lässt sich beispielsweise mit der Finanzkrise 2008 deutlich erkennen. Die Politik hat aber nach unserer Überzeugung die Aufgabe, zu regulieren und Anreize zu setzen. Genau das haben wir in Thüringen auch für Start-ups, auch während der Corona-Pandemie gemacht. Das Mantelgesetz mit dem Sondervermögen im Juni vergangenen Jahres hat 20 Millionen Euro für einen neuen Thüringer Zukunftsfonds bereitgestellt, der im August des vergangenen Jahres aufgelegt wurde. Acht Start-ups haben aus diesem Thüringer Zukunftsfonds inzwischen eine Kapitalausstattung erhalten oder aufgestockt bekommen. Davon sind zwei komplett neu bei der bm-t angesiedelt – aber das wissen Sie ja sicherlich als Beiratsmitglied der Thüringer Aufbaubank sehr genau. Statt also mit alarmistischen Statements zu versuchen, den Eindruck zu erwecken, als würde eine Gründerinnenszene in Thüringen wegen bürokratischer Hürden kaum existieren, sei Ihnen ein Blick auf die Webseite der STIFT empfohlen. Dort sind Unterstützungsmöglichkeiten beschrieben. Kollege Müller ist darauf schon eingegangen. Es wird dargestellt, wie die Mitarbeiterinnen genau dort diesen Gründergeist vorantreiben. Wenn Sie sich mit den Verantwortlichen, zum Beispiel mit der von Ihnen zitierten bm-t, mal unterhalten, Herr Kemmerich, dann wird Ihnen bestätigt werden, so wie mir das bestätigt wurde, dass es überhaupt nicht so ist, dass wir irgendwelche überbordenden bürokratischen Hürden hätten für die Gründung von Startups und dass es tatsächlich auch nach aktueller Einschätzung genügend Wagniskapital gibt, auch in den Fonds, die bei der bm-t verwaltet werden,

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Herr Schubert, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Andreas Schubert Die Linke

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

um weiteren Gründerinnen und Gründern diesen Weg in die Wirtschaft zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sagen wir: Wir sind erfolgreich unterwegs und es gilt, diesen Weg genauso fortzusetzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält jetzt Abgeordnete Kniese das Wort.

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Tosca Kniese AfD

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, Kanada, USA, England, Schweiz, Australien, China, was sich für einige jetzt nach Urlaub anhört – nein, das ist es nicht. In diese Länder wanderten Freunde von mir in den letzten Jahren aus. Sie sind sehr gut ausgebildet und sie kommen auch nicht mehr zurück. Einige von ihnen gründeten erfolgreich Unternehmen, einer arbeitet als Soloselbstständiger in der Kulturbranche, ein anderer lehrt und forscht an einer Universität. Sie werden keine Unternehmen in Deutschland gründen. Es gibt zahlreiche Studien, die besagen, dass Frauen weniger gründen, da sie mehr an sich zweifeln, sich weniger zutrauen oder über weniger finanzielle Mittel verfügen. Aber die Mutigen, die den Schritt wagen, scheitern seltener als Männer. Tja, meine Herren, nehmen Sie sich mal ein Beispiel an uns Frauen! (Beifall AfD) Frauen belegen weniger MINT-Fächer, von daher gründen Frauen auch häufiger im Dienstleistungssektor. Der harte Lockdown, die drastischen Corona-Maßnahmen entzogen natürlich gerade in der Dienstleistungsbranche vielen von heute auf morgen vollkommen unverschuldet die Existenzgrundlage. Das schreckt Gründungswillige natürlich ab. Je unsicherer das Umfeld ist, desto