Dorothea Marx
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, „Keinen Millimeter nach rechts – Unterstützung für Opfer im Ballstädtprozess“, der Titel unserer Aktuellen Stunde zeigt schon mal deutlich, was hier im Vordergrund steht oder was uns umgetrieben hat. Es geht darum, dass die Opfer im Fokus stehen, die Opfer des damaligen Verbrechens, was in Ballstädt begangen worden ist. Die Bilder stehen uns allen noch vor Augen: ein brutaler Überfall zu nächtlicher Stunde auf Mitglieder einer feiernden Kirmesgesellschaft in Ballstädt mit schwersten Verletzungen und maskierten Tätern. Auch Leute, die nach der eigentlichen Tat den Tatort aufgesucht haben, haben erzählt, wie bedrückend es war, die Fülle, die Masse der Blutspuren beispielsweise dort noch zu beobachten. Es gab dann ein sehr langes Ermittlungsverfahren, wie das bei so vielen Tätern häufig natürlich unvermeidlich ist, und es gab dann schließlich ein Urteil mit doch auch nennenswerten Freiheitsstrafen; dann allerdings eine Aufhebung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof. Jetzt muss die Sache neu verhandelt werden durch ein anderes erstinstanzliches Gericht. Was macht das mit den Opfern? Jetzt möchte ich kurz auf die heutige Presseberichterstattung eingehen, die mich doch sehr befremdet hat. „Dürfen wir uns mit dieser Frage hier beschäftigen?“: Selbstverständlich dürfen wir das.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wie oft haben wir uns in dem Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht über die Taten des NSU hier unterhalten, auch hier im Hohen Haus, ob den Opfern und ihren Interessen und ihren traumatischen Erlebnissen in dem Prozess in München ausreichend Rechnung getragen wird oder nicht? Wie oft haben wir hier darüber geredet, wie oft wurde darüber geschrieben, wie viele Menschen haben sich damit auseinandergesetzt? Deswegen dürfen wir uns nicht nur mit diesem Prozess beschäftigen bzw. mit der Situation der Opfer – denn um die allein geht es heute –, wir müssen das auch. Denn wenn sich Opfer entmutigt fühlen durch lange Verfahrensdauern und eine Wiederholungserforderlichkeit von Prozessen, wenn sich dadurch Gewalttäter ermutigt fühlen, weil sie auf einen Rabatt im weitesten Sinne bei einer erneuten Bestrafung hoffen, dann ist es selbstverständlich auch Aufgabe der Politik, darüber nachzudenken, wie eine Rechtsordnung aussehen muss und was eine Rechtsordnung – unsere Rechtsordnung – dazu beitragen kann, damit am Ende der Rechtsfrieden auch wirklich gewahrt ist. Damit ist keine Urteilsschelte verbunden. Wie sollte es auch? Vorab ist es gar nicht möglich, das Verfahren läuft und es ist auch überhaupt noch nicht gesagt, ob die sogenannten Deals, die selbstverständlich nach einer Strafprozessordnung grundsätzlich zulässig sind, überhaupt zustande kommen. Aber was wir haben, ist ein Gefühl der Ohnmacht, des Ausgeliefertseins auf den Seiten der Opfer und die Befürchtung, man könnte eventuell zum zweiten Mal zum Opfer werden. Bewährung? Noch ist nichts entschieden. Unter Bewährung aber steht ständig unser Rechtsstaat. Da ist eben die Frage: Ist das Mittel eines sogenannten Deals, das natürlich im Interesse auch von Prozessbeteiligten immer mal wieder gewählt wird, hier das richtige Mittel? Das haben wir nicht zu entscheiden. Das obliegt den Beteiligten des Verfahrens. Aber wir können rechtspolitisch schon darüber nachdenken – und das sollten wir und das will auch ich an dieser Stelle für unsere Fraktion tun –, ob es noch zeitgemäß ist, solche Art von Deals unter Ausschluss einer Mitwirkung von Nebenklägern und Opferanwälten zuzulassen. Es ist aus meiner Sicht doch sehr dringend erforderlich – und das auch aus langjähriger Erfahrung als Opferanwältin, nicht nur angesichts des Ballstädt-Prozesses –, darüber nachzudenken, ob es bei Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auch die sexuelle Selbstbestimmung künftig besser wäre, ein solches Ausverhandeln von Strafen, um Prozessverläufe abzukürzen, um auch Beweisschwierigkeiten zu begegnen, davon abhängig zu machen, dass Nebenkläger, dass Opferanwältinnen und Opferanwälte zustimmen. Aktiver Opferschutz darf nicht weiter in der Strafprozessordnung zur Nebensache werden. Das ist der Grund für unsere aktuelle Unterstützung der Opfer im Ballstädter Verfahren. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
