Corinna Herold
c) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „150 Jahre § 218 sind genug! Recht statt Verurteilung – auch in Thüringen für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Geschätzte Kollegen und weniger geschätzte Kollegen, liebe Zuschauer im Netz, sehr geehrte Pressevertreter, angesichts des hier eben Vorgetragenen wünsche ich der einen oder anderen Vortragenden, sie möge bitte niemals Mutter werden.
(Beifall AfD)
Die Aktuelle Stunde der Linkspartei lässt erkennen, dass wir uns offenbar bereits im Bundestagswahlkampf befinden, zumindest auf der linken Seite des Spektrums. Da gilt es, Truppen zu mobilisieren und die entsprechenden Themen abzugrasen. Ich möchte aber an der Stelle erwähnen, dass der Thüringer Landtag für dieses Thema und die Strafrechtsgesetzgebung nicht zuständig ist, wie Frau Kollegin Meißner dankenswerterweise auch schon erwähnt hat.
(Beifall AfD)
Deswegen müssen wir uns trotzdem damit beschäftigen. Die Sache ist zu ernst, als dass wir einfach darüber hinweggehen können. Die Begründung, die Die Linke ihrer Aktuellen Stunde beigefügt hat, ist überaus lehrreich und sagt viel über Die Linke aus. Es zeigt sich hier die gesamte Verachtung des Rechts, die in den Reihen der vormaligen SED herrscht. Gegenüber dieser Verachtung des Rechts gilt es auch im Zusammenhang mit dem Thema „Abtreibung“ daran zu erinnern, dass der Rechtsstaat mehr ist als ein willfähriges Instrument zur Erreichung politischer Ziele.
(Beifall AfD)
Verräterisch ist es, wenn Die Linke schreibt, dass es um eine menschenrechtsbasierte Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gehe, dass dabei allein und ausschließlich die werdenden Mütter in den Blick genommen werden. Da ist es wohl angemessen, daran zu erinnern, dass auch ungeborene Personen Menschenrechte genießen. Ich durfte letztens erfahren, dass die Geschlechtsbestimmung befruchteter Eier ab 2024 nicht mehr zugelassen ist, weil die kleinen Lebewesen ab dem sechsten Tag post conceptionem in den Eiern Schmerzen empfinden. Ich finde das in Ordnung, das ist völlig okay. Aber wir reden hier niemals über das ungeborene Kind, sondern lediglich über die Rechte der ungewollt schwangeren Frauen.
(Beifall AfD)
Weil Die Linke diesbezüglich Nachholbedarf hat, erlaube ich mir hier mal, die geltende Verfassungsrechtslage ins Gedächtnis zu rufen. Es gibt dazu ein Urteil vom BVerfG vom 28. Mai 1993. In dessen Leitsätzen heißt es – und auch hier wieder mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und […] ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. […] Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
(Beifall AfD)
[…] Die Schutzpflicht für das ungeborene Leben ist bezogen auf das einzelne Leben, nicht nur auf menschliches Leben allgemein. […] Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die […] Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.“ Soweit das Bundesverfassungsgericht. Auf der Grundlage dieses Urteils wurde seinerzeit ein Gesetzeskompromiss gefunden, der sich im Großen und Ganzen bis heute bewährt hat. 100.000 Abtreibungen können davon ein beredtes Zeugnis ablegen. Diese nach Beratung erfolgten Erlaubnisse haben durchaus verschiedene Notlagen, die als Indikation anerkannt werden. Das ist auch in Ordnung. Allerdings muss man auch sagen, dass immer wieder versucht wird, diese bestehende Rechtslage auszuhöhlen und zu unterlaufen, indem zum Beispiel Vereine wie pro familia staatliche Gelder für Abtreibungsberatungen bekommen. Es hat also längst nicht alles seine gute Ordnung im Abtreibungsrecht. Man könnte mit Blick auf die Nöte mancher werdenden Mutter – wobei sich sicher die eine oder andere durchaus wieder von ihrem Vorhaben abbringen lässt – auch von der Politik mehr tun. Es wäre eine Politik, die sich einer ausdrücklichen Willkommenskultur für Kinder verpflichtet weiß,
(Beifall AfD)
so wünschenswert wie eine Familienpolitik, die dafür sorgt, dass Kinder als Reichtum begriffen werden und kein Armutsrisiko sind. Hier gibt es so viele Handlungsmöglichkeiten. Und Geld dafür ist auch vorhanden. Was wir aber sicher nicht brauchen, ist eine ebenso nihilistische wie verfassungsfeindliche Ideologie, die schlicht und ergreifend das Lebensrecht von ungeborenen Kindern zur Disposition stellt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