weniger Menschen wollen selbstständig sein. Sinkender Gründungsgeist stellt volkswirtschaftlich ein Problem dar. Eine rege Gründungstätigkeit ist volkswirtschaftlich wichtig, weil Gründungen einen Innovationsdruck auf etablierte Unternehmen ausüben und so dabei helfen, dass die Wirtschaft zukunftsfähig bleibt. In Anbetracht der demografischen Alterung ist eine gesunde, starke, zukunftsfähige Wirtschaft von elementar wichtiger Bedeutung. Es stand schon vor der Corona-Krise nicht gut um den Gründergeist in Deutschland. Was brauchen wir also? Aufgrund der knappen Zeit – 5 Minuten sind nicht sehr viel – kann ich an dieser Stelle natürlich nicht ins Detail gehen. Ja, es bedarf einerseits ausreichend finanzieller Unterstützung – es gibt bereits finanzielle Unterstützung –, aber es bedarf eben auch grundsätzlich weniger Verbote, weniger Bürokratie – das wurde auch schon angemerkt –, weniger staatlicher Einmischung und dafür mehr Vertrauen des Staates in die Gründer, in die Unternehmer. Denn der Unternehmer ist nicht das böse Raubtier, als das einige ihn skizzieren. (Beifall AfD) Ich denke, es bedarf mehr Akzeptanz des Berufsbilds eines Unternehmers. Weiterhin muss natürlich das nötige Fachwissen vermittelt werden. Ich kann mich noch gut an das dröge Fach „Wirtschaft und Recht“ in der Schule erinnern. Trockenes Fachwissen wurde heruntergebetet ohne jeglichen Elan, ohne Fallbeispiele, ohne jeglichen Bezug zur Realität. Das schreckte mehr ab, als dass es motivierte. Auf meine Kleine Anfrage „Gründerkultur und innovatives Unternehmertum in Thüringen“ erhielt ich in der Drucksache 7/2886 unter anderem die folgende Antwort aus dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – ich zitiere –: „Die weiterentwickelten Thüringer Lehrpläne sind standard- und kompetenzorientiert aufgebaut. Sie beschränken sich auf die Beschreibung verbindlicher zentraler fachspezifischer bzw. aufgabenfeldspezifischer Kompetenzen und die Ausweisung zentraler Inhalte. Auf eine weitere Präzisierung, auch zum Unternehmertum, wurde bewusst verzichtet.“ Warum? Warum wird darauf bewusst verzichtet? Es geht schließlich nicht nur um die Vermittlung von Rechtsformen und Fachbegriffen, Unternehmertum ist auch ein Lebensgefühl, ein Gefühl von Freiheit und Schaffenskraft. Und ja, zum Leben eines Unternehmers gehören natürlich auch die Bewältigung des täglichen Bürokratiebergs und in harten Zeiten auch die finanziellen Ungewissheiten, wenn die Aufträge ausbleiben aufgrund von zum Beispiel eines angeordneten Lockdowns. Unternehmer müssen so einige Rückschläge einstecken. Ein Unternehmer, den ich kenne, beantragte vor Jahren frohen Mutes Fördermittel. Als er sich nach einigen Wochen nach dem Sachstand erkundigte, wurde ihm mürrisch mitgeteilt, dass er nicht stören möge und – ich zitiere –: „Wir suchen noch nach K.o.-Kriterien.“ Die Behörde suchte also nach K.o.-Kriterien, um ihm die Fördermittel versagen zu können. Das darf nicht sein. Unternehmertum bedeutet, täglich etwas zu erschaffen, ein Produkt, eine Dienstleistung. Unternehmertum bedeutet, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, wodurch Familien ihren Lebensunterhalt verdienen. Unternehmertum ist also etwas sehr Positives, etwas sehr Produktives und wir brauchen viel mehr Mut zur Freiheit. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Für die SPD-Fraktion erhält jetzt die Abgeordnete Lehmann das Wort.

