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Christoph Zippel

CDU 02.06.2021 Sitzungen 7/47

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dadurch, dass wir uns darauf verständigt haben, das Thema heute zum Ende zu führen, wollte ich zumindest dem demokratischen Prozess Genüge tun und noch zwei, drei Dinge zu der Thematik sagen. Vieles hat die Ministerin schon dargelegt und ich will da auch nichts doppeln. Es ist deutlich geworden, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der eigentlich ein Staatsvertrag ist. Staatsverträge – das wissen Sie – bedürfen der Zustimmung durch den Landtag. So will es unsere Verfassung. Die beteiligten Länder haben zur öffentlichen Berufsvertretung der Psychotherapeuten eine gemeinsame Kammer gebildet. Und hier haben wir nun eine Änderung am Staatsvertrag, die durch eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ab dem Jahr 2020 nötig wurde. Es wurde eine neue Berufsbezeichnung eingeführt und zudem wurden neue Ausbildungsregularien eingeführt. Es gibt auch weitere, hauptsächlich redaktionelle Anpassungen an die geltende Gesetzeslage. Die gehen aus Sicht der CDU-Fraktion so in Ordnung. Ein Punkt – das ist der Kern, weswegen ich vor allen Dingen noch mal das Wort ergriffen habe – ist eine Anmerkung, die ich gerne geben möchte. Im Beipackzettel – so nenne ich es mal – dieses Gesetzes steht, dass die beteiligten Länder den Staatsvertrag spätestens am 30. Juni ratifiziert haben müssen. Heute ist der 2. Juni, das erscheint mir doch etwas knapp, vor allem für den Fall, dass der Landtag zum Beispiel noch eine Anhörung der Fachverbände im Ausschuss gewünscht hätte. Ich hätte mir ein Wort der Landesregierung auch dazu gewünscht, warum der Zeitplan hier doch relativ straff ist. Allerdings ist eine Ausschussüberweisung aus Sicht der CDU-Fraktion letzten Endes unter der gegebenen Zeitsituation entbehrlich. Die Änderungen sind inhaltlicher Natur, also über die formale Anpassung des Staatsvertrags hinaus sind sie auch sehr übersichtlich. Meine Fraktion wird dem Gesetz so zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU)

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