Heike Werner
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Keine Panik, das Gesetz hat nur zwei Seiten und meine Rede hat auch nur zwei Seiten und sogar in größerer Schrift, also der Feierabend nähert sich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Im Jahr 2005 wurde der Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschlossen. Mit diesem Staatsvertrag wurde die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts und gemeinsame öffentliche Berufsvertretung für die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet. Der Staatsvertrag ist änderungsbedürftig, nachdem mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019 die rechtlichen Voraussetzungen für eine grundlegend neue Psychotherapeutenausbildung geschaffen und eine neue Berufsbezeichnung eingeführt wurde. Die Inhalte des dem heute zu behandelnden Zustimmungsgesetzes zugrundeliegenden Änderungsstaatsvertrags wurden mit den beteiligten Bundesländern abgestimmt. Der Landtag wurde über diesen Änderungsstaatsvertrag am 22. März 2021 unterrichtet. Zur Unterrichtung in Vorlage 7/1931 fand in der 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 3. Mai 2021 die Beratung statt. Dabei wurde der Änderungsstaatsvertrag zur Kenntnis genommen. Zusammenfassend haben sich die beteiligten Bundesländer auf folgende Änderungen verständigt: Die Bezeichnung des Staatsvertrags wird mit Blick auf die mit dem Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 neu eingeführten Berufsbezeichnungen Psychotherapeutin und Psychotherapeut angepasst. Auch inhaltlich erfährt der Staatsvertrag notwendige Anpassungen der neuen und alten Berufsbezeichnungen sowie der jeweiligen berufsrechtlichen Grundlagen. Die Minderheitenschutzklausel für die Besetzung des Vorstands der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer sowie die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird gestrichen. Eine solche Regelung wird nicht mehr als erforderlich angesehen. Sie diente einem kompensatorischen Zweck in der Aufbauphase und ist insoweit überholt. Der bisherige Staatsvertrag enthält Vorgaben vom Errichtungsausschuss, der zwischenzeitlich überflüssig geworden ist und daher zu streichen ist. Im Übrigen erfolgen redaktionelle Anpassungen, insbesondere, um dem Erfordernis einer gendergerechten Rechtssprache Rechnung zu tragen. Zur innerstaatlichen Geltung und Anwendung bedarf die Änderung des Staatsvertrags der Transformation in Landesrecht durch das vorliegende Zustimmungsgesetz. Ich gehe davon aus, dass das Hohe Haus dem Gesetzentwurf zustimmt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