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Diana Lehmann SPD

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe den Eindruck, die FDP vergisst bei dieser Aktuellen Stunde, dass wir – Herr Kemmerich hat es gesagt – schon sehr viel länger an morgen gedacht haben, also innerhalb der Koalition und innerhalb der Landesregierung, als das der FDP möglicherweise klar ist. Vielleicht ist es Ihnen doch eingefallen, denn später haben Sie ja die Landesregierung für das, was sie gemacht hat, gelobt. Wenn wir ganz ehrlich sind, ich freue mich natürlich, wenn die Opposition die Landesregierung und damit auch die Arbeit der Koalition lobt, das finde ich erfreulich, das ist auch eine gute Bilanz für uns hier im Haus. Aber wenn wir uns die Tagesordnung anschauen und wenn wir schauen, wie voll die Tagesordnung ist und wie wichtig die wertvolle Zeit, die wir hier im Parlament haben, ist, dann hätten wir uns vielleicht heute doch mit einem anderen Thema beschäftigen können. Wenn Sie Lust haben, gehen wir die vielen anderen Tagesordnungspunkte und Anträge, die Sie eingereicht haben, dahin gehend auch noch mal durch. Vielleicht ziehen Sie den einen oder anderen doch noch zurück. Ich will noch einen kurzen Schwenk zu Herrn Henkel machen. Ich glaube, uns ist allen klar, wie schwierig die wirtschaftliche Situation in Thüringen gerade ist, nicht nur in Thüringen, sondern auch in Deutschland und weltweit, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn dann aber immer wieder die einzige Antwort auf dieses Problem „Bürokratieabbau“ lautet und Sie damit eigentlich meinen, Standards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, dann muss ich Ihnen sagen: Ich kann das nicht mehr hören und das wird auch schlicht und ergreifend nicht die Antwort sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das ist doch Quatsch!) Wir kommen ja immer wieder in die Situation. Wir diskutieren mit den Kammern. Ganz oft kommt der Satz: Wir wollen keine Vorgaben, wir können das allein besser, wir können das gut umsetzen. Auf der anderen Seite kommt natürlich immer wieder die Forderung nach der Lösung für Probleme, zum Beispiel für den Fachkräftemangel. Es gibt die Forderung nach Geld zur Unterstützung ganz, ganz vieler Dinge. Dann sage ich Ihnen aber: Wir tragen hier im Parlament Verantwortung dafür, das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gut einzusetzen. Das bedeutet eben auch, wenn wir uns die Wirtschaft anschauen, genau anzuschauen, wie fördern wir. Da geht natürlich der Blick in Thüringen, wenn wir uns die Fachkräftebedarfe der kommenden Jahre anschauen, dahin, zu sagen, wir müssen gute Arbeitsbedingungen in Thüringen schaffen, weil es die einzige Chance ist, die wir haben, hier junge Menschen, junge Familien davon zu überzeugen, hierzubleiben, hier sesshaft zu sein, hier ihre Familien zu gründen und hier die nächsten Jahre ihres wirtschaftlichen Lebens zu verbringen. Dafür müssen wir alle Möglichkeiten, die wir im Parlament und politisch haben, zu regulieren, auch nutzen. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun. Jetzt ist es schwer, in dieser kurzen Zeit umfänglich auf all das einzugehen, was hier möglicherweise angesprochen wird. Ich möchte trotzdem zumindest kurz skizzieren, was die Landesregierung und wir im Parlament in den letzten Jahren schon auf den Weg gebracht haben. Wir haben mit dem Landeshaushalt 2021 eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Innovationen und Gründungen in Thüringen zur fördern. Da wäre zunächst das Maßnahmenpaket „Innovationspotenzial“ zu nennen, durch das zum Beispiel der Aufbau eines Kompetenzzentrums „Nachhaltiges Bauen“ gefördert wird, sowie zum Beispiel auch die Stärkung des Einzelhandels in den Innenstädten, um nur einige Vorhaben zu nennen. Wir haben zweitens mit dem Landeshaushalt die Gründungsförderung im Handwerk gestärkt, indem wir einen Meisterbonus von 1.000 Euro für alle Meisterabsolventinnen und Meisterabsolventen und eine Meistergründungsprämie von bis zu 7.500 Euro auf den Weg gebracht haben. Die Antragstellung wird ab Juni für beide Förderungen möglich sein. Außerdem hat das Wirtschaftsministerium bereits im April als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise die Konditionen in den Investitionsförderprogrammen in der GRW, also der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, deutlich verbessert. Im Programm „Thüringen-Invest“, das insbesondere kleinere Innovationsvorhaben vor allem im Handwerk, im Handel, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in den Dienstleistungsbranchen oder in den wirtschaftsnahen freien Berufen fördert, wurde der möglich Basisfördersatz von 20 auf 40 Prozent erhöht. Außerdem wurde die Veranstaltungsbranche neu in die Liste der förderfähigen Wirtschaftsbereiche aufgenommen. Für das von der Krise besonders betroffene Gastgewerbe und für die Veranstaltungsbranche wurden die maximalen Fördersätze zudem auf 50 Prozent erhöht. Außerdem wurde das Förderprogramm „Digitalbonus Thüringen“ erweitert, über das kleine und mittelständische Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, das Handwerk und unternehmensnahe Dienstleistungen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie der Einführung von Informationssicherheitslösungen unterstützt wurden. Der Neustart der Thüringer Wirtschaft, die Förderung von Innovation und die Stärkung der Gründungskultur sind also schon lange auf der Agenda der Landesregierung und der Koalition und da auch in guten Händen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Vielen Dank, Frau Lehmann. Jetzt erhält Minister Tiefensee für die Landesregierung das Wort.

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Wolfgang Tiefensee

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Frau Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir tatsächlich ein aktuelles, also brandaktuelles Thema besprechen so wie vorhin bei der Rohstoffknappheit, aber selbstverständlich freue ich mich immer wieder, wenn wir nicht zuletzt von der FDP aufgefordert werden, über die Gründerszene in Thüringen nachzudenken. Offenbar besteht quer über alle Fraktionen hohes Interesse daran, dass wir unser Innovationspotenzial ausschöpfen und vergrößern. Wenn ich als Minister, als Politiker oder auch als – was weiß ich – Ingenieur an ein Problem rangehe, dann frage ich mich doch zunächst, wie ist der Ist-Stand und an welcher Stelle müsste ich ansetzen, wenn ich etwas besser machen will. Ich habe genau zugehört bei all denen, die jetzt gesprochen haben, insbesondere bei CDU und FDP. Was mir nicht einleuchtet, ist, dass man aus sachlichen Gründen die Fakten nicht zur Kenntnis nimmt, wie die Gründerkultur in Thüringen aufgestellt ist. Und andererseits, Herr Henkel, das ist ein ganz schwieriger Satz, den Sie gebraucht haben „Wir müssen etwas tun, damit Thüringen nicht weiter den Anschluss verliert.“ Bei dem Letzten geblieben: Das ist genau das Problem – Herr Kemmerich hat es mit der Werbung für Programme indirekt angesprochen. Wenn wir weiter, nicht zuletzt auch durch den Tenor einer Aktuellen Stunde, den Eindruck erwecken, dass wir an diesem Punkt schlecht wären oder sogar, Herr Henkel, das noch auf die wirtschaftliche Situation insgesamt ausweiten – und das widerspricht erkennbar den Fakten –, dann leisten wir denen Vorschub, die sagen: Thüringen ist nicht der richtige Standort für mich. Deshalb möchte ich zunächst mal die Situation beschreiben. Herr Kemmerich, wenn wir beurteilen wollen, ob wir gut oder schlecht sind, dann kann ein Vergleich mit den USA, mit China – Shenzhen –, mit Tel Aviv und mit Südafrika helfen. Da gebe ich Ihnen recht: Dort ist die Kultur oftmals diametral eine andere. Es gilt aber auch im Blick auf die USA bis hin zum Wagniskapital zu bedenken, wo dann – Tesla mal ausgenommen – Geld investiert wird, in der Regel in Start-ups, die mit Digitalisierung, mit Internetplattformen und dergleichen verbunden sind. Das ist in Deutschland anders. In Deutschland geht es darum, Produktinnovationen, Innovationen in Produktionsprozessen hinzubekommen. Mit dem einfachen Bonmot zusammengefasst: Die Amerikaner sagen „Internet of Things“. Sie haben Internet, aber keine Things, während wir uns um die Dinge kümmern müssen. Und das ist ungleich schwerer. Jetzt müssen Sie, wenn Sie die Situation betrachten, Vergleiche ziehen. Wir ziehen jetzt zunächst mal den Vergleich in Deutschland. Da lässt sich eine ganze Menge anführen. Ich weiß nicht, wer es angesprochen hat, ich glaube, Herr Henkel ist es gewesen, der wieder einmal mehr den Rückgang der Gründungen oder der Gewerbeabmeldungen ins Feld geführt hat als einen Beleg dafür, dass das Thema, was wir heute behandeln, so angefasst werden darf, wie wir es tun. Nein, es kommt nicht auf die Anzahl der Gewerbeanmeldungen an, denn es ist einer Wirtschaft nicht zuträglich, wenn es in der Straße XY den dritten Friseursalon gibt. – Bei mir und Herrn Kemmerich verdient er ohnehin nicht viel. – Das ist nicht das, was wir wollen, sondern was wir wollen – also Herr Kemmerich verdient an Friseurläden aber nicht der Frisör an ihm –, Herr Henkel und Herr Kemmerich, sind zwei Dinge. Das sind die wirtschaftsrelevanten Gründungen und das sind die Hochtechnologie- und Spitzentechnologiegründungen. Jetzt schauen wir uns mal an, wie Thüringen dasteht, wie gesagt, im Vergleich. Bei den wirtschaftsrelevanten, also innovativen Gründungen liegt Thüringen auf Platz 3 aller Bundesländer. Bei den Spitzentechnologien sind wir weit über dem bundesdeutschen Durchschnitt, was die Anzahl dieser Neugründungen in Relation zu den Gründungen bzw. zu den vorhandenen Betrieben anbetrifft. Wenn Sie sich anschauen, wie es mit den Patentanmeldungen bestellt ist, da sind wir auf einem sehr guten Platz 6, weit an der Spitze der ostdeutschen Länder. Schauen Sie in den Tabellen nach. Das Schönste ist, wenn uns der Start-up-Monitor Deutschlands belegt, dass wir Innovations- und Gründerhochburg insofern sind, weil die Gründer der öffentlichen Hand das Zertifikat ausstellen, sehr unternehmerfreundlich zu sein, gründerfreundlich zu sein. Das sind Fakten, die man einfach mal im Vergleich zur Kenntnis nehmen muss. Unbestritten oder Sie legen mir andere Vergleiche vor, wobei ich zugeben will, dass ich besonders die gern lese, wo wir vornedran sind, die anderen schaue ich nicht so gern an. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist eine gute Sache! Das gebe ich zu!) Aber das sei dahingestellt. Jetzt sehen wir uns an, was wir für Instrumente haben. Da wird zum Beispiel gesagt, Herr Kemmerich, wir sollten möglichst zügig Innovationen, Gründungen ermöglichen. Mit dem Geschäftsführerübergang auf Kevin Reeder und aus – ich habe auch dazu gelernt – den Erfahrungen, indem ich in den USA und in all den Ländern gewesen bin, haben wir entschieden, dass es einen Fonds in der bm-t gibt, wo Gründer bis zu 100.000 Euro bekommen können, ohne dass ihr Unternehmenskonzept totgeprüft wird, bis in die Tiefe geprüft wird. Ich habe das in den USA gelernt, wo übrigens die privaten Wagnisgeber zunächst mal bis 5 Millionen Euro geben – die fangen bei 50.000 Dollar für die ersten drei Monate an und stocken das sofort auf –, indem sie nicht tief prüfen, sondern sich den Eindruck verschaffen, ob dieser Gründer mit seiner Idee prinzipiell in der Lage ist, das zu machen. Das machen wir in Thüringen auch. Jetzt – meine Kollegin Diana Lehmann hat schon eine ganze Reihe aufgezählt – schauen Sie sich den Thüringer Start-up-Fonds an, ausgestattet mit 29 Millionen Euro. Sehen Sie sich den Wachstumsbeteiligungsfonds an, ausgestattet mit 27 Millionen Euro. Schauen Sie sich – es ist bereits von zwei Abgeordneten erwähnt worden – den Zukunftsfonds I und II, den wir aufgelegt haben, an, insgesamt 36 Millionen Euro. Halten wir also zunächst mal fest (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Es geht doch um die Bürokratie!) – das ist ein interessanter Einwurf –, dass das Instrumentarium, um Gründer zu unterstützen, da ist. Jetzt ist die Frage: Ist das zu bürokratisch? Ich habe eben die 100.000 Euro genannt, das ThEx ist erwähnt worden. Wenn Sie bedenken – wiederum ein Vergleich –, dass wir im oberen Drittel der Länder liegen, wo die Gründung die ersten drei Jahre überlebt, ist das wiederum ein Beleg dafür, dass das so schlecht mit der Förderung nicht gewesen sein kann. Jetzt führen Sie das Wagniskapital an. Da ist meine Bitte, dass Sie offensiv dafür werben, dass Thüringen Platz 3 oder 2 in der Zurverfügungstellung von Wagniskapital hat. Wir geben 55 Millionen Euro aus und hebeln damit Investitionen von 100 Millionen Euro. Worauf ich hinaus will, ist: Das sind die falschen Stellschrauben. Bürokratie: Wir haben mehrfach darüber diskutiert. Prof. Voigt schüttelt schon wieder den Kopf. Ich habe 2015/2016 einen Katalog von 20 Forderungen zum Bürokratieabbau von den Kammern auf dem Tisch gehabt. Von diesen 20 Forderungen ließen sich 17 in den Bund delegieren und drei nach Thüringen. Ich bitte Sie ausdrücklich, legen Sie mir vor, außer die Ladenhüter, Ladenöffnung und Vergabegesetz, zu denen werden wir an anderer Stelle diskutieren. Butter bei die Fische! Ein entscheidender Punkt ist: Wir müssen das, was vom Bund kommt, nicht zu sehr – und da gebe ich Diana Lehmann recht – auf die Standardreduktion hin untersuchen, wie Sie das machen. Darum geht es nicht. Die Standards sollen beibehalten werden. Aber die Verfahren müssen beschleunigt werden. Es darf nicht sein, dass der Unternehmer das eine Mal eine Gesundheitsprüfung hat, das nächste Mal wird seine Elektroanlage geprüft, das dritte Mal kommt das Finanzamt usw. Das sind Dinge, die wir auch hier in Thüringen immer wieder auf dem Zettel haben müssen. Wenn ich eine Kleine Anfrage an Sie stellen dürfte, dann würde ich Sie fragen, was in der glorreichen Zeit von Schwarz-Gelb von 2005 bis 2009 an Bürokratieabbau im Bund eigentlich geschehen ist. Ich bitte Sie, mir mal eine Liste vorzulegen, wie in dieser Traumhochzeit, in dieser Traumflitterwochenzeit von vier Jahren die Bürokratie im Bund abgebaut worden ist. Dann will ich das gern mal vergleichen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist 15 Jahre her!) Ich will das nur mal sagen, weil immer gesagt wird, Bund nicht und Thüringen nicht. Dort müssen wir ansetzen! Und jetzt kommt der entscheidende Punkt. Der entscheidende Punkt ist: Wie können wir junge Menschen und nicht nur die davon überzeugen, unternehmerisch tätig zu sein? Offensichtlich ist Geld vorhanden, Wagniskapital ist vorhanden, sie kriegen Räume, Gründerzentren. Sechs von elf Hochschulen – mit Fern-Uni – haben Gründerzentren. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass wir junge Leute dafür interessieren müssen – Education for Enterprise. Ich bin der CDU dankbar, habe mit Herrn Bühl jetzt sehr viel darüber diskutiert, dass wir unsere Jugendunternehmenswerkstätten von 11 auf 40 aufstocken werden. Das ist der entscheidende Punkt, junge Leute in die Unternehmen bringen. Ich bin dankbar, dass der Kollege Holter die Schülerforschungszentren voranbringt. Die haben den kleinen Nachteil immerhin noch, dass sie an neutralem Ort stattfinden und nicht in diesen Unternehmen. Wir sind spitze, was „Jugend forscht“ angeht. Wir müssen dafür sorgen, dass die MINTFächer attraktiv werden. Was hat Thüringen gemacht – Herr Holter und ich gemeinsam? MINTKindergärten, MINT-Grundschulen, MINT-Regelschulen – vorbildlich in Thüringen. Das müssen wir weiter ausbauen. Meine abschließende Bitte: Reden Sie bitte die Stellung Thüringens im Ranking der Bundesländer nicht klein! Reden Sie nicht klein, was wir an Instrumentarien haben! Der Werkzeugkasten ist gefüllt. Unterhalten Sie sich mit Start-ups. Dort gibt es keine Defizite. Sondern lassen Sie uns dafür sorgen, dass das Unternehmertum noch weiter an Bedeutung gewinnt, dass noch mehr Gründer kommen. Und letzte Bemerkung: Auch in der Pandemie – Kollegin Lehmann hat es ausgeführt – haben wir die Gründerinnen und Gründer unterstützt, nicht zuletzt damit, dass wir in die Förderung selbst die Gründer reingenommen haben, die bis März 2020 ihre Gründung vorgenommen haben, also alles andere als stabil sind, auch die durften unterstützt werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

f) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Neustart der Thüringer Wirtschaft beginnt in den Köpfen: Gründergeist im Freistaat nutzen.“

Die Fraktionen hätten jetzt noch jeweils 2 Minuten. Möchte jemand davon Gebrauch machen? Das sehe ich nicht. Dann können wir an dieser Stelle die Aktuelle Stunde und auch den Tagesordnungspunkt schließen. Wir sind übereingekommen, dass wir heute noch den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3363 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Keine Panik, das Gesetz hat nur zwei Seiten und meine Rede hat auch nur zwei Seiten und sogar in größerer Schrift, also der Feierabend nähert sich. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Im Jahr 2005 wurde der Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschlossen. Mit diesem Staatsvertrag wurde die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts und gemeinsame öffentliche Berufsvertretung für die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet. Der Staatsvertrag ist änderungsbedürftig, nachdem mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 die rechtlichen Voraussetzungen für eine grundlegend neue Psychotherapeutenausbildung geschaffen und eine neue Berufsbezeichnung eingeführt wurde. Die Inhalte des dem heute zu behandelnden Zustimmungsgesetzes zugrundeliegenden Änderungsstaatsvertrags wurden mit den beteiligten Bundesländern abgestimmt. Der Landtag wurde über diesen Änderungsstaatsvertrag am 22. März 2021 unterrichtet. Zur Unterrichtung in Vorlage 7/1931 fand in der 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 3. Mai 2021 die Beratung statt. Dabei wurde der Änderungsstaatsvertrag zur Kenntnis genommen. Zusammenfassend haben sich die beteiligten Bundesländer auf folgende Änderungen verständigt: Die Bezeichnung des Staatsvertrags wird mit Blick auf die mit dem Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 neu eingeführten Berufsbezeichnungen Psychotherapeutin und Psychotherapeut angepasst. Auch inhaltlich erfährt der Staatsvertrag notwendige Anpassungen der neuen und alten Berufsbezeichnungen sowie der jeweiligen berufsrechtlichen Grundlagen. Die Minderheitenschutzklausel für die Besetzung des Vorstands der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer sowie die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird gestrichen. Eine solche Regelung wird nicht mehr als erforderlich angesehen. Sie diente einem kompensatorischen Zweck in der Aufbauphase und ist insoweit überholt. Der bisherige Staatsvertrag enthält Vorgaben vom Errichtungsausschuss, der zwischenzeitlich überflüssig geworden ist und daher zu streichen ist. Im Übrigen erfolgen redaktionelle Anpassungen, insbesondere, um dem Erfordernis einer gendergerechten Rechtssprache Rechnung zu tragen. Zur innerstaatlichen Geltung und Anwendung bedarf die Änderung des Staatsvertrags der Transformation in Landesrecht durch das vorliegende Zustimmungsgesetz. Ich gehe davon aus, dass das Hohe Haus dem Gesetzentwurf zustimmt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir beginnen mit der ersten Beratung und ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Zippel von der CDU-Fraktion.

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Christoph Zippel CDU

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dadurch, dass wir uns darauf verständigt haben, das Thema heute zum Ende zu führen, wollte ich zumindest dem demokratischen Prozess Genüge tun und noch zwei, drei Dinge zu der Thematik sagen. Vieles hat die Ministerin schon dargelegt und ich will da auch nichts doppeln. Es ist deutlich geworden, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der eigentlich ein Staatsvertrag ist. Staatsverträge – das wissen Sie – bedürfen der Zustimmung durch den Landtag. So will es unsere Verfassung. Die beteiligten Länder haben zur öffentlichen Berufsvertretung der Psychotherapeuten eine gemeinsame Kammer gebildet. Und hier haben wir nun eine Änderung am Staatsvertrag, die durch eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ab dem Jahr 2020 nötig wurde. Es wurde eine neue Berufsbezeichnung eingeführt und zudem wurden neue Ausbildungsregularien eingeführt. Es gibt auch weitere, hauptsächlich redaktionelle Anpassungen an die geltende Gesetzeslage. Die gehen aus Sicht der CDU-Fraktion so in Ordnung. Ein Punkt – das ist der Kern, weswegen ich vor allen Dingen noch mal das Wort ergriffen habe – ist eine Anmerkung, die ich gerne geben möchte. Im Beipackzettel – so nenne ich es mal – dieses Gesetzes steht, dass die beteiligten Länder den Staatsvertrag spätestens am 30. Juni ratifiziert haben müssen. Heute ist der 2. Juni, das erscheint mir doch etwas knapp, vor allem für den Fall, dass der Landtag zum Beispiel noch eine Anhörung der Fachverbände im Ausschuss gewünscht hätte. Ich hätte mir ein Wort der Landesregierung auch dazu gewünscht, warum der Zeitplan hier doch relativ straff ist. Allerdings ist eine Ausschussüberweisung aus Sicht der CDU-Fraktion letzten Endes unter der gegebenen Zeitsituation entbehrlich. Die Änderungen sind inhaltlicher Natur, also über die formale Anpassung des Staatsvertrags hinaus sind sie auch sehr übersichtlich. Meine Fraktion wird dem Gesetz so zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht mehr vor und Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt. Damit würde ich die erste Beratung schließen und würde gleichzeitig die zweite Beratung und die Aussprache dazu eröffnen. Gibt es hier Wortmeldungen vonseiten der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wenn das nicht der Fall ist, die Landesregierung wünscht auch nicht noch mal das Wort, dann würde ich auch die zweite Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt schließen und wir würden über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3363 abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das scheint mir einstimmig. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Jetzt kommen wir zur Endabstimmung. Wer dem Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das scheint mir auch einstimmig zu sein. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 19 an dieser Stelle schließen und ich schließe die Plenarsitzung für heute. Wir sehen uns morgen pünktlich um 9.00 Uhr. Einen schönen Abend.

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